Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Echte Bi Frau im Joy
740 Mitglieder
zum Thema
Abspritzen: Tröpfeln oder ein richtiger Schuss?355
Mich würde mal interessieren, ob es bei euch mehr spritzt oder eher…
zum Thema
Nach dem Spritzen lecken - eine Frage der Lust ?134
Ich hab : Ich finde die Vorstellung, meine Partnerin nach dem…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Welche Renovierungen sind bei Auszug wirklich erforderlich?

********icke Frau
11 Beiträge
Themenersteller 
Welche Renovierungen sind bei Auszug wirklich erforderlich?
Hallo und Guten Morgen zusammen,

ich hoffe und bin auch zuversichtlich, dass ich hier jemanden finde, der mir bei diesem Problem helfen kann.

Infos zum Sachverhalt:

Meine Mutter (75 Jahre) hat ihre Wohnung gekündigt, da diese für sie allein zu groß war (120m²), finanziell (Rente + Witwenrente) nicht mehr tragbar ist und da es ein Altbau ist ohne Aufzug (Wohnung befindet sich im 4.OG). Seit 33/34 Jahren waren wir (zuletzt sie allein) in dieser Wohnung.

Da meine Mutter zu mir zieht, unterstütze ich sie bei diesem ganzen Vorhaben / Umzug.

Am Telefon (ca. 14 Tage vorher) wurde mir bereits mitgeteilt, dass die Wohnung nach Auszug saniert werden soll. (Bad wird erneuert, elektrische Leitungen neu verlegt und Böden sollen erneuert werden)

Gestern war von den Hauseigentümern (Genossenschaft) eine Vorabnahme der Wohnung, bei der ich zugegen war. Folgendes müßten wir renovieren. Ich teile es einmal in zwei Kategorien auf.
Die eine wäre für mich nachvollziehbar, die andere Kategorie sehe ich irgendwie gar nicht ein und stelle diese in Frage, ob das wirklich gemacht werden muß:

Nachvollziehbar:
• Tapeten entfernen und Untergrund herrichten;
• Dübel- und Nagellöcher verspachteln und glätten;
• Bodenbeläge herausnehmen und Klebereste entfernen;
(wobei hier Teppich entfernt werden soll aber PVC kann liegen bleiben);
• Wohnung besenrein;

Nicht nachvollziehbar bzw. "seh ich irgendwo nicht ein":
• Türen u. Türstöcke schleifen, spachteln, grundieren und lackieren (8 Stück an der Zahl);
• Eingangstüre Innenseite ebenso;
• Heizkörper schleifen und lackieren (8 Stück);

Die Heizkörper sind bis auf 2 Stück, alles so Uraltdinger mit (sorry, keine Ahnung wie sich die nennen) welche man fürs Lackieren eigentlich abmontieren müßte, damit man diese ordentlich bearbeiten kann (spritzen). Im Anhang ist ein Bild, leider nur ein klitzekleiner Ausschnitt, aber man kann den Heizkörper erkennen.

Ich hoffe, die Informationen sind ausreichend. Falls dies nicht der Fall ist, dann wäre ich sehr dankbar, wenn Ihr mir eine Nachricht zukommen lassen würdet.

Schon mal vorab ein Dankeschön für die Hilfe.

LG

PS: Weder meine Mutter noch ich sind im Mieterschutzbund.
Es wird ...
... freundlich daran erinnert, dass hier rechtliche Auskünfte und/oder Beratungen in konkreten Fällen nicht erteilt werden bzw. erfolgen können.

Recht: Informationen und Hinweise

Bitte beachten!
******ion Frau
2.478 Beiträge
********icke Frau
11 Beiträge
Themenersteller 
Hallo,

@ Caballito

es tut mir leid, wenn ich mit meinem Forumseintrag den Anschein erweckt habe, dass ich
...hier rechtliche Auskünfte und/oder Beratungen in konkreten Fällen...
erhalten wollte.

Bei nochmaliger Durchsicht meines Beitrages habe ich nichts von dem von Dir erwähnten gefunden (außer ich bin blind).

