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Wohngeldabrechnng

Wohngeldabrechnng
Hallo zusammen,

wir haben da mal ein paar fragen zum Mietvertrag/ Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten.....

1. Unser Vermieter hat seine Eigentumswohnung an uns vermietet und zur Bedingung gemacht, dass der Mietvertrag auf min.2 Jahre festgelegt wird. Darf man Mietverträge so festlegen?

2.Im Mietvertrag sind die Nebenkosten nicht einzeln aufgeführt sondern als Pauschale. Jetzt hat der Vermieter uns noch die Grundsteuer extra berechnet und verlangt eine Nachzahlung( 01.2009-31.12.2009).....Wir sind aber erst seit 08.2009 in der Wohnung.Was kann man davon halten????

Die Abrechnung wurde uns von der Hausverwaltung im Juli 2010 ausgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.2009-31.12.2009. Vom 01.2009 - 08.2009 waren andere Mieter in der Wohnung und von 08.2009 - heute, wir.
Das die Hausverwaltung nur eine Jahresabrechnung macht ist klar aber müsste uns der Vermieter nicht noch eine Abrechnung ab dem Tag unseres Einzugs ausstellen?(08.2009-31.12.2009)

Es kann doch nicht sein, dass wir das ganze Jahr 2009 in der Abrechnung haben und bezahlen müssen (1Jahr - 2Mieter 1xAbrechnung???)
Unser Vermieter will uns auch keine seperate Aufstellung der Abrechnung (08.2009 - 31.12.2009) ausstellen.

Wir wären dankbar für jeden Tipp der uns weiterhilft.....den der Gute ist ein schwerer Fall von Sturheit.....

lg

Cola
******lau Mann
709 Beiträge
Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat die Grundsteuer gar nichts in eurer NK-Abrechnung zu suchen.
Wenn eine Pauschale vereinbart ist, müssten zusätzliche Abrechnungsposten ausdrücklich als "nicht Bestandteil der Pauschale" ausgewiesen sein, sonst sind diese Posten in der Pauschale enthalten.
Bei anteiliger Miete sind auch die Kosten anteilig zu rechnen...

Es sieht für mich sehr danach aus, als ob es sich die Hausverwaltung bei der Abrechnung seeeeehhhr einfach machen will...
**********rello Mann
2.457 Beiträge
eure nebenkosten
dürfen erst ab dem 01.09. berechnet werden.

bis zum 30.08. hat ja der vormieter die nebenkosten bezahlt.
hier versucht also die hausverwaltung doppelt zu kassieren.
entweder sie versuchen zu besch..... oder sie sind einfach nur
blöd. aber hausverwalter kann heute auch so ziemlich
jeder werden.....
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Hm.
Weiss denn die Hausverwaltung, dass ein Mieterwechsel stattgefunden hat? Wenn der Vermieter sie nicht informiert hat, ...

JETZT, nach fast einem Jahr, taucht die Frage auf, ob Mietverträge so abgefasst werden dürfen. *gruebel*
Ich denke schon, und ihr hattet doch auch sicher eure Gründe, warum ihr den Vertrag mit dieser Klausel derzeit unterschrieben habt.

Man kann, imho, doch nicht einen Vertrag abschließen, weil er einem gerade "in den Kram passt", - und wenn sich was geändert hat, fragen "ist der überhaupt ok?" *nene*
Wozu denn dann noch Verträge?
hm *gruebel*

Wenn ich es richtig im Kopf habe, hat die Grundsteuer gar nichts in eurer NK-Abrechnung zu suchen.

so weit ich informiert bin darf der Vermieter die Grundsteuer an die Mieter umlegen *snief* jedoch anteilig wenn mehrere Mieter das Gebäude bewohnen.

Wichtig auch, sollte im Haus ein Gewerbeobjekt vorhanden sein so ist die Grundsteuer höher angesetzt wie bei einem ganz normalen Mietobjekt welches ausschließlich von Mietern bewohnt wird.

Ihr solltet die Hausverwaltung kontaktieren und darauf hinweisen das ihr zum Sept. eingezogen seit und aus diesem Grund die Grundsteuer anteilig zahlt.

Vielleicht auch mal zum Mietrschutzbund gehen und dort ein Beratungsgespräch führen...

Schönes WE mit hoffentlich viel *sonne*...

Ker
@ alle

Grundsteuer kann ( leider aus Sicht der Mieter ) immer
vom Wohnungs- oder Hauseigentümer umgelegt werden.

Da ihr ja in einer Eigentumswohnung wohnt hat der Hausverwalter
überhaupt nichts mit Eurem Mietverhältnis zu tun, außer der
Wohnungseigentümer hat einen " Sondereigentumsverwaltungsvertrag "
mit dem WE Verwalter gemacht.

Und zum positiven, Ihr müßt nur die Kosten zahlen die
Zeitanteilig ( Beginn des Mietverhältnisses ) in 2009
für Euch angefallen sind.

Also in einem normales Schreiben an Euren Wohnungseigentümer
Einspruch gegen die Abrechnung einlegen und um eine zeitanteilige
Abrechnung bitten.

Wenn z.b. Wasser, Strom etc. bei Euch nicht im Kalenderjahr,
sondern im Wirtschaftsjahr abgerechnet wird, kann es sein das im
Nachzahlungsbetrag dieser Abrechnung Werte enthalten sind die
den Zeitraum vor Eurem Einzug betreffen, in diesem Fall um Rechnungskopien bitten, da habt Ihr Anpruch drauf.


