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Hausratversicherung will nicht zahlen,stattdessen gekündigt

Hausratversicherung will nicht zahlen,stattdessen gekündigt
Also ist ne längere geschichte. bin leider auf eine hochstapplerin hereingefallen wo ich dachte das sie die frau an meine seite wäre mhhh hab sie auch hier kennen gelernt und stelle fest sie ist immer noch hier zu gange aber nun zum thema.War bei der Polizei hab sie wegen diebstahl angezeigt und es stellte sich herraus das die dame Bundesweit tätig ist und mehrere Anzeigen am laufen hat mhh war da schon sehr geschockt und down .nun es geht darum das die versicherung sich nur auf die unterschriebene aussage beruft und man könne auch keine korrektur machen.die habe ich aber gemacht bei der staatanwaltschaft.stattdessen kündigt mich die versicherung wegen vertrauensbruch und war sogar in erwägung mich anzuzeigen wegen betrug und hat mich doch glatt in die schwarze kartei gesteckt wo versicherungs betrüger stehen.dabei habe ich nur eine korektur meiner aussage gemacht.
kann mir mal einer/eine einen rat geben was ich nun machen soll? bin ziemlich down denn es war ne menge geld und wertgegenstände die sie mir entwendet hat.

Danke im voraus
**********suche Frau
2.174 Beiträge
irgendwie verstehe ich nur bahnhof *gruebel*
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn du einmal den genauen Sachverhalt schilderst und was genau passiert ist`?
Und um was es genau überhaupt geht?
so sieht es aus....
er hat beim ersten mal in rahmen einer anzeige bei der polizei eine aussage getätigt und dies wurde als grundlage für die versicherung mit einbezogen.(kopie des sachverhaltes ging warscheinlich an die versicherung,natürlich inklusive anzeigeerstattung gegen die dame)
bei der staatsanwaltschaft hat er dann warscheinlich noch weitere und andere aussagen getätigt.das natürlich die versicherung verwundert.
deswegen kann es sein,daß die versicherung ihn jetzt auch als lügner darstellen läßt.hmmmmmmm

mein tipp erst mal,persönliches gespräch mit der versicherung.und somit klärung des sachverhaltes.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Sachverhalt ...
ist aber immer noch ein wenig unklar.

Ich unterstelle mal (und damit haben wir einen fiktiven Fall *g*):
Die "Dame" hat sich unter Vortäuschung einer (geplanten) Lebensgemeinschaft in das Vertrauen und die Wohnung eines Herrn geschlichen und diesen Umstand ausnutzend zumindest einen nicht wertlosen Teil seines Hausrates in ihren Besitz umgelagert. Der Herr erstattete Anzeige bei der Polizei gegen diese Dame (die offensichtlich auf einschlägige Erfahrungen zurückgreifen konnte). Bei der Staatsanwaltschaft ergänzte er später seine Aussagen.
Die Hausratversicherung, die er zum Ausgleichen des Schadens heranziehen möchte, weigert sich und beruft sich auf seine Aussagen bei der Polizei, die offensichtlich keinen Versicherungsfall begründen.

Kann es ein Versicherungsfall sein?
Ja. Ich hab keine Lust, jetzt die VBs herauszukramen, aber Diebstahl der versicherten Sachen unfasst Einbruchdiebstahl, Raub und auch Entwendung nach Einschleichen. Bliebe also zu klären, ob es sich wirklich um Einschleichen handelt.

Und da ist wahrscheinlich der Haken, auf den sich jetzt die Versicherung stützt: Die "Dame" hat offensichtlich mit ihm zusammen gelebt, und damit unterstellt die Versicherung eine Lebenspartnerschaft.

Der Mann sollte aus meiner Sicht eine weitere Kommunikation mit der Versicherung nur nach Anwaltlicher Beratung tätigen. Insbesondere sollte der Anwalt prüfen, wie weit der Begriff des Einschleichens gefasst werden kann und ob es da eventuell schon Präzedenzfälle gibt.
Ja war ein wenig schlecht umschrieben
Also ich habe bei der polizei ausgesagt das sie ein schlüssel von mir bekommen hat.war aber nicht so.hatte keine kopie von meiner aussage bekommen um es noch mal zu lesen und auch zu korrigieren.war am dem tag völlig down nervös und durcheinander.habe nur durch die vers. mitbekommen das ich es so ausgesagt hatte bei der polizei.demnach wollte ich es korrigieren und hab es auch bei der staatsanwaltschaft getan.nun stellt sich die vers. quer und meinte ich wolle geld erschleichen und wurde daraufhin gekündigt und in die schwarze liste reingesetzt.dabei habe ich nur meine aussage korrigiert was auch war ist.sie hatte nämlich den 2t schlüssel gestohlen ohne meines wissen und ist wo ich arbeiten war in meine wohnung und hat sich bereichert und dafür gibt es einen zeugen. die frau ist bundesweit bei der polizei bekannt und hat mehrere anzeigen am laufen.das interessiert die vers. nicht. die waren sogar so drauf mich anzuzeigen wegen betrug mich echt der hammer.
hoffe es ist nun ein wenig besser umschrieben
danke und gruß
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn ich mal bei meinem fiktiven Fall bleibe ...
dann ist natürlich noch die Frage zu klären: Hatte die Frau bereits so sehr das Vertrauen des Mannes erschlichen, dass sie einen eigenen Schlüssel zur Wohnung hatte oder nicht. Hatte die keinen eigenen Schlüssel, sondern hat sie sich z.B. heimlich eingeschlichen (z.B. die Wohnung am nächsten Morgen gar nicht verlassen, sondern das nur angedeutet/vorgetäuscht) oder heimlich einen Schlüssel entwendet oder einen Abdruck für einen Nachdruck genommen, so ist es eindeutig ein Versicherungsfall.

Hatte sie einen Schlüssel erhalten, so könnte dem Mann hier grob fahrlässiges Verhalten unterstellt werden. Da sind aber sicher auch die näheren Umstände zu berücksichtigen.

Letztlich bleibt auch die Frage: Wer ist in der Beweispflicht, ob die Frau einen Schlüssel erhalten hat und unter welchen Umständen oder ob sie sich eines Nachschlüssels oder eines gestohlenen Schlüssels bediente, um die Wohnung auszuräumen.

Wenn gegen die Frau allerdings Strafanzeige gestellt wurde, so wäre der Ausgang des Strafverfahrens unter Umständen hilfreich in der Auseinandersetzung mit der Versicherung.

Alles letztlich eine Menge Arbeit für einen Anwalt, den einzuschalten sich sicher lohnt. *ja*
Da ...
... kann man @*****s42 nur zustimmen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können schon noch einige Umstände ans Licht kommen. Wenn sie die Missetat bei einer Vernehmung einräumt, hätte man den erforderlichen Nachweis.

Jedenfalls erkennt man hier wieder einmal, dass man Angaben bei Behörden immer sehr sorgfältig durchschauen muss, bevor man diese genehmigt.
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