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Bauherrpflicht???

Bauherrpflicht???
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine sehr prägnante Frage.

Ich arbeite in einer Firma, die sich mit Abdichtung und Beschichtung im Bereich Terrassen & Balkone beschäftigt.

2009 haben wir eine Terrasse abgedichtet und beschichtet. 2010 kam der Kunde und bemängelte eine vollflächige Blasenbildung in unserem Material. Ich fragte ihn bei der Vorortbegehung des Mangels, ob er eine Dampfsperre in die Terrasse bei Neubau eingebunden hätte und ob er am Tag des Aufmaßes dem Mitarbeiter den Aufbau seiner Terrasse mitteilte.

Er sagte darauf hin das ich als Fachfirma sowas wissen muss. Mmmmm... natürlich kann ich den Aufbau einer Terrasse nicht wissen, es sei denn ich nehme eine Kernlochbohrung vor!

Nun haben wir den kompletten Beschichtungsaufbau auf unsere Kosten abgerissen und nochmals begonnen, bis zur Flächenabdichtung, unser Material unentgeldlich auf seine Terrasse aufzubringen. Unser Verfahren ist sehr komplex, daher hatten wir einige Tage gewartet, ob eine Blasenbildung wieder stattfinden wird, was soll ich sagen, na klar kam sie wieder.

Nun will der liebe Kunde, nachdem wir die Arbeiten eingestellt haben und bis heute keine Antwort bezüglich der Dampfsperre von ihm erhalten haben, dass wir wieder alles herunter reissen und wieder neu beschichten. Ich habe mich jetzt dagegen geweigert, bis er mir einen Plan vorlegt, indem der Aufbau der Terrasse geschildert ist.

Seit einem Monat muss ich mich nun mit seinem Anwalt streiten, da dieser auch gern möchte, dass ich auf meine Kosten die Terrase neu saniere, mit der Aussicht, dass sich wieder vollflächig Blasen bilden.

Lass ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen???

Danke im voraus Isa
Nun ...
... ist es hier so, dass wir in konkreten Fällen keine Rechtsberatung geben können und werden. Aber es gibt einen besseren Weg und zwar schnurstracks zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Einfach einmal bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen, wo sich in der Nähe diese Spezialisten finden lassen.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Naja, aber ...
... wir können hier doch über das prinzipielle Problem dahinter diskutieren. *zwinker*

Hier ergeben sich doch zwei Fragen:

1. Wie weit muss ein Auftraggeber einen Auftragnehmer von sich aus über vorhandene Besonderheiten unterrichten, wenn sie für die erfolgreiche Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können?

und

2. Was muss ein Auftragnehmer alles erfragen, bevor er mit seinen Arbeiten beginnt?

Zu 1.:
Ich denke mal, dass ein Auftraggeber hier schon eine umfassende Informationspflicht hat und andernfalls daraus entstehende höhere Kosten als Notwendig selbst zu tragen hat.
Mich regen in dem Zusammenhang z.B. die "Handwerkertests" im TV auf, bei dem Geräte auf eine Art "präpariert" werden, die bei normalem Betrieb nicht auftreten (z.B. einen Verbindungsstecker, der normaler Weise vom Kunden nie gelöst werden kann, verkehrt herum aufstecken).
Andererseits: Woher soll der Kunde/Auftraggeber als Laie wissen, welche Informationen relevant sind?

Und damit kommen wir zu 2. Frage:
Was für einen bestimmten Auftrag an Vorinformationen relevant ist, kann nur der Fachmann einschätzen und so muss er entsprechend nachfragen. Das sollte auch im eigenen Interesse entsprechend dokumentiert werden (Ärzte und Krankenhäuser machen es meist prima vor - mit abschließender Unterschrift des Patienten).

Wie das im konkreten Fall zu bewerten ist, sollte allerdings wirklich ein Fachanwalt einschätzen.
Vom Grunde her haben beide eine Pflicht: Der Auftragnehmer hat die für den Auftrag relevanten Informationen anzufordern (oder selbst zu erschließen) und der Auftraggeber eine eine entsprechende Auskunftspflicht.

