Untervermietung
Nehmen wir mal folgenden Fall an:Mieter A ist Student und hatte eine zweier WG. Der Mitbewohner zieht aus, der Vermierter erlaubt die Untervermietung. Mieter A wird alleiniger Hauptmieter.
Der Untermieter zieht aus und der Vermieter erlaubt erneut die Untervermietung.
Nun zieht auch der zweite Untermieter aus.
Der Mieter A würde wissen, dass er vermutlich in absehbarer Zeit ausziehen wird. Allerdings vermutlich erst 2-3 Monate nach dem Auszug des Untermieters und hat dann ja noch 3 Monate Kündigungsfrist und kann erst kündigen wenn er weiß ob es wirklich in eine andere Stadt geht und wenn ja wohin....
Er bittet den Vermieter erneut um Erlaubnis der Untervermietung. Er bietet sogar an, falls der Vermieter im Freundeskreis jemanden hat der eine WG sucht und dem er gerne die Wojhnung im Anschluss vermieten will, dass dieser gerne in die WG einziehen könnte.
Der Vermieter würde allerdings folgendes antworten:
• durch den ständigen Bewohnerwechsel würde die Wohnung überproportional durch Verschleiß leiden, daher sei er gegen eine Untervermietung für kurze Zeiträume, obwohl er generell nichts dagegen hat
• er würde sagen die Chance jemanden zu finden sei gering und zudem hätte er bedenken, dass das Untermietverhältnis nicht rechtzeitig beendet wird.
Der zweite Punkt wäre in meinen Augen schwachsinnig. Denn im Untermietvertrag von Immoscout24 steht ja, dass das Untermietverhältnis automatisch endet, wenn der Hauptmieter den Mietvertrag kündigt und er eine sofortige Informationspflicht gegenüber dem Untermieter hat. Hauptmietverhältnis und Untermietverhältnis haben nja die gleiche Kündigungsfrist von 3 Monaten....
Was wäre denn mit dem ersten Punkt? Könnte ein Vermieter das durchsetzen? Vor allem wenn er es in der Vergangenheit erlaubt hat und ja selber sagen würde, er hätte generell nichts dagegen?
Er hätte es auch mal 1/2 Jahr lang in der Vergangenheit erlaubt erlaubt, als die zweite Untermieterin ein Praktikum gemacht hätte
Der Hauptmieter kann sich die Wohnung und die Miete nicht alleine leisten, auch nicht nur 2 Monate lang!
Ferner hätte der Hauptmieter gebeten, dass die Nebenkosten ab dem Auszug der Untermieterin angepasst werden, vor allem falls die Wohnung vorübergehdn alleine bewohnt wird bis ein Untermieter gefunden wäre... Darauf hat der Vermieter nur gesagt, das würde bei der Gesamtabrechnung berücksichtigt werden.
Könnte der Mieter eine sofortige Anpassung der Nebenkosten verlangen?
So ich hoffe ihr könnt meinen Schilderungen folgen, vor allem trotz der ganzen Konjunktive, die ja sein müssen