Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Schnellspritzer
221 Mitglieder
zum Thema
Schneller kommen?107
In einem Parallelthread wird über die Verantwortung des Mannes über…
zum Thema
Wie kann ich (m) schneller kommen?101
Während es viele Männer gibt, die sich mit der gegenteiligen Frage…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Schneller, als manche/er denkt, ...

Schneller, als manche/er denkt, ...
... kann sie/er in die Mühlen der Justiz gelangen. ¿Ein Beispiel gefällig?

Die Erfahrung durfte jedenfalls eine Angeklagte machen, die es im Jahre 2007 zugelassen haben soll, dass ihr damals 6-jähriger Sohn mehrmals ihre unbekleidete Brust ergriff und an der Brust saugte bzw. leckte, ohne dass dies einem Stillvorgang gedient habe. Mit diesem Vorfall wurde nach Anklage durch die Staatsanwaltschaft das Amtsgericht Leer betraut, das zu der Überzeugung gelangte, die Angeklagte habe es bewusst in Kauf genommen, dass der Sohn ihre Bekleidung hochschob, um an die nackte Brust zu gelangen. Sie habe ihn in seiner von ihm ausgehenden Initiative bestärkt, indem sie während des Vorgangs von je etwa 30 Sekunden Dauer ihre Hand zärtlich um den Kopf oder den Rücken des Kindes legte, ohne ihn zurückzuweisen. Ferner habe ihre 9-jährige Nichte in mindestens 3 Fällen das gleiche getan, nachdem sie gesehen habe, wie der Sohn der Angeklagte an ihrer entblößten Brust saugte.

Konsequent verurteilte sie das Amtsgericht unter dem 19. März 2009 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 6 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174 Abs. 1; 176 Abs. 1 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zu Bewährung ausgesetzt worden ist. Die hiergegen von der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft erhobenen Berufungen verwarf das Landgericht Aurich mit Urteil vom 21. September 2009.

„Im Namen des Volkes“ wurde die Angeklagte hierdurch als Person stigmatisiert, die Kinder und Schutzbefohlene missbraucht.

Nun sieht unser Rechtssystem noch das Rechtsmittel der Revision vor und diesen Strohhalm ergriff die Angeklagte, indem sie das OLG Oldenburg anrief. Deren 1. Strafsenat hob mit Beschluss v. 22.12.2009, 1 Ss 210/09 auf die Revision die Urteile des Landgerichts Aurich vom 21.September 2009 sowie des Amtsgerichts Leer vom 19. März 2009 auf und sprach die Angeklagte frei.

Nach Auffassung des OLG fehle es für eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauch nach §§ 174 Abs. 1, 176 Abs. 1 StGB bereits an einer sexuellen Handlung. Diese liege objektiv nur vor, wenn die Handlung das Geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand hat und für das allgemeine Verständnis nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eine Sexualbezogenheit erkennen lasse. Dies treffe zwar für das Betasten einer unbekleideten weiblichen Brust grundsätzlich zu, gelte jedoch nicht für diesen Fall. Denn die zu beurteilenden Vorgänge weisen in ihrem Erscheinungsbild keinen sexuellen Bezug auf. Die Erwägung des Landgerichts, dass die Duldung der "Intimitäten im Brustbereich im Laufe der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Kinder zu einer ungezügelten Sexualisierung des kindlichen Verhaltens führen" könne, erscheine nach Auffassung des OLG abwegig.

Hierbei muss man wissen, dass der Jurist den Begriff „abwegig“ nutzt, wenn er herauszustellen beabsichtigt, dass eine andere Bewertung „völliger Unsinn“ oder herausragend absurd ist.

Die Kinder handelten nach Ansicht des OLG äußerlich erkennbar aufgrund eines spie-lerischen Impulses oder weil sie Geborgenheit suchten, ohne dass Sexualität dabei irgendeine Rolle gespielt habe. Die Angeklagte ließ die Kinder gewähren, wobei sie ihre Hand zärtlich um den Kopf oder den Rücken des Kindes legte. Dieses Verhalten war nach seinem objektiven Erscheinungsbild in keiner Weise sexualbezogen. Daher kam das OLG zu dem Ergebnis, dass die Verurteilung auf einer fehlerhaften Anwendung des Rechts beruhe und keinen Bestand haben könne.

War die Korrektur der erstinstanzlichen Entscheidungen durch das OLG eine unseren Rechtsstaat kennzeichnende gerechte Entscheidung oder teilt ihr diese Ansicht nicht?