Bezogen auf die oben angesprochenen "präparierten" Handwerkertests: Als PC-Doktor muss ich eben fragen, ob der Kunde das Gerät eventuell geöffnet und dort schon eigene Reparaturversuche vorgenommen hat. Und wenn er das verneint, muss ich auch nicht davon ausgehen, dass über Nacht in der Kiste plötzlich ein Kabel falsch steckt. Die Kosten für hier eventuell unnötige Diagnosearbeiten müsste bei so einer Falschaussage des Kunden auch dieser tragen. *ja*
mmmm...
das denke ich auch, dass wenn ein Forum sich RECHT tituliert, man hier auch Probleme schilden kann und Meinungen einholen kann, um selber herauszufinden, ob ein fahrlässiger Fehler schon bei Angebotsabgabe von der Fachfirma gemacht wurde!

Wir sind alle nur Menschen, jeder arbeitet auf seinen Bereich, der eine mehr recht, der andere mehr schlecht, das kennt wohl jeder, doch möchte ich anfügen, selbst wenn ich als Fachfirma einen Fehler begangen haben sollte, bin ich sofort bereit den Mangel bzw. Fehler abzustellen.

Ich will hier keine Fachberatung, dafür habe ich selber einen Anwalt, doch bei einer Autragssumme von ca. 8.000,€ mache ich mir doch meine Gedanken, wer nun hier eine Schuld trägt oder auch nicht, bevor ich zu meinem Anwalt gehe und viel Geld investieren muss.

Ich wollte einzig und allein wissen, ob ein Bauherr, wenn er sein Haus selber baut, ohne Firmen, sondern nur mit Handwerkersendungen, eine gewisse Pflicht zum Aufbau vom Bauwerk gegenüber der Fachfirma hat.

Wenn ich ein Aufmaß vor Ort beim Kunde mache frage ich stet ob eine Dampfsperre , wenn Wohnraum unter der Terrasse ist, eingebaut ist. Sagt der Kunde JA, so vertraue und glaube ich ihm als Fachmann, oder ich geh gleich her und sage, lieber Kunde ich trau dir nicht, ich will eine Kernlochbohrung um mich zu vergewissern.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nach meiner bescheidenen Laienmeinung ist es unerheblich, wer hier mit welcher Fachkenntnis das Haus vorher gebaut hat.

Vom Grunde her haben beide eine Pflicht: Der Auftragnehmer hat die für den Auftrag relevanten Informationen anzufordern (oder selbst zu erschließen) und der Auftraggeber eine eine entsprechende Auskunftspflicht.
Das bedeutet nach meiner Rechtsauffassung für den Auftragnehmer nicht einfach nur die Frage: "Haben sie mir noch etwas relevantes mitzuteilen?" - jedenfalls dann nicht, wenn er keinen nachgewiesenen Fachmann als Vertrags- und Gesprächspartner hat. Woher soll der (unwissende) Auftraggeber wissen, was relevant ist? Dafür will er ja die Fachfirma beauftragen.
Dampfsperre
Offenbar ist aber nach deiner Schilderung des Sachverhaltes die Frage nach dem Vorhandensein einer Dampfsperre nicht gestellt worden !

Es müßte meiner Meinung nach aber grundsätzlich vom Anwalt gecheckt werden, was konkret Inhalt des Auftrages war, da sich erst hieraus ergibt, ob diese Frage hätte gestellt werden müssen.
....
ich als Fachfirma wurde aber vom Auftraggeber für Abdichtungs und Beschichtungsarbeiten beauftragt, nicht um festzustellen, wenn mir der Auftraggeber selber mitteilt, das eine Dampfsperre vorhanden sei (somit weiß er was eine Dampfsperre ist und bezwecken soll), ob diese auch vorhanden ist. Dazu hätte er sich beim Neubau mit einem Architekten auseinandersetzen sollen.

Wenn Du ein Haus baust gehst Du doch nicht Laienhaft an die komplexe Materie, sonden wirst Dich im Vorfeld mit Fachmännern diesbezüglich auseinandergesetzt haben, oder lässt es gleich von Fachfirmen erbauen.

Ich will meinen Kunden in keiner Weise anprangern, ich bin nur enttäuscht darüber, das er als Bauherr mir eine elementare Sache verschwiegen hat und ich dadurch ins Kreuzfeuer geraten bin.

