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Mietminderung

**********annov Paar
1.501 Beiträge
Denke das wenn der Mieterverein
schon mal eingeschaltet war dieser auch jetzt der richtige Ansprechpartner wäre!

Klar ist das die Baustelle über dem Normal Maas betrieben wird!
Ein halbes Jahr leng kein Tageslicht in der Wohnung und vom Lüften mal ganz zu Schweigen. Während der Sommermonate den Balkon nicht zu nutzen ( hatten dieses Jahr kein Sommer). Hoffe Du hast daran gedacht die HAusrat zu Informieren das ein Gerüst am Haus steht! Schreiben würde ich vom Mieterverein erstrellen und absenden lassen, dann ist die Rechtsgrundlage bei einem Gerichtstermin besser! Die Gesparte Miete einfach auch wirklich sparen hilft vor Finanzchaos.
*****een Mann
3.457 Beiträge
hausrat muss man nicht wegen dem gerüst informieren.
die info hatte ich auch mal aber als ich das meiner versicherung mitgeteilt habe, meinte der das spiele keine rolle.
kann natürlich auch sein, dass das von versicherung zu versicherung unterschiedlich ist
Ich selber bin nicht
im Mieterverein, habe aber von zwei Mitstreitern die Berechnung übernommen und meiner Miiete angeglichen.

Finanzchaos tritt bei mir nicht ein. Allerdings möchte ich Rechtsanwalts-Kosten vermeiden. Wenn der Rechtsanwalt ne Akte anlegt, bist Du die ersten 80 Euro los.

also vielleicht so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Mai 2011 kürze ich nach Ankündigung per Einschreiben meine Miete in der Wohnung XXX um 40%. Stimmen Sie als Vermieter der Mietminderung in diesem Umfang während der Bauarbeiten zu?

Um zu vermeiden, dass ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss oder es gar zu einem Mietprozess kommt, möchte ich um eine Antwort auf dieses Schreiben bitten.

Mit besten Grüßen

XXX
*****een Mann
3.457 Beiträge
kleiner tip freundlicher schreiben. gerade wenn man ne positive zustimmung will.

das klingt irgendwie etwas ungeschickt in meinen augen.

z.b.

sehr geehrter herr x
sehr geehrte frau y (wie deine vermieter heißen solltest du ja wissen *g*).
leider ist die wohnsituation durch die bauarbeiten seit mai stark eingeschränkt, der balkon nicht nutzbar, die fenster verklebt sowie dreck und lärmbelästigung.
daher habe ich wie in meinem einschreiben vom x.x.2011 angekündigt seitdem die miete um 40% gemindert.
ich bitte sie mir kurz schriftlich mitzuteilen, ob sie mit der minderung in dieser höhe einverstanden sind. vor allem gehts mir darum unnötige kosten, aufwand und räger für beide seiten zu vermeiden und dementsprechend einen sachverständigen oder gerichtskosten zu vermeiden. ich denke das liegt in beideitigem interesse.
selbstverständlich zahle ich die volle miete wieder sobald die baurabeiten erledigt sind bzw. verzichte auf anteilige mietminderungen, wenn z.b. der balkon wieder nutzbar oder die fenster nicht mehr verklebt sind. (eventuell noch das dazu: einer berechtigten mieterhöhung im anschluss stimme ich selbstverständlich auch zu).
mit freundlichen grüßen
y

habe gerade bei meinem vermieter gelernt, immer scheiß freundlich zu sein und eben ihm auch was zu geben und nicht nur zu fordern. hat zwar auch nicht immer was gebracht aber ohne das wäre es noch mehr eskaliert *zwinker*

ach ja das ist nur meine subjektive meinung und vorschlag, wie ich es eher schreiben würde und soll einfach als anregung dienen. ein copyright erhebe ich natürlich nicht *ggg*
tomgreen
1000 Dank - ja klar, weiß ich wie die Leute heißen ...

sgh XXX

leider ist die Wohnsituation durch die Bauarbeiten seit April stark eingeschränkt, der Balkon nicht nutzbar, die Fenster verklebt - von der Dreck- und Lärmbelästigung zu schweigen.
Daher habe ich, wie in meinem Einschreiben vom 28. April 2011 angekündigt, seit Mai die Kaltmiete immer um 40% gemindert. Belege liegen vor.
ich bitte Sie, mir kurz schriftlich mitzuteilen, ob sie mit der Minderung in dieser Höhe einverstanden sind. Vor allem geht es mir darum, unnötige Kosten, Aufwand und den damit verbundenen Ärger für beide Seiten zu vermeiden, auf einen Sachverständigen zu verzichten und Gerichtskosten erst gar nicht entstehen zu lassen. ich denke, das liegt in beiderseitigem Interesse.

Selbstverständlich zahle ich die volle Miete wieder, sobald die Bauarbeiten erledigt, der Balkon wieder nutzbar und die Fenster nicht mehr verklebt sind.

mfg

XXX

Aber: Zu den berechtigten Mieterhöhung im Anschluss will ich erstmal gar nichts sagen ... die sind ein noch viel größeres Problem.
*********sser Paar
409 Beiträge
Also...
es ist zwar immer "dumm" ohne den kompletten sachverhalt zu kennen eine empfehlung zu geben und den "worstcase" abzuschätzen, aber sehe hier noch ein problem - warum sollte der vermieter sich mit diesem schreiben beschäftigen und dieses nicht an die hausverwaltung weiterleiten, welche dann im ergebnis evtl. erneut nicht antwortet??

die schilderung des eigtl. problem fehlt mir hier ein wenig... persönlich würde ich es eher so verfassen - bei kenntnis des gesamten sachverhalt aber vielleicht auch wieder "deutlicher" und ganz anders...


