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Mietminderung

Mietminderung
Ich habe mal eine Frage in Bezug auf Mietminderung.

Ich habe am 28. April 2011 per Einschreiben angekündigt (Beleg liegt vor), dass ich meine Netto-Kaltmiete jeweils rückwirkend und anteilig bei der Zahlung der Miete kürze:

Nach Rücksprache mit dem Mieterverein erlaube ich mir von der Netto-Kaltmiete 253,56 € folgenden Betrag abzuziehen.

1.) für das seit dem 16. Mai aufgestellte Gerüst 10%
2.) dafür, dass ich den Balkon nicht nutzen kann 15%
3.) wegen der Lärm- und Dreckbelästigung
10%
4.) dafür, dass die Fenster aller vier Zimmer verklebt sind 5%

insgesamt 40%

Unbetroffen bleiben davon die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten.

Das habe ich mir so aus dem Netz zusammengestellt.

Nun hat die Sprechstundenfrau gedroht, ich werde schon sehen, dass da satte Nachzahlungen kommen. Bis heute ist niemand von der Hausverwaltung an mich herangetreten, sondern hat meine Mietminderungen seit Mai akzeptiert. Könnte es da dennoch zu einer nachträglich Forderung kommen? Oder gibt es da Fristen?
*****een Mann
3.457 Beiträge
mir kommen die 40% nur etwas hoch vor....
aber wie die widerspruchsfristen der hausverwaltung sind, kann ich leider nicht helfen.

aber gerade bei aus dem netz herausgesuchten infos muss man sehr vorsichtig sein.
und solche einzelposten können durchaus stimmen aber ob die sich einfach nur aufaddieren weiß ich nicht, zumal wenn alles die gleiche ursache ist.
Danke für
die prompte Antwort!

Ich habe eine Frau im Haus gefragt, die mal in der Hausverwaltung gearbeitet hat, ob's in Ordnung ist ... Sie meinte ja. Aber: Jeder erzählt Dir was anderes!

Hast Du Ahnung von Rechtschutzversicherungen oder können die mir nun nicht mehr helfen in diesem Fall. Noch hat es offizielle Nachzahlungsforderungen ja nicht gegeben!
*****een Mann
3.457 Beiträge
mit rechtschutzversicherungen kenne ich mich etwas besser aus, da ich selber gerade eine abgeschlossen habe. kann dir auch eine extrem günstige empfehlen: zürich versicherungen. habe dort privatm, beruf und mieterrechtschutz ohne SB für 140€ im jahr!

die haben aber glaube ich 90 tage oder 3monate sperrfrist (alle). erst danach kann man sie in anspruch nehmen (eigentlich ist es ja dann ne frechheit die zeit bezahlen zu müssen...).

daher dürfte eine rechtschutz dir aktuell wenig helfen, außer du findest eine, die auf die sperrfrist verzichtet und dann wohl teuer ist.
********Herz Frau
37.532 Beiträge
erst danach kann man sie in anspruch nehmen (eigentlich ist es ja dann ne frechheit die zeit bezahlen zu müssen...).

Äääh - wie genau stellst du dir die Finanzierung einer Versicherung vor, wenn jeder erst eine abschließt, wenn er sie unmittelbar braucht? *gruebel*
Sperrfrist
... naja - noch ist es ja nicht zum Streifall gekommen! Mir drohl ja generell eine Mieterhöhung, die aber erst 3 Monate nach Abschluss der Arbeiten in Kraft tritt.

Was meinst Du? Können die mir mehr tun, als Nachzahlung einer womöglich zu hoch geminderten Miete?
**********96363 Paar
266 Beiträge
Zu hoch !
Aus der beruflichen Erfahrung und in Kenntniss der Rechtssprechung sind 40 % für diese Mängel gewagt. Mängel können nicht ohne weiteres in der Minderung addiert werden.

Eine Rechtsschutzversicherung greift nur für Fälle, die bei Abschluß der Versicherung bzw. innerhalb einer Sperrfrist von 3 Monaten nicht virulent wurden, bzw. sich dort bereits als Konflikt am Horizont abzeichneten.

Bei erkennbar überzogenen Mieten kann ( muss aber nicht ) auch einmal über eine kündigung nachgedacht werden, sofern dann mindestens die Höhe von 2 Monatsmieten erreicht ist. Eher ein seltener Fall, meist wird auf Zahlung geklagt und sich dann auf halber Strecke verglichen.

Teuer wird`s, wenn ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss.

