Wohngeldabrechnng
Hallo zusammen,wir haben da mal ein paar fragen zum Mietvertrag/ Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten.....
1. Unser Vermieter hat seine Eigentumswohnung an uns vermietet und zur Bedingung gemacht, dass der Mietvertrag auf min.2 Jahre festgelegt wird. Darf man Mietverträge so festlegen?
2.Im Mietvertrag sind die Nebenkosten nicht einzeln aufgeführt sondern als Pauschale. Jetzt hat der Vermieter uns noch die Grundsteuer extra berechnet und verlangt eine Nachzahlung( 01.2009-31.12.2009).....Wir sind aber erst seit 08.2009 in der Wohnung.Was kann man davon halten????
Die Abrechnung wurde uns von der Hausverwaltung im Juli 2010 ausgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.2009-31.12.2009. Vom 01.2009 - 08.2009 waren andere Mieter in der Wohnung und von 08.2009 - heute, wir.
Das die Hausverwaltung nur eine Jahresabrechnung macht ist klar aber müsste uns der Vermieter nicht noch eine Abrechnung ab dem Tag unseres Einzugs ausstellen?(08.2009-31.12.2009)
Es kann doch nicht sein, dass wir das ganze Jahr 2009 in der Abrechnung haben und bezahlen müssen (1Jahr - 2Mieter 1xAbrechnung???)
Unser Vermieter will uns auch keine seperate Aufstellung der Abrechnung (08.2009 - 31.12.2009) ausstellen.
Wir wären dankbar für jeden Tipp der uns weiterhilft.....den der Gute ist ein schwerer Fall von Sturheit.....
lg
Cola