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Mietvertrag fürs Arbeitsamt

Mietvertrag fürs Arbeitsamt
Hallo an alle,

habe da so eine Frage bezüglich Wohnung.

Derzeit bin ich mit jemanden zusammengezogen. Bei unserem Vermieter dem Wohnungsverein gelten wir als Paar, da wir sonst die Wohnung nicht bekommen hätten.

Jetzt haben wir aber das Problem, dass sie Arbeitslos ist und wir ihren Anteil als Miete haben wollen. Dazu kommt ihre Nutzungsgebühr für Küche und Bad (Waschmaschine), Hausratversicherung, Stromvorauszahlungen, Telefongrundgebühren.
Sodass die Nebenkosten, inkl. Die bereits von Wohnungsverein pro Person bei knapp 200 € liegen. (50 € Strom, 40 € Möblierung, 80, bereits von meinem Vermieter)

Selber bin ich derzeit Student und bekomme Bafög.

Jetzt stellt sich dir Frage, ob es für uns besser ist uns dort offiziell als Paar zu melden, oder wie es eigentlich ist als Wohngemeinschaft.

Danke schon mal im Voraus

Lg. Alex
in einer wohngemeinschaft muss man auch als untermieter einen vertrag mit dem hauptmieter schließen bzw. alle die mit in der wohnung wohnen unterschreiben einen mietvertrag,wo klar definiert wird wieviel räume jeder bewohne.
dies ist das beste,auch wenn es z.b.um die anteilige zahlung vom arbeitsamt für die miete geht.die brauchen ja auch einen mietvertrag als grundlage.
wichtig ist auch der mietvertrag mit mehreren untermieter abgeschlossen wird,weil jeder einzelne dann auch ordnungsgemäß kündigen muß und nicht einfach auszieht und man eventuell auf den kompletten kosten sitzen bleibt.
mietverträge kannst du dir aus dem intenet beziehen.die sind anerkannt.
@Alex89
Du möchtest also hier schlicht und einfach gesagt eine Anleitung, wie Du/Ihr am besten den Staat und somit uns zahlende Mitmenschen abkassieren könnt. Das ist schon ein starkes Stück *fiesgrins*
*******Maxx Mann
11.956 Beiträge
Gruppen-Mod 
WG-Vertrag
in einer wohngemeinschaft muss man auch als untermieter einen vertrag mit dem hauptmieter schließen bzw. alle die mit in der wohnung wohnen unterschreiben einen mietvertrag,wo klar definiert wird wieviel räume jeder bewohne.
Das ist sicher die Ideale Lösung. Vermieter sehen aber am liebsten einen Mietvertrag für die Wohnung, in der alle WG-Mitglieder als Mieter eingetragen sind. Dann können sie sich an jeden von ihnen halten, falls es Zahlungsprobleme gibt *fg*.

Letztlich ist es für die Wohnform "WG" egal, wie der Vertrag mit dem Vermieter läuft. Prinzipiell könnte auch einer die Wohnung mieten und die anderen als Mitbewohner dem Vermieter angeben. Dann haftet auch nur dieser gegenüber dem Vermieter (wenn dieser das so mitmacht). Wie die WG-Mitglieder das im Innenverhältnis regeln, ist dann deren Sache.
*******Maxx Mann
11.956 Beiträge
Gruppen-Mod 
@sundowner
Das ist eine böswillige Unterstellung.

Natürlich ist es möglich, dass sie wirklich seit längerem ein Paar sind und er relativ vermögend, was in einer Bedarfsgemeinschaft nachteilig wäre (höheres Einkommen schließe ich mal aus, wenn er BAFÖG bekommt *g*).

Aber warum können nicht Männlein und Weiblein einfach so in einer WG zusammen wohnen?

Ist das eigentlich Neid auf die H-IV-Empfänger oder warum wird da so schnell nach Betrug und Schmarotzer usw. gebrüllt? Jeder Steuer- oder Versicherungsbetrüger ist mindestens genau so schlimm - mindestens!
********sign Frau
6.854 Beiträge
Aber warum können nicht Männlein und Weiblein einfach so in einer WG zusammen wohnen?