Viel Spaß beim diskutieren und abgrenzen.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Ich teile die Beurteilung des OLG im vollen Umfang.
Die Staatsanwaltschaft hatte offenbar zu wenig zu tun oder folgte populistisch der allgemeinen Missbrauchs-Hysterie und suchte das Haar in der Suppe um sich als Sittenwächter zu profilieren.
Da Kinder in diesem Fall urinstinkthaft und nicht mit sexueller Neugierde handeln, darf man dies auch nicht der Mutter unterstellen. Wollte man von der Mutter erwarten, dass sie derartige Berührungen abwehrt, so setzt man frühzeitig ein falsches Signal: Nackte Brust = gefährlich, sündhaft, igitt. Nur der gelassene Umgang wie ihn die Mutter gezeigt hat, födert ein entspanntes, angsfreies Verhältnis des Heranwachsenden zur eigenen Sexualität.


[bezügl. meiner Bewertung "Missbrauchshysterie": Dass das Thema so stark in der gesellschaftlichen Diskussion ist, ist eine Folge der medialen Vermarktung, nicht jedoch der Tatsache, dass sexueller Missbrauch heute statistisch häufiger vorkäme als früher, wo man - was auch nicht in Ordnung war-, das Thema eher unter den Teppich gekehrt hat.]
*********chen Paar
6.332 Beiträge
etwas befremdlich
ist es schon.
auch wenn ich jetzt gesteinigt werde.
ich finde es schon befremdlich wenn ein sechsjähriger den busen der mutter entblößt und daran nuckelt und leckt, und die mutter ihm dann noch zärtlich über den kopf streichelt
dass die 3 jährige nichte dieses nachmacht ist logisch. denn meist tun jüngere kinder was ältere ihnen vormachen. ´
ok ok es soll mütter geben die ihre kinder noch im alter von 8 jahren stillen (selbst schon kopfschüttelnd beobachtet. auch schon erlebt dass eine mutter zwischendurch in den kindergarten kam um ihren vierjährigen zu stillen - was dem kleinen offensichtlich nicht so ganz recht war da er sich weigerte) was tun mütter in diesem falle ihren kindern an und warum?
jedenfalls dass ein sechsjähriger aus urinstinkt an die brust der mutter geht bezweifle ich.
ich habe meine sechs kinder allesamt sehr offen erzogen, bin mit ihnen schon vom babyalter an zum fkk und sobald gesundheitlich unbedenklich auch in die sauna gegangen.
wurden wir bei nächtlichen besuchen im schlafzimmer von den kindern "erwischt" war das auch kein grosses trara sondern es wurde den kindern kindgerecht erklärt.
und nicht eines meiner kinder ist mir jemals zum saugen und lecken an die brust gegangen. (zumindest nicht nachdem sie abgestillt waren)
sie haben höchstenfalls mal ihren kopf zwischen meine brüste gelegt um zu kuscheln.
aber keinesfalls zum nuckeln und dran lecken. noch nicht einmal dann wenn sie das stillen vom jüngeren geschwisterchen gesehen haben.
da kam höchstens die frage:"mama hab ich auch an deiner brust genuckelt als ich ein baby war?"
lg jagstpaerchen (w)
****_nw Frau
126 Beiträge
Also, ich kann mich Jagstpaerchen nur anschließen.
Bin zwar Frau vom Fach, hatte aber leider mit dieser speziellen Thematik noch nichts zu tun. Doch ich weiß, dass es kontrovers diskutiert wird.
Ich persönlich finde die Situation doch zumindest fragwürdig und auch dem langen Stillen kann ich nichts abgewinnen sondern finde es für die psychische Entwicklung des Kindes sogar kontraproduktiv.

Ich werde das aber nochmal genauer unter die Lupe nehmen.

LG
Shingetsu
**********tlich Mann
453 Beiträge
Amerikanisierung
Für mich liegt der Schluss nahe, dass sich unsere Gesellschaft und Staatlichkeit in gewisser Hinsicht amerikanisiert. Zwischen organisierter Prüderie und stetiger Angst vor Kriminalität verlieren viele die Übersicht und Objektivität.