Im konkreten Fall: Ab zum Anwalt, von Mietervereinen halte ich persönlich nichts.
das ganze
mag ja zu hoch sein. Der eine sagt dies, der andere das.

Ich habe es angekündigt. Merkwürdig, warum keiner im Mai gesagt hat: Sehr gehrter Herr ... das ist zu hoch! Die lassen das laufen ... und die Angestellte unterzeichnetz einmal im Monat das Schreiben, das ich ihr vorlege.

ich wohne ja nun schon seit fast 20 Jahren hier. Gekündigt werden kann mir da eher nicht. Die Frage ist nur, ob für mich nun Gebühren fällig werden oder ob mich irgendwann ein Schreiben erreicht: Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Sie noch die und die Zahlungen nachzureichen habe, die dann zu prüfen wären!
**********96363 Paar
266 Beiträge
20 Jahre...
schützen nicht vor dem Versuch einer fristlosen Kündigung. Entscheidend ist der Mietrückstand. Fälligkeit der Miete ist im Mietvertrag verankert.
verstehe ich nicht ganz!
Ich habe das im April angekündigt. Dann hätte man doch längst Forderungen erheben müssen. Die gekürzte Miete wird ja pünktlich überwiesen ...
*********sser Paar
409 Beiträge
also es kommt sicher auf den einzelfall und die besonderen umstände an, aber 40% sehe ich auch etwas weit übertrieben...

dann stellt sich ja noch ne ganze menge mehr fragen zu den arbeiten selbst... etc., etc...

also mit den fakten ab zum anwalt... die hausverwaltung könnte der ansicht sein, dass insgesamt nur 10% minderung in betracht kommen, somit besteht ab "nächsten" monat die gefahr der fristlosen kündigung...

wenn nen richter dann gleichfalls in der summe nur 10% als gerechtfertigt sieht, dann biste raus aus der wohnung...

...andere alternative... im dialog mit der verwaltung sich bereits jetzt schon einigen oder einen teil der kürzung vorsichtshalber "unter vorbehalt" zahlen...
*****een Mann
3.457 Beiträge
muss für eine fristlose kündigung wegen mietrückstand nicht erstmal eine mahnung erfolgen?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun, da die Mietminderung angekündigt wurde, der Vermieter dagegen keine Einwände erhoben hat und auch gegen die geringeren Mietzahlungen seit einem halben Jahr nicht mosert, würde ich das gelassen angehen.

Allerdings sehe ich die 40% auch als sehr hoch an - hängt aber vom Einzelfall ab. Deshlab wärst du gut beraten, wenigstens 20% der Kaltmiete für jeden Monat parat zu haben, falls der Vermieter irgendwann wegen der Miete protestiert. Eine fristlose Kündigung wäre nach fehlenden 2 Kaltmieten möglich (in der Summe), eine Räumung lässt sich aber durch umgehende Nachzahlung abwenden.

Rechtschutzversicherung:
Alle Versicherungen haben gewisse Ausschlussklauseln für konkret vorhersehbare Versicherungsereignisse - ob das der Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen, eine Wartefrist für diverse Versicherungsfälle oder eine anfängliche Selbstbeteiligung sind. Und die meisten Rechtsschutzfälle sind vorhersehbar *zwinker*
naja ...
... ich ziehe von der Kaltmiete ab ... die Betriebskosten bleiben da unberücksichtigt.

Irgendwie war ich bisher der Ansicht, in einem Rechtsstaat zu leben. Und da wäre eine Mahnung, die dann zu prüfen wäre, wohl unumgänglich. Allerdings scheint Recht sehr schwammig geworden zu sein.

Die Hausverwaltung hatte fünf Monate Zeit, auf meine im April angekündigte Mietminderung zu reagieren. Da wäre bereits im Juli ein Mahnschreiben Ihrerseits an mich fällig gewesen.

Sollte man da lieber gleich nen Rechtsanwalt bemühen oder warten, ob die mir kommen. Bei meiner relativ geringen Kaltmiete handelt es sich eh nur um ca. 50 Euronen pro Monat - und die abzuziehen ist berechtigt, bei dem Zirkus hier.
**********96363 Paar
266 Beiträge
Ein Blick in`s Gesetz...
...hilft hier weiter : § 543 Abs. 2 Ziffer 3 a und 3 b BGB. Google mal nach den Paragraphen.

Ich will hier niemanden Angst machen, aber hohe Mietkürzungen auf längere Zeit bringen rein von der Summe der ausstehenden Miete her - also rein formal - dem Vermieter die Berechtigung zur fristlosen Kündigung.