Das einzigste, was vielleicht falsch verstanden werden könnte wäre, dass ich am Ende im Post - Scriptum erwähnt habe, dass weder meine Mutter noch ich im Mieterschutzbund sind. Dies war nur als Hinweis für Antworten, welche das vorgeschlagen hätten können. Nichts weiter.

Also nochmal, tut mir leid, wenn durch ein falsches Wort oder einem Satz (falsche Ausdrucksweise) dies bei Dir den Anschein erweckt haben sollte.



@ Intuition

Vielen Dank für Die Links, ich werde mir diese gleich mal ansehen.


LG und ein klein wenig zickige Grüße (an Caballito) *zwinker*
*******geur Mann
21.799 Beiträge
@ Bayern-Zicke
Was Caballito wohl meinte, war Folgendes:
ich hoffe und bin auch zuversichtlich, dass ich hier jemanden finde, der mir bei diesem Problem helfen kann.
Es dürfen hier nur "fiktive" oder "konstruierte" Fälle "diskutiert" werden, aber keine DIREKTEN Antworten auf rechtsrelevante Fragen behandelt werden.
********icke Frau
11 Beiträge
Themenersteller 
@LordofDevotion
Hmmm, dann habe ich wohl doch die falsche Wortwahl getroffen. (was aber, sollte es tatsächlich diesen Satz betreffen, sehr kleinlich und haarspaltend dann genommen wird, meiner Meinung nach)

*headcrash* *sternchen*

Ich weiß ja, wenn ich konkrete rechtliche Beratung brauch, dass ich mich dann an einen Anwalt wenden muß. Ich hab ja die Regeln gelesen *motz* Zu allem Überdruß hab ich ja auch vor zig Jahren den Beruf einer RA-Gehilfin gelernt, nur hat sich keiner dieser Anwälte in dieser Kanzlei auf das Mietrecht spezialisiert und meine Gesetzbücher habe ich beim letzten Umzug in der grünen Tonne entsorgt, weil auch schon über 10 Jahre überholt.

@ Intuition
Habe mir die Links jetzt mal angesehen. Ich werd auf jeden Fall mal auf dem letzten Link ein wenig weiter suchen: Mir geht es hauptsächlich darum erst einmal so raus zu finden, ob ich wirklich solch einen Arbeitsaufwand/Kosten in Kauf nehmen muß, wenn die Wohnung saniert wird.

Hinweis in eigener Sache:
NEIN, ich möchte KEINE rechtlichen Auskünfte und/oder Beratungen, sondern nur evtl. Erfahrungsberichte oder Links, auf denen ich mich vorab schlau machen könnte

*smile* *zwinker*

freche nicht bösgemeinte Grüße *blume*
@********icke:

Hmmm... mir ging es vor mehr als einem Jahr ebenso.
Ich (♀) bin nach 11 Jahren aus meiner Wohnung ausgezogen,
hatte alles renovieren lassen (dein Punkt 1) und bei der Begehung wurden dann ebenfalls Türen und Heizkörper bemängelt.

Zuerst einmal war ich sauer, weil das SO genau nicht in dem Mietvertrag stand, und auch, weil das eine Heidensauerei nach der Renovierung gewesen wäre.

Wichtig zu wissen: Bei z.b. den Heizkörpern ging es bei mir nicht um
das normale "Abwohnen", sondern darum, das an 2 Heizkörpern ganz unten ein wenig Rost zu finden war.
Bei den Türen ebenso: das diese nicht mehr strahlend weiß waren, war nicht das Problem, sondern das an einigen Stellen die Farbe im Absplittern begriffen war.
So wurde es mir von der Hausverwaltung erklärt.