Es mag sein, dass man ein solches Verhalten je nach psychologischer Schule und Anschauung kritisch sehen muss, aber strafrechtlich relevant ist es meines Erachtens nicht. Der Sinn der angewendeten Strafnormen ist es doch, potentielle Opfer vor bestimmten Handlungen zu schützen, die andere Menschen an ihnen vornehmen. Aber hier handelte doch das Kind - und nicht die Mutter. Die Mutter hat lediglich vermieden, dass Kind zurückzustoßen. Dies ist allerdings in meinen Augen ein Unterlassen, und kein Tun. Wenn wir dies als strafbar ansehen, dann bedeutet es, dass wir Kinder, wann immer sie potentiell sexualisierte Handlungen unternehmen, sofort zurückstoßen müssen, und jede sexualisierte Handlung unterbinden, denn sonst wäre es ja strafbar.

Dahinter steckt wohl die unbewusste Angst, alles und jeder sei heute ein potentieller Sextäter bzw. aus solchen Kindern würden sich solche Täter entwickeln. Ungeachtet der kriminologischen Realität - es gibt eher weniger als mehr Sexualdelikte, nur das Anzeigeverhalten scheint sich geändert zu haben - scheint hier die Staatsanwaltschaft über das berühmte Ziel hinauszuschießen. Etwas mehr Augenmaß und gesunder Menschenverstand wären wünschenswert gewesen.
@Kater_zaertlich
Deine Überlegung zur Prüderie und - vielleicht nicht wünschenswerten - amerikanischen Einflüssen, erscheint nicht fernliegend zu sein.

Vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass die Angeklagte sich dahin gehend eingelassen haben soll, dass sie das Verhalten der Kinder aus Liebe zu ihnen geduldet habe. Außerdem habe ihr deutscher Ehemann ihr in einem Gespräch mitgeteilt, dass es in Deutschland nicht normal sei, wenn nicht mehr zu stillende Kinder in der Altersstufe ihres Sohnes an der erogenen Zone einer Brust saugten. Hieraus darf man wohl den Schluss ziehen, dass sie aus einem anderen Kulturkreis oder zumindest einem Land stammt, wo die Menschen in vergleichbaren Umständen nicht auf die Idee kommen würden, Kinder würden in ähnlichen Situationen sexuell missbraucht.
interessant
was für ein dummer fall.haben die nichts anderes zu tun???
das urteil ist korrekt.ich sehe da auch keine sexuellen hintergedanken.das projizieren immer nur erwachsenen herbei.
meine mein kind von 1,5 monaten zieht mir ab und an auch mal mein oberteil hoch und klatscht,saugt an meiner brust.wir kichern dann zusammen.hallo????ich glaube kaum,daß wir beide hintergedanken haben. *blauesauge*
mit fällt noch ein anderer fall dazu ein.
in einer großen stadt in einem kindergarten war es üblich,daß die kleinen kinder wenn das wetter es erlaubte,nackt rumtanzten.für die kinder war es ein heidenspass und ein völlig natürlicher vorgang.
für mache eltern eher nicht.die sexualisierten diese sache.unglaublich.
ende der geschichte.kindergarten wurde öffentlich in der zeitung stigmatisiert und so wie ich mitbekam wurden leute entlasssen und beanzeigt.

ich finde es natürlich,wenn kinder unbeschert sich nackt bewegen.es ist was natürliches.wer was anderes dabei denkt hat ja selber diese schlechten gedanken.

ein anderes bsp. wäre:
manchmal wird vom kinderarzt empfohlen die kinder ohne windeln rumlaufen zu lassen,damit da unten mal frische luft dran kommt.mein kind hat da auch ein heiden spass und fühlt sich wohl.ist das denn auch schon schlimm bzw. unangepasst?sogar sexuell unpassend?
ich persönlich glaube kaum.
In diesem Fall ist den zutreffenden Ausführungen des OLG
wohl nichts hinzuzufügen.

War die Korrektur der erstinstanzlichen Entscheidungen durch das OLG eine unseren Rechtsstaat kennzeichnende gerechte Entscheidung oder teilt ihr diese Ansicht nicht?

Es ist sicherlich Geschmacks- und Erziehungssache, wie die Mutter mit den Kindern in solch einer Situation umgeht, insbesondere sie die Kinder gewähren läßt.

ABER:

Es muß doch bei anderer Auffassung nun wirklich nicht gleich mit dem Knüppel des Strafrechts zugeschlagen werden!

Juristisch ist die Argumentation des OLG für mich ohnehin völlig überzeugend.
Wer meint, das Kindeswohl sei in Gefahr, möge z.B. über Erziehungshilfen oder ärztliche Ratschläge nachdenken, aber die Frau gleich kriminalisieren, bestrafen ... nein,. das wäre wirklich der falsche Weg!
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.