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**********suche Frau
2.174 Beiträge
is das hier eigentlich für ein OT seitenlang ?

und der chef mittenmang dabei

ich guck mal streng
Wir ...
... warten, denn hier dürfte schon etwas dran sein.

ich schmunzel mitlerweile bei fast jeder neuen nachricht hier...
fast jeder listet den verlauf hier nochmal zusammenhängend auf...
aber wozu
auf einen nenner oder zu einer lösung kommen wir hier eh nicht
sie muss abwarten was die arge nun macht
bzw muss selber entscheiden was sie macht...

caballito
zar simeon 2007 reserva aus bulgarien.der hammer rotwein.

ideal für rotweinliebhaber.da kann man sich reinlegen

nur mal so nebenbei.
*********chen Paar
6.332 Beiträge
oh hier gehts off topic (wartezeitverkürzung) um wein grins
wer nen trockenen mag der sollte mal nen lauffener katzenbeisser probieren .........sowat trockenes habt ihr noch nie getrunken, der staubt beim einschenken *gg*
für alle anderen: der berrus aus pfedelbach-heuholz ist der beste rotwein den es gibt
ich schätze mal @********el64 könnte diesem wein nicht widerstehen *zwinker*
grüssle jagstpaerchen (w)
meine pausen betragen 2-3 stunden. und die zeit, die ich früher dort bin oder auch mal länger dort sein muß (man kann den pat. ja nicht während der behandlung aus dem stuhl werfen), sind halt auch da. ich hatte letzte woche sa notdienst und nächste woche sa auch.

habe keinen anwalt erreicht, aber dafür mit meinem cousin gesprochen. der hat selbst eine firma und kennt sich daher prima mit den verträgen aus. er meinte: entweder sei ich nur der lückenfüller oder aber mein ag hat keine lust mir den urlaub, für den ich mir noch keine ansprüche erarbeitet habe, zu zahlen. udn da er wußte, dass ich mehr oder weniger in ner notlage war, hat er das gnadenlos ausgenutzt und beutet mich zusätzlich aus. das momentane einstiegsgehalt ist laut einem mantltarifvertrag (der leider nicht in meienm bl gilt) auf 1436,50 ausgelegt. ich habe demnach wegen berufserfahrung und weiterbildungen anrecht auf 1676,00 €, ab september jedoch auf 1759,00€. Im Vertrag stehen aber 1350,00€. Ich zögere auf anraten fachkundiger menschen, die unterschrift auf sa raus (hab ja notdienst). Sollte ich diese Woche die Zusage für ne andere Stelle bekommen, dann schau ich, dass ich ab 01.08 dort bin.

und zum thema (ich les es immer wieder), dass ich nicht gewillt zu arbeiten bin: Ich will arbeiten, aber nicht zu solchen konditionen! Ich bekam von mehreren Banken die Ablehnung bezüglich nem kostenlosen girokonto, weil ich weit unter Tarif bezahlt werde und eben nur die 5 wochen befristung da sind...

und wäre ich nicht gewillt gewesen zu arbeiten, dann hätte ich den job nicht angenommen. ich sag ja, es geht, da bin ich auch dankbar dafür, aber ich fühle mich hier recht verarscht.
¿Welchen ...
... Tarif?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
@incubus
Zum kostenlosen Girokonto: Die Postbank gewährt gerade ein kostenloses Girokonto (über Tchibo-Werbung), wenn man es als Gehalts- oder Rentenkonto führt. Die Höhe der Eingänge ist egal.

Zum Tarifvertrag: Tja, wenn er in deinem Bundesland nicht gilt, so kannst du ihn auch nur näherungsweise heranziehen. Und da bist du doch mit 1.600 Euro schon in der Nähe dessen, was im Tarif steht. Von Lohn-"Dumping" würde ich hier nicht unbedingt sprechen. Klar nutzt der AG deine Notsituation aus, die letztlich die Arbeitsagentur bei dir geschaffen hat (Ablehnung des - geringfügig unterbezahlten - Jobs = Kürzung der Leistungen). Und der Spruch: Na fangen Sie doch erst einmal zu dem niedrigen Gehalt an - Sie können ja dann nachverhandeln. Klar - und mit welcher Verhandlungsbasis? Dann hab ich doch gar keine Chance mehr außer auf den guten Willen meines AG zu hoffen. Und dass der den nicht hat, zeigt ja der ursprüngliche Vertrag.
Nene, entweder, man hat von anfang an ein vernünftiges Gehalt (oder meinetwegen auch eine von Anfang an vertraglich festgeschriebene Erhöhung nach einer Bewährungszeit), oder man geht auf Jahre leer aus mit Gehaltsverhandlungen.
Da kann ich incubus schon verstehen.
sorbas, du hast das falsch verstanden! ich wollte 1600. bekommen tu ich 1350!
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
@incubus
Du schrubst am 21. Juli selbst folgendes:
ich hatte einige bewerbungen am laufen. u. a. diese. es war nie die rede von einer befristung, sondern von einem langfristigen arbeitsverhältnis. gehalt war vhb 1600,
Was soll man dir denn nun glauben, wenn du alle Nase lang die Fakten anders darstellst?
Und wenn du aufgrund dieser Stellenausschreibung auf einer VHB von 1.600 Euro Brutto ohne Arbeitsvertrag angefangen hast, ist automatisch eine Arbeitsverhältnis mit diesem Gehalt entstanden. Das war das Angebot deines AG, und du hast es im Zweifel (wenn nichts anderes nachweisbar ist, wovon ich bei einem fehlenden schriftlichen Vertrag ausgehe) mit diesem Gehalt angenommen. Und stünde es so in deiner Bewerbung und der AG nimmt dich aufgrund deiner Bewerbung mit dieser (nachweislich, weil schriftlich) genannten Lohnsumme in seine Dienste, dann gilt das Gleiche. Dieses ohne schriftlichen Vertrag eingegangene Arbeitsverhältnis kann der AG nicht mehr so einfach zu deinen Ungunsten ändern (ist zumindest meine Meinung dazu).

