Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4561 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Untervermietung

*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
Untervermietung
Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Mieter A ist Student und hatte eine zweier WG. Der Mitbewohner zieht aus, der Vermierter erlaubt die Untervermietung. Mieter A wird alleiniger Hauptmieter.
Der Untermieter zieht aus und der Vermieter erlaubt erneut die Untervermietung.
Nun zieht auch der zweite Untermieter aus.

Der Mieter A würde wissen, dass er vermutlich in absehbarer Zeit ausziehen wird. Allerdings vermutlich erst 2-3 Monate nach dem Auszug des Untermieters und hat dann ja noch 3 Monate Kündigungsfrist und kann erst kündigen wenn er weiß ob es wirklich in eine andere Stadt geht und wenn ja wohin....

Er bittet den Vermieter erneut um Erlaubnis der Untervermietung. Er bietet sogar an, falls der Vermieter im Freundeskreis jemanden hat der eine WG sucht und dem er gerne die Wojhnung im Anschluss vermieten will, dass dieser gerne in die WG einziehen könnte.

Der Vermieter würde allerdings folgendes antworten:

• durch den ständigen Bewohnerwechsel würde die Wohnung überproportional durch Verschleiß leiden, daher sei er gegen eine Untervermietung für kurze Zeiträume, obwohl er generell nichts dagegen hat
• er würde sagen die Chance jemanden zu finden sei gering und zudem hätte er bedenken, dass das Untermietverhältnis nicht rechtzeitig beendet wird.

Der zweite Punkt wäre in meinen Augen schwachsinnig. Denn im Untermietvertrag von Immoscout24 steht ja, dass das Untermietverhältnis automatisch endet, wenn der Hauptmieter den Mietvertrag kündigt und er eine sofortige Informationspflicht gegenüber dem Untermieter hat. Hauptmietverhältnis und Untermietverhältnis haben nja die gleiche Kündigungsfrist von 3 Monaten....

Was wäre denn mit dem ersten Punkt? Könnte ein Vermieter das durchsetzen? Vor allem wenn er es in der Vergangenheit erlaubt hat und ja selber sagen würde, er hätte generell nichts dagegen?
Er hätte es auch mal 1/2 Jahr lang in der Vergangenheit erlaubt erlaubt, als die zweite Untermieterin ein Praktikum gemacht hätte *zwinker*
Der Hauptmieter kann sich die Wohnung und die Miete nicht alleine leisten, auch nicht nur 2 Monate lang!

Ferner hätte der Hauptmieter gebeten, dass die Nebenkosten ab dem Auszug der Untermieterin angepasst werden, vor allem falls die Wohnung vorübergehdn alleine bewohnt wird bis ein Untermieter gefunden wäre... Darauf hat der Vermieter nur gesagt, das würde bei der Gesamtabrechnung berücksichtigt werden.
Könnte der Mieter eine sofortige Anpassung der Nebenkosten verlangen?

So ich hoffe ihr könnt meinen Schilderungen folgen, vor allem trotz der ganzen Konjunktive, die ja sein müssen *zwinker*
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
Nachtrag:

• Habe folgendes im Netz gefunden:

die Untervermietung darf dem Vermieter nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar sein (z.B. bei alsbaldiger Beendigung des Mietvertrages des Hauptmieters),

Stimmt das wirklich?

Ach ja in dem geshcilderten Fall, hätte Mieter A im März 2009 schriftlich per Email um die erneute Untervermietung gebten, da der erste Untermieter ausgezogen wäre. Diese wäre mit den Worten "das mit einem Untermieter ist o.k. " genehmigt worden. Die Emails wären auch noch gespeichert *zwinker*

Im August 2009 hätte Mieter A wegen der Unter-Untervermietung gefragt, da die normale Untermieterin ja bei einem Praktikum gewesen wäre. Dies hätte der Vermieter auch erlaubt, mit dem Wissen es wäre nur vorübergehned. Damals hätte er keine Bedenken wegen der Abnutzung gehabt (wobei da die Möbel drin geblieben wären).
Allerdings hätte er extrem viele Informationen haben wollen
persönlichen Daten, wie Name, Geburtstag, Berufsausbildung / Schule / Studium, letzte Wohnung, letzter Vermieter, letzte Arbeitsstelle, neue Arbeitsstelle falls dies ansteht. Warum neue Wohnung ? Gab es schon mal eine Insolvenz oder Kündigung durch Vermieter und wenn ja warum ?
die ja meines Wissens über die normalen erlaubten Informationen hinausgehen???

