Ein rechtliches Problem sehe ich erst mal nicht.
Person A hat mit einer Bank einen Vertrag über eine Baufinanzierung geschlossen.
Die Bank hat dafür eine Kalkulation zugrunge gelegt, die Person A bei Abschluß gefallen hat.
Person A möchte diesen Vertrag vorzeitig kündigen, was auch recht und (manchmal nicht) billig ist.
Person A kann also nun die vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren oder den Vertrag in bestehender Form weiterführen.
Sollte Person A die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch erscheinen, dann kann er sich in diesem Punkt beraten lassen, ob diese tatsächlich zu hoch ist.
Jetzt drehe ich das Ganze mal in der Denkweise um:
Die Bank braucht Geld und teilt Person A mit ..... eh, Du mußt die Restsumme des Kredites innerhalb der Frist X an uns zahlen!
Was würde Person A dann wohl machen wollen?
Jeder Normalbürger mit einer Baufinanzierung würde dann erst mal ganz dumm schauen.
Wer das Geld zufällig hätte, der würde sagen .... okay, aber die vereinbarten Zinsen muss die Bank natürlich rausrechnen
Gruss
womo_reisender