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"Scheidung"

*********il_nw Mann
153 Beiträge
Themenersteller 
"Scheidung"
Ich habe da mal eine Frage!

Ich habe mich von meiner Frau getrennt nach 26 Jahren, davon 19 Verheiratet. Wir mußten nach der großen Firmenpleite in die Privat Insolvenz 2001. Die firma war eine GBR und keine GmbH.

In der Zeit mußte ich alles was ich mehr verdient habe als das Exsitzensminimum es zulässt abdrücken. Ist ja auch richtig so!

2009 habe ich meinen Arbeitsplatz verloren, meine Frau drei Monate später, seit dem sind wir Arbeitslos und heute Hartz IV.

Meinen Gewerbeschein habe ich noch, ich muss der ARGE alle drei Monate eine Ein/Ausgaben-Liste geben!

Seit dem wir Hartz IV sind habe ich keine Einnahmen mehr, da steht dann eben "Null" Weil meine jezige noch ex Frau das so haben wollte!

Mittlerweile habe ich mich umgemeldet zu meiner Mutter zurück und bin auf Wohnungssuche, ist nicht einfach für ein Hartz IV Empfänger!

Heute bekomme ich einen Brief von ihrm Anwalt, mit der Aufforderung ich solle den Unterhalt für unsern gemeinsamen Sohn (17) bezahlen. 334,00€ Und ich soll mich um Arbeit kümmern. Sie hat es fast zwei Jahre mitbekommen wie schwer es ist einen neuen Job zu finden. Sie selber hat seit anfang des Jahres einen 1€-Job und müsste sich selber noch Bewerben, was sie nicht macht!

Heute habe ich noch einen Anruf bekommen von dem Klassenlehrer unsers Sohnes, war nicht so schön, ich habe mit Engelszungen versucht in zu überzeugen das der Junge eigentlich nicht so ist wie er jetzt ist!

Meine Frau hat einen Freund und kommt abends erst um 23 / 24 Uhr nach hause (Beweisbar) Der Junge ist vor zwei Wochen mit seinem Roller gefahren, ohne Versicherungsschutz und keinen Führerschein für denn Roller. Die Polizei hat ihn erwischt! Der Junge hat jetzt eine Anzeige am Hintern!

Meine Frage, kann ich meine Frau belangen wegen unterlassener Aufsichtspflicht ohne mir einen Anwalt zu nehmen?

Ich weiss das ich mir einen nehmen könnte, aber wenn ich wieder eine Arbeit bekomme, muss ich das alles wieder an den Staat zurück zahlen. Die ARGE ist eben auch nur ein Kreditinstitut.

Kann ich mich selber verteidigen?

LG.Michael
Dies ...
... hört sich ja nicht so schön an und da scheint es einige Baustellen zu geben, die bearbeitet werden müssen.

Ich weiss das ich mir einen nehmen könnte, aber wenn ich wieder eine Arbeit bekomme, muss ich das alles wieder an den Staat zurück zahlen.

Dennoch musst du Verständnis dafür haben, dass in dieser Gruppe eine konkrete Rechtsberatung und/oder -auskunft nicht erteilt werden kann.
*******hen Frau
32.926 Beiträge
JOY-Team 
Geh zum Amtsgericht und hole dir Beratungshilfescheine und suche damit einen Anwalt auf so kannst du dich wenigstens richtig rechtlich beraten lassen.
Das Wenigste, was Euer Sohn jetzt braucht,...
...sind Eltern, die sich bis aufs Blut streiten!!! Warum, glaubst Du, ist er unter anderem in der Schule auffällig? Sicher nicht nur, weil er nach Deiner Auffassung schlecht durch Deine Frau betreut wird.

Also, was willst Du mit einer Strafanzeige gegen Deine Frau erreichen? Meinst Du, dass sie sich dann am Riemen reißt und nicht mehr ihre neue Freiheit mit ihrem neuen Freund bis mitten in der Nacht genießt?
Einen Teufel wird sie tun. Es ist sogar zu besorgen, dass sie Euren gemeinsamen Sohn gegen Dich aufhetzt, indem sie ihm das von Dir veranlasste Strafverfahren vorhält!

Da die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels öffentlichen Interesses einstellen wird - das passiert meistens mit den durch Trennungsstreitigkeiten veranlassten Strafanzeigen -, rate ich Dir dringend, von einer Strafanzeige abzusehen und mit Deiner Frau über die Probleme Eures Sohnes in der Schule und mit der Polizei zu kommunizieren. Wenn Ihr das alleine nicht auf die Reihe bekommt, können solche für Euren Sohn immens wichtigen Elterngespräche von geschulten Mitarbeitern des Jugendamts oder von Erziehungsberatungsstellen bei den Kreisverwaltungen oder kirchlichen Trägern, z. B. Caritas, moderiert werden.

