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Umzug wegen Arbeitsaufnahme / Kostenübernahme Umzug

Umzug wegen Arbeitsaufnahme / Kostenübernahme Umzug
Hallo zusammen. Auch ich habe mal eine, so denke ich, Interessante Frage.

Eine Arbeitslose Frau findet nach etwas über 12 Monaten Arbeitslosigkeit eine neue Arbeitsstelle. Unbefristet, jedoch nur 20 Stunden Woche.

Der Antrag auf ALG2 wurde rechtzeitig gestellt.

Nun ist es so das die Arbeitsstelle 320km vom Wohnort entfernt ist.
Die Sachbearbeiterin der ARGE teilt der Frau mit das sie eine doppelte Haushaltsführung geltend machen könne und gibt ihr gleich die Anträge mit. Auch einen Antrag zur Übernahme der Umzugskosten und sagt ihr das die ARGE die Umzugskoten übernehme. Sie müsse dann 2 Angebote von Umzugunternehmen mitbringen. Dies steht auch so auf dem Antrag.

In der Zwischenzeit hat die Frau die Arbeit aufgenommen und für unter der Woche ein kleines Zimmer am Arbeitsort gemietet, welches auch im vollen Umfang (450,- Monat) von der ARGE für max. 6 Monate gezahlt wird.

Die ARGE fördert die Frau auch gegenüber dem Arbeitgeber mit knapp 380,- Monatlich für 3 Monate da der Arbeitgeber eine Förderung beantragt hat.

Auch der Antrag auf ALG 2 ist zwischenzeitlich genehmigt und sie erhält für sich, ihren Ehemann (der Selbstständig ist) und das Kind (2 Jahre) noch ca. 180,- Monatlich an ALG2 zuzüglich zu Ihrem Lohn und den 450,- für die Unterkunft am Arbeitsplatz.

Nun macht sich die Familie auf den Weg und sucht eine Wohnung in der Nähe der Arbeitsortes und findet auch eine geeignete Wohnung die passt. Diese kann zum 1 November bezogen werden.

Auch mit dem noch Vermieter hat man sich geeinigt das man zum 31. Oktober die Wohnung verlassen kann.

Nun holt sich die Frau insgesamt 3 Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen und meldet sich telefonisch bei der Sachbearbeiterin und teilt ihr mit das sie gerne schnellstmöglich einen Termin möchte da sie die Angebote sowie den Antrag zur Übernahme der Umzugskosten abgeben möchte.

Antwort der Sachbearbeiterin am Telefon - Lautsprecher war an und es hat der Ehemann mitgehört- "Also für sie habe ich keine Zeit mehr, ich bin in meinen letzten Zügen". Man muss dazu sagen das die Dame in kürze anscheinend die ARGE verlässt.

Die Frau ist hart geblieben und pochte auf einen termin. Die Sachbearbeiterin fragte nun ob sie denn die Angebote hätte. Antwort der Frau "Ja ich habe die Angebote von den Umzugsfirmen".

Darauf meinte die Sachbearbeiterin das die ARGE kein Umzugsunternehmen zahlen würde, sonder nur den LKW. Und sie hätte sich von Autovermietern Angebote einholen sollen...

Die Frau teilte der Sachbearbeiterin mit das weder sie noch der Ehemann einen 7,5 Tonner fahren darf. Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin das es kein Problem sei, sie bekäme dann für 2 Tage einen Sprinter !!!

Die Frau machte der Sachbearbeiterin klar, dass es ca. 35 m3 Ladevolumen sei und man deshalb mit einem Sprinter der ein Ladevolumen von 10 m3 exkl. Radläufe ca. 4 - 5 mal fahren müsse. Eine Strecke ist wie gesagt 320 km.

Wenn man also von 4 Fahrten ausgehen würde, müsste man in 2 Tagen insgesamt 2560 km fahren und der Ehemann alles alleine machen, da es am derzeitigen Wohnort keine Freunde gibt die Helfen könnten.

