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Hypothetisch..

********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Hypothetisch..
... angenommen, eine Familie mietet eine Wohnung in einem ländlichen Anwesen.

Ehemalige Wohnung des Bauern, der daneben ein Wohnhaus gestellt hat.

Traktorlärm, Gänsegeschnatter, Staub während der Ernte inbegriffen - man hat sich´s ja ausgesucht.

Die Wohnung untendrunter ist ebenfalls bewohnt, den Dachboden über der gemieteten Wohnung nutzt der Eigentümer selbst.

Weiter angenommen, es macht sich in der Wohnung oder in einzelnen Zimmer ein Geruch bemerkbar, der zum Gestank wird. Nach Ausschluß aller möglichen Ursachen bleibt nur die Möglichkeit: Da liegt irgendwo `ne (Tier)leiche im Gefach.

Einzelne Zimmer sind nicht nutzbar. Besucher verlassen das Gebäude fluchtartig. Der Gestank wird unerträglicher. Der Eigentümer versucht dies und das, aber weitgehend erfolglos. Eine Mietminderung weist er weit von sich: Lt. Mietvertrag sei das eindeutig Sache des Mieters. Die entsprechende Klausel im Vertrag ist aber gestrichen.

Ich bin auf eure Beiträge gespannt. *g*
*****een Mann
3.457 Beiträge
also wenn der gestank wirklich so schlimm ist und in der wohnung selber nichts machbar sit vom mieter und er selber auch unschuldig am gestank ist und der nicht vom güllehaufen vor dem haus kommt, dann denke ich als laie ist der mieter 100% im recht....

der vermieter muss ja nicht mal schuld haben. es reicht ja auch baulärm vom nachbarhaus für ne mietminderung.
Ich würde ....
.... das Gesundheitsamt einschalten, wäre den Geruch schnell los und der Vermieter hätte den Ärger mit der Behörde.
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
Mietminderung
Geh zum Kollegen und unterhalte dich mit ihm über eine angemessene Mietminderung
Geschuldet ist der vertragsgemässe Gebrauch der Mietsache ... d.h. was 'verkehrsüblich' ist ... feix ... nein, nicht so... gemeint ist hier der juristisch saubere 'Verkehr', grins

und bei einer Beeinträchtigung wie hier ist das nicht der Fall...

im Notfall einen baubiologischen Gutachter einschalten, der kann messen .. wenn Du keinen kennst, ... komm per CM

schönes Wochenende

W.
Der Eigentümer versucht dies und das, aber weitgehend erfolglos. Eine Mietminderung weist er weit von sich: Lt. Mietvertrag sei das eindeutig Sache des Mieters.

Was ist Sache des Mieters? Sämtliche nicht durch ihn verschuldete Mängel selbst beseitigen? Oder was genau ist damit gemeint?

Wenn ein Mangel vorliegt der bei Vertragsabschluss noch nicht vorgelegen ist und nicht verschulden des Mieters ist, ist eine Mietminderung möglich. Über die Höhe der Mietminderung am besten bei einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund erkundigen.

Sollte der Gestank natürlich von der Jauchegrube oder sonst irgendwie herrühren was mit dem Bauernhof zu tun hat, dürfte eine Mietminderung nicht möglich sein.

Ich würde dem Mieterschutzbund beitreten und die das machen lassen. Meist hilft ein einfacher Brief von denen und der Vermieter löst das Problem *ggg*
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Erst mal danke für die Beiträge... *g*

Es ist definitiv nicht die Jauchegrube oder sonst etwas "bauernhofübliches".

Wir unterstellen einfach mal, das sei vor einigen Monaten in einem anderen Zimmer bereits aufgetreten und damals sei eine in der Zwischendecke liegende tote Ratte als Ursprung herausgefunden und beseitigt worden. *snief*
immer wieder schön...
wie sich Leute, nach dem neuen Mietrecht äußern........
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