Sorry für den langen Text. Aber will eben euch alle Infos geben *g*
Ich. Mal wieder ein Bild von mir...
*****hPi Mann
795 Beiträge
Rein pragmatisch, habe für die Einzelfragen wenig Zeit: Der Hauptmieter will bald ausziehen? Das ist sicher und es geht nur um eine kurzfristige Überbrückung zur Verringerung der Kosten? Dann einfach Kurzzeituntermieter suchen, das dem Vermieter einfach nur "anzeigen" und abwarten. Was passiert im schlimmsten Fall? Der Vermieter kündigt. Na und? Man will ja eh raus.
Wie man das aufbaut, um z.B. Anwaltskosten für die Kündigung zu vermeiden, müsste man im Einzelfall beraten, das kann ich hier schon aus zeittechnischen Gründen nicht.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Untervermietung ist m.E. nur Anzeigepflichtig, nicht aber Genehmigungspflichtig, besonders wenn damit die Mietkosten für den Mieter subventioniert werden. Es sei denn, die Wohnung ist zu klein
(1-1 1/2 Zimmer) oder im Mietvertrag wäre Untervermietung ausgeschlossen.
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
habe ja auch etwas gegoogled...
die untervermietung ist genehmigungspflichtig. aber der vermieter muss auch die untervermietung genehmigen, außer es gibt berechtigte einwände gegen den untermieter.

aber einen "krieg" beginnen, wäre nicht sinnvoll, wenn der hauptmieter ja auszieht und seine kaution zeitnah haben wollen würde und auch nicht wegen jeden kleinen scheiß mangel streit haben wollen würde....

die wohnung wäre groß genug:
2 zimmer, 50m² + 1 drittes zimmer von 10m² ein stockwerk tiefer....

sie wäre auch ursprünglich an den hauptmieter und einen 2. hauptmieter als wg vermietet worden


für mich wäre vor allem entscheidend, dass der vermieter im märz 2009 die untervermietung schriftlich per email generell erlaubt hatte und nicht für eine bestimmte person.
er wäre aber schon sehr nervig, da er immer alles über die person wissen wollen würde, siehe weiter oben *zwinker*
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
da er immer alles über die person wissen wollen würde

Das nennt man schlicht Neugierde, ohne juristische Basis.
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
habe heute mit einem sachkundigen befreundeten makler telefoniert.
er sagte mir in dem fall gäbe es ein gewohnheitsrecht, weil schon 3 jahre lang untervermietet worden wäre.
zusätzlich gäbe es ja in dem zeitraum 3 verschiedene untermieter, davon einer temporär für 3 monate, den der vermieter erlaubt hätte.

als die wohnung noch eine normale wg gewesen wäre, hätte mieter a gemeinsam mit dem damaligen gleichberechtigten mieter b während der abwesenheit von b für 1jahr auch die wohnung untervermietet (mit erlaubnis).

aus all dem folgere ich, dass der vermieter eine untervermietung nicht verweigern kann, trotz 2er "schwachpunkte":

• mieter a würde im idealfall im sommer/herbst kündigen (3 monate kündigungsfrist) was aber definitiv nicht sicher ist und es auch sein kann dass mieter a in der wohnung bleibt
(habe gelesen, dass der hauptmieter nicht beabsichtigen darf auszuziehen)

• der hohe verschleiß an der wohnung, durch die kurze untervermietung, was der vermieter bemängelt...

danke für eure antworten
Ich
*******itch
13.528 Beiträge
ich frage mich, wodurch da ein hoher "Verschleiß" entsteht?
Die Formulierung klingt für mich eher passend für Mieter mit überdurchschnittlich viel Besuch oder sowas...
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
der vermieter in dem beispiel stelle sich nach wie vor quer....
nach seiner meinung sei kein gewohnheitsrecht entstanden...

der mieter A hätte mit einer grund und hausverwaltung sowie einem anwalt telefoniert, die beide der auffassung seien, der vermieter darf es nicht verweigern.

selbst ohne schriftliche erlaubnis und nur bei damals mündlich erteilter sei auch durch die lange (über 3j) und häufige (4x) untervermietung eine stillschweigende anerkennung erfolgt.

kann dazu vielleicht hier auch noch jemand was sagen???
*********sser Paar
409 Beiträge
mietvertrag + bisherige konversation + anwalt nehmen, wenn dein recht auf untervermietung "durchprügeln" willst, denn da kommt es ja nicht unwesentlich auf vertrag und bisherige vereinbarungen an...

als vermieter würde mir bei ständigen (unter-)mieterwechsel auch irgendwann die laune fehlen und wenn dein vermieter es "richtig" formuliert hat dann ist alles vergebene liebesmüh...

