Verzwickt
Ein Paar läßt sich scheiden. Die Frau bleibt mit 2 Kindern im Haus, das noch abbezahlt werden muß. Da die Kinder erhöhten Betreuungsbedarf haben, kann sie nur auf 400 Euro Basis arbeiten gehen, für sich beansprucht sie keinen Unterhalt.
Das Haus (Nutzfläche ca. 90 qm) zahlt der getrennt lebende Ehemann weiterhin ab, die Raten wurden bei der Berechnung des Kindesunterhaltes als Vorabzug berücksichtigt.
Aufgrund der auf Kante gestrickten Finanzlage bricht alles ein, als man zu dem vernünftigen Entschluß kommt, dass das weniger schwierige Kind zum Vater umzieht.
Die Frau muß Hartz IV beantragen, um wenigstens für den Notfall eine Grundsicherung und die Krankenkasse finanziert zu haben.
Das verbliebene Kind befindet sich in der 35 a Prüfung und besucht seit fast 1 1/2 keine Regelschule mehr. Regelmäßige Arbeitszeiten sind nicht möglich, das Einkommen variiert also monatlich.
Da alle Versuche das Kind im Internat unterzubringen usw. scheiterten und jeweils mit dem temporären Einbruch der Finanzen einhergeht (wochenlang gar kein Geld, dann kommen Nachzahlungn, nichts ist wirklich kontrollierbar usw. die Verzugszinsen sind schon zuviel.) ist es z.B. unmöglich, die an sich geringen Grundbesitzabgaben usw. zu finanzieren. Reparaturen sind nicht drin. Von der Arge wird nur ein geringer Restbetrag aufgestockt.
Frage: Ist es möglich und wenn unter welchen Bedingungen, dass die Frau mit dem Exmann einen Mietvertrag abschließt, damit das Haus nicht komplett verrotten muß?
Sie ist im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, er bezahlt das Haus ab.