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Verzwickt

Verzwickt
Ein Paar läßt sich scheiden.
Die Frau bleibt mit 2 Kindern im Haus, das noch abbezahlt werden muß. Da die Kinder erhöhten Betreuungsbedarf haben, kann sie nur auf 400 Euro Basis arbeiten gehen, für sich beansprucht sie keinen Unterhalt.
Das Haus (Nutzfläche ca. 90 qm) zahlt der getrennt lebende Ehemann weiterhin ab, die Raten wurden bei der Berechnung des Kindesunterhaltes als Vorabzug berücksichtigt.

Aufgrund der auf Kante gestrickten Finanzlage bricht alles ein, als man zu dem vernünftigen Entschluß kommt, dass das weniger schwierige Kind zum Vater umzieht.
Die Frau muß Hartz IV beantragen, um wenigstens für den Notfall eine Grundsicherung und die Krankenkasse finanziert zu haben.

Das verbliebene Kind befindet sich in der 35 a Prüfung und besucht seit fast 1 1/2 keine Regelschule mehr. Regelmäßige Arbeitszeiten sind nicht möglich, das Einkommen variiert also monatlich.
Da alle Versuche das Kind im Internat unterzubringen usw. scheiterten und jeweils mit dem temporären Einbruch der Finanzen einhergeht (wochenlang gar kein Geld, dann kommen Nachzahlungn, nichts ist wirklich kontrollierbar usw. die Verzugszinsen sind schon zuviel.) ist es z.B. unmöglich, die an sich geringen Grundbesitzabgaben usw. zu finanzieren. Reparaturen sind nicht drin. Von der Arge wird nur ein geringer Restbetrag aufgestockt.

Frage: Ist es möglich und wenn unter welchen Bedingungen, dass die Frau mit dem Exmann einen Mietvertrag abschließt, damit das Haus nicht komplett verrotten muß?
Sie ist im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, er bezahlt das Haus ab.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich möchte das mal vom Konkreten weg verallgemeinern:

Als Hauseigentümer und H-IV-Bezieher ist man sehr in der Klemme, vor allem, wenn das Haus schon älter, ggf. weitgehend abbezahlt, aber dafür reparaturanfällig ist. Denn übernommen werden als Kosten der Unterkunft nur die Kosten, die auch in Betriebskostenabrechungen bei Mietwohnungen erscheinen. Und eventuelle Zinsen, wenn noch ein Kredit läuft.

Bei Reparaturen wird es schwierig - bei einer Mietwohnung sind diese Kosten in die Miete einkalkuliert. Hier ist es immer ein Entscheidungsspielraum. Ein wenig kann ich die Vorsicht auch verstehen, denn sonst käme wohl manch einer auf die Idee, wenn er schon in der Situation ist, dann darüber auch sein Eigentum auf Staatskosten zu sanieren. Andererseits machen das Vermieter letztlich auch. Da gibt es auch nicht wenige, die genau gucken, wie viel Miete ihre Mieter max. vom Amt erstattet bekommen.Und bis zu dieser Grenze kann man ja locker mit Modernisierungsumlagen aufstocken *oh*.

Was kann man machen?
Die einfachste Lösung wäre wohl: Ausziehen und in eine Wohnung ziehen. Alternativ könnte sie auch ihren Hausanteil dem Exmann überschreiben und dann bei ihm Mieter werden.

Und zu Zeiten, in denen das Geld wegen Neu- und Nachberechnungen des Amtes knapp ist: Dringlichkeitsantrag, ggf. Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen, wenn das Amt sich quer stellt.
Erst Mal Danke für die Hinweise.

Ausziehen und sich ausbezahlen lassen wird dann wohl die Lösung sein.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das sollte man schon mit Hilfe eines kundigen Anwalts genau durchrechnen. Denn mit dem Ausbezahlen gibt es neues Vermögen, dass erst einmal verwertbar ist. Und so ein Wohneigentum ist ja irgendwie auch meist als Altersvorsorge gedacht.

Es gibt etliche Für und Wider abzuwägen, obendrein noch mit dem Kind dazu. Das würde ich nicht ohne kompetente Hilfe machen wollen.
Ludivine
,Ich gehe ja mal davon aus, dass Du hier gerne Begnadigungen von Menschen hören möchtest und keine rechtliche Aussage, da sich das Scheidungsrecht 2008 in vielen wesentlichen Teilen geändert hat, könnte dies auch keiner tun und wenn doch möchte ich ihn gleich an den Pranger stellen…lach
Momento? Kannst Du mir erklären über was Du schreibst?
Was hat die Frage Mietvertrag oder Hausverkauf mit dem Scheidungsrecht und Begnadigung zu tun?
Nein, Ja
kann ich, ich bin in zu vielen Foren und möchte mich entschuldigen
Ok. Ich hab schon überlegt, ob nicht klar wurde, dass in diesem hypothetischen Spielchen beide Hausbesitzer an einem Tisch sitzen und eine Lösung suchen.

Ich hatte übrigens zu einem Steuerberater geraten.
ich nicht, nur zur Lebenserfahrung und Überzeugungskraft.
die brauchts gewiß auch, aber wenns um rechtliche fragen und geld geht ... reicht das kaum aus.
Keiner versteht jedoch, dass auch ein Anwalt explizite aussagen braucht um gut zu sein und diese immer am Ruin leben
Langsam: Rechtsanwälte leben am Ruin?
Ja
Wenn ihnen niemand sagt was sie wóllen schon!
Ja!
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