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Haus, Kinder, Eltern und die Kosten

******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Haus, Kinder, Eltern und die Kosten
Die Fakten:

Herr und Frau XY machen zu Beginn ihrer Ehe einen folgenschweren Fehler, ein Gütertrennungsvertrag wird geschlossen und in Folge einer am Bedarf vorbei gehenden "Beratung" bei dem Notar, wird das Elternhaus von Herrn XY an Frau XY übertragen, mit einem unentgeltlichen lebenslangen Wohnrecht von Herrn XY an allen Räumen des Gebäudes.

Die Jahre gehen, die Kinder (2) kommen...und die Ehe scheitert.

Herr XY zieht in die untere Hälfte des Hauses, Frau XY lebt mit den Kindern oben. Doch die Situation bleibt auf Grund verschiedener Dinge unerträglich.

Frau XY überlegt auszuziehen und das Haus auf die beiden Kinder zu übertragen. Eines der Kinder ist jedoch noch minderjährig und würde beim Auszug Frau XY begleiten.
Frau XY würde nun gerne Herrn XY für die Zeit bis zur Volljährigkeit des Kindes die "Verwaltung" des Anteiles dieses Kindes übertragen, da er ja auch im Haus wohnt und dort beabsichtigt nach dem Auszug einiges zu verändern, verbessern - how ever.

Das ältere Kind würde in den bisher von Frau XY und den Kindern gemeinsam genutzte Räumen wohnen bleiben.

Herr XY jedoch ist dies gar nicht recht, da er befürchtet, falls das Haus irgendwelche Kosten durch notwendige Reperaturen verursacht, diese dann zum Teil tragen zu müssen. (Bisher lebt er ja bis auf die selbst abgerechneten Stromkosten, total gratis).

Frau XY hat die Befürchtung aus der entstehenden Entfernung keine Möglichkeit zu haben, zu überprüfen in wie weit z.b. mögliche Kosten erst durch Herrn XY´s Tätigkeiten am Haus verursacht sind, und auch sonst eben für alles was zu regeln wäre, zu weit weg zu sein.

Das im Haus verbleibende volljährige "Kind" kann man da auch weniger zählen, da die unweigerlich folgenden Streitigkeiten mit dem Vater weitgehend vermieden werden sollen.

Die Fragen:

Wer hätte denn in dem Fall überhaupt welche Rechte und Pflichten?

Was passiert, wenn Kosten anfallen, mit dem Anteil des minderjährigen Kindes?
Zahlt das die Mutter alleine oder beide Elternteile hälftig?

Kann Frau XY irgendwie "ganz" aus der Hausverpflichtung raus?

Kann Herr XY, wenn Frau XY nicht mehr im Haus wohnt, einfach überall alles machen was er will, wenn die Eigentumsverhältnisse bleiben wie sie derzeit sind? Und wie ist es, wenn das Haus den Kindern gehören sollte?

Herr XY ist nicht interessiert an einer gemeinsamen, für alle Seiten bestmöglichen Lösung, auch nicht im Hinblick darauf, dass es eigentlich um seine Kinder geht, die das Haus geschenkt bekämen. Er möchte nur allein schalten und walten ohne etwas zahlen zu müssen.

(Wer es ganz kompliziert mag kann sich noch der Frage stellen, was passieren würde, wenn eine weitere Person, die ein eigetragenes Wohnrecht hat, dieses auch beanspruchen würde.)

Die Antworten sollen keine Rechtsberatung ersetzen oder darstellen, sondern nur der Lösungsfindung helfen.

Vielen Dank allen die sich bemühen hilfreiche Tipps und Gedankenansätze zu liefern!

Lizzy

P.S.: Über rein moralisches Sollte und Müsste ist leider in dem Fall müßig zu diskutieren, da die Angelegenheit zu verfahren ist.
*********s0308 Mann
124 Beiträge
So ganz ...
... verstehe ich die Problematik nicht.

Nach den Ausführungen ist auf Herrn XY ein unentgeltliches Nießbrauchrecht für das gesamte Grundstück einschl. der auf dem Grundstück befindlichen aufgehenden Gebäude eingetragen.

Warum Frau XY nun die Eigentumsverhältnisse zu Gunsten der Kinder oder eines der Kinder ändern will erschließt sich mir nicht.

Im Rahmen seines Nießbrauchrechtes kann Herr XY auch über das Gebäude entsprechend verfügen; eine Duldung anderer - eigentlich getrennt lebender - Familienmitglieder im Haus obliegt ihm daher nicht.

Irl würde ich empfehlen, den notariellen Vertrag einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und ggf. mit anwaltlicher Hilfe die Möglichkeiten der für mich nicht ganz nachvollziehbaren Absichten der Eigentümerin konkret abzuklären.
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Anzunehmen ist, dass Frau XY schon ihre Gründe haben dürfte.

Herr XY nutzt seit Jahren die untere Wohnung für sich, sie die obere.

Beim Wohnungsrecht handelt es sich um eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit nießbrauchähnlicher Gestaltung. Während aber der Nießbrauch berechtigt, alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen (einzelne Nutzungen können (vertraglich) ausgeschlossen werden), berechtigt das Wohnungsrecht (nur) zu einer beschränkten Nutzung.

Es scheint da ja doch einen Unterschied zu geben. Zumindest scheint Herrn XY nicht bewußt zu sein, dass er quasi den Auszug von Frau XY erzwingen könnte um alle Räume selbst zu nutzen.

