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Untermietvertrag

Untermietvertrag
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ich die Unterschrift von meinem Vermieter brauche, wenn ich ein Zimmer weiter vermieten will.

Da ich für meinen Vermieter offiziell mit meiner Freundin in der Wohnung wohne könnte die Unterschrift etwas schwierig werden. Bräuchten aber einen fürs Arbeitsamt, da meine Mitbewohnerin (die nicht meine Freundin ist) Alg II Empfängerin ist.

Lg. Alex.

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn ...
ein Mann mit einer Frau in ähnlichem Alter über ein Jahr in einer Wohnung gemeinsam wohnen, und einer der beiden will/muss H-IV-Leistungen beantragen, so wir die ARGE automatisch eine Bedarfsgemeinschaft auf der Grundlage einer "eheähnlichen Gemeinschaft" vermuten. Seit 2006 steht diese Grundsatzvermutung so im Gesetz - neben 3 anderen Gründen, die alle jeder für sich diese Annahme bereits begründen. Der Antragsteller hat dann zu beweisen, dass dem nicht so ist (wenn er mit dem Mitbewohner keine Bedarfsgemeinschaft, sondern bestenfalls im Rahmen einer WG eine Haushaltsgemeinschaft bildet). Dann würde das Einkommen des Mitbewohners keine Rolle spielen, der Antragsteller bekäme die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Hälfte der Kosten der Unterkunft, die beide zusammen aufzubringen haben (im Rahmen der Angemessenheit). Dafür bedarf es nicht unbedingt eines Untermietvertrages.

Andererseits hast jeder Mieter prinzipiell das Recht, einen Teil einer Mietwohnung unterzuvermieten. Entweder ist es schon im Mietvertrag so geregelt oder der Vermieter hat dem in der Regel so zuzustimmen. Das ist im BGB so geregelt (§553). Auf jeden Fall ist es wichtig, dass der Vermieter weiß, wie viele Personen in der Wohnung leben, weil z.B. bestimmte Nebenkosten davon abhängen (bei uns in der Kommune z.B. ein Teil der Müllgebühr).
Genaueres zur Wohnung
Hi Sorbas 42,

es ist nur so, dass es eine Wohnung vom Mietverein ist, und dass im falle einer Untervermietung, die man dem Verein Angibt eine höhere Miete zustande kommt, bzw. wir gar nicht die Wohnung bekommen hätten.

Aber schon mal danke für deine schnelle Antwort.

Lg. Alex
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Mir ist die Wohnung realtiv egal
weil wir hier keine Rechteberatung machen (und auch nicht dürfen).

Du kannst hier also nur allgemeine Hinweise bekommen, und wenn du studierst, setze ich so viel logischen Grundverstand voraus, dass du dir daraus selbst ableiten kannst, welche Gestaltungsmöglichkeiten es in so einem Fall gibt und herausfindest, welche davon die günstigste ist.

Also:
Leben mehrere Personen, die keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft [1] bilden, in einer Wohnung zusammen (z.B. eine WG), so müssen beide von der ARGE bei der Berechnung von H-IV-Leistungen einzeln betrachtet werden. Dabei werden für die Kosten der Unterkunft die Gesamtkosten der Wohnung durch die Anzahl der Personen geteilt. Gezahlt wird aber nur bis zur Höhe der dort üblichen Grenze der Angemessenheit.

Lebt ein H-IV-Leistungsempfänger zur Untermiete, so werden ihm die Kosten dieser Untermiete erstattet (zumindest theoretisch sehe ich das so - siehe den Thread zu "Kosten der Unterkunft"). So eine Untervermietung muss dem Vermieter/Eigentümer angemeldet werden und dieser hat der Untervermietung im Normalfall zuzustimmen (kann dann aber u.U. eine andere Miete oder auch hohere Nebenkosten verlangen).
Untervermietung heißt aber, einen Teil der Wohnung an einen Anderen zu vermieten und selbst die Wohnung auch noch zu nutzen. Somit wird die Untermiete kaum höher ausfallen als die Anteilige Miete nach dem Schema oben *zwinker*

