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¡Bis der letzte Taler gefunden wird!

¡Bis der letzte Taler gefunden wird!
Wir haben sicherlich schon alle einmal den Begriff „Vergnügungssteuer“ gehört. Sie wird örtlich erhoben. Grundlage sind in der Regel die Kommunalabgabengesetzte oder Vergnügungssteuergesetze der Bundesländer u. a., auf deren Grundlage dann wieder sog. Ortsatzungen erlassen werden.

In einem Urteil musste sich etwa das Verwaltungsgericht Stuttgart unter dem 10.12.2009 (Az.: 8 K 3904/09) mit einer besonderen Vergnügungssteuer beschäftigen. Es ging um die Vergnügungssteuer in einem Laufhaus, also einer „bordellartigen Einrichtung“.

So könne Vergnügungssteuer für die "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, Bordellen sowie ähnlichen Einrichtungen" durch den kommunalen Satzungsgeber zulässig erhoben werden, wenn sie den finanziellen Aufwand des sich Vergnügenden abschöpft.

¿Folgt nun der Spaßpartei die Welle der Spaßsteuern? *gruebel*
*****cca Frau
8.105 Beiträge
*gruebel* also ist ein Kässchen zum einwerfen von Talern* an Parkplätzen mit Parkplatztreffs....

Dessouspartys und Dildopartys auch???*oh*

sind Singelpartys und all jene Veranstaltungen die Vergnügen bereiten ab sofort Steuerpflichtig??
Dabei ...
... ist der Sex in der Regel kein Vergnügen für Prostituierte und doch sollen sie örtlich für Spaß Gelder abführen.
*********s0308 Mann
124 Beiträge
Dabei ...
... ist der Sex in der Regel kein Vergnügen für Prostituierte und doch sollen sie örtlich für Spaß Gelder abführen.
verhält sich wie mit der Umsatzsteuer; ist für ein Laufhaus ein "durchlaufender" Posten und wird indirekt beim "Kunden" erhoben *fiesgrins*
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Vergnügungssteuer zahlen ja auch die Schausteller am Rummel. Auch die haben nciht Spass und Vergnügen sondern die Arbeit damit. Ich glaub man könnte das auch...*vergnügenzusehersteuer* nennen.*gruebel*
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Naja immerhin wird unsere Gesellschaft von einigen als "Spaßgesellschaft" beschrieben. Ob das Menschen sind, die zu viel oder zu wenig Spaß haben, weiß ich nicht, aber sicher sitzen sie im Finanzministerium und sind traurig über das Staatsdefizit. Also fahnden sie danach, wie sie ihren Spaß auf Kosten des Spaßes anderer vermehren können ...

Honi soit qui mal y pense...

Dabei ...
... ist der Sex in der Regel kein Vergnügen für Prostituierte und doch sollen sie örtlich für Spaß Gelder abführen.

Das nun wieder ist ein weit verbreiteter Irrtum.
**********hGeil Frau
158 Beiträge
So könne Vergnügungssteuer für die "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs, Bordellen sowie ähnlichen Einrichtungen" durch den kommunalen Satzungsgeber zulässig erhoben werden, wenn sie den finanziellen Aufwand des sich Vergnügenden abschöpft.

Ich sehe in diesem Fall "den sich Vergnügenden" als steuernzahlende Wollmilchsau... der abgeschöpft werden soll - bzw. dessen finanzieller Aufwand abgeschöpft wird.

Ich find das gut *ggg*
Da geht einer ins Bordell - einer, der sichs leisten kann. Er bezahlt mit seinem Beitrag noch ein Quentchen Vergnügungssteuer, welches i.d.R. eh vom Bordellbesitzer durch einen irgendwie vereinbarten Prozentsatz von der Dienstleistenden einbezogen wird.

Der Etablissement-Betreiber führt die Steuer an die Kommune ab und hilft dieser in in der Wahrnehmung von "Fürsorge" für die dort wohnenden Menschen. Damit kann sie Kindertagesstätten, sozialen Wohnungsbau, Straßenbau und den Erhalt öffentlicher Einrichtungen finanzieren... wenn es denn so wäre *traurig*

Wenn denn auch die gewerblich tätigen Damen davon profitieren würden, könnte ich dem ganzen ein "Geschmäckle" abgewinnen.
Und - warum sollten die Freier nicht durch ihren "Lustgewinn" zusätzlich einige Straßenlaternen mitsponsern?

Isabella
Wenn ...
... die Überlegung von @******Bln zutrifft und die Dienstleistenden ebenso gehörigen Spaß haben *gruebel* ... *kopfklatsch* wäre es doch sinnvoll, bei beiden Beteiligten abzukassieren. Wenn schon, denn schon und dann könnte man beide Straßenseiten mit Laternen ausstatten. *floet*
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Nun, "ob" die Überlegung zutrifft ist die Folge eingehender Recherchen,
(insofern ist es keine reine Überlegung mehr) über deren Ergebnis ich ein Buch verfasst habe.

Natürlich gibt es Frauen, die keinen Spaß bei ihrer Tätigkeit erleben.
Aber die gibt es in allen anderen Berufen auch. Das "Gewerbe" hat sehr viele Facetten, günstige und ungünstige.

Wer es genauer wissen will, schau ins Forum http://kaeufliche-lust.joyclub.de/ und starte ggf. eine Umfage.

Das Problem scheint mir mehr "moralpolitischer" Natur zu sein. Nachdem nun gewerbliche Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist, heißt das noch lange nicht, dass dieses Gewerbe auch durchgängig anerkannt ist.
Aber natürlich müssen Prostitutierte dennoch ihre Einnahmen versteuern. Das Erheben einer Vergnügungssteuer würde nun wieder
dieses Gewerbe indirekt aufwerten, indem man es auf eine Stufe mit anderen bereits damit belegten Vergnügungen stellt. Das wäre zwar konsequent, stößt aber vermutlich auf moralische Vorbehalte.
ich muss hier aber nicht
lernen wie wiedersprüchlich Gesetze sind oden?
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