Mietminderung
Ich habe mal eine Frage in Bezug auf Mietminderung. Ich habe am 28. April 2011 per Einschreiben angekündigt (Beleg liegt vor), dass ich meine Netto-Kaltmiete jeweils rückwirkend und anteilig bei der Zahlung der Miete kürze:
Nach Rücksprache mit dem Mieterverein erlaube ich mir von der Netto-Kaltmiete 253,56 € folgenden Betrag abzuziehen.
1.) für das seit dem 16. Mai aufgestellte Gerüst 10%
2.) dafür, dass ich den Balkon nicht nutzen kann 15%
3.) wegen der Lärm- und Dreckbelästigung
10%
4.) dafür, dass die Fenster aller vier Zimmer verklebt sind 5%
insgesamt 40%
Unbetroffen bleiben davon die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten.
Das habe ich mir so aus dem Netz zusammengestellt.
Nun hat die Sprechstundenfrau gedroht, ich werde schon sehen, dass da satte Nachzahlungen kommen. Bis heute ist niemand von der Hausverwaltung an mich herangetreten, sondern hat meine Mietminderungen seit Mai akzeptiert. Könnte es da dennoch zu einer nachträglich Forderung kommen? Oder gibt es da Fristen?