Zudem ist die Frau ja auf der Arbeit, bekommt keinen Urlaub und der Ehemann muss zudem noch auf das Kind aufpassen.

Sprich er muss einen kompletten Hausstand von 3 Personen alleine in den Sprinter tragen dann in 2 Tagen insgesamt 2500km fahren und dabei noch auf das Kind aufpassen.

Die Sachbearbeiterin meinte nur "Haben sie denn so viele Möbel das die nicht auf einmal in einen Sprinter passen? Also ich habe meinen Umzug alleine gemacht".

Und man könne ja gegen diesen Bescheid dann noch Einspruch einlegen..

Und die ARGE hätte noch nie oder zumindest nicht in den letzten Jahren die Umzugskosten übernommen.


2 Umzugsfirmen von denen Angebote eingeholt wurden sagen jedoch das sie regelmäßig, auch erst vor kurzem genau für das zuständige Arbeitsamt Umzüge gefahren haben und diese auch direkt von der ARGE gezahlt wurden.

Nun ist es so das der Umzug ja Freitag in einer Woche stattfinden sollte da am Sonntag die jetzige Wohnung geräumt sein muss.

Ein Umzug alleine und nur mit Sprinter ist bei allem Wollen nicht Möglich.

Lange diskutieren kann man auch nicht mehr, da die Zeit drängt.

Was soll die Frau machen? Sie fährt Morgen, Dienstag auf Arbeit und kommt erst kommende Woche Mittwoch Heim, da sie Donnerstag und Freitag alles für den Umzug vorbereiten will mit dem Mann und dann Freitag das Umzugsunternehmern kommen muss. Montag darauf muss sie wieder Arbeiten.. Die jetzige Wohnung muss ja auch noch zur Übergabe fertig gemacht werden...


Kennt sich jemand damit aus?

Die Frau hat nun den Teamleiter der Sachbearbeiterin um Rückruf gebeten, was jedoch 2 Tage dauern kann.

Der Frau ist klar dass ein Umzug innerhalb von 20 - 30 oder auch 60km nicht gezahlt werden muss, aber bei einer Entfernung von 300 km geht es in diesem Fall nun mal nicht anders. Zudem kommt, das die Frau z.B. bei Six... kein Fahrzeug bekommen würde, da man für die Kaution eine Kreditkarte benötigt und sie keine hat. Laut Six.. geht es nicht in Bar die Kaution zu hinterlegen.

Dazu kommt das ein Sprinter bei Six... für 48 Stunden und nur 2200 km knapp 1000 Euro kostet ohne Diesel natürlich was ca. noch einmal ca. 240 Euro wären.

Das günstigste Angebot der Umzugsunternehmern liegt bei 1700 Euro all inkl.

Auf der einen Seite bekommt der Arbeitgeber 3 Monate lang je 380 Euro, also 1140 Euro und auf der anderen Seite werden die Umzugskosten die wirklich notwendig sind verweigert?!

Wäre sehr Dankbar wenn jemand was dazu sagen kann.

Bitte keine Kommentare wie "Man muss sich nicht alles bezahlen lassen, das Amt ist nicht für alles da etc."

Die Frau verdient nun seit 6 Wochen knapp 800,- Netto im Monat.
Wie soll sie in dieser Zeit das Geld ansparen.

Sie würde das Umzugsgeld auch als Zinsloses Darlehen annehmen und zurück zahlen. Aber der Teamleiter hat sich wie gesagt noch nicht gemeldet und so konnte sie den Vorschlag noch nicht machen.

Oder soll sie lieber den Sachverhalt schriftlich einreichen inkl. Angebote und Anträge?


Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss
Patrick
Also ich würde jeden Tag bei der Arge anrufen wenn möglich vorbei gehen und mir den obersten Vorgesetzten geben lassen, und nicht eher da weg gehen bis sie schriftlich bestätigt bekommen hat, das die ARGE das bezahlt.

