Schimmel in Einzimmerwohnung
Hallo,angenommen, ihr habt ein Kind welches in einer hessischen Bankenstadt eine Einzimmerwohnung mit Kochnische und fensterlosem Bad bewohnt.
Und angenommen er wohnt dort schon seit September 2009.
In dieser Wohnung gibt es eine Badewanne - ohne Duschschutz, da der Vermieter nicht möchte dass man in diesem Bad duscht, sondern nur badet!
In dieser fiktiven Wohnung gibt es Schimmelprobleme, die nun die Matratze und dieRückwand eines Spiegels erreicht haben.
Den gelben Schimmel hat dieses "fiktive" Kind immer mit Alkohol weggeputzt, jetzt kommt das Kind aber mit dem Putzen nicht mehr nach und hat auch mittlwerweile leichte Probleme beim Sporttreiben mit dem Atmen (leichter Asthmatiker).
Nach Meinung von Mutti, war die Wohnung schon prädistiniert um zu Schimmeln, weil die Wohnung im Prinzip wie ein Balkon vorgebaut ist.
d. h. zwe Drittel der Seitenwände ragen ins Freie wie ein Balkon.
Zur rechten Seite ist eine Toreinfahrt, zur linken Seite ein Seiteneingang und vorne dran ist ein Balkon.
Das Kind lüftet nach eigenen Aussagen mittlerweile wie doll und verrückt, aber m. E. ist der umbaute Raum einfach zu klein um die entstehende Feuchtigkeit von Kochen und 1x täglich duschen adäquat nach aussen abzutransportieren, wenn man z.B. im Winter nicht nur noch in der Kälte sitzen will.
Das Kind muss auch einem geregelten Beruf nachgehen und da die Wohnung im EG liegt, kann auch das Fenster nicht auf Kipp gestellt werden um dauerzulüften während Abwesenheit.
Die fiktive Mutter hat dem Kind (welches seit zwei Wochen im Mieterschutzbund ist) nahegelegt, dem Vermieter Bescheid zu sagen.
Sich auch bei den Mietern über ihm zu erkundigen ob sie ebenfalls Probleme haben.
Sich eine neue Wohnung zu suchen, weil er wohl sowieso nicht Recht bekommt und der Vermieter auf "Lüftungsfehler" hinweisen wird.
Und als Soforthilfe würde die fiktive Mutter dem Kind ein Bautrocknungsgerät in die Wohnung stellen, damit sich nicht noch mehr Schimmel bildet.
Bin ich auf dem richtigen Weg?
Eine Rechtsschutzsversicherung hat das fiktive Kind nicht.
Es grüßt eine Mutter (sehr reale Glucke)