Mich interessiert es schon!
meine pausen betragen 2-3 stunden
Ich nehme an, du hast eine Art Teildienst, wenn die Praxis schließt, über Mittag?
Das nennt sich dann nicht Pause, sondern
Arbeitszeitunterbrechung.
(und zählt natürlich ebenso wenig wie deine Fahrtzeiten zur täglichen Arbeitszeit – dem AG kann es egal sein, ob du nebenan wohnst, in der Zeit die Cafe´ s frequentierst, ob und wie du heim kommst. Das muss alleine Sorge des AN sein.)
das momentane einstiegsgehalt ist laut einem mantltarifvertrag (der leider nicht in meienm bl gilt) auf 1436,50 ausgelegt
Wo liegt der Tariflohn mitsamt deiner Berufserfahrung in deinem Bundesland? Das wirst du doch wissen?
wenn du aufgrund dieser Stellenausschreibung auf einer VHB von 1.600 Euro Brutto ohne Arbeitsvertrag angefangen hast, ist automatisch eine Arbeitsverhältnis mit diesem Gehalt entstanden. Das war das Angebot deines AG, und du hast es im Zweifel (wenn nichts anderes nachweisbar ist, wovon ich bei einem fehlenden schriftlichen Vertrag ausgehe) mit diesem Gehalt angenommen
Soweit ich das verstanden habe,
wurde die Summe 1600 Euro nur in dem Gespräch genannt...
nicht in der Stellenausschreibung, und auch nicht schriftlich (weder in der Bewerbung, noch als Gesprächsnotiz bei der Vorstellung).
Um darüber einen Vertrag „verlangen“ zu können,
müsste dies gegeben sein – oder aber es waren Zeugen zugegen, die das bestätigen.
Sonst könnte ja Jede/r kommen, und später sagen, das über mehr Lohn gesprochen wurde.
Im Zweifel muss sie von dem Tarifgehalt ihres Bundeslandes ausgehen (siehe meine letzte Frage). DAS könnte sie verlangen.
mein ag hat keine lust mir den urlaub, für den ich mir noch keine ansprüche erarbeitet habe, zu zahlen
Das verstehe ich nun gar nicht. Du bist 5 Wochen dort, bis deine Befristung vorbei ist.
Somit hast du Anspruch auf anteilig 1/12 der Urlaubstage (auch dazu bitte den Tarifvertrag zu Rate ziehen) Da der Vertrag rückdatiert werden soll… ist doch zumindest damit alles in Butter???
Grüße
Mrs. Highroller