Dieser Unterstellung bin ich und die anderen Mitbewohner einer WG während meiner Studienzeit auch mal zum Opfer gefallen. Das Arbeitsamt und die BAfÖG-Stelle kreierten einfach Pärchen und unterstellten uns ein Verhältnis und eine BG. Dagegen zu widersprechen war brotlose Kunst.

Alles wird bis zu einem Jahr des Zusammenlebens geduldet, danach kommt der Feststeller und aus ist es mit der schönen Gemeinschaft.
Klarstellung
Nur zur klarstellung

wir sind kein Paar!!!!

Also will ich den Staat nicht abkassieren. Wie hier manche schon angedeutet haben.

Wenn wir dem Amt bekannt geben, dass wir nicht zusammen sind, entspricht dis auch den Tatsachen.

Haben es nur so beim Wohnungsverein angeben müssen, da man sonst keine 2 Zimmer Wohnung bekommt. Da ich mit einer guten Freundin zusammen ziehen wollte, haben wir halt dor angegeben das wir ein Paar sind.
Haben aber nur so die günstige Wohnung über den Verein bekommen.

lg.

Aber schon mal danke für eure Ratschläge
Kontrolleur
Hi Siedom50,

was kann man machen wenn der Kontrolleur kommt.

beide haben eigene Zimmer, mit eigenen Schreibtischen und Betten. Also komplett getrennt.

Da dürfte es doch keine Probleme geben.

lg. Alex
********sign Frau
6.854 Beiträge
Da dürfte es doch keine Probleme geben.

Das dachten wir auch, da wir durch eine Kleinanzeige zusammen gefunden haben. Wir hatten jeder ein eigenes Zimmer, nur halt eine gemeinsame Küche und ein gemeinsames Bad. Wir waren 4 Personen.

Der Kontrolleur war auch vorher angekündigt und da wir wirklich alle nur Studenten waren mit Freundschaften außerhalb der WG, haben wir uns nicht Schlimmes gedacht. Unser Zusammenleben klappte problemlos.

Um so erstaunter waren wir, als uns 2 Paare unterstellt wurden. Dem war definitiv NICHT so. Noch nicht mal die beiden homosexuellen Männer waren ein Paar! Aber es nützte nix.... wir mußten unsere WG auflösen und uns jeder eine eigene Bude suchen. Die Kosten dafür waren definitiv erheblich höher für die Kommunen als unsere WG. Unsere Ablenkung vom Studium will ich mal außer Acht lassen...

Aber wo der Amtsschimmel wiehert, wächst kein Gras mehr. Und das hat sich sicherlich mit den Jahren nicht verbessert.
Und ...
... wieder einmal ist hieran

Recht: Informationen und Hinweise

zu erinnern.
Ich
*******itch
13.526 Beiträge
Alles wird bis zu einem Jahr des Zusammenlebens geduldet, danach kommt der Feststeller und aus ist es mit der schönen Gemeinschaft.
Naja, ich habe jetzt seit rund drei Jahren denselben Mitbewohner und noch keine derartigen Unterstellungen erleben müssen, auch nicht mit einem der vorherigen Mitbewohner in einer 2-er WG.
Bei meinem ersten Mitbewohner wurde - als ich wegen seiner Anträge mal mit auf dem Amt war - nur einmal ganz kurz und freundlich nachgefragt, dann habe ich gesagt: "natürlich nicht, mein Freund lebt nachweislich in Köln" und das war's.
Offenbar sind solche Unterstellungen also nicht unbedingt überall üblich und mann hätte vielleicht doch mal dagegen angehen sollen...
*******Maxx Mann
11.956 Beiträge
Gruppen-Mod 
Verklemmet Deutschland ;-)
Tja, wahrscheinlich wird beim einfachen Zusammenleben deshalb eine "eheähnliche Gemeinschaft" unterstellt, weil die Entscheider in genau so einer Ehe leben? *zwinker*

Da haben Homosexuelle ja noch Glück, dass man ihnen das (noch) nicht unterstellt. Hoffentlich klagt jetzt kein Hetero auf Gleichbehandlung mit den Homosexuellen - das geht dann bestimmt nach hinten los *ggg*.

