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Gilt Tantramassage als Prostitution?

Gilt Tantramassage als Prostitution?
liebe gruppenmitglieder - ich hätte gern hierzu mal ein paar mutmaßungen, besser noch aussagen von jemand, ders wirklich weiß.

grundlage dafür ist meine überlegung, mich mit einem tantrastudio in münchen niederzulassen.

in münchen aber gibts immer noch den guten alten sperrbezirk - und der betrifft alle wohngebiete.

hat jemand erfahrung damit, wie die 'sitte' so was handhabt - ist eine tantramassage überhaupt der prostitution zuzurechnen? ich sage nein - mich würden aber die argumente auch der 'anderen' seite interessieren...
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Wenn Prostitution als entgeltlicher GV gewertet wird, dann wohl nicht.
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Und wenn ...
... Prostitution gleichzusetzen ist mit "sexuelle Handlung gegen Geld",
wäre eine Tantramassage unter Ausschluss der erogenen Zonen, bzw. Geschlechtszonen, KEINE Prostitution, werden die Geschlechtsorgane jedoch mitverwöhnt, wäre es Prostitution. Oder?
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Die Frage ist, ob das nicht per definitionem Penetration mit einschließt.

@*******tta: Frag mal in einschlägigen Tantra-Foren nach.
*******geur Mann
21.794 Beiträge
Dann wäre ...
... ja Oralverkehr gegen Bezahlung keine Prostitution.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Doch, denn hier dringt ein Geschlechtsorgan in eine Körperöffnung ein.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich würde das gewerbsmäßige Anbieten von Tantramassagen nicht als Prostitution ansehen. Vorausgesetzt, dass es sich wirklich um Tantramassagen handelt und nicht um dahinter versteckten gewerblichen Sex. Und manchmal ist das nur schwer abzugrenzen - ein Indiz wäre z.B. die Form der Werbung und welche Erwartungen dabei beim Kunden geweckt werden sollen. Wird es als (versteckte) sexuelle Dienstleistung beworben oder als Entspannungs-Ritual und Wellness-Stunden?
Dass es bei der Tantramassage auch Formen gibt, bei der die Geschlechtsteile mit einbezogen werden und es dabei zum Orgasmus kommen kann, finde ich nebensächlich. Mir erschließt sich auch nicht, wieso der Masseur (oder die Masseurin) dabei völlig nackt sein muss - wäre für mich auch ein Indiz für die Einstufung.

Es gibt eben Tantramassage und "Tantramassage" und einen fließenden Übergang dazwischen.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Mal ein kleinen Tipp gebe ohne wissen zu haben.
Hallo,

da es sich in Bayern um ein Freistaat handelt wird es wohl ein Senat sein! Also wenn Du schon weißt wo Du Deine Dienstleistung anbieten möchtest, bei dem zuständigen Senat ( meist ordnungsamt) Gewerbemeldungen nachfragen, auch kann es sein das Du dort eh eine Qualifikation vorlegen mußt! Denke wenn Du ein Ausbildungsnachweis über Medizinesche (Tantra) Massage dürfte die Genehmigung kein Problem darstellen. Solltest Du keinerlei Ausbildungen in dieser Richtung nachweisen können, würde ich als Sachbearbeiter von anderem Gewerbe ausgehen.
Aber das wäre jetzt der einfachste und schnellste weg, alles in Erfahrung zu bringen. Hier in Niedersachsen ist es Gesetzt innerhalb einer Woche nach eröffnung muß die Gewerbeanmeldung vorliegen. Deshalb lieber vorher dort alle weg und unwegbarkeiten klären.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Und wo wäre da das Problem, wenn es kein Tantra ist? Darf man Prostitution in Deutschland nicht als Gewerbe anmelden? *oh* *zwinker*
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Falsch verstanden!
Wenn es vom Senat als Prostitution angesehen wird würde die Speerbezirkregelung in Kraft treten!! Auch Prostuierte müssen normal zum Gewerbeamt!!
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Eben - Deutschland ist da ja relativ fortschrittlich (inzwischen).