Ich hätte nie im Leben seine Terrasse abgedichtet, wenn er mir die Wahrheit gesagt hätte. Ich habe meine Firma seit 12 Jahren und weiß was ich tue, hatte auch noch nie einen Mangel zu beseitigen, der nachweißlich auf Verschweigen vom Bauwerksaufbau zurück zuführen ist. Wir bearbeiten hauptsächlich Mängel die der Kunde selber hervorgerufen hat. Das Ausbessern von unserer Beschichtung ist nicht so aufwendig wie alles runter reissen und wieder neu beginnen.
Hmmm...wenn ich als Fachmann weiß, dass es zu einer Blasenbildung kommt, wenn keine Dampfsperre verbaut wurde, dann muss ich mich als Fachmann auch vorher informieren. Spätestens bevor ich das 2. Mal die Fläche bearbeite würde ich die erwähnte Kernlochbohrung durchführen um meine Arbeit einwandfrei abliefern zu können und ggf den Auftraggeber auf die Gefahren hinweisen.

Wenn ich als Elektriker den Auftraggeber frage, ob der Strom abgestellt ist, und dann einen gezwirbelt bekomme bin ich auch selbst schuld. Denn ICH muss mir sicher sein arbeiten zu können...
*my2cents*


Miss
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn ein Auftraggeber falsche Angaben gegenüber dem Auftraggeber macht, so hat er nach meinem Dafürhalten die daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen. Wenn ich für meine Freundin von einem Schneider ein Kleid schneidern lassen möchte und ihm die Maße gebe (damit er nicht Maß nehmen muss - es soll ja eine Überraschung werden), dann ist es mein Problem, wenn das Kleid nicht passt, weil ich die Traummaße aufgeschrieben habe und nicht die Realmaße. *zwinker*

Wie das in deinem konkreten Fall aussieht, solltest du von einem Anwalt prüfen lassen. Wenn du nach einer Dampfsperre gefragt hast und der Kunde bestätigt hat, dass eine solche vorhanden ist, so hast du wahrscheinlich gute Karten (vorausgesetzt, die Info des Kunden war falsch und es ist keine (funktionierende) Dampfsperre vorhanden).

Übrigens, um auf das Kleid oben zurück zu kommen: Wenn ein befreundeter Schneider bei meiner Freundin Maß genommen hat und das Kleid nicht passt, dass von dem anderen Schneider ordnungsgemäß nach den gelieferten Maßen gefertigt wurde, habe ich wohl Schadenersatzansprüche gegen den (ehemals? *ggg*) befreundeten Schneider.
In Falle des 1. Schneider-Beispiels müsstest du dir aber vom Anwalt des Schneiders die Frage gefallen lassen, wie du an die, zur Herstellung eines Kleides genau benötigten Maße gekommen bist, ohne dass deine Freundin es gemerkt hat *zwinker* Da reicht es nämlich nicht zu sagen dass sie 1,70 groß und 60 Kilo wiegt und normalerweise Kleidergröße 36 trägt.

Der Schneider muss dich zumindest darauf hinweisen, dass das Kleid ggf nicht passt wenn diese Maße nicht genau genommen wurden.

Wenn du dann wissentlich geschätze Angaben machst, dann bist du natürlich schuld.
Generelle Diskussionen ...
... ohne konkreten Hintergrund sind gestattet, lieber SailingMaxx

Vor diesem Hintergrund habe ich keinerlei Interesse daran, bei konkreten rechtlichen Fragestellungen die mit dem JC abgestimmten Regeln immer wieder hinterfragen zu lassen.

Es wurde in einer Baussache eine konkrete Frage gestellt und abschließend erklärt

Lass ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen???

Dies entspricht nicht den Gruppenregeln. Kurz geschaut:

Recht: Informationen und Hinweise
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn ich dem Schneider eine komplette Maßtabelle vorlege - mit allen notwendigen Maßen (ich könnte die Maße ja von einem gut sitzenden Kleid abgenommen haben), dann wird er nicht groß nachfragen.

Aber ansonsten wird ein guter Schneider immer nachfragen und sich rückversichern - wenn er denn überhaupt so einen Auftrag annimmt *zwinker*
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