Mit einer Anzeige bei Hood hab ich schnell ein tolles Angebot bekommen, und das Problem gelöst *g*

Mrs. Highroller

**********s2007 Frau
95 Beiträge
Der Vermieter will auf Eure
Kosten renovieren!!!!!!!!! Nach 34 Jahren ist eine Wohnung abgewohnt.
Geh zu einem Anwald oder Mieterverein.Hol Dir Rat
Hat Euer Vermieter in 34 Jahren schon mal was in der Wohnung gemacht .Das Nötigste wie die meisten Vermieter von Wohnungen in denen ältere Menschen sind
Und wenn der eh renoviert braucht man nur Besenrein verlassen
*******aron Mann
6 Beiträge
Unwirksame Renvierungsklausel
Ich würde dringend einen Anwalt aufsuchen, der die entsprechenden Regelungen im Mietvertrag überprüft. Grundsätzlich hat der Vermieter renovierungsmaßnahmen durchzuführen, es sei denn, die Verpflichtung wurde per Mietvertrag auf den Mieter wirksam abgewälzt. Diese Regelungen sind jedoch sehr oft unwirksam mit der Folge, daß die Wohnung besenrein übergeben werden darf.
*******Maxx Mann
11.957 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wirksame Renovierungsklauseln
Genau diese würde ich bei so einem alten Mietvertrag auch anzweifeln. Die Anforderungen sind sehr eng, da die Renovierung prinzipiell dem Vermieter obliegt (BGB). Die vertragliche Abwälzung auf den Mieter darf diesen nicht benachteiligen und die Regeln daran sind streng.
**********tlich Mann
455 Beiträge
Neverending Story,
oder wie schwierig doch die Sache mit den Schönheitsreparaturen ist... Also, Rechtsberatung kann hier sicher nicht stattfinden, was hier auch tatsächlich nicht möglich ist, denn ohne den Mietvertrag zu sehen kann man da auch als Fachmann nichts wirklich hilfreiches sagen. Grundsätzlich daher nur ein paar Anmerkungen:
Grundsätzlich muss der Vermieter in einer Mietsache (Wohnung) für den sogenannten Sacherhalt sorgen, also schauen dass alles in einem bewohnbaren Zustand ist. Sogenannte Schönheitsreparature - ein Anstrich, etc. - darf er auf den Mieter übertragen. D.h. als Mieter muss man in einem betimmten Rahmen einmal zum Pinsel etc. greifen. Diese Abwälzung ist nur dann möglich, wenn die Klausel in der das geschah rechtmäßig ist. Ist sie dies nicht, dann ist die gesamte Abwälzung grundsätzlich unwirksam. In den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof einige Entscheidung zu diesem Thema gefällt. Diese Entscheidungen wurden auch hinreichen oft öffentlich gemacht. Nur soviel hierzu: Sehr sehr viele Verträge enthalten seit dem rechtswidrige Klauseln! Daher kann ich nur einen Rat geben: Mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt gehen und um Prüfung bitten. Wenn das Geld hierfür nicht da ist - so extrem teuer ist das gar nicht - dann einfach beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantrage, dann übernimmt der Staat die Kosten der Rechtsberatung. Nur so könnt Ihr schnell Hilfe bekommen, die auch wirklich hilft!
*******Maxx Mann
11.957 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Gang zum RA
ist vielleicht nicht einmal nötig.

Die Bedingungen für gültige bzw. ungültige Renovierungsklauseln sind im Internet leicht zu finden. Bitte nicht in "Allerweltsforen" lesen, sondern auch mal die entsprechenden Urteilsauszüge der letzten 5-10 Jahre im Original lesen. Als RA-Gehilfin sollte man diese Texte auch verstehen (ich denke mal, bei diesen Urteilen ist nicht zwingend eine große juristische Vorbildung nötig). *zwinker*
Dann den Mietvertrag damit vergleichen - manchmal ist dann schon sehr eindeutig, dass die Klausel ungültig ist (z.B. bei eindeutig starren Zeitspannen oder bei laufender und Schlussrenovierung).

Wenn man dann den Vermieter höflich darauf hinweist, dass man eigentlich schon mehr getan hat, als nötig (wenn die Klausel ungültig ist, kann man sich theoretisch die Kosten für durchgeführte notwendige Schönheitsreparaturen vom Vermieter wiederholen *gg* *ja*), dann ist er vielleicht auch ohne Anwalt oder gar Gericht davon zu überzeugen, dass man es doch einfach beim Status Quo belassen sollte. *g*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.