Oder vll dem zuständigem klar machen das es dringend ist, sie auch ein Darlehen zurück zahlen würde. Und auch den jeden Tag anrufen, bis sie telefonisch jemand an die Strippe bekommt und sich nicht abwimmeln lassen.
Oder sie droht damit das Kind da zu lassen falls sie es persönlich schaffen würde, dorthin zu gehen (oder ihr Mann) damit sie ihm zu essen geben weil sie ihm nichts kaufen kann.
Das hört sich vll blöde an, aber manchmal helfen solche Drohungen wirklich. Auch Beamte haben ein Herz für Kinder.

Wäre schön wenn du weiter über den Verlauf berichten könntest, was draus wurde oder geworden ist und überhaupt.
********sign Frau
6.854 Beiträge
Ich bin grad umgezogen und die Arge hat mir gesagt: innerhalb der selben Stadt haben wir Helfer und Autos, die das für sie kostenfrei machen, in eine andere Stadt bezahlen wir nur den LKW (das zu hinterlegende Geld bekommt man als Barauszahlungskredit und muß ihn wieder zurück geben).

Bei Arbeitsaufnahme zahlen wir den gesamten Umzug durch eine Spedition, wenn eine Festanstellung in dem neuen Betrieb schriftlich vorliegt.

Da ich letzteres vermute, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der per Eilantrag alles regelt.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Genau. Rechtsanwalt (einen Fachanwalt für Sozialrecht) + Eilantrag.

Umzugskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft, sind also im Regelsatz nicht enthalten. Müssen daher extra beantragt werden.
Man soll aber den Umzug grundsätzlich selbst mit Freunden, Bekannten oder Verwandten organisieren (OVG Berlin 26.11.2004 6S 426/04) Wenn man dazu nicht in der Lage ist, weil keine Helfer vorhanden sind oder man aus gesundheitlichen Gründen keine Möbel schleppen kann, dann müssen die Kosten für ein gewerbliches Unternehmen übernommen werden (LSG Hamburg 29.03.2006 L5B 111/06 ER AS u.a.)
Vorher müssen 2 Kostenvoranschläge erbracht werden. (zitiert nach "Leitfaden ALG II / Sozialhilfe DVS 2008)

Argumentationshilfe:

Da sie bereits von der ersten Sachbearbeiterin aufgefordert wurde,
Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einzuholen (hat sie das schriftlich?), war bereits hinreichend geklärt, dass der Umzug nur so erfolgen konnte. Die Verantwortung, ob das rechtens geschehen ist, trägt die Sachbearbeiterin der ARGE und nicht die Leistungsempfängerin. Die Tatsache, dass sie ihr die Anträge ausgehändigt hat, sollte als Beweis genügen. Eine andere Sachbearbeiterin kann das nun nicht wieder rüchgängig machen, es sei denn sie wäre der ersten vorgesetzt.
Guten Morgen
Danke für die Antworten.

So sehe ich das auch. Habe auch ein Urteil im Netz gefunden in dem genau das steht was Felixx sagt.

Das Problem ist das der Antrag oder genauer die Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 ABS. 1 Sozialgesetzbuch -Zweites Buch- etc. von der allerersten Sachbearbeiterin ausgehändigt wurde Die ANlage ist auch schon mit der Kundennummer der Empfängerin sowie dem Namen versehen.

Die Sachbearbeiterin meinte Wörtlich das sie dann den Antrag mit 2 Kostenvoranschlägen einreichen könne um die Umzugskosten erstattet zu bekommen. Kann man natürlich wieder auslegen wie man will. Und schriftlich hat sie das leider nicht.

Was mich persönlich sehr Wundert ist die Aussage der jetzigen Sachbearbeiterin das Umzugsunternehmern überhaupt nicht gezahlt werden und das höchstens früher mal so war, jedoch die Umzugsunternehmern selber bestätigen das sie regelmäßig Umzüge haben die von der ARGE gezahlt werden. Genau in dieser Stadt.

