Inzwischen hab ich es ja sogar begriffen
weil incubus es klar hier geschrieben hat (nachdem es vorher anders klang, geb ich zu):
Der Vertrag ist nicht befristet (auch nicht der schriftlich nachgereichte), sondern wenn sie davon ausgeht, dass die Probezeit bereits um ist, dann muss sie ja mind. 5 Wochen da arbeiten (die eine Woche Probezeit, die um ist plus den 4 Wochen normale Kündigungsfrist), bevor sie die Firma wieder verlassen kann (weil noch weitere Stellen offen sind, woanders, die ihr mehr zusagen - sie aber vom Amt her erst einmal diese Stelle hier annehmen musste).
Des weiteren besteht nach meinem laienhaften Dafürhalten bereits ein mündlich geschlossener Arbeits-/Dienstvertrag, der sich auf die §611 ff des BGB begründet und sich damit an den ortsüblichen Bedingungen orientiert (Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeit und natürlich auch Probezeit - also 3-6 Monate). Und an den Fakten in der Stellenausschreibung und natürlich an einem evtl. vorhandenen Tarifvertrag. Ein Arbeitsvertrag bedarf nämlich keiner Schriftform.
Demzufolge ist sie noch in der Probezeit, einen inzwischen vorgelegten Arbeitsvertrag muss sie nicht unterschreiben (kann sie natürlich, wenn er ihren Vorstellungen entspricht. Der AG ist nur verpflichtet, ihr gegenüber eine konkrete Stellenbeschreibung zu dokumentieren, die sie nicht unterschreiben braucht. Sie kann diese aber anfechten, wenn sie deutlich vom Ortsüblichen (oder vorher Abgesprochenen - da ist aber u.U. das Beweisproblem
) abweicht.
Die wirklichen Probleme hat nämlich der AG, wenn er einen AN anfangen lässt zu arbeiten, ohne einen Arbeitsvertrag in der Tasche zu haben.
Ich hoffe, incubus war noch bei einem Anwalt (wie ich ihr per CM geraten habe), um im ihm die möglichen Folgen zu besprechen.
Auf jeden Fall kann sie nach meinem Dafürhalten ohne selbst unterschriebenem Vertrag sich das für sie günstigste aus dem unterbreiteten Vertrag (der ja den Willen des AG repräsentiert) und dem allgemein üblichen herauspicken. Allerdings natürlich nicht nach belieben mal so und mal so.