Also...
es ist zwar immer "dumm" ohne den kompletten sachverhalt zu kennen eine empfehlung zu geben und den "worstcase" abzuschätzen, aber sehe hier noch ein problem - warum sollte der vermieter sich mit diesem schreiben beschäftigen und dieses nicht an die hausverwaltung weiterleiten, welche dann im ergebnis evtl. erneut nicht antwortet??
die schilderung des eigtl. problem fehlt mir hier ein wenig... persönlich würde ich es eher so verfassen - bei kenntnis des gesamten sachverhalt aber vielleicht auch wieder "deutlicher" und ganz anders...
lieber vermieter,
die zustände der hausverwaltung sind unbefriedigend, daher meine kontaktaufnahme mit ihnen. zuständigkeiten werden von der verwaltung an die buchhaltung und andersherum verwiesen - sachverhalte mögen dadurch keine klärung finden.
die summe der bautätigkeiten und dadurch bedingte massive beeinträchtigung der wohnqualität ist ihnen ja bekannt.
auch wenn diesseits erfreuen über verbesserungen der gleichen besteht, so wurde aufgrund des bereits seit april? andauernden zustandes die miete gemindert und die verwaltung hierzu informiert - eine erwiderung hierzu erfolgte indes nicht. "wohnqualität" vermag in der aktuellen situation nicht erkannt werden.
die summe der minderung wurde in anlehnung an die hierzu erfolgte einschätzung des mieterverein vorgenommen - ansichten hierzu variieren jedoch nur allzu gerne...
aufgrund der tatsache, dass eine erwiderung der verwaltungen letztendlich nicht zu erreichen war, diesseits sachverhalte gerne ausserhalb einer instanzlichen kontroverse, welche im ergebnis für beide seiten nur kostenträchtig und überflüssig sein mag, geklärt werden, so wäre mir daran gelegen, zu erfahren, ob sie für die dauer der massiven belästigung durch lärm, fehlendes tageslicht und weiteren umstände der gewerke gleichfalls eine minderung von 40% als vereinbar betrachten.
mfg
also selber überdenken, ob es zum aktuellen sachverhalt passt und ohne
und co...