Ohne schriftlichen Vertrag gelten eben die im Vorfeld nachweislich genannten Bedingungen (siehe oben). Wenn du deine Arbeitsleistung nach diesen Bedingungen erfüllst und er seine Gegenleistung teilweise schuldig bleibt, so ist er in meinen Augen vertragsbrüchig und du hättest demzufolge ein Recht, diesen Vertrag ohne Sanktionen vom Amt zu beenden.
ok, meinerseits waren vhb 1600. er schein damit einverstanden, so wie er sprach. darum ist das ja so krass für mich, die tour,d ie er fährt...

ich glaub, wenn man das so erzählt, dann geht manches unter, sorry
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
@incubus: Liest du meine Mails vollständig?
ok, meinerseits waren vhb 1600. er schein damit einverstanden, so wie er sprach.

Wenn zum Arbeitsbeginn kein anders lautender Vertrag vorliegt, entsteht ein mündlicher Arbeitsvertrag über ein Dienstverhältnis nach BGB und den üblichen oder im Vorfeld besprochenen Bedingungen: durch die Bewerbung eines AN und die geleistete Arbeit einerseits und durch die Abnahme der Arbeitsleistung durch den AG andererseits.
Ein zusätzlicher schriftlicher Vertrag ist nicht mehr erforderlich und sollte meines Erachtens vom AN auch nicht unterschrieben werden (jedenfalls nicht, wenn er ungünstig vom zuvor Besprochenen oder Geschrieben abweicht *zwinker*).
Jedem Schriftstück zum Arbeitsverhältnis, das etwas anderes aussagt, würde ich sofort widersprechen und eine Korrektur verlangen.
********el64 Frau
638 Beiträge
@incubus
ok...da hier anscheinend keiner mehr so bock hat zu diskutieren...was ich verstehen kann...außer sorbas....denke ich mal das es das war mit diesem thema

du scheints schon gar nicht mehr zu wissen was du geschrieben hast...laufend kommt was anderes von dir.....du scheinst auch selber nicht mehr so richtig durchzublicken..

und ich frag mich allerdings auch ob du alle antworten hier überhaupt komplett gelesen hast

dieses ganze verwirrt einen ja total und daher denke ich antwortet hier auch keiner mehr...

sorry aber das mußte jetzt mal raus...
dann lass es schließen und vernichten. dann ist jeder wieder glücklich.
Mich interessiert es schon!
meine pausen betragen 2-3 stunden

Ich nehme an, du hast eine Art Teildienst, wenn die Praxis schließt, über Mittag?
Das nennt sich dann nicht Pause, sondern Arbeitszeitunterbrechung.
(und zählt natürlich ebenso wenig wie deine Fahrtzeiten zur täglichen Arbeitszeit – dem AG kann es egal sein, ob du nebenan wohnst, in der Zeit die Cafe´ s frequentierst, ob und wie du heim kommst. Das muss alleine Sorge des AN sein.)

das momentane einstiegsgehalt ist laut einem mantltarifvertrag (der leider nicht in meienm bl gilt) auf 1436,50 ausgelegt
Wo liegt der Tariflohn mitsamt deiner Berufserfahrung in deinem Bundesland? Das wirst du doch wissen?

wenn du aufgrund dieser Stellenausschreibung auf einer VHB von 1.600 Euro Brutto ohne Arbeitsvertrag angefangen hast, ist automatisch eine Arbeitsverhältnis mit diesem Gehalt entstanden. Das war das Angebot deines AG, und du hast es im Zweifel (wenn nichts anderes nachweisbar ist, wovon ich bei einem fehlenden schriftlichen Vertrag ausgehe) mit diesem Gehalt angenommen