Kommt Eurer elterlichen Verantwortung nach und erleichtert Eurem Sohn die Trennung der beiden Personen, die er am liebsten hat, anstatt Euch unterhalb jeden Niveaus das Leben schwer zu machen und vor allem das Wohl Eures Kindes zu beschädigen!!!!

Was den Unterhalt angeht, ist es so, dass Du tatsächlich jeden Job annehmen musst, der sich Dir bietet, auch wenn dieser nicht Deiner bisherigen Tätigkeit bzw. Deiner Ausbildung entspricht. Dies fordert Deine so genannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber Deinem minderjährigen Sohn.
So lange Du mangels Arbeitsangebote keine solchen Tätigkeiten aufnehmen kannst, bist Du natürlich nicht leistungsfähig und musst auch nicht zahlen.
Deine mangelnde Leistungsfähigkeit musst Du natürlich nachweisen. Die Familiengerichte verlangen hierzu die Vorlage von 20 Bewerbungsschreiben monatlich ("Pro monatlichen Arbeitstag eine Bewerbung zu schreiben, ist nicht zuviel verlangt", so die regelmäßige familiengerichtliche Begründung).

Also, auf zum Amt und die Kostenerstattung für diese Anzahl der Bewerbungen beantragt und dann noch in diesem Monat 20 Bewerbungen geschrieben. Dem Anwalt innerhalb der von ihm gesetzten Frist unter Vorlage der Hartz-IV-Bescheide die derzeitige mangelnde Leistungsfähigkeit nachweisen und die Bewerbungsschreiben in Kopie vorlegen. Andernfalls droht eine Unterhaltsklage, die Du voraussichtlich verlieren wirst. Ich jedenfalls kenne einen Hartz-IV-Empfänger, der zu Unterhaltszahlungen von über 900 Euro verurteilt worden ist, weil er diese Anzahl von Bewerbungen nicht vorlegen und damit seine Leistungsunfähigkeit nicht abschließend beweisen konnte.
*******hen Frau
32.926 Beiträge
JOY-Team 
*top* Rechtsberatung
Und ich darf...
...das sogar ganz offiziell *freu2*
Aber ...
... wenn du der entsprechenden Zunft angehörst, nicht kostenlos.
Wer sagt das?
Ich erlaube mir einmal, den insoweit einschlägigen § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu zitieren:


§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Ich muss also noch nicht einmal Rechtsanwalt oder ein sonstiger Volljurist sein, sondern nur von einem solchen Fachmann angeleitet.
Auch könnte ich als Familienrichter diese Beratung vorgenommen haben, ohne mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. Als solcher dürfte ich aus dienstrechtlichen Gründen sogar nicht ohne weiteres ein Honorar fordern!
¿Wer hat ...
... vom Rechtsdienstleistungsgesetz gesprochen? *nixweiss*

Wo es eine Normenkolonie gibt, sind auch noch andere Bübchen zu erwarten. Manchmal gibt es Berufsstände, die sich an gewisse Regeln zu halten haben, aber da erzähle ich sicherlich nichts Neues.

Wenn man übertrieben pingelig ist, könnte man sich sogar noch darüber Gedanken machen, wer "wer" i. S. d. RDG ist, der Schreiber auf oder Betreiber der Plattform. Käme man zum Ergebnis, Letzterer ist der böse "Wer", müsste er sicherstellen, dass soviel Volljurist dahintersteckt, wie versprochen wird. Aber dies würde hier zu weit führen.

Um aber zum Thema zurückzugelangen, bedürfte es eigentlich keiner Regelung, dass jemand das alles ihm Mögliche unternimmt, um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. ¿Warum suchen die Leute nur immer wieder nach Schlupflöchern, um ihren Pflichten zu entfleuchen? *gruebel*
Nun, ich habe...
...mit dem RDG dargetan, dass ich rechtlich beraten darf und das sogar kostenlos. Wenn der Betreiber der Plattform eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung bekommen sollte, stehe ich bei Fuß, diesem Rechtsanwalt erfolgreich die Suppe zu versalzen.