[1] Das Nichtbestehen einer Bedarfsgemeinschaft ist ein sehr wichtiger Fakt und hat nichts mit Untervermietung zu tun. Besteht so ein Zusammenwohnen länger als ein Jahr, wird ein gemeinsames Kind versorgt, werden Angehörige gemeinsam gepflegt oder können beide über das Einkommen und Vermögen des Anderen verfügen, so wird davon ausgegangen, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Der H-IV-Leistungsbezieher hat ggf. das Gegenteil zu beweisen, was sicher nicht unbedingt einfach ist. Da hilft auch ein Untermietvertrag kaum weiter - denke ich.
ist doch ähnlich gelagert..........
Recht: Mietvertrag fürs Arbeitsamt
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
Für einen Untermietvertrag braucht es zwingend die Genehmigung des Vermieters, das ist Gesetz.
Ihr hättet euch besser vorher gründlicher informiert...
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Eine Nuance anders ...
... sehe ich das:

Eine Genehmigung muss der Vermieter prinzipiell erteilen, es sei denn, er hat zwingende Gründe anzuführen, die dagegen sprechen.
§553 BGB
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. ...
BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZR 12/07
Auch ein ohne Erlaubnis des Vermieters abgeschlossener Untermietvertrag ist wirksam.


Insofern reicht es in meinen Augen aus, ihn über die geplante Untervermietung zu informieren (sinnvoll: nachweislich). Wenn er nicht widerspricht, kann man meines Erachtens eine erteilte Genehmigung unterstellen (ggf. auch so in dem Schreiben formuliert). Es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich schon etwas anderes vereinbart und begründet.
****966 Mann
3.140 Beiträge
warum ...
wird immer so viel gelogen, beschissen ...

alle anderen müssen dafür bezahlen!
das nervt!

kann man nicht ehrlich miteinander umgehen???


das kotzt mich an!!!
Leider, ...
@****966,

ist doch bei einigen Menschen eine gewisse, jedoch unerwünschte Energie vorhanden. Schon lange habe ich mir abgewöhnt, darauf emotional zu reagieren. Sinnvoller ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Betrügereien entlarvt werden. Also ist es für dich hilfreicher, dich nicht zu entleeren und deinen Mageninhalt seiner Bestimmung zuzuführen. *zwinker*
****966 Mann
3.140 Beiträge
Also ist es für dich hilfreicher, dich nicht zu entleeren und deinen Mageninhalt seiner Bestimmung zuzuführen.
ich konnte mich noch beherrschen!!! *zwinker*
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
es ist nur so, dass es eine Wohnung vom Mietverein ist, und dass im falle einer Untervermietung, die man dem Verein Angibt eine höhere Miete zustande kommt, bzw. wir gar nicht die Wohnung bekommen hätten.

Es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich schon etwas anderes vereinbart und begründet.


Es ist ja eher häufig, das die Untervermietung im Vertrag - gerade bei Wohnungsgesellschaften etc. grundsätzlich ausgeschlossen oder aber von einer ausdrücklichen Genehmigung abhängig gemacht wird...
Das Posting vom TE läßt mich so eine Klausel im Vertrag vermuten...
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann ...
verstehe ich die Frage aber nicht, wenn so eine Klausel schon im Vertrag stünde. Da guckt man doch als erstes rein.

Andererseits denke ich, dass dieser Untermietvertrag gar nicht nötig sein sollte. Beide bilden eine WG/Haushaltgemeinschaft für die ARGE. Somit hat sie m.E. das gute Recht, ihre Grundsicherung inkl. der anteiligen (hälftigen) Mietkosten von der ARGE zu erhalten. Das muss man ggf. nur noch der ARGE verklickern - die haben nach meiner Erfahrung manchmal ein Problem damit zu erkennen, dass eine eigene Wohnung wahrscheinlich viel teurer käme.
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
das ist ja der Knackpunkt: entweder Bedarfsgemeinschaft (=Unterhaltspflicht) oder WG(=jeder ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft)
Der Wohnungsgesellschaft zu erzählen man wäre ein Paar und der Arge zu sagen es sei eine WG mit Untervermietung ist halt gewagt... *floet* *gruebel* *mrgreen*
****966 Mann
3.140 Beiträge
öööhhm ...
Der Wohnungsgesellschaft zu erzählen man wäre ein Paar und der Arge zu sagen es sei eine WG mit Untervermietung ist halt gewagt...

das wäre nicht nur "gewagt" - das wäre auch illegal - und zahler solch eines missbrauchs - sind immer die "anderen" !

ich nenne solch ein fehlverhalten egoistisch!