...oder einfach ne wohnung suchen, welche zum budget passt...
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
anwalt nehmen = kein geld dafür.
bzw müsste wenn dann im freundeskreis nen freundschaftsdienst einfordern *zwinker*

ständige wechsel waren es aber nicht:

von 07/2002-05/08 2er wg -> kündigung des zweiten hauptmieters
06/08-04/09 untervermietung -> auszug wegen heirat *g*
05/09 bis 06/09 - aktuelle untervermietung (zwischendrin 3 monate möbliert unter-untervermietet)

zwischendrin /vermutlich 2006) hätte der zweite hauptmieter, nicht der mieter A, für 1 jahr untervermietet.

mieter A hätte gerade noch die kündigung von hauptmieter B an den vermieter gefunden und gelesen:

in der stünde: "wie telefonisch am 14.03.2008 besprochen wird mieter A den mietvertrag ab 01.07.2008 mit dem recht der auf seine vertragslaufzeit terminierten untervermietung alleine übernehmen"

das sollte doch auch definitiv reichen????
es fehlt zwar dem mieter A das schriftstück der antwort, aber das hat hoffentlich noch ex-mieter B. der würde heute abend mal angerufen werden *g* aber es wäre ja auch ein mündlicher vertrag und ein zeuge wäre da.
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
halbe lösung:

der vermieter verweigere jegliche anerkunng einer generellen erlaubnis und widerspricht jedem entstandenen gewohnhsheit bzw einer stillschweigenden anerkennung. der mieter A dürfe aber untervermieten in form von einer erneuten einmaligen erlaubnis und müsse noch ihm bestätigen dass er es akzeptiere, dass er keine generelle untervermietungserlaubnis habe.

mieter A müsste jtzt sehr überlegen wie er da antwortet da er sich sicher sei, dass er die generelle erlaubnis habe und nicht bestätigen wolle diese nicht zu haben.
Ich
*******itch
13.528 Beiträge
An Stelle von Mieter A würde ich mal zum Mieterschutzverein gehen...
Aus meiner Erfahrung (ich lebe seit Jahren einer vergleichbaren Mietsituation) kann ich sagen, das eine Untervermieterlaubnis, in der kein Name eines bestimmten Untermieters vermerkt ist, jedenfalls beim Wohnungsamt und Sozialamt/Arbeitsamt als dauerhafte und pauschale Untermieterlaubnis angesehen wird.
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
ich denke spielraum hat der vermieter 0!
wenn in der kündigung von hauptmieter B steht, dass mieter A wie mit dem vermieter besprochen die wohnung mit recht auf untervermietung alleine übernimmt und danach 3x die untervermietung auch genehmigt wird, dann ist das eindeutig.

problem ist jetzt nur, dass der vermieter eine unterschrift haben wollen würde, dass mieter A anerkennt, dass weder eine stillschweigende anerkennung, noch gewohnheitsrecht oder eine allgemeingültighe untermieterlaubnis vorliegt.
das würde mieter A nicht unterschreiben wollen *zwinker*

mieter A würde aber noch die woche eine rechtschutzversicherung abschließen um für den auszug gewappnet zu sein....

beim mieterschutzverein muss man ja mitglied sein....
aber mieter A hätte ja auch die auskunft eines fachanwalts und einer hausverwaltung, die seine sichtweise bestätigen würden *zwinker*
Ich
*******itch
13.528 Beiträge
und die Rechtsschutzversicherung hat meist eine Wartefrist - und übernimmt keine vor Abschluß bereits laufenden Fälle...
Da sind Mietervereine meist etwas toleranter und beraten auch direkt nach Eintritt...
*****een Mann
3.459 Beiträge
Themenersteller 
mietervereine beraten sofort ja.
aber der mieterverein rechtschutz hat die gleiche frist.

und wegen der untervermietung würde mieter A auch nicht den rechtschutz machen, sondern wegen potentiellen problemen beim auszug *zwinker*
mieter A würde sogar überlegen den rechtschutz ohne SB zu machen, da er befürchtungen hat was den auszug anginge...

mieter A überlegt nur noch wie er am besten dem vermieter sagen würde, dass er die aberkennung der untervermieterlaubnis nicht bestätigt sondern bei seiner meinung bliebe *zwinker*

immer diese konjunktive *zwinker*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.