Ich finde diese Amtsunterstellungen einfach mal anmaßend und wirklichkeitsfremd. Es gibt in Deutschland eine Form des Zusammenlebens, in der man sich gegenseitigen Beistand (auch finanziellen) verspricht und auch schuldet - das ist die Ehe bzw. da, wo diese per Gesetz nicht erlaubt ist, die dafür geschaffene Alternative der Eingetragenen Lebensgemeinschaft. Menschen, die sich gegenseitig diese Unterstützung versprechen wollen, können diese Form nutzen - es gibt ja auch einige vom Staat gegebene Vorteile (z.B. Ehegattensplitting, erhöhtes Gehalt für alle im öff. Dienst Beschäftigten und Beamte, kostenfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung, Versorgungsausgleich und ggf. auch Unterhaltszahlungen bei Trennung, Witwerrente, ...). Da ist es klar, dass der Staat auch den Zusammenhalt des Paares erwartet, wenn es einem der beiden mal wirtschaftlich schlechter geht.

Wer sich dieses Versprechen nicht geben will (aus welchem Grund auch immer), der soll auch diese Vorteile nicht nutzen. Das ist richtig so.
Aber wenn es darum geht, einen Vorteil für den Staat daraus zu ziehen, dann werden diese Leute pauschal einem Ehepaar gleichgestellt. Hier werden in meinen Augen Leute aufgrund ihrer Lebenseinstellung einseitig benachteiligt.

Aber wir leben ja in einem sozialen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ...
****966 Mann
3.140 Beiträge
muss man ein "problem" zweimal einstellen um das "problem" zu lösen?

wie ich auch schon im anderen forum geschrieben habe - es kotzt mich an, dass immer soviel gelogen und beschissen wird - und andere müssen dafür bezahlen!


@ sundowner - danke der ehrlichen worte!!!
*******Maxx Mann
11.956 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es waren zwei verschiedene Fragestellungen
zu einem Gesamtproblem. Da finde ich es durchaus OK, dass sie getrennt gestellt wurden.

Wir machen hier keine Problemlösung, sondern diskutieren allgemeine rechtliche Fragestellungen.

Und zum Lügen und Bescheißen - ja, das k***t mich auch an.

Aber noch mehr geht mir auf den Senkel, wenn Anderen pauschal und unbegründet Lüge und Betrug vorgeworfen und sie auch gleich noch dafür aburteilt werden - nur weil man sich in seiner (emotionalen?) Beschränktheit etwas Anderes nicht vorstellen kann.

Sorry, aber DAS musste jetzt raus.

Natürlich haben die beiden gelogen - nach den hier vorliegenden Aussagen bei der Anmietung der Wohnung. Etwas anderes zu unterstellen ist böswillig.
Und diese Lüge kann ich nachvollziehen - ich würde sie sogar als rechtlich vertretbar einstufen, denn aus den Zeiten, als ein Doppelzimmer im Hotel nur bekam, wer sich als verheiratet ausweisen konnte, sind wir glücklicher Weise raus - oder?
Da scheiden ...
... sich die Geister.

Und diese Lüge kann ich nachvollziehen - ich würde sie sogar als rechtlich vertretbar einstufen
*nono*


Schaut man erst hier:
Recht: Untermietvertrag

es ist nur so, dass es eine Wohnung vom Mietverein ist, und dass im falle einer Untervermietung, die man dem Verein Angibt eine höhere Miete zustande kommt, bzw. wir gar nicht die Wohnung bekommen hätten. ...Da ich für meinen Vermieter offiziell mit meiner Freundin in der Wohnung wohne


und verbindet dies mit Informationen hier:

Haben es nur so beim Wohnungsverein angeben müssen, da man sonst keine 2 Zimmer Wohnung bekommt. Da ich mit einer guten Freundin zusammen ziehen wollte, haben wir halt dor angegeben das wir ein Paar sind.