Ist die Mietkürzung berechtigt - herzlichen Glückwunsch, keine Gefahr.

Ist dann aber der Mietmangel eher geringfügig und damit die Mietkürzung der Höhe nach rechtsmissbräuchlich, dann kann es ungemütlich werden.

Mietprozesse sind teuer. Bei einem Kündigungsstreit z.B. beträgt der Streitwert eine Jahresmiete.

Deswegen - besser jetzt einen Anwalt aufsuchen. Die Kollegen kosten was, aber sie können viel Ärger und am Ende noch mehr Kosten ersparen.
**********96363 Paar
266 Beiträge
Übrigens..
...wenn der Vermieter nichts sagt - warum sollte er? Schweigen ist keine Willenserklärung und daher keine Akzeptanz der Kürzung.

Klagen muß er auf Zahlung innerhalb der 3 jährigen Verjährungsfrist § 195 BGB. Kündigen kann er schon früher....
Danke für
diese wirklich guten und kompetenten Ratschläge.

Ich werde mal einen Rechtsanwalt aufsuchen ... und wenn ich dann ggf. vor einer Kündigung nachzahle, dann dürfte mir ja nichts passieren.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Vor einer fristlosen Kündigung steht die Mahnung der offenen Miete. Und selbst gegen eine Kündigung sofort widersprechen und zahlen. Dann muss es zu keinem Prozess kommen.

Ich würde in diesem Fall aber einfach mal den Vermieter kontaktieren - letztlich muss man sich mit ihm einigen - und ggf. findet er ja die Minderung um 40 % als nicht streitwürdig *zwinker*

Viele Prozesse ließen sich vermeiden, wenn man offener miteinander spräche.
Das ist so!
nur arbeitet hier die Buchhaltung gegen die Hausverwaltung! Letztere hat Ersterer zum Jahresende gekündigt!

In der Realität sie das so aus: Du BEKOMMST auf keine Frage eine Antwort, Mängelmeldungen werden ignoriert usw.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Schweigen ist keine Willenserklärung und daher keine Akzeptanz der Kürzung.
Aber keine Mietrückstände anzumahnen und die gekürzten Zahlungen zu akzeptieren ist eine Anerkennung der Kürzung.

Und um Klarheit zu haben mein Vorschlag, erst mal mit dem Vermieter zu reden.
**********96363 Paar
266 Beiträge
Schon die Mahnung...
ist - wenn anwaltlich verfasst - kostenpflichtig ! Und sogar entbehrlich, wenn der Mieter sogar schriftlich angekündigt hat, nicht voll zahlen zu wollen.

Wer also es selbstverantwortlich darauf ankommen lassen will....wie sagt man so schön: No risk, no fun .
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
nur arbeitet hier die Buchhaltung gegen die Hausverwaltung! Letztere hat Ersterer zum Jahresende gekündigt!
Der Vermieter ist der Vertragspartner.

Die Buchhaltung ist nur Dienstleister, die Hausverwaltung in der Regel der bevollmächtigte Vertreter des Vermieters.
Ich bin
sehr beeindruckt, was ihr meiner Sache für ein Interesse entgegenbringt.

Ich werde nun also den Vermieter anschreiben. Wenn ihr wollt, poste ich das Schreiben hier!
Entwurf
Sehr geehrter Damen und Herren,

Seit Mai 2011 kürze ich nach Ankündigung meine Miete in der Wohnung XXX Bisher habe ich keinen Einspruch Ihrerseits gehört. Ich habe um 40% der Kaltmiete auf Empfehlung des Mietervereins gekürzt. Wenn dies zu hoch ist, lassen Sie es mich bitte wissen. Eventuell können Mängel nicht ohne Weiteres in der Minderung addiert werden.

Um zu vermeiden, dass ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss oder es gar zu einem Mietprozess kommt, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen ob ggf. der Mietrückstand überschritten ist und wie wir die Sache regeln können.

mfg,

XXX
*****een Mann
3.457 Beiträge
ich bin 100% nur laie aber ich würde es nicht so in richtung eines schuldeingeständnisses formulieren und schreiben. sondern eher danach fragen, ob der vermieter der mietkürzung in diesem umfang während der bauarbeiten zustimmt.

das man aus beiderseitigem interesse einen prozess oder sachverständige vermeiden will, ist eine gute sache. denn so einigen machts für beide ja einfacher.
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