Soweit ich das verstanden habe,
wurde die Summe 1600 Euro nur in dem Gespräch genannt...
nicht in der Stellenausschreibung, und auch nicht schriftlich (weder in der Bewerbung, noch als Gesprächsnotiz bei der Vorstellung).
Um darüber einen Vertrag „verlangen“ zu können,
müsste dies gegeben sein – oder aber es waren Zeugen zugegen, die das bestätigen.
Sonst könnte ja Jede/r kommen, und später sagen, das über mehr Lohn gesprochen wurde.
Im Zweifel muss sie von dem Tarifgehalt ihres Bundeslandes ausgehen (siehe meine letzte Frage). DAS könnte sie verlangen.

mein ag hat keine lust mir den urlaub, für den ich mir noch keine ansprüche erarbeitet habe, zu zahlen

Das verstehe ich nun gar nicht. Du bist 5 Wochen dort, bis deine Befristung vorbei ist.
Somit hast du Anspruch auf anteilig 1/12 der Urlaubstage (auch dazu bitte den Tarifvertrag zu Rate ziehen) Da der Vertrag rückdatiert werden soll… ist doch zumindest damit alles in Butter???

Grüße
Mrs. Highroller
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Durchblick? :-/
Es ist wirklich nicht einfach, bei den vielen widersprüchlichen Angeben der TO hier noch durchzusehen.

Tarifvertrag: Offensichtlich gibt es in ihrem Bundesland keinen (gültigen) Tarifvertrag für ihren Job - soll es ja geben. Im Zweifel könnte man hier aber die Inhalte aus einem anderen Bundesland als Vergleichsgröße und Grundlage heranziehen.

1600,- Euro: Wenn ich die TO inzwischen richtig verstanden habe, so standen die 1.600 Euro als VB in der (schriftlichen?) Bewerbung. Das verstehe ich unter Verhandlungsbasis. Wenn diese Summe erst im Einstellungsgespräch gefallen ist, so ist das ein konkretes (erstes?) Angebot, man befindet sich ja bereits in der Verhandlung. Aber hier ist man vor Überraschungen ja nie sicher *zwinker*. Aber auch wenn diese Summe nur im Gespräch gefallen ist, so ist sie doch bindend. Es wird halt nur schwerer mit dem Beweis *gg*

Die Frage der Zumutbarkeit stellt sich in Bezug auf die Anforderungen im SGB (ARGE): Kann die ARGE jemanden zwingen, diese Stelle anzunehmen? - nein, faslch formuliert - natürlich kann sie nicht gezwungen werden, das wäre ja gegen das Grundgesetz - besser: Darf die ARGE die Leistungen kürzen, wenn der AN/H-IV-Empfänger bei 13-14 Stunden wegen dem Job aus dem Haus (bei eigenem Kind im Haushalt und alleinerziehend) so eine Stelle als unzumutbar ansieht und nicht antritt/kündigt?
Den Arbeitgeber interessiert höchstens, ob bei einem langen Arbeitsweg evtl. die Arbeitsleistung sinkt. *ja* *zwinker*
Offensichtlich gibt es in ihrem Bundesland keinen (gültigen) Tarifvertrag für ihren Job

Entschuldigung. Mir kam es gar nicht in den Sinn,
das es das noch geben könnte *sehr überrascht *

Nun hab ich fix gegoogelt, und bin u.A. auch in einem Forum gelandet, wo von Kollegen der TE aus verschiedenen Bundesländern über den einzig vorhandenen Tarifvertrag geredet wird.
Sehr viele(!) Stimmen dort sagen, das sie 200-300 Euro weniger haben, als der Tarif vorgibt.
Somit scheint das in dem Beruf wirklich Gang und Gebe zu sein,
und einzig durch Gehaltsverhandlungen mit dem AG zu funktionieren.
Dadurch, das es wohl "normal" ist/ und kein Tarif flächendeckend existiert, stehen allerdings auch eine Menge nachrückender Kollegen in der Schlange...
ich sah 2/3 mehr Stellengesuche als Stellenangebote (speziell in BW).

Da nun seit Arbeitsantritt schon viel Zeit vergangen ist,
interessiert mich, wie nun das Gespräch von der TE mit dem AG verlief
(mittlerweile kann er sich doch auch ein Bild darüber machen, wie er sie findet, ob er zufrieden mit ihr ist - was sicher positiv auf eine Gehaltsveränderung im bisher nicht unterschriebenen Vertrag auswirken kann)

Mrs. Highroller
******265 Mann
635 Beiträge
@blackgirl43
...das würde ich genauso machen, wenn man mir diese Auskunft so verweigert hätte. Man braucht dazu nur etwas Mut und Zivilcourage.
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