Aber OK, Sperrbezirk wäre sicher ein Problem *zwinker*
**********annov Paar
1.501 Beiträge
und
genau das war die Fragestellung! Konnte es nur als ehemaliger Selbständiger / und noch Helfer(behördenkram) bei einigen selbstständigen beantworten. Die verfahren sind ähnlich, auch wenn das Bundesland anders ist! Einiges ist hier schon von Gemeinde zu Gemeinde anders Zb. Bauanträge für Lichtwerbung, bei einem brauchste für alles Architekt und beim nächsten kostet es 20 Euro und kannst selbst schreiben!!
Deswegen ja das nachfragen weil man da ja auch sowieso vorstellig werden muss!! Egal ob es als Gesundheitsfördernd eigestuft wird oder als Prostitution!
Sperrbezirke ...
... sind i. d. R. nicht nur auf die Ausübung der Prostitution ausgerichtet, sondern etwa auch auf die Führung eines bordellartigen Betriebes. Letzteres wird etwa angenommen, wenn Massagen mit sexueller Qualität verabreicht werden. Demzufolge sollte man sich erst einmal die Sperrbezirksverordnung näher betrachten und dann das konkrete Leistungsspektrum des Anbieters. Sodann müssste man die Merkmale abarbeiten und schauen, wo - je nach Betrachter - unterschiedliche Auffassungen bestehen könnten. Danach beginnt die Feinarbeit.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Also:

Eine Bekannte von mir, die selbiges anbietet meinte:

"Ich biete nicht ausdrücklich weder Sex noch "Handentspannung" an.
Ich sage auf Nachfrage, dass ich den ganzen Körper unter Einsatz meines ganzen Körpers massiere, aber nicht mit dem Fokus auf einen Orgasmus. Wenn es passiert, dann passiert es, wenn nicht, dann nicht."

Und in diesem Sinne kann man natürlich nicht von Prostitution reden,
da es ganz klar nicht um Sex geht.
Es erscheint nicht...
... sinnvoll zu sein, lediglich „Kommissar Zufall“ zu bemühen, ob eine entsprechende Massagepraxis darauf ausgerichtet ist, Prostitution anzubieten oder einen bordellartigen Betrieb darzustellen nach dem Motto „Nichts muss“. Auf die Schnelle habe ich nicht recherchieren können, wie es in den Sperrbezirken aussieht, aber man kann ja auch einfach einmal in parallelen Rechtsgebieten stöbern und hier im Wohnungseigentumsrecht.

In einem Fall hatte eine Partei ihr Teileigentum an eine Massagen GmbH vermietet, wobei der Mietzweck der Betrieb einer Massagepraxis war. Nach der Eigendarstellung im Internet handelte es sich um ein Studio der erotisch-tantrischen Massagekunst, bei dessen Arbeit es nicht um eine Massage gegangen sein soll, bei der sich dahinter eine versteckte Einladung zum Geschlechtsverkehr verborgen habe. Sowohl das LG Hamburg (3.6.3008, 318 T 87/07), als auch das OLG Hamburg mit Beschluss vom 09.10.2008 (2 Wx 76/08) sahen in der Unternehmung einen bordellartigen Betrieb, der etwa mit der Zweckbestimmung von Wohnungs- und Teileigentum nicht zu vereinbaren sei. Das OLG befasste sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Begriff der Prostitution und meinte sinngemäß, auch wenn es üblicherweise bei der Prostitution um die Ausübung von Oral- oder Geschlechtsverkehr ginge, dies jedenfalls zutreffend sein mag, erfülle die von der Massage GmbH angebotene Leistung den Begriff der Prostitution, da hierfür das Anbieten „sexueller Handlungen“ gegen Entgelt ausreichend sei. Es sei also allein ausschlaggebend, dass „sexuelle Handlungen“ – dort durch beliebig auswählbare Anbieterinnen – gegen Entgelt zum Geschäftsgegenstand gemacht werden.
Letztendlich befasste sich das Gericht auch mit der Akzeptanz von Sexualität, Erotik und Freizügigkeit, die sich in den letzten 30 Jahren wesentlich verändert habe, was etwa in der Werbung festgestellt werden könne. Hieraus leitete sich jedoch keine andere Betrachtung ab. Denn beim Betrieb der Massagepraxis ginge es nicht um die Abbildung von Nacktheit oder um Erotik und Freizügigkeit oder partnerschaftliche Sexualität, sondern es gehe schlichtweg um sexuelle Befriedigung als Ware.
Setzt man also an den beiden Entscheidungen an, scheint es nicht fernliegend zu sein, dass Probleme mit der Einrichtung einer tantrischen Massagepraxis anstehen könnten.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Vielleicht könnte sie ja einfach mal pragmatisch vorgehen und recherchieren, ob die Adressen Münchener Tantra-Massage-Anbieter
in Deckung mit dem Sperrbezirk zu bringen sind...
Ich würde...
...bei dem zuständigen Ordnungsamt anrufen und die Idee schildern.
Nach dieser Aussage würde ich mir eine Wohnung suchen.

