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begehungsrecht

*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
begehungsrecht
hey,ihr
vielleicht könnt ihr mir helfen,habe mich mit mein nachbar unterhalten...und ihn darauf hingewiesen,das es doch mein grundstück nur betritt wenn ich es ihm erlaube....und er meinte er hätte begehungsrecht.
muss dazu sagen,ich habe es ihm nicht erlaubt mein grundstück zu betreten.wie soll ich mich verhalten oder besser gesagt wer kann mir helfen.

*****een Mann
3.459 Beiträge
ich habe null ahnung von jura aber inzuitiv würde ich sagen ein begehungsrecht hat er nur, wenn das der einzige weg z.b. zur straße oder zu den mülltonnen ist. wenn es aber ein getrenntes grundstück ist und er keinerlei einschränkungen hat, wenn er dein grundstück nicht betritt, darf er es vor allem nicht betreten, wenn du es ihm untersagt hast.

im worst case fotos machen, protokoll schreiben usw....
dann hat man im fall der fälle was in der hand falls es zum einschalten von polizei, anwälten oder gerichten kommt.

weiß ja nicht wie schlecht die nachbarschaft ist, dass es zu problemen kommt wenn er das grundstück betritt und wieso er es tut...
*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
begehungsrecht
danke....nahme es ja auch an,aber leider legt sich niemand mit dem nachbar an.anscheinend bin ich der einzigste,der sich mit ihm anlegt....keiner kann diesen nachbar leiden.
*********rima Paar
483 Beiträge
Wir können uns tomgreen nur anschließen. Ein differezitäres Begehungsrecht hat dein nachbar nur, wenn er über dein grundstück MUSS um zB zu seiner Eingangstür zu gelangen oder zu seiner Garage beispielsweise. Ansonsten hat er m.E.n dieses "Begehungsrecht" nicht. Du kannst ihm also jederzeit Hausverbot erteilen bzw ihn des Grundstückes verweisen. Wenn du Beweise sammeln könntest kannst du ihn natürlich direkt mit einem Anwalt konfrontieren zu dem wir dir ohnehin raten würden :), da ich nicht weiß wie es mit Videos etc aussieht als Beweismittel *g*

Ertappst du ihn jedoch auf frischer Tat unter Zeugen zB. kannst du sogar die Polizei rufen *g*

P.S. Das soll nu aber keine juristische Fachantwort sein, sondern spiegelt nur UNSERE Meinung wider

lg
E+L
*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
auf frischer tat werd ich ihn nicht erwischen,da ich auf montage bin die meiste zeit....kameras könnte ich aufstellen,aber da muss ich alle darauf hinweisen das ich das objekt kameratechnisch überwache...oder nicht.
********Herz Frau
37.575 Beiträge
Müßte ein Begehungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen sein?
Zumindest müßtest du als Eigentümer des Grundstücks etwas davon wissen, unterstelle ich mal.
Ein
Begehungsrecht muss in der Tat im Grundbuch vermerkt sein. Also hol dir einfach mal einen Grundbuchauszug. Dann weißt du was Sache ist und hast es auch für den Nachbarn gleich schwarz auf weiß
******lau Mann
709 Beiträge
Verschiedene Wege...
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die aber alle an gewisse Voraussetzungen gebunden sind. Die genauen Regelungen sind z. T. je nach Bundesland unterschiedlich, wenns konkreter wird, einen Anwalt vor Ort konsultieren:
• Normales Geh- und Fahrtrecht
Wird sehr oft bei Reihenhausanlagen für die Gemeinschaftswege usw. vereinbart. Wird im Grundbuch mit eingetragen und kann dort auch auf bestimmte Teilflächen beschränkt werden.
• Hammerschlags- und Leiterrecht
Erlaubt einem Gebäudeeigentümer z. B. für Reperaturen eines Gebäudes an der Grundstücksgrenze das Nachbargrundstück zu betreten, wenn die Maßnahmen ansonsten nur mit einem unverhältnissmäßigem Mehraufwand möglich wären. Muss i.d.R. rechtzeitig vorher angemeldet werden.
• Notwegerecht
Gilt bei Grundstücken die ansonsten nicht / nur mit unverhältnissmäßigem Mehraufwand zu betreten sind.
• Gewohnheitsrecht
Greift bei über viele Jahre geduldete Wege (Wanderwege, Skiloipen usw.) vor allem, wenn ein neuer Besitzer diese nicht mehr duldet.

Bei allen Möglichkeiten ist immer auch die Verhältnissmäßigkeit zu berücksichtigen und den betroffenen Grundstückseigentümer ein ggf. entstehender Schaden zu vermeiden / zu ersetzen.
*****een Mann
3.459 Beiträge
die frage wäre noch wie oft und vor allem wieso er das grundstück betritt. ich vermute mal es gibt keinen gartenzaun?
*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
begehungsrecht
erstmal danke für eure gute tipps....da ich allein im grundbuch stehe,werd ich mein nachbar mal davon in kenntnis setzen,das er es anmelden soll.....danke,euch allen
*******Maxx Mann
11.957 Beiträge
Gruppen-Mod 
Erst einmal muss ich Bauschlau zustimmen.