*gr*
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
Ich weiß nicht ob das so unbedingt illegal ist, man darf einem Vermieter ja bekanntlich so einiges erzählen bzw verschweigen...
Da gibt es diverse Urteile zu Fangfragen...

Früher mußten die Freundinnen ja auch oft gleich die Verlobte spielen- jedenfalls bei Vermietern...
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
@needlewitch
Jemanden, der in seinem Profil seinen Beziehungsstatus verschweigt, muss man nicht ernst nehmen.

Und vielleicht kennst du ja auch diesen Spruch, wie er weiter geht: "Was ich selber denk und tu, ...." *zwinker* - ich denk mir jedenfalls meinen Teil und übe mich in der Kunst zu ignorieren, was ich nicht ändern kann/will.
****966 Mann
3.140 Beiträge
sorbas42
Jemanden, der in seinem Profil seinen Beziehungsstatus verschweigt, muss man nicht ernst nehmen.
so ein quatsch - was hat das eine mit dem anderen zu tun???
dümmer gehts nümmer!!! *autsch*

Und vielleicht kennst du ja auch diesen Spruch, wie er weiter geht: "Was ich selber denk und tu, ...." - ich denk mir jedenfalls meinen Teil
hier muss man nicht "frei" denken oder dazu dichten - sondern nur deutlich lesen !!!
der rest ist fakt!

es ist nur so, dass es eine Wohnung vom Mietverein ist, und dass im falle einer Untervermietung, die man dem Verein Angibt eine höhere Miete zustande kommt .....
sorbas42 - warum spielst du nicht robin hood und spendest jeden monat das fehlende geld für die beiden???
somit braucht man keine anleitung zur "täuschung falscher tatsachen" geben !

fakt ist fakt !

ciao
*lolli*
****966 Mann
3.140 Beiträge
ps: lieber sorbas42
Jemanden, der in seinem Profil seinen Beziehungsstatus verschweigt, muss man nicht ernst nehmen.

für dich zählt wahrscheinlich ein "geprüftes" und "zahlendes" joy-mitglied weniger - als ein "ungeprüftes" "fragendes" etwas???

merkst was?!

ende und ciao
*lolli*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
o.W.
Deinen Worten braucht man nichts mehr hinzuzufügen. Sie sprechen für sich. *ja* *ggg*
Danke für deine endgültige Offenbarung. *danke*
****966 Mann
3.140 Beiträge
alles klar ...
*kopfklatsch*


lass es einfach!
**********suche Frau
2.174 Beiträge
ich grübel nun was needlewitch eigentlich gesagt hat, dass sie diese breitseite verdient hat ? *gruebel*

setz mich hier mal her und schau euch zu. vielleicht kommt meine erhellung ja noch *lolli*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Mein Text
ging wohl an needlewitch, aber nicht gegen sie. Ein offensichtlich Getroffener hat sich die Jacke doch schon angezogen ...
**********suche Frau
2.174 Beiträge
*kopfklatsch*

ich glaub die hitze hat mich weichgekocht *schwitz*
Dieser Fall spart eher der Allgemeinheit Geld.

Selber bin ich in diesem Verein schon seit über 7 Jahen Mitglied (war 15 beim Eintritt) und habe auch meine Gelder bezahlt, mit denen der Verein, diverse Gebäude finanziert.

Alleine hätte ich eine günsigere Wohnung bekommen und mir selber Geld gespart.

nur durch die Schilderung spare ich somit der Allgemeinheit viel Geld, Da die kosten für den Saat weit unter den normalen liegen. Die selbst sozial Wohnungen nich groß unterbieten könne.
Somit zahlt der Saat eh weniger Geld, als er müsste.

Also bleibt mehr von eurem Steuergeld beim Staat wo es hingehört. Selber bin ich auch der Meinung, dass man sich sein Geld selber dazu verdienen möchte.

Also Don. Den Vorteil liegt hier eher beim Staat.

So damit nicht noch der Kommentar kommt, dass ich meinen Familenstatus verscheige.

ich bin SINGLE wohne aber mit einer Frau zusammen
Ich
*******itch
13.522 Beiträge
@*******itch

Jemanden, der in seinem Profil seinen Beziehungsstatus verschweigt, muss man nicht ernst nehmen.
???
Ich kann, wie man eigentlich auch sehen kann, in meinem Profil gar keinen Beziehungsstatus angeben, sonst stünde da Single (und ich wohne in einer WG mit einem Mann zusammen).
Was das zur Sache tut? *nixweiss*
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