¿Angeben müssen ... wer zwingt dazu? Die Angabe war bewusst vorgenommen worden, um hier eine günstige Wohnung zu erschleichen.

Man darf hierzu festhalten, dass der Mieterverein, bzw. die für den Verein Handelnden, über die tatsächliche Situation getäuscht worden sind, damit eine geringere Miete dabei herausspringt, was durchaus einen Vermögensvorteil für das vermeintliche Paar darstellt und im Gegensatz dazu einen Vermögensschaden des Vereins.
18 oder 19 jahrhundert
da war es üblich,daß man sich ein zimmer anmietet.
viele hatten trotz arbeit nicht viel lohn.

ich geh auch mal davon aus,daß der trend wieder in diese richtung geht.
in manchen ballungsgebieten mit studentenhochburgen bleibt dies nicht aus.wohnungen zu mieten ist einfach zu teuer.

wichtig ist eben,daß man alles schriftlich verankert.somit ist der hauptmieter und die untermieter abgesichert.
*******Maxx Mann
11.956 Beiträge
Gruppen-Mod 
Erschleichen der Wohnung?
Hm, naja.

Der Verein vergibt 2-Raum-Wohnungen nur an Paare (also 2 Hauptmieter gemeinsam). Ein Alleinstehender bekäme wahrscheinlich erst gar keine.
Wer eine Wohnung hat und einen Teil davon untervermietet, muss eine höhere Miete zahlen. So weit - so gut und auch nachvollziehbar.

Frage: Wenn man zu zweit eine Wohnung beziehen möchte - kann dann der Vermieter das davon abhängig machen, ob man ein Paar (am besten noch verheiratet) ist? Und wenn man bei dieser (in meinen Augen diskriminierenden) Frage lügt - kann das den Mietvertrag ungültig machen?

Um in einer WG (so würde ich das Zusammenleben von mind. 2 Personen, die nicht verheiratet, verlobt oder sonstwie verwandschaftlich aneinander gebunden sind) die Kosten der Unterkunft von der ARGE erstattet zu bekommen, braucht man m.E. keinen eigenen Mietvertrag. Dann sollten nämlich die anteiligen Wohnungskosten (hier: die Hälfte, max. bis zur Angemessenheitsgrenze) übernommen werden - sprich: es handelt sich um eine Haushaltgemeinschaft, aber keine Bedarfsgemeinschaft (und genau so verstehe ich auch die Abgrenzung zwischen beiden im SGB). Und das zu beantragen ist kein Betrug und keine Lüge, sondern das gute Recht des Betroffenen.

Eine WG ist etwas ganz normales und auch gemischte WGs nicht unüblich. Es hat nämlich eine Menge Vorteile *g*
****966 Mann
3.140 Beiträge
es ist und bleibt nicht korrekt!!!

egal was man hier drehen oder wenden will - andere bedürftige haben eventuell das nachsehen nur weil hier getrixt wird!!!

vergleiche mit "früher" sind nicht zeitgemäss - früher wurde auch den dieb die hand abgehakt!

ausserdem warum geht man nicht ehrlich mit dem vermieter um - die 200euro (oder wieviel auch immer) kann man sich auch durch einen nebenjob dazu verdienen und so müssen nicht die anderen dafür bezahlen!
Ich
*******itch
13.526 Beiträge
warum unterstellt eigentlich jeder automatisch, daß es nur so sein kann, daß es ein Pärchen ist...
Es gibt auch Leute, die tatsächlich nur zusammenwohnen und sonst nichts miteinander haben.

In meiner 2er WG gibt es deswegen zB zwei Kühlschränke, auch wenn das sicher nicht energieeffizient ist...
*******Maxx Mann
11.956 Beiträge
Gruppen-Mod 
@Dom
Sorry, aber du solltest dich einfach einmal mehr mit der Materie auseinandersetzen, als hier von einer hochnäsigen Position herab andere abzuurteilen.

