Hypothetisch..
... angenommen, eine Familie mietet eine Wohnung in einem ländlichen Anwesen.Ehemalige Wohnung des Bauern, der daneben ein Wohnhaus gestellt hat.
Traktorlärm, Gänsegeschnatter, Staub während der Ernte inbegriffen - man hat sich´s ja ausgesucht.
Die Wohnung untendrunter ist ebenfalls bewohnt, den Dachboden über der gemieteten Wohnung nutzt der Eigentümer selbst.
Weiter angenommen, es macht sich in der Wohnung oder in einzelnen Zimmer ein Geruch bemerkbar, der zum Gestank wird. Nach Ausschluß aller möglichen Ursachen bleibt nur die Möglichkeit: Da liegt irgendwo `ne (Tier)leiche im Gefach.
Einzelne Zimmer sind nicht nutzbar. Besucher verlassen das Gebäude fluchtartig. Der Gestank wird unerträglicher. Der Eigentümer versucht dies und das, aber weitgehend erfolglos. Eine Mietminderung weist er weit von sich: Lt. Mietvertrag sei das eindeutig Sache des Mieters. Die entsprechende Klausel im Vertrag ist aber gestrichen.
Ich bin auf eure Beiträge gespannt.