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Mietminderung Grund Schimmel?

*********8687 Frau
644 Beiträge
Themenersteller 
Mietminderung Grund Schimmel?
Also wenn ich falsch formulieren dann tut es mir leid,.. *grins*

Ein Päarchen ist in eine wunderschönen Zwei-Raumwohnung gezogen,...
schon am Anfang wurde nur im Abstellraum Schimmel festgestellt, das aber noch vom Vormieter war, wie sich später rausstellte,.. der wurde kostenfrei von der Hausverwaltung xyz beseitigt und kam auch nicht wieder

Durch den kalten Winter haben sich jetzt an den Silikonfugen vom Schlafzimmer und Wohnzimmer Schimmel gebildet bzw. eine feuchte Stelle im Wohnzimmer
Dies wurde umgehend an die Hausverwaltung xyz gemeldet und protokolliert
Da das Paar regelmäßig lüftet und auch die Wohnung sauber hält ist es kein Verschulden durch ihnen


Meine Frage ist nun darf das Paar weniger Miete zahlen bis der Schimmel beseitigt wird? Wenn ja wie viel dürfen sie mindern?

Vielen Dank für eure Hilfe
Hi

Zuerst einmal muss der Hausverwaltung eine Mahnung geschrieben werden in der angezigt wird das die Miete um X % gemindert wird, sollte der Schimmel nicht beseitigt werden.

Der Hausverwaltung muss eine angemessene Frist gesetzt werden. In der Regel 30 Tage. Erst danach darf die Mite gemindert werden.

ABER:

Sollte die Hausverwaltung die Mängel vorerst beheben lassen, aber behaupten das es nicht deren Verschulden ist und die Sache vor Gericht geht, muss man es selber zahlen.

Ich würde zuerst noch einmal ohne Mahnung mit der Verwaltung versuchen zu Reden. Erst dann die Mahung rausschicken. Diese natürlich per Einschreiben und Rückschein.

LG
Ach so wegen der Höhe der Mietminderung... Ist sehr schwierig. Schaut mal bei Mr. Google nach. Es gibt anhaltspunkte wann wieviel Miete gekürzt werden darf.

Ich persönlich würde 5 - 10% machen. Mehr nicht sofern es nicht so schlimm ist.
Wenn die Mieter allerdings Allergiker sind, sollte das mit in der Mahnung erwähnt werden und man könnte gut 15-20 % minderung ansetzen.
*********s0308 Mann
124 Beiträge
Sofern seitens des Mieters ein Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann und dem Vermieter der Mangel angezeigt wurde (§ 536 c BGB), kann der Mieter ab dem 1. Tag des Mangels die Miete mindern.

Siehe dazu § 536 (1) BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Wenn ja wie viel dürfen sie mindern?
Nach dem Sachvortrag ist nur von einer geringfügigen Beeinträchtigung der Tauglichkeit auszugehen; hier
... an den Silikonfugen vom Schlafzimmer und Wohnzimmer Schimmel gebildet...
die iaR eine Mietminderung nicht rechtfertigt.

Im Netz finden sich div. Mietminderungstabellen, die aber mit Vorsicht zu genießen sind. Die Rechtsprechung der Amtsgerichte ist sehr "unterschiedlich".
********el64 Frau
638 Beiträge
ich habe das auch durch , hatte schimmel in der speisekammer
hab meinen vermieter das mitgeteilt hab ihm ne frist von 14 tagen gestellt
hab mich in der zeit bei meinem anwalt schlau gemacht
wenn es in den 14 tagen nicht in angriff genommen wird vom vermieter darf ich die miete um 10 % kürzen
*********s0308 Mann
124 Beiträge
Ich unterstelle mal einen fiktiven Sachverhalt, da Rechtsberatung im Einzelfall nicht erlaubt ist *g*

Siehe dazu auch Recht: Informationen und Hinweise

wenn es in den 14 tagen nicht in angriff genommen wird vom vermieter darf (...) die miete um 10 % kürzen

Aus dem oben geposteten Gesetzeswortlaut geht hervor, dass die Minderung – anders als vielfach angenommen – völlig unabhängig davon geltend gemacht werden kann, ob und wie schnell der Vermieter Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels in die Wege leitet.