Das Problem welches ich sehe ist:

Ganz egal ob es nun Prostitution ist oder nicht und es in einem Sperrbezirk angeboten wird, wird irgendwann das Ordnungsamt vor der Tür stehen (die lesen auch Zeitung und schauen in den einschlägigen Foren / Webseiten nach was so alles angeboten wird...ich weiss wovon ich spreche).

Auch wenn dann alles OK ist, ist es erst einmal unschön und man hat unnötigen Ärger mit den Behörden.

ALSO:

Alles vorher abklären und dann entsprechend eine Wohnung suchen etc.
Man kann sich nicht danach halten was z.B. in Nürnberg vollkommen OK ist. Jede Stadt / Gemeinde sieht es anders.
es gehe schlichtweg um sexuelle Befriedigung als Ware.

genau das ist der punkt.
darum geht es bei tantramassagen gerade NICHT.

aber wie zielführend ist das, dieses den gesetzeshütern oder dem ordnungsamt erklären zu wollen? dazu bedarf es im grunde genommen langer äußerungen zu unserem gesellschaftlichen bild von sexualität und allem, was damit zusammenhängt. dafür haben die keine zeit... auch wenn man das vielleicht wirklich mal durchstreiten müßte.

von mindestens einem tantrastudio im münchner sperrbezirk weiß ich, war selbst schon dort. es läuft nebenher in einer heilpraktiker-praxis.
vielleicht ist es dieses 'nebenher', was die sache dann erlaubt??

jedenfalls werd ich mich hüten, da zu fragen.
bin schließlich konkurrenz....!
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Ganz Klar steht bei den anderen die Heilpraktikersache im
Vordergrund!!

Der Heilpraktiker darf Massagen geben, dies wird er auch in seiner Gewerbeanmeldung mit stehen haben--Heilpraktiker haben im Gegensatz zum Arzt ein Gewerbe ein Arzt ist Freiberufler ( Teilweise auch mal mit Gewerbe). Die Antwort die hier gefordert wird scheint doch mittlerweile klar hier zu stehen ( zumindest Interpretieren wir es gerade so) wie kann ich in einem Speerbezirk doch erotische Leistungen anbieten ohne belangt zu werden. Antwort etnweder mit Teilhaber für andere Konzession ZB Badetherapheut, Medizinsche Massagepraxis oder irgentetwas im Kosmetischen Bereich! Ansonsten bei der eigenen Anmeldung eine Menge Fantasie den Passus zu umschreiben. Wie gesagt eigen Qulifikation ist entscheidend. Aber auch bedenken das das Gesundheitsamt mindest 1 mal im Jahr auf der Matte steht ( unangemeldet) auch die sind dann verpflichtet Daten weiter zu geben, wenn es mit der Gewerbeanmeldung anders aussieht als das was er/Sie vorfindet.
Zur Fragestellung...
kann ich Dir mit meiner bescheidenen Meinung folgendes Statement geben:

1. PROSTITUTION ist völlig unabhängig vom Vollzug des GV. Es handelt sich vielmehr um eine Dienstleistung, die in vielfältigen Abstufungen unter Einbeziehung des eigenen Körpers die Befriedigung sexueller Bedürfnisse Anderer gegen Entgelt zum Ziel hat.