Als Eigentümerin des Hauses wurde Frau XY vom Amt jedenfalls die Übernahme von Mietkosten für eine Wohnung nicht gewährt.
Frau XY muß damit auf jeden Fall zu einem RA, der abklärt, was z.B. Herr XY im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Nutznießung tatsächlich zu zahlen hat.

Unentgeltliches Wohnrecht bedeutet nicht, dass er nur Strom zu zahlen hat. Und der Eigentümer ist eigentlich nur für größere Baumaßnahmen zuständig: Wenn das Dach neu gedeckt werden muß z.B. . Aber, da er der Eigentümer ist, m u s s er das auch nicht tun.
Nebenkosten, öffentliche Kosten und normale Reparaturmaßnahmen und kleinere Umbauten hat der Nutznießer mit unentgeltlichem Wohnrecht zu tragen.

Es geht also um die Genehmigung und Finanzierung baulicher Maßnahmen und inwieweit der Eigentümer (die Frau) dann in der Zahlungspflicht steckt, wenn er die Eigentumsrechte auf ein Kind überträgt, das im Haus des Vaters lebt, damit der Vater nicht die getrennt lebende Frau um Genehmigung und somit Mitfinanzierung fragen muß.

Der meint nun, dass in dem Moment, da das Eigentumsrecht auf das Kind übertragen würde, für ihn plötzlich die Kosten anfallen würden, die er derzeit offenbar nicht trägt. Wie kommt er darauf?

Wahrscheinlicher ist, dass er einen Teil dieser Kosten bereits zum jetzigen Zeitpunkt tragen müsste. Ohne irgendwelche Überschreibungen.

Ab zum Rechtsanwalt.
******ion Frau
2.478 Beiträge
Themenersteller 
Hört sich wirklich so an, als wäre nur ein Anwalt die richtige Adresse und alleine weitere Überlegungen gar nicht möglich durch zu viele Verstrickungen....und welcher Anwalt? Die Fachrichtung nennt sich dann?

Die Frau möchte nur das Haus, die Verpflichtung als Eigentümerin und daraus begründeten Streitigkeiten mit dem Mann los werden - ohne den Kindern etwas "weg zu nehmen".

Herr XY jedoch meint er muss nichts zahlen als Wohnrechtsinhaber außer seinen Kosten, da auch nur eine Wasseruhr den genauen Verbrauch von ihm nicht ausweißbar macht etc.....

Nach dem was ich hier derzeit lese, ist wohl eher davon auszugehen, dass Herr XY deutlich mehr zahlen müsste mit dem Wohnrecht auf alle Räume, auch wenn er sie nicht selbst nutzt.... schwierig und verworren alles *feststell
ich kenne solche konstellationen nur aus dem erbrecht, bzw. einen fall, in dem eine alte dame ihr haus gegen ein wohnrecht und eine monatliche rente bis ans lebensende verkauft hat.

sucht mal unter "eigentumsrecht".
falls sie finanziell in not ist, kann sie sich beim amtsgericht um eine kostenlose rechtsberatung im amtsgericht bemühen und einen rechtsberatungsschein für einen rechtsanwalt beantragen.

ich würde in diesem fall wohl erst einmal die rechtsberatung im amtsgericht in anspruch nehmen.
sie sollte alle vertragsunterlagen und vor allem den eintrag im grundbuch dabei haben. daraus müßte in diesem fall hervorgehen, dass sie zwar die eigentümerin ist, herr xy aber das recht auf lebenslange nutznießung hat.

was hat sich der notar damals bei dieser aufteilung zum thema gütertrennung gedacht?
*********ender Mann
1.129 Beiträge
Warum ist damals das Haus auf Frau XY überschrieben worden?

Weil sie zwar der Gütertrennung zustimmen wollte, aber doch irgendwie abgesichert sein wollte?
Oder war es eine Idee des Herrn XY, weil er dachte ...... super, kann immer drin leben und habe eine Blöde, welche für die Reparaturen aufkommen muß?

Könnte der Notar im Nachhinein haftbar gemacht werden wegen mangelnder Aufklärungspflicht?

Die Übertragung der Eigentumsrechte an die Kinder ändert erst mal nichts an der Situation für Herrn XY.
Würde er für den hältigen Anteil des Minderjährigen als Verwalter/Treuhänder eingesetzt, könnte er walten und schalten - ohne eigene Kosten. Also Finger weg von diesem Gedanken!

Ich kann hier auch nur den Gang zum Anwalt raten!

Gruss
womo_reisender
*********s0308 Mann
124 Beiträge
Anzunehmen ist, dass Frau XY schon ihre Gründe haben dürfte.
aus der Frage aber nicht erkennbar

Es scheint da ja doch einen Unterschied zu geben.
so ist es

Zumindest scheint Herrn XY nicht bewußt zu sein, dass er quasi den Auszug von Frau XY erzwingen könnte um alle Räume selbst zu nutzen.
unterstellt, dem ist so, könnte man mit weiteren Aktivitäten ungewollt zur "Erhellung" Herrn XY beitragen.

Als Eigentümerin des Hauses wurde Frau XY vom Amt jedenfalls die Übernahme von Mietkosten für eine Wohnung nicht gewährt.
wohl eher nicht in der Eigenschaft als Eigentümerin sondern als Bewohnerin ohne Mietzinsaufwendungen
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