lieber vermieter,

die zustände der hausverwaltung sind unbefriedigend, daher meine kontaktaufnahme mit ihnen. zuständigkeiten werden von der verwaltung an die buchhaltung und andersherum verwiesen - sachverhalte mögen dadurch keine klärung finden.

die summe der bautätigkeiten und dadurch bedingte massive beeinträchtigung der wohnqualität ist ihnen ja bekannt.

auch wenn diesseits erfreuen über verbesserungen der gleichen besteht, so wurde aufgrund des bereits seit april? andauernden zustandes die miete gemindert und die verwaltung hierzu informiert - eine erwiderung hierzu erfolgte indes nicht. "wohnqualität" vermag in der aktuellen situation nicht erkannt werden.

die summe der minderung wurde in anlehnung an die hierzu erfolgte einschätzung des mieterverein vorgenommen - ansichten hierzu variieren jedoch nur allzu gerne...

aufgrund der tatsache, dass eine erwiderung der verwaltungen letztendlich nicht zu erreichen war, diesseits sachverhalte gerne ausserhalb einer instanzlichen kontroverse, welche im ergebnis für beide seiten nur kostenträchtig und überflüssig sein mag, geklärt werden, so wäre mir daran gelegen, zu erfahren, ob sie für die dauer der massiven belästigung durch lärm, fehlendes tageslicht und weiteren umstände der gewerke gleichfalls eine minderung von 40% als vereinbar betrachten.

mfg

also selber überdenken, ob es zum aktuellen sachverhalt passt und ohne *guerilla* und co...
Vielen Dank ErsatzSchatz
... ich werde auf jeden Fall noch darauf hinweisen, dass ich als freiberuflich arbeitender Musikwissenschaftler vom Lärm weit mehr behindert als andere Mieter, die nur in ihren Wohnungen sind, wenn nicht gearbeitet wird.

Bin grad auf derr Suche nach dem direkten Ansprechpartner.
*********sser Paar
409 Beiträge
... ich werde auf jeden Fall noch darauf hinweisen, dass ich als freiberuflich arbeitender Musikwissenschaftler vom Lärm weit mehr behindert als andere Mieter, die nur in ihren Wohnungen sind, wenn nicht gearbeitet wird.


na wenn dein vermieter von der "gewerblichen" nutzung (hört sich danach an) der wohnung denn kenntnis hat und damit einverstanden ist.... *zwinker*
was ...
... man so alles wissen muss!

Zumindest lässt sich so ein präzises Bauprotokoll führen!

Ich habe jetzt an drei Anwälte die 2 Fragen gerichtet:

Die Frage ist zunächst: Wenn der Vermieter die Minderung nicht akzeptiert, dann muss er widersprechen oder nicht?

Müsste ich Dich also dann als Anwalt einschalten, wenn der Vermieter auf mich zukommt oder vorher, um

a) einer Kündigung vorzubeugen,

b) auf einen Sachverständigen zu verzichten, dien die Hausverwaltung einsetzt,

c) Gerichtskosten erst gar nicht entstehen zu lassen.

Mal sehen, was da kommt!
******iga Frau
450 Beiträge
Baugerüst am Haus in jedem Fall der Hausrat-Versicherung melden, da sonst bei evtl Einbruch/Diebstahl ein Ausschluss besteht !!!


40% Mietminderung halte ich persönlich für sehr gewagt und viel zu hoch.

Den Schriftwechsel dem Mietverein überlassen.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Auf jeden Fall Beweissicherung machen!
Hallo

Grundsätzlich muss erstmal geklärt werden in wie weit die Hausverwaltung berechtigungen hat! Die Hausverwaltung kann nicht einfach Gutachter bestellen, wenn Sie nicht die Befügnis vom Vermieter hat. Wer hat den Mietvertrag unterschrieben die Verwaltung oder der Vermieter??
Als nächstes würde ich von der Baustelle im jetzigen Zustand Fotos machen und es auf kleinste Dokumentieren wann welche Maßnahmen getroffen wurden.
Ein Gutachter wenn der Sachverhalt nicht da ist kann dann auch später anhand der Fotos sein Gutachten erstellen. Zweitens gibt es beim Amtsgericht Schlichtungsstellen diese konntest Du vorschlagen bedarf aber auch der Zustimmung vom Vermieter!
Also bei unsere Sanierung wurden wir darauf hingewiesen das die Hausrat Informiert werden muß. Mein Vertreter hat dies auch weiter gegeben und wir bekamen ein schreiben von der Versicherung das evt Schaden kostenlos gedeckt sind.
Die Hausratsversicherung ist informiert!

40% ist offenbar zu hoch ... nun gut. Bisher kam nichts an Beanstandung. Kann ja noch passieren, dann muss es ggf. zurückgezahlt werden.

Habe inzwischen einen Anwalt, der sich ggf. drum kümmert. ggf heißt, wenn die Hausverwaltung auf mich zukommt. Denn da ich angekündigt habe, müssen die auf mich zukommen. So jedenfalls die bisherige Information.

Die Frage, wer hat Mietvertrag unterschrieben hat, die Verwaltung oder der Vermieter, lässt sich nicht mehr beantworten ... war mal schöner Sozialer Wohnungsbau,. nun das zwei Mal von einer Heuschrecke gekauft, die irgendeine unfähige Firma zur Verwaltung angestellt und sicher nicht aus schlehter Laune zum Jahresende gekündigt hat.
Reihenfolge vertauscht?
dann muss es ggf. zurückgezahlt werden.
*gruebel*
ja kann sein ...
... nachgezahlt wäre wohl die treffende Formulierung gewesen!
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