Bauherrpflicht???
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine sehr prägnante Frage.Ich arbeite in einer Firma, die sich mit Abdichtung und Beschichtung im Bereich Terrassen & Balkone beschäftigt.
2009 haben wir eine Terrasse abgedichtet und beschichtet. 2010 kam der Kunde und bemängelte eine vollflächige Blasenbildung in unserem Material. Ich fragte ihn bei der Vorortbegehung des Mangels, ob er eine Dampfsperre in die Terrasse bei Neubau eingebunden hätte und ob er am Tag des Aufmaßes dem Mitarbeiter den Aufbau seiner Terrasse mitteilte.
Er sagte darauf hin das ich als Fachfirma sowas wissen muss. Mmmmm... natürlich kann ich den Aufbau einer Terrasse nicht wissen, es sei denn ich nehme eine Kernlochbohrung vor!
Nun haben wir den kompletten Beschichtungsaufbau auf unsere Kosten abgerissen und nochmals begonnen, bis zur Flächenabdichtung, unser Material unentgeldlich auf seine Terrasse aufzubringen. Unser Verfahren ist sehr komplex, daher hatten wir einige Tage gewartet, ob eine Blasenbildung wieder stattfinden wird, was soll ich sagen, na klar kam sie wieder.
Nun will der liebe Kunde, nachdem wir die Arbeiten eingestellt haben und bis heute keine Antwort bezüglich der Dampfsperre von ihm erhalten haben, dass wir wieder alles herunter reissen und wieder neu beschichten. Ich habe mich jetzt dagegen geweigert, bis er mir einen Plan vorlegt, indem der Aufbau der Terrasse geschildert ist.
Seit einem Monat muss ich mich nun mit seinem Anwalt streiten, da dieser auch gern möchte, dass ich auf meine Kosten die Terrase neu saniere, mit der Aussicht, dass sich wieder vollflächig Blasen bilden.
Lass ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen???
Danke im voraus Isa