Unfallrente an Hinterbliebene
Es ist fiktiv, aber es bewegt mich:Also:
A hatte eine Arbeitsunfall und ist infolgedessen Gehbehindert (seine Geschwindigkeit zu Fuß ist stark eingeschränkt, laufen oder kurze Sprünge/Ausweichbewegungen sind nicht möglich). Er erhält wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
Diese Rente würde bei seinem Tod an seine Ehefrau vermindert als Hinterbliebenenrente weitergezahlt, wenn denn der Tod auf den Unfall oder dessen Folgen zurückzuführen ist.
Jetzt passiert folgendes: Ein PKW-Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und fährt auf Fußgänger zu. Alle sehen es und können ausweichen. Nur A kann es aufgrund seiner Behinderung (= Folgen des Arbeitsunfalls) nicht und wird vom Auto erfasst und getötet.
Hat die Witwe von A jetzt eine Chance, diese Hinterbliebenenrente der Unfallversicherung zu bekommen?
Immerhin fällt ja die Witwenrente auch wesentlich geringer aus, da A seit vielen Jahren wegen des Arbeitsunfalls nicht mehr voll arbeiten konnte und so sein Rentenkonto entsprechend dünner als unter normalen Umständen ist. Das wäre für ihn kein Problem, da ja die Unfallrente diese Einbuße auch im Rentenalter ausgeglichen hätte.
Hab leider nichts konkretes dazu gefunden - aber vielleicht andere hier?