2. SPERRBEZIRKE sind prostituionstechnisch ein TABU.

3. Selbst wenn KEIN SPERRBEZIRK vorliegt, muss die angestrebte Nutzung BAUORDNUNGSRECHTLICH zulässig sein.



Gruß P_n_P
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es handelt sich vielmehr um eine Dienstleistung, die in vielfältigen Abstufungen unter Einbeziehung des eigenen Körpers die Befriedigung sexueller Bedürfnisse Anderer gegen Entgelt zum Ziel hat.
Tja, das ist ja die Frage: Geht es primär bei Tantramassagen um die "Befriedigung sexueller Bedürfnisse"?
Folgt man z.B. den Beschreibungen und Definitionen des Tantramassage-Verband e.V., dann eindeutig nicht. Ähnlich ist auch das Selbstverständnis verschiedener Ausbildungseinrichtungen für Tantramassage.

Folgt man andererseits der Praxis einiger (!) Tantra-Massagestudios, muss man die Frage ehrlicher Weise mit "ja" beantworten.

Es dürfte also stark vom Einzelfall abhängen - und wie schon genannt, sollte das idealer Weise schon im Vorfeld eindeutig abgeklärt werden.
in köln oder düsseldorf gibt es einige tantrazentren.das wird ganz normal als programm angeboten.zusätzlich bieten sie noch massagen oder joga an.
ich würde mich einfach mal mit diesen center in verbindung setzen.als prostitution würde ich es nicht bezeichnen.so ein quatsch.

ich wollte auch schon immer so ein tantracenter aufsuchen.ich sehe es eher als bereicherung..........
@muse 2011
Ich halte es für massiv gefährlich, bei der Beurteilung ob es sich bei Tantramassagen um Prostiution handelt, auf ein anderes Tantrastudio zu verlassen.

Rechts- und haftungstechnisch ist aufgrund der objektiven Gegebenheiten anzunehmen, dass man mit Außerungen anderer Studios definitiv im Regen stehst.

Zudem ist anzunehmen, dass in Bayern - aus welchen Gründen auch immer - die Sache etwas restriktiver gesehen wird.

Deshalb Vorsicht. Wer Böses will, führt immer auf, dass die Sache geschlechtliche Aspekte hat und findet auf diesem Umweg irgendwie immer einen Weg zur Prostitution.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wer Böses will, führt immer auf, dass die Sache geschlechtliche Aspekte hat und findet auf diesem Umweg irgendwie immer einen Weg zur Prostitution.
Nun, dann dürfen sich Urologen und Gynäkologen auch nicht im "Sperrbezirk" eine Praxis eröffnen? *zwinker*

Spaß beiseite - am Besten ist es wohl wirklich, sich im Vorfeld mit guten Argumenten zur Eigendarstellung (und nicht "Im Vergleich zu ... sind wir gaaanz anders" - das weckt immer Assoziationen, weil der Beamte in dem Augenblick auch über das nachdenkt, von dem man sich eigentlich abgrenzen will) an die zuständige Behörde zu wenden. Denn irgendwann werden sie ohnehin darauf stoßen, und dann kann es wesentlich schwerer werden, einen vergnatzten Beamten überzeugen zu müssen. *ja*
das weckt immer Assoziationen, weil der Beamte in dem Augenblick auch über das nachdenkt, von dem man sich eigentlich abgrenzen will) an die zuständige Behörde zu wenden. Denn irgendwann werden sie ohnehin darauf stoßen, und dann kann es wesentlich schwerer werden, einen vergnatzten Beamten überzeugen zu müssen. *ja*

Sagte ich ja anfänglich in diesem Thema. Darauf stoßen werden sie in jedem Fall, sagte ja schon das die Damen und Herren auch im Internet auf einschlägigen Portalen "rumtreiben" und suchen.

Deshalb mit der Idee entweder am Ordnungsamt anrufen oder einfach mal vorbei schauen und denen das erklären und GENEHMIGEN lassen.
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