Dann zu Sidmon:

Genau so sehe ich das auch. innerhalb einer Stadt kann man selber Umziehen. Auch wenn es 20 oder 30 KM zu fahren sind. Da kann man auch mehrmals fahren das ist kein Thema, aber genau so wie du es auch sagst geht es hier ja um eine Arbeitsaufnahme die sie nicht hätte machen müssen da sie ja so weit weg ist. Sie hätte ja auch zu Hause bleiben können und H4 bekommen, aber das will sie ja nicht. Sie will ja Arbeiten.

Jetzt hat sie das Problem das zum 31.10 die jetzige Wohnung gekündigt ist und die neue Wohnung ab 1.11 gemietet ist. Die Maklerprovision für die neue Wohnung ist auch schon gezahlt. Den Umzug bekommt sie zu 100% nicht bis zum 31.11 hin. Egal ob mit 7,5 Tonner für den es keinen Fahrer gibt oder mit Sprinter. Auch wenn sie dann auf das Kind aufpasst ist der Mann ja immer noch alleine. Und man kann nicht erwarten das die Freunde oder eher gesagt Bekannte die es gibt weit über 350km fahren um beim Umzug zu Helfen - so sehe ich das-.

Habe ihr auch gesagt sie soll mal einen Anwalt fragen was er meint. Vielleicht hilft auch schon die Drohung Klage einzureichen gegenüber der ARGE...

Halte Euch auf dem Laufenden

Gruss
Patrick
Nachtrag News
Eben erfahre ich das von der Arge Gestern ein Bescheid geschickt hat in dem die Kosten für die Unterkunft am Arbeitsort im vollen Umfang, also zu 450,- / Monat entsprochen wird.

Heisst also die Arge würde diese 450,- / Monat für das derzeitige 1 Zimmer noch bis März 2011 übernehmen. Dies hat sie schriftlich.

Die neue Wohnung kostet ebenfalls 450,- / Monat kalt.

Das heisst wenn die Umzugskosten nicht übernommen werden und sie den Umzug nicht machen kann muss sie ja beide Wohnungen vorerst behalten da in der alten Wohnung noch die Möbel stehen.

Heisst also auch die ARGE müsste die Kosten der neuen Wohnun, zumindest die Kaltmiete, voll übernehmen bis sie Umgezogen ist. Sie hat ja Zeit bis März *ggg*

Heisst auch die ARGE würde für November, Dezember, Januar, Februar und März insgesamt 2.250 Euro für die neue Wohnung zahlen da dies ja bereits genehmigt ist.

Im März dann kämen die Kosten für einen Sprinter in höhe von ca. 1.000 Euro ohne Diesel hinzu, da ein Sprinter ja so viel Kostet bei den Kilometern die zurück gelegt werden müssen und 2 Tagen.


Sind also Kosten von ca. 3250 Euro die die ARGE Übernehmen müsste und auch würde da ja alles bereits genehmigt ist. *ggg*

Das Umzugsunternehmern von 1700 Euro zahlen sie nicht, weil das halt so ist...

Und dazu kommt noch das sie für die neue Wohnung ja zumindest einen Kühlschrank, Herd, Tisch Stuhl, Bett beantragen könnte da dies ja nicht vorhanden ist und sie die Sachen ja aus der derzeitigen Wohnung nicht mitnehmen kann, weil da ja auch noch der Ehemann mit Kind wohnt und die diese Sachen ja selber benötigen.

Da Frage ich mich doch ob diese Menschen überhaupt denken oder ob sie nur nach Vorschrift handeln?!


Also in diesem Sinne einen schöne Morgen noch und ich melde mich wenn es was neues gibt.