Was den Kindesunterhalt angeht, finde ich es immer ein wenig unsensibel - sorry, lieber Caballito -, wenn man grundsätzlich unterstellt, dass "die Leute nur immer wieder nach Schlupflöchern" suchen, um sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen.
Wer seit Jahren - und zwar auch schon während der Ehezeit - Hartz-IV-Empfänger und erfolglos auf Jobsuche ist, dem kann man kaum vorwerfen, dass er sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, wenn er seinen derzeitigen Regelsatz nicht bis auf 15 Euro für den Kindesunterhalt abdrückt. Denn wer von den nicht einschlägig gebildeten Mitbürgern weiß schon, dass die Gerichte jeden Monat 20 Bewerbungen verlangen, um eine mangelnde Leistungsfähigkeit nachweisen zu können?

Ich finde es von der Ex von freiundgeil nach 26 Jahren der Beziehung schon vermessen, 334 Euro Kindesunterhalt zu verlangen, wohl wissend, dass der Hartz-IV-Regelsatz bei 359 Euro liegt und er einfach nicht zahlen kann. Freiundgeil kann froh sein, dass der Bub in wenigen Monaten volljährig ist und seine Mutter dann nicht nur nicht mehr zuständig für das Eintreiben des Kindesunterhalts ist - das muss der Sohn dann selbst machen -, sondern dass sie dann hälftig den Kindesunterhalt zu bezahlen hat, sofern der Bub wegen Schule/Ausbildung weiterhin bedürftig ist.
Ich bin ´mal gespannt, ob sie dann ihrer Unterhaltspflicht nachkommt und ihre Geldbörse für ihr Kind öffnet.
@sukramus
Lesen ist oftmals mehr als nützlich. Hinsichtlich der Unterhaltszahlungen habe ich auf die gebotene Selbstverständlichkeit verwiesen. Oftmals werden doch Überlegungen an Berater herangetragen, wie man sich dem entziehen kann, anstatt zu fragen, was unternommen werden kann, um Mittel zu beschaffen, damit man den Unterhalt ordnungsgemäß leisten darf. Wenn man aufgrund praktischer Erfahrungen etwa in Strafverfahren wegen Entziehung der Unterhaltspflicht hören muss, dass versucht wird, Zahlungen für Hundefutter in Abzug zu bringen, fehlt von meiner Seite aus jegliches Verständnis.

Hier könnte man auch vermuten, dass der Aufforderung zum Unterhalt nicht die Sorge zur ernst gemeinte Erfüllung und/oder einem Bemühen zur Erfüllung folgt, sondern eine Retourkutsche, die ausschließlich gegen die Frau gerichtet ist. Ein wirklich plausibler Zusammenhang erschließt sich mir als unbeteiligter Betrachter unter keinerlei vernünftigen Gesichtspunkt. Wenn ein Hinweis hierauf – wir befinden uns ja nicht im Streichelzoo- womöglich als unsensibel empfunden wird, mag dies vielleicht auch einmal einer gewissen Überempfindlichkeit geschuldet sein.

Befremdlich erscheint mir hier aber der Vorwurf an die Ex, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommt und den Kindesunterhalt einfordert. Immerhin handelt es sich um einen Anspruch des Kindes, der für das Kind verfolgt wird. M. E. nach ist sie sogar verpflichtet, so zu handeln. Antizipiert dann der Mutter zu unterstellen, sie käme etwa nach der Volljährigkeit ihren Pflichten nicht nach, erscheint mir dann auch unredlich. Ist sie es nicht, die sich auch ohne Unterhaltszahlungen um das Kind sorgt, also bereits jetzt ihren Pflichten nachkommt. Welcher Umstand gibt also Anlass dafür, ihr für die Zukunft, die noch nicht eingetreten ist, mit einer Fragestellung mittelbar zu unterstellen, sie käme dann möglicherweise ihren Pflichten nicht nach.
*********gnet Frau
1.065 Beiträge
@freiundgeil
Meine Frau hat einen Freund und kommt abends erst um 23 / 24 Uhr nach hause (Beweisbar) Der Junge ist vor zwei Wochen mit seinem Roller gefahren, ohne Versicherungsschutz und keinen Führerschein für denn Roller. Die Polizei hat ihn erwischt! Der Junge hat jetzt eine Anzeige am Hintern!

Meine Frage, kann ich meine Frau belangen wegen unterlassener Aufsichtspflicht ohne mir einen Anwalt zu nehmen?


Sei mir mal bitte nicht böse, aber:

Wir reden hier über einen 17 jährigen

Wer stellt denn sicher dass DU deiner Aufsichtspflicht nachgekommen bist? Wer stellt denn sicher, wäre der Junge in deiner Obhut dass er dann niemals Dummheiten macht?
Und selbst wenn deine Frau einen Freund hat und erst um 23/24 Uhr nach Hause kommt - mal ehrlich - soll sie dem Bübchen das Ärschlein pudern?