Happy Weekend

Margarethe & Achim
Danke
Danke für eure Beiträge, es hat uns weiter geholfen*freu*

CoLa 2008
die lieben Nebenkosten...
darf ich das Thema nochmal aus der Versenkung holen -
momentan habe ich dazu ein paar Fragen, die mir google
leider nicht völlig beantworten kann:

Fakten:
Im Objekt gibt es 6 Wohneinheiten + eine Gewerbeeinheit + ein Penthouse, das sich über ganze 2 Häuser zieht. (ich schätze 400-500qm)
Das Penthouse ist von den Heizkosten ausgenommen, da eine eigene Heizanlage vorhanden ist.
Im Objekt wurden über Monate 2 Wohneinheiten kernsaniert, nach Auszug der Letztmieter, und vor Kurzem wieder vermietet.

Nun die Fragen:
• kennt Jemand den Unterschied zwischen gewerbl. Grundsteuer (soll höher sein) und reinen Wohneinheiten? Bzw. woher bekomme ich diese Information? Wie müsste sowas wie Hausreinigung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung dann aufgeteilt werden?

• Es gibt eine Hausverwaltung UND einen Hausmeister. Letzterer schippt Schnee, macht kleine Reperaturen, ist Ansprechpartner. Somit müsste der Posten "Winterdienst" doch mit ihm zusammen veranschlagt sein, oder?

• Soweit ich nachlesen konnte, darf eine Hausverwaltung gar nicht in die Umlagen einfließen, das ist Privatvergnügen des Vermieters?

• Versicherungen. Im Netz konnte ich die Information finden, das sämtliche Versicherungen zu Lasten des Eigentümers gehen und nicht umlegbar sind (Versicherung gegen Mietschuld, Haftpflicht, etc.) Ist das richtig, oder gibt es Ausnahmen? Speziell wieder gefragt, weil es ja diese eine Gewerbeeinheit gibt?

• Müssen Straßenreinigung und Müllbeseitigung der Gewerbeeinheit nicht anders behandelt werden, als die der normalen Mieter? Wie ich sehe, werden die Geamt-qm inkl. Gewerbeeinheit umgelegt(jedoch nicht das Penthouse berücksichtigt), ich denke jedoch das es dabei auch Unterschiede geben wird?

• Und letztlich: Kennt sich Jemand mit den neuen digitalen Ablesegeräten aus? Ich habe (berufl.) schon Probleme mit zu hohen Forderungen dadurch mitbekommen... würde die Richtigkeit gerne nachprüfen... allerdings wie? Mir werden 3 unterschiedliche Zahlen pro Ablesegerät genannt - die, welche in der Heizkostenzahlung zu finden ist, hat sich dabei nicht verändert...


Viele Fragen, vielleicht kann ich hier die eine oder andere Antwort bekommen, während ich noch weiter das Netz absuche *zwinker*

herzliche Grüße
Mrs. Highroller
*****_bw Mann
254 Beiträge
Nebenkostenabrechnung
@*******lers: wenn Du mir per CM Deine Email-Adresse schickst,
such ich Dir die umlagefähigen Nebenkosten raus.

Frage an alle: Mir ist bekannt, dass der Mieter 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Nebenkostenabrechnung nicht mehr bezahlen muss.

Wie sieht es aus, wenn der Vermieter laut mündlicher Aussage die Abrechnung bereits erstellt hat und einfach nicht abrechnet,
weil eine Erstattung anliegt?

Gibt es da Fristen oder ähnliches?
jo das würde mich auch interessieren...habe bis heute noch keine abrechnung bekommen und das jahr ist ja bald um... *g*

glg ker
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Erstattungen, die sich aus der Rechnung ergeben, muss der Vermieter auch noch zahlen, wenn die 12 Monate um sind. Er kann dann nur auf Grund der (verspäteten) NK-Abrechung keine Ansprüche mehr stellen. Denn er hat ja die Fakten. Der Mieter kennt die Daten frühestens mit der Abrechnung.

Deshalb der Tipp an Mieter: Bis zum 31.12. die Füße still halten und hoffen, ab dem 01.01. Druck machen - dann gibt es nichts mehr zu befürchten *zwinker*

Und an Vermieter: Bis 31.12. schnell noch die NK-Abrechnung machen, im Zweifel lieber Dinge mit hinein nehmen. Streichen kann man es immer noch. *baeh*
ha
die Abrechnung lag am 31.12.2010 in meinem Briefkasten *gr* natürlich nicht kompl. nach Rückfrage kommt die korrekte Abrechnung im laufe des Januars *snief*

Aber mal dezent in die Runde gefragt *gruebel*

gehört das Fällen eines Baumes, im Gemeinschaftsgarten, mit in die Nebenkostenabrechnung??

Auf meiner Abrechnung sind die Kosten des Gärtners um 50% gestiegen....es wurde ein Baum im Garten gefällt und ich denke mal das dies die 50% sind, bin mir aber nicht sicher ob der Vermieter diese Kosten umlegen darf.

Würde mich freuen hier ne was anderes lesen zu dürfen.

Gruß in den Tag
Ker

vielen Dank *blume*
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