ich bin ja nun kein jurist
ich sehe das ganze also aus der sicht einer bürgerin mit einem menschlichen rechtsempfinden
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1. ...
oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben, ist unzulässig.
geht es in diesem gesetz, nicht eher um die behandlung im öffentlichen bereich? sprich arbeitsplatz, öffentlicher verkehr (bus/bahn) ämter?
nun sind ja eigentlich swingerclubs keine "öffentlichen" lokale.
sondern eigentlich private veranstaltungsorte.
so besagt z.b das polizei- und ordnungsrecht, dass swingerclubs mangels öffentlichkeit, nicht gegen die öffentliche ordnung verstossen.
und ob in diesem fall dann gegen eine vermutete "ungleichbehandlung" vorgegangen werden kann, ist doch fraglich.
eher sehe ich die sache dann so, dass es sache des "hausherrn" ist, ob und von wem er, wieviel eintritt verlangt.
ander sieht dies mit discos aus die ja wiederum öffentliche lokale sind.
schliesslich ist ja niemand gezwungen, an einen ort zu gehen wo er, seiner ansicht nach, zuviel bezahlen soll.
wenn mir z.b das essen in einem bestimmten lokal zu teuer ist, dann gehe ich halt nicht rein. punktum.
ich kann dann ja auch niemanden verklagen, weil ich mich wegen zu geringem einkommen ungleich behandelt fühle.
wenn in einem lokal verlangt wird, dass herren eine krawatte tragen bzw als turnschuhträger keinen einlass finden, kann man ja auch nicht auf ungleichbehandlung klagen.
denn dieses ist immer sache des "hausherrn" bzw. des gastwirtes/betreibers.
wie gesagt ich bin kein jurist, ich habe keinerlei juristische kenntnisse.
das ist einfach das, was mir der gesunde menschenverstand sagt.
(aber evtl sind ja der gesunde menschenverstand und das juristische recht zwei paar schuhe
)
lg jagstpaerchen (W)