denkbar...
...ist grundsätzlich bei den letzten wintern und gestiegenen preisen alles...
da ich davon ausgehe, dass die wohnung keine besondere "ausnahme" darstellt, ist nach meiner kenntnis nur noch die abrechnung entsprechend der HKV (heizkostenverordnung) möglich und zulässig...
das bedeutet, dass hierfür die werte der verdunstungs- oder wärmezähler am heizkörper zu prozentualen anteil (bis zu 70% und sollte im mietvertrag aufgeführt sein) abrechnungsgrundlage (i. V. mit der beheizten fläche) den berechnungsfaktor darstellt...
ohne daten, zahlen, fakten macht eine "fiktive" diskussion über dieses recht komplexe thema mit dahinter steckenden (abrechnungs-)formeln, welche ich mir sogar nicht andienen möchte, wenig sinn...
wenn ne externe "renomierte" firma die werte der heizung abgelesen und abrechnung erstellt hat, würde ich nur die werte des energiebezug (bei öl berücksichtigung des restbestandes, falls am 31.12. noch 10.000 liter im tank waren), verteilungsschlüssel, flächen prüfen - der rest sollte dann schon passen...
heizkostenabrechnung steckt ne ganze menge "formelwerk" dahinter, dass einfach keinen spass macht... daher würde ich, wenn die "basics" der abrechnung stimmen dem rest einfach mal trauen...