Haus, Kinder, Eltern und die Kosten
Die Fakten:Herr und Frau XY machen zu Beginn ihrer Ehe einen folgenschweren Fehler, ein Gütertrennungsvertrag wird geschlossen und in Folge einer am Bedarf vorbei gehenden "Beratung" bei dem Notar, wird das Elternhaus von Herrn XY an Frau XY übertragen, mit einem unentgeltlichen lebenslangen Wohnrecht von Herrn XY an allen Räumen des Gebäudes.
Die Jahre gehen, die Kinder (2) kommen...und die Ehe scheitert.
Herr XY zieht in die untere Hälfte des Hauses, Frau XY lebt mit den Kindern oben. Doch die Situation bleibt auf Grund verschiedener Dinge unerträglich.
Frau XY überlegt auszuziehen und das Haus auf die beiden Kinder zu übertragen. Eines der Kinder ist jedoch noch minderjährig und würde beim Auszug Frau XY begleiten.
Frau XY würde nun gerne Herrn XY für die Zeit bis zur Volljährigkeit des Kindes die "Verwaltung" des Anteiles dieses Kindes übertragen, da er ja auch im Haus wohnt und dort beabsichtigt nach dem Auszug einiges zu verändern, verbessern - how ever.
Das ältere Kind würde in den bisher von Frau XY und den Kindern gemeinsam genutzte Räumen wohnen bleiben.
Herr XY jedoch ist dies gar nicht recht, da er befürchtet, falls das Haus irgendwelche Kosten durch notwendige Reperaturen verursacht, diese dann zum Teil tragen zu müssen. (Bisher lebt er ja bis auf die selbst abgerechneten Stromkosten, total gratis).
Frau XY hat die Befürchtung aus der entstehenden Entfernung keine Möglichkeit zu haben, zu überprüfen in wie weit z.b. mögliche Kosten erst durch Herrn XY´s Tätigkeiten am Haus verursacht sind, und auch sonst eben für alles was zu regeln wäre, zu weit weg zu sein.
Das im Haus verbleibende volljährige "Kind" kann man da auch weniger zählen, da die unweigerlich folgenden Streitigkeiten mit dem Vater weitgehend vermieden werden sollen.
Die Fragen:
Wer hätte denn in dem Fall überhaupt welche Rechte und Pflichten?
Was passiert, wenn Kosten anfallen, mit dem Anteil des minderjährigen Kindes?
Zahlt das die Mutter alleine oder beide Elternteile hälftig?
Kann Frau XY irgendwie "ganz" aus der Hausverpflichtung raus?
Kann Herr XY, wenn Frau XY nicht mehr im Haus wohnt, einfach überall alles machen was er will, wenn die Eigentumsverhältnisse bleiben wie sie derzeit sind? Und wie ist es, wenn das Haus den Kindern gehören sollte?
Herr XY ist nicht interessiert an einer gemeinsamen, für alle Seiten bestmöglichen Lösung, auch nicht im Hinblick darauf, dass es eigentlich um seine Kinder geht, die das Haus geschenkt bekämen. Er möchte nur allein schalten und walten ohne etwas zahlen zu müssen.
(Wer es ganz kompliziert mag kann sich noch der Frage stellen, was passieren würde, wenn eine weitere Person, die ein eigetragenes Wohnrecht hat, dieses auch beanspruchen würde.)
Die Antworten sollen keine Rechtsberatung ersetzen oder darstellen, sondern nur der Lösungsfindung helfen.
Vielen Dank allen die sich bemühen hilfreiche Tipps und Gedankenansätze zu liefern!
Lizzy
P.S.: Über rein moralisches Sollte und Müsste ist leider in dem Fall müßig zu diskutieren, da die Angelegenheit zu verfahren ist.