Tatsächlich tritt die Minderung bereits automatisch durch Gesetz – genau gesagt ab Anzeige des Mangels beim Vermieter - ein (Wortlaut: „Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er - der Mieter - nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten)
War es nicht die ganze Zeit so das man eine angemessene Frist setzten muss? Wie gesagt diese 30 Tage? Ist keine behauptung von mir, dachte nur es wäre so.
Ist das neu oder war es noch nie so mit der angemessenen Frist?
*********s0308 Mann
124 Beiträge
War es nicht die ganze Zeit so das man eine angemessene Frist setzten muss? Wie gesagt diese 30 Tage? Ist keine behauptung von mir, dachte nur es wäre so.
Ist das neu oder war es noch nie so mit der angemessenen Frist?
Ja, "früher" gab es mal eine andere Regelung.
ahh so ok danke für die info
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Es liegt in der Natur von Silikonfugen, irgendwann zu schimmeln, wenn sie dauernder Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Da hilft nur: Silikon auswechseln.
Frist
Es muss keine Frist gesetzt werden, nur der Mangel dem Vermieter angezeigt werden. Ab dann beginnt das Minderungsrecht. Wieviel hängt vom Ausmaß der Schimmelbildung und davon ab, ob das Zimmer noch nutzbar ist.
*******ch76 Mann
157 Beiträge
schimmelbefall
ich würde sagen,es besteht mietminderung.aber sie müsste es erst ankündigen durch eine mahnung.....aber natürlich besteht die sache das sich der vermieter rausredet,das falsch gelüftet worden is....man sollte sich da mal ne info beim mieterrecht einholen.lg
Ein Handwerker (Maler etc) kann beurteilen, ob es vom falschen Lüften kommt oder nicht.
*********8687 Frau
644 Beiträge
Themenersteller 
Also
von der Wohnung wurden die silikonfugen schon erneuert, laut dem Hausmeister von der hausverwaltung xyz und er hat sich gewundert dass es schon wieder da ist,..

Das Zimmer ist noch nutzbar und von dem paar gibt es noch keinen Allergiker,..

Der Schimmel vom Abstellraum war vom vormieter was auch vom hausmeister der Hausverwaltung xyz durch falsches lüften bestätigt wurde

Meine nächste Frage,.. Kann dieser Schimmel auch noch vom vormieter sein? Dass er nicht richtig gelüftet hat und das paar jetzt die folgen davon in der Wohnung hat?

Das paar ist auch ende August in die Wohnung eingezogen vorher stand sie drei Monate leer,..
*******ch76 Mann
157 Beiträge
das liegt einer vermutung nahe,aber leider müsste dieses das paar beweisen....is schlecht anzukämpfen bei dem rechtstaat deutschland...man könnte sich nur schlau machen bei eventuellen vergleichbaren gerichtsurteile....
Langsam ...
... bewegt sich der thread in einen konkreten Beratungskomplex. Vielleicht wäre es an der Zeit, sich an einen Mietrechtlicher zu wenden.
*********8687 Frau
644 Beiträge
Themenersteller 
Okay
Werde es dem paar ausrichten *grins*

Bin jemand der es genau wissen will *zwinker*
Im Mietrecht hat sich so viel verändert,
ich kann nur darauf hin weisen, wenn Ihr in Google, was findet immer
auf das neueste Datum achten!
*****_bw Paar
87 Beiträge
Schimmel in Mietwohnungen
dazu hier 2 Artikel aus der Zeitschrift test / Stiftung Warentest
______________________________________________________
test 02 / 2006, "Schimmelstreiter", inkl. Mietminderung in % und AZ:

http://www.test.de/themen/st … melstreiter-1335537-1336526/

von da per Klick zum Heftartikel als Download (PDF, 0,2 MB)
______________________________________________________
test 02 / 2011, "Frischluft hilft nicht immer", Analyse und Chat

http://www.test.de/themen/ha … nicht-immer-4195108-4195113/

von da per Klick zum Heftartikel als Download (PDF, 0,4 MB)
______________________________________________________
*******aser Mann
17 Beiträge
Hallo! wegen dem schimmel ist eventuell auch ein baulicher Mangel verantwortlich! Würde mich freuen wenn du dich mal melden würdest!
Netterraser
mich freuen wenn du dich mal melden würdest!

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