Gruss
Patrick
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Sie soll einen "Antrag auf kostenersparende Leistungsgewährung" stellen, wenn sie dennoch jetzt, und zwar mit einem Unternehmen, umziehen will...., formlos mit o.g. Rechenbeispiel.

Ich würde darauf bestehen, die höchstmögliche Leistung finanziert zu bekommen, denn ich halte es schlicht für nicht zumutbar, einfach zu unterstellen, dass man a) Möbel selbst schleppen kann b) in der Lage ist, auch nur einen Sprinter zu fahren bzw. c) zu unterstellen, dass man
Freunde/Bekannte haben müsste, die da schon helfen werden...
Solidarität lässt sich nicht von Amts wegen verordnen.
Update
@ FelixxBln

Ja so sehe ich das ganze auch.
Sie hat mich gerade angerufen und mir gesagt das die Teamleiterin sich bei Ihr gemeldet hat.
Angeblich würde es so eine Förderung nicht geben auf dem Arbeitsamt, da die Gelder klar verteilt sind und so was nicht gezahlt werden darf und kann.
Die Teamleiterin würde noch mal bei dem Amtsleiter vorsprechen und ihm die ganze Sache klar machen, aber es gäbe keine Hoffnung das der Umzug bezahlt werden würde.
Auch ein zinsloses Darlehen käme nicht in Frage da die Gelder dafür nicht vorhanden sind, bzw. so etwas nicht vorgesehen ist.
Sie hat der Sachbearbeiterin dann auch aufgerechnet das ja bis März je 450,- als doppelte Haushaltsführung gezahlt werden müsse und das dass schlussendlich mehr kostet als jetzt ein Umzugsunternehmern.

Angeblich will die Teamleiterin sich gegen Abend noch mal melden, weil sie den Agenturleiter auch nur schwer stören kann da dieser ja sehr beschäftigt ist.
Und als die Teamleiterin gesagt bekommen hat das die Umzugsunternehmern ja ständig Umzüge fahren die von dem Arbeitsamt gezahlt werden, meinte sie das dies nicht sein kann. Höchstens wenn es härte Fälle aus dem ALG 1 seinen. Aus dem ALG2 könne so etwas nicht vorkommen....

....Und Morgen ist Weihnachten..AMEN


So wie ich etwas Erfahre melde ich mcih wieder.
**********tlich Mann
453 Beiträge
Umzugskosten
können übernommen werden, und müssen es in einigen Fällen auch. Allerdings muss ich hier etwas einhaken: Ob im Einzelfalle die Kosten des Umzugs in voller Höhe - also Fa. - übernommen werden, hängt auch davon ab, wie die ARGE vor Ort Umzugskosten erstattet, bzw. ob die Arge besondere Verträg mit einzelnen UNternehmen geschlossen hat. Leider gilt auch hier: Ohne die konkreten Schreiben und die Verwaltungsakte zu sehen, kann man hierzu kaum eine vernünftige Auskunft geben. Ich würde mir einfach einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen, und dann ab zum Anwalt, idealerweise mit einer Spezialisierung im Bereich Sozialrecht. Häufig reicht ein einfaches Schreiben aus, um derartige Probleme zu lösen.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Ich würde mir einfach einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen,

Sozialrechtsanwälte erledigen das selbst, das spart einen Weg.
Update
Moin

Sie hat einen Anruf von der ARGE bekommen. Sie muss noch weitere Unterlagen abgeben und dann wird entschieden. Mehr habe ich noch nicht Erfahren.
Halte Euch weiterhin auf dem Laufenden.

Gruss
Patrick
Update
Die ARGE hat nun die kosten verglichen zwischen JETZT Umziehen wenn sie es zahlen oder später wenn sie es nicht zahlen und sind zu dem Ergebnis gekommen das es Günstiger ist den Umzug komplett zu zahlen und so keine doppelte Haushaltsführung etc. mehr zahlen zu müssen.

Danke Euch für die netten und guten Antworten.

Gruß
Patrick
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