Von einer Mutterkindabteilung für Mütter mit Kindern über 3 Jahren habe ich noch nie gehört.
Gibts auch nicht, es wurde aber nirgends erwähnt, wie alt die Kinder sind.
zumindest erstmal die Chance bietet in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln.
Das mit der freien Arbeit ist auch so ’ne Sache. Zum einen gibt es da nicht unbegrenzt Stellen und zum anderen kommen einige dann mit der nächsten Ausrede: Sie würde ja gerne, wissen aber leider nicht, wo sie währenddessen die Kinder unterbringen sollen...
ich persönlich würde es als unverhältnismäßig empfinden wenn einer Mutter tatsächlich das Sorgerecht entzogen werden würde
Wieso sollte das passieren? Kein Mensch käme auf die Idee, so eine krasse Maßnahme überhaupt in Erwägung zu ziehen, wenn es sonst keine Anhaltspunkte gibt. Es gibt keinen zwingenden Zusammenhang zwischen einer Haftstrafe und einem Sorgerechtsentzug.
Die Frage war nur, wo die Kinder vorübergehend wohnen, das kann man mit dem Jugendamt klären.
und ich habe bei meinem antrag auf ratenzahlung gleichzeitig dargelegt dass dies nur eine anfängliche höhe der rate wäre, da ich in kürzester zeit aussicht auf eine vollzeitstelle habe.
Das Problem daran ist, dass man von solchen Aussichten recht oft hört. Momentan sind nur 20 € drin, aber die Erbtante liegt schon im Sterben und der Lottogewinn lässt auch nicht mehr lange auf sich warten.
Mag sein, dass das bei dem ein oder anderen tatsächlich zutrifft, aber meist sind die Leute im Erfinden von Ausreden ziemlich gut, wenn man ihnen ans Vermögen will. Hoffnungen auf einen bevorstehenden Geldsegen nutzen da nichts, die Zahlung von 200 € schon eher. Das Ganze ist immer Ermessenssache und eine Frage, wie glaubwürdig die Gründe sind. Ein Urteil über Unterhaltszahlungen ist ja gut und schön, aber Geld hast du damit noch lange nicht in absehbarer Zeit in der Hand. Wenn du Pech hast, musst du selbst vollstrecken und das kann dauern.
ich wusste nicht, dass man einmalzahlungen leisten kann.
Das kommt jetzt sicher ganz böse, ist aber nicht so gemeint und wahrscheinlich trifft es auf dich persönlich nicht zu: Aber das ist immer DIE Ausrede schlechthin.
Wenn ich jemandem was schulde, warum sollte es verboten sein, zumindest schon mal einen Teil davon zu bezahlen? Warum sollte ich eine Erlaubnis brauchen, um meiner ohnehin bestehenden Zahlungspflicht zumindest teilweise nachzukommen? Welche negativen Folgen sollten eintreten, wenn ich versuche, den Forderungsstand zu reduzieren? Eine Vorfälligkeitsentschädigung kennt die Justiz jedenfalls nicht.
weil ich eben dieses NICHT bekommen habe.
Ok, kann sein, dass die im Strafbefehl oder Urteil festgelegte Anzahl an Tagessätzen schon reicht, um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe einzuleiten.
Ich stelle fest, dass man in NRW da wohl recht flott ist. Im Normalfall gibt es erstmal eine Mahnung, evtl. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, vielleicht auch noch eine extra Warnung, dass jetzt Haft droht.
Aber 200 € zahlen ist ja schon mal was; schick den Überweisungsbeleg am besten noch hinterher und höchstwahrscheinlich wirst du nun nicht gleich verhaftet werden, das wäre dann doch irgendwie unverhältnismäßig.