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Immobilien
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Besitzanspruch auf Immobilie ?

*******e_ni Frau
11 Beiträge
Themenersteller 
Besitzanspruch auf Immobilie ?
Fakten:

• Frau besitzt ein Baugrundstück.

• mit ihrem Lebensgefährten ( haben 1 Kind) bauen sie ein Haus (ca. 8 Jahre alt) auf ihrem Grundstück.

• nur der Lebensgefährte nimmt für das Haus ein Kredit auf.

• beide stehen im Grundbuch.

• irgendwann wurde geheiratet.. ob vor oder nach der Bauphase ist das wichtig?

-mittlerweile lebt das Paar seid 4 Jahren getrennt und sind nicht geschieden!!!

• Frau lebt mit Kind (10 Jahre alt) in dem Haus. Frau arbeitet ca 30 Std/W.

-der Mann zahlt Unterhalt fürs Kind, ihr Anteil fliest mit in dem Hausabtrag haben sich erstmal so geeinig (evtl. notarisch festgelegt)


Frage:

• hat Frau noch Anspruch auf Unterhalt?
• wie lange?
• ist es festgelegt oder entscheidet das Gericht je nach Fall?
*wie ist es mit dem Unterhaltsanspruch für die Frau wenn getrennt lebend aber nicht geschieden?

**wenn das Paar sich nicht einigt z.b. die Immobilie zu verkaufen, ist der Mann (Kreditschuldner) ja gezwungen den Abtrag weiterhin zu zahlen.
Hat er überhaupt ein Besitzanspruch auf die Immobilie , da das Haus auf dem Grundstück der Frau( Grundstückseigentümerin) steht???

lieben gruss...melusine
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
- Frau besitzt ein Baugrundstück.

??
Du meist, sie ist die Eigentümerin (Besitz ist etwas anderes)?

- beide stehen im Grundbuch.
Als Eigentümer? Oder er "nur" als Nutznießer?
Ansonsten sind auch beide Eigentümer - egal, wer das Grundstück besitzt bzw. nutzt.

- nur der Lebensgefährte nimmt für das Haus ein Kredit auf.
Da beide das Haus gemeinsam genutzt haben, ist es letztlich ein gemeinsamer Kredit (auch wenn nur er formal der Bank gegenüber haftet). Er dürfte gegenüber der Frau einen Anspruch auf die Raten haben, notfalls vermietet er eben seinen Hausanteil zur Nutzung an die Frau, so lange sie drin wohnt.
*******e_ni Frau
11 Beiträge
Themenersteller 
hallo sorbas 42,

• ja, die Frau ist Eigentümerin des Grundstücks.
• angeblich wurden beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

vielen Dank für deine promte Antwort........lieben gruss...melusine
Wenn ...
... beide nunmehr im Grundbuch als (Mit) Eigentümer des bebauten Grundstücks stehen, ist die Frau (nicht mehr) Eigentümer des Grundstücks, sondern "war" es irgendwann einmal.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
- ja, die Frau ist Eigentümerin des Grundstücks.
• angeblich wurden beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
OK, dann trifft genau das zu, was Caballito schrub. *ja*

Und dann gehört beiden das Grundstück und damit auch alles, was fest mit dem Grundstück verbunden ist - wenn nichts anderes im Grundbuch vermerkt ist, zu jeweils gleichen Teilen.

Da sie mit den Kindern das Haus allein nutzt, steht ihm ein entsprechender Ausgleich zu - darüber kann man sich einigen oder ein Gericht muss notfalls eine Summe festlegen, wenn man es dazu anruft.

Und da könnte ich mir vorstellen, dass der Richter sich am Mietwert des Grundstücks und den Kreditbelastungen, die der Mann ja allein trägt, orientiert.

Ich würde wahrscheinlich der Frau die aktuellen Kreditzinsen zuzüglich der halben Tilgungsrate und einen Risikoaufschlag für den Mann (der ja das Ausfallrisiko der Frau gegenüber der Bank trägt) auferlegen. *ja*
(Aber ich bin ja kein Richter *zwinker* ).
**********lehna Frau
3.028 Beiträge
Und da könnte ich mir vorstellen, dass der Richter sich am Mietwert des Grundstücks und den Kreditbelastungen, die der Mann ja allein trägt, orientiert.

Habe einen ähnlichen Fall erlebt. Der Richter hat sich ausschließlich am zu vermietenden Wert des Gebäudes orientiert. Der evtl. zu erreichende Mietwert sollte halbiert werden, und so in alle weiteren Berechnungen mit einfließen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Richter hat sich ausschließlich am zu vermietenden Wert des Gebäudes orientiert. Der evtl. zu erreichende Mietwert sollte halbiert werden, und so in alle weiteren Berechnungen mit einfließen.
Genau, und das ist auch nachvollziehbar und logisch (natürlich die Netto-Kaltmiete).
*******e_ni Frau
11 Beiträge
Themenersteller 
...hab da noch ne Frage...oder auch zwei...
...am besten wäre es für ihn um ein schlussstrich zu ziehen die Immobilie zu verkaufen und sich scheiden zu lassen. Aber die Frau wird wohl nicht aus dem Haus ausziehen wollen und auch nicht die finanzielle Möglichkeit ihn auszuzahlen oder aber den Kredit allein weiter ab zu tragen...zum wohle des Kindes hat man es so schleifen lassen die letzten 4 Jahre...aber was hat man noch für Möglichkeiten zu gunsten beider Parteien???

wenn man die z.b.200.000 euro Immobilie 8 Jahre alt verkaufen müßte, kommt da nicht noch ein Gewinnzuschlag draufgerechnet da die Immobilie keine 10 Jahre alt ist und man diese mindestens 10 Jahre in Besitz/Eigentum haben muss. wie wird soetwas berechnet?

sorry...umständlich geschrieben....meine so etwas mal gehört zu haben
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