Ich finde es relativ realitätsfremd von einer Mutter eines 17 jährigen zu erwarten dass sie diesen rund um die Uhr bewacht. Von einem 17 jährigen kann ich wohl erwarten dass ich ihn auch mal 2 Tage (inkl. der Nächte) alleine lassen kann.
Davon abgesehen - ich wage die These aufzustellen dass der Sproß sich vom Roller fahren nicht hätte abhalten lassen weil die Mutti zuhause am Küchentisch sitzt und strickt und weiterhin - er wird nicht Roller gefahren sein weil Mutti einen Freund hat.....

Wenn Menschen in ihrem gekränktem Ego zu solchen Haarspalterein neigen - dann wundert es mich nicht wenn man genau diesen versucht das sprichwörtlich "letzte Hemd" auszuziehen.

Manchmal würde menschlich sein schon helfen....

Ghandi der schlaue Mann hat mal gesagt das wenn jeder nach dem Auge um Auge Gesetz handelt - dann ist die Welt bald blind - einfach mal drüber nachdenken.
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Themenersteller 
Erst mal danke....
....für die vielen vorschläge und radschläge, ich werde auch einige davon beherzigen!

Heute habe ich versucht meine Anwältin zu bekommen, nach dem ich diesen treat eröffnet habe! Leider war sie den ganzen Tag bei Gericht.

Dann habe ich meinen Sohn angerufen und gefragt was er den heute alles so macht, Er sagte eigentlich nix, da habe ich zu ihm gesagt "was hälst du davon eine Runde billard spielen zu gehen, ich möchte mich auch mal mit dir unterhalten?" Nach fast 6 wochen, bis heute ging nur immer am Telefon "Wie gehts,ja gut, was macht die Schule, ja gut"

Wir hatten einen so schönen Donnerstagmittag gehabt und wir haben nicht nur über die Schule und der 6 in Matte gesprochen, das waren bestenfalls 15 Min. wir haben gelacht und spaß gehabt.

Und ich bin fest davon überzeugt das hat dem Daniel eine neue Perspektive gegeben, und die Sechs in Matte macht Er jetzt ganz schnell wieder weg! Da Glaube ish jetzt fest dran.

Er hat mich auch gefragt "op ich mit Ihm zum Polizeipräsidium fahre kann? Und nicht Mama, die muß ja arbeiten!"
Da habe ich zu ihm gesagt "Hallo ich bin nicht nur dein Vater, ich bin auch dein Freund und freunde stehen bekanntlich hinter einem, egal was passiert"

Kommt schon gut. Ich halte Euch auf den laufenden, wie die Sache endet.

@ alle: Bitte nicht denn treat vollschreiben bis kommt wegen überfüllung geschlossen! Ich vesuche hier nur infos zu bekommen.

Danke noch mal an alle hier, ihr habt mir sehr geholfen.


LG. Michael
@freiundgeil
Na, das ist schon ´mal ein erster Schritt in die richtige Richtung.

@******ito
Ich lese durchaus sehr aufmerksam! Um den Wunsch von freiundgeil aber zu entsprechen, erspare ich mir jeden weiteren Kommentar zu Deinem Posting.
**********suche Frau
2.174 Beiträge
wie wäre es eigentlich mit einer wohnung und der junge zieht zu dir ? die mutter ist arbeiten und hat keine zeit. du findest keine arbeit hast also offensichtlich zeit.

für mich irgendwie ne glasklare rollenverteilung.
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Themenersteller 
ich versuche es noch mal...
...verständlicher rüberzubringen! Ich bin auch nicht grade der Erklärbär.

Meine noch ex Frau hat einen 1€-Job, soviel wie ich weiss muß sie auch Bewerbungen schreiben!? (Ja oder nein?) Sie hat nochmal darum gebeten denn 1€-Job um ein halbes Jahr zu verlängern. Ist auch von der Arge genehmigt worden, klar *g*
Da hat sie ja auch ihre große liebe gefunden, ist überings auch ein 1€-Jober Was für Aussichten???????? *oh* Aber bitte wers braucht.

Du stehst dann da wie bestellt und nicht abgeholt!

Ich habe meinen Gewerbeschein noch und bin froh das ich den noch nicht abgemeldet habe! Brauch ich die Arge eigentlich noch? Ich habe doch auch noch Kunden die eine Rechnung haben müßen!

334€ Zahle ich gerne für meinen Sohn, in die Frau möchte ich keinen Pfennig *g* mehr investieren.

Geht das?

LG.Michael
*********il_nw Mann
153 Beiträge
Themenersteller 
Danke....
... für die Info!
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