Renovierungsanspruch nach Schimmelbefall
Renovierungsanspruch nach Schimmelbefall--------------------------------------------------------------------------------
hallo zusammen,
wir haben folgendes problem,
wir hatten schimmelbefall in der küche und dem ehemaligen zimmer unserer tochter, die zwar mittlerweile im studienort wohnt, aber immer wieder das " hotel mama " besucht.
in der küche haben wir glatte wände die in einer terracotta farbe
gestrichen sind. da wurde der schimmelbefall behoben und die
beiden betroffenen wände wurden komplett fast im identischen
farbton gestrichen so das es garnicht auffällt.
im anderen zimmer war die fensterfront betroffen und beide
seitenwände im fensterbereich, ca. 30 ca.
der vom eigentümer beauftragte anstreicher hat die fensterfront
und die seitenwände ebenfalls vom schimmel befreit, die fensterfront
war nicht tapeziert und wurde wieder weiss gestrichen, an beiden
seitenwänden wurde eine tapetenbahn entfernt und die wand
ebenfalls weiss gestrichen.
der wohnungseigentümer behauptet jetzt damit wäre seine
pflicht erfüllt und wir sollten die restlichen seiten der wände
selbst renovieren.
aus unserer sicht haben wir aber anspruch auf wiederherstellung
des zustandes vor dem schimmelbefall,
mit der bitte um hilfe und evtl. auch angabe von § im bgb etc.
oder aktuellen gerichtsurteilen in dieser angelegenheit
wünschen wir einen schönen wochenausklang und
ein schönes spiel um den dritten platz am samstag
margarethe & achim