Ohne Eintrag im Grundbuch (Wege- oder Begehungsrecht als Grunddienstbarkeit) gibt es das Recht zum Betreten und Befahren nur in besonderen Situationen (s.o., ggf. auch als kommunale Auflage (bei uns im Ort z.B. der öffentlich zugängliche Uferweg - ich weiß nicht, ob das gesondert im Grundbuch steht)).

Andernfalls kann ein Grundstückbesitzer an seiner Grundstücksgrenze oder auch dahinter deutlich machen, dass ein Betreten (ab hier) nicht erlaubt ist, z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke.

Und Kameras auf deinem Grundstück, solange sie nur dein Grundstück damit einsehen kannst, musst du keinem Fremden/Nachbarn mitteilen. Kann ja niemanden stören, da ja niemand auf dein Grundstück ohne dein Wissen darf. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand dazu. Sogar eine Kamera auf deinem Grundstück, die keine konkreten Verkehrswege oder Wohnungen außerhalb deines Grundstücks im Visier hat, dürfte keine Probleme bereiten (wenn du z.B. damit die Rehe und Hasen am Waldrand hinter dem Haus beobachten willst). *zwinker*
Kamera
Eine Kamera auf das eigene Grundstück kann einem niemand verbieten. Die könnte ja auch zur Sicherheit zwecks Einbrüchen etc. sein...
*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
kamera
das is ja auch kein problem,aber man darf nicht über seine grundstücksgrenze heraus aufnehm....würde ich meinen.
Das natürlich nicht, das is klar
*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
*g*
*********rima Paar
483 Beiträge
aber dein eigenes Grundstück darfst du filmen und wenn du dann deinen Nachbarn widerrechtlich darauf rumspaziert, kannst ihn mit Beweisen konfrontieren. Ansonsten red nochmal mit ihm, zeig ihm das Grundbuch und mach ihm klar, das du das Verhalten nicht duldest!
*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
werd ihn morgen mal darauf hinweisen...
********Herz Frau
37.575 Beiträge
Was mir irgendwie noch nicht recht klar ist:

Warum läuft der da auf deinem Grundstück rum?
Muß er, um an eigene Grundstücksteile zu kommen?
Will er dich ärgern?
Ist es eine Abkürzung?
*******ch76 Mann
157 Beiträge
Themenersteller 
ich weiss auch nicht warum er es tut...weil es ja einen zaun gibt und ob er es aus spass macht weiss ich nicht...ich weiss nur das er ein stasi-offizier war...
Dem is bestimmt nur langweilig und jetz will er dich ärgern zur beschäftigung
*****een Mann
3.459 Beiträge
und was macht er auf deinem grundstück? rumstehen? in dein haus gucken? an den baum pinkeln? löcher graben? sich sonnen?
*******Maxx Mann
11.957 Beiträge
Gruppen-Mod 
...ich weiss nur das er ein stasi-offizier war...
Eigentlich gehöre ich nicht unbedingt zu denen, die da dann noch Witze drüber machen (weil in Bezug auf Stasi in meinen Augen zu wenig differenziert wird - auch westliche Politiker ließen sich ganz gerne vom Wachdienst und Personenschutz der DDR beschützen, wenn sie auf Staatsbesuch waren, und auch das waren "Stasi-Leute" und in der Regel Offiziere).
Aber bei der Steilvorlage: Vielleicht kann er alte Gewohnheiten nur schlecht ablegen ... ? *ggg*

Ansonsten: Noch mal mit ihm reden, ihm die Rechtslage klar machen, ggf. Kamera installieren (versteckt?) + Anwalt kontaktieren, wenn er trotz klarem Verbot weiter das Grundstück betritt.
Da kann ich sorbas nur Recht geben. Viel mehr kannst du selbst wohl nicht tun.
**********rello Mann
2.457 Beiträge
wenn es dein eigenes grundstück ist.....
.....solltest du eigentlich wissen, welche rechte in der abteilung II des
grundbuches stehen. eventuelle rechte sind in der regel auch im notariellen kaufvertrag vermerkt. als das grundstück nach dem kauf auf deinen namen umgeschrieben worden ist, solltest du vom grundbuchamt/amtsgericht einen grundbuchauszug bekommen haben....
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Hier ist evtl. auch...
...zu beachten, wie lange der Nachbar bereits über dein Gründstück geht und ob es bislang stillschweigend geduldtet wurde, denn durch Wissen und Duldung kann ein Gewohnheitsrecht enstehen.

Beispiel

Mieter mietet Wohnraum an (3 Zimmer). Es gibt keinen Keller aber eine Bühne/Dachboden. Mitarbeiter des VM weisst dem neuen Mieter ein abgeschlossen Teil des Dachbodens zu. VM (wohnt ausserhalb) kommt häufig vorbei und weiss von der Dachbodennutzung und sagt nichts.

Nach 4 Jahren gibt es einen neuen Mitarbeiter des VM und der mag den Mieter nicht. Er teilt dem VM mit, dass der Mieter dem Dachboden nutzt.

VM schreibt Brief mit der Ankündigung der Räumung bis Tag X


Ergebnis: Mieter darf, da durch die Weisung des Mitarbeiters des VM und der Kenntnis und dem Stillschweigen des VM den Dachboden weiterhin kostenfrei nutzen, da lt. Gesetz ein Gewohnheitsrecht entstanden ist....


Der Sachverhalt ist hier evtl. auch gegeben.
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