Hier wird und wurde in meinen Augen nix getrixt, jedenfalls nicht beim Amt. Das kann man nur böswillig unterstellen, indem man die Aussagen von Alex hier als unwahr darstellt. Da es sich aber um "fiktive Fälle" handelt, gibt es da nicht einmal eine Prüfmöglichkeit *zwinker*

Und beim Mietverein - mein Gott, wenn die das so brauchen, um einem jungen Mann und einer jungen Frau zusammen eine 2-Raum-Wohnung zu geben ... - dann sind sie eben ein Paar. Ist ja nicht mal gelogen, ein Paar sind "2" - mehr nicht: 1 Paar Brötchen, 1 Paar Schuhe, 1 Paar ... *gg*

Aber auch sonst zeugt es von wenig sozialer Kompetenz, erst einmal einem Anderen Lüge und Betrug zu unterstellen - öffentlich (!). Was du für dich im stillen denkst, ist egal.

Und 200 Euro mit einem Nebenjob dazuverdienen - weißt du, wie viel man als H-IV Brutto dazuverdienen muss, um 200 Euro mehr in der Tasche zu haben? Bei so einer Abgabenlast würde der Mittelstand nicht nur stöhnen, sondern aufschreien. Mal abgesehen, dass das regional für manch Einen auch sehr schwierig ist, auf die Schnelle so einen Job zu bekommen. Und darum geht es hier auch nicht.

Also, trag was zu Sache bei, konstruktiv und sachlich - aber Urteile hier nicht einfach Leute ab, indem du irgend etwas unterstellst.
****966 Mann
3.140 Beiträge
sorbas42
nicht "dom" wenn dann "don" - bitte !

danke
*lolli*
*******Maxx Mann
11.956 Beiträge
Gruppen-Mod 
War wohl
ein Freudscher Verschreiber *lach*.

Sollte ich dich noch einmal direkt ansprechen, werde ich versuchen, dran zu denken.
Es zeugt ...
... nicht von einer gewissen Souveränität, ...

hier von einer hochnäsigen Position herab andere abzuurteilen.

... wenn anderen Ansichten in dieser Art und Weise begegnet wird. Demzufolge bitte ich doch freundlichst darum, sich zu mäßigen und bedanke mich hierfür einfach einmal im voraus.
Wenn man es genau nimmt haben wir bei den Angaben nicht einaml gelogen. Da sie als Lebens-Abschnittsgefährtin bezeichnet worden ist.

Ich hätte sogar eine günstigere Wohnung für mich alleine bekommen, die sogar in einer günstigeren Lage und weit aus besser renoviert war.

Nur dort wäre man alleine gewesen.
Da ich nicht gerade der Mensch bin. der dies gerne ist. Haben wir beschlossen es erstmal so zu machen.

In knapp einen 3/4 Jahr wollen wir eh unserem Vermieter die Trennung aufzeigen und einen ganz normalen Untermietvertrag schließen, der auf Tatsachen beruht. Zwar zahlen wir dann ein wenig mehr, müssen aber nicht aus der Wohnung (ein Untermietrecht ist in § 10 des Mietvertrages möglich, mann muss nur schon die Wohnung haben, die man nur zu 2. bekommt. -Hauptmieter bin ich mit recht die meine Mitbewohnerin zu beheimaten (wurde in den Mietvertrag aufgenommen)

Zumahl habe ich somit den Vorteil, falls ich mit meiner Freundin zusammen ziehen will, bereits eine Wohnung habe.
Und es insofern leichter habe mit Kündigungsrechten.
Von meiner Oma (die Vermieterin von anderen Gebäuden ist) weiß ich, dass es sehr schwer ist, wenn jemand Geld von der Arge bekommt den Mietvertrag zu kündigen. Dies fällt dann leichter.
Ebenfall ist dies auch für die Allgemeinheit gut, denn jeden Euro, den wir einsparen, muss das Arbeitsamt nicht Zahlen, also jeder Steuerzahler.
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