Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
5 BDSM Spiele - Der Kurs
10495 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Vermieterin macht Post auf

********Herz Frau
37.534 Beiträge
Welcher...
Feiertag? *motz*

Ansonsten ist dem Geschriebenen wohl nichts mehr hinzuzufügen. *g*
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
tja.. hier ist morgen Feiertag
Allerheiligen

aber nur für, welche das Jahr über so ausreichend arbeiten, dass sie sich das leisten können

*aetsch*
tja Spiel .........
..... so gehts aus wemmer in MKK Hessen) wohnt .........

sorry, *zumthema*
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
oder um es schwäbisch zu sagen...
so ischs halt

grinsend
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die rechtlichen Seiten wurden ja hinreichend beleuchtet - und eine Strafanzeige kostet nichts. Den Rest dürfte dann bei diesem Fall die Staatsanwaltschaft übernehmen.

Ob eine zivilrechtliche Schadenersatzklage Sinn macht, halte ich auch für fraglich. Dafür müssten schon konkrete Schäden nachweisbar sein (materiell, Vermögen oder auch immateriell/psychisch).

Kurz noch zum Postfach: Da scheinen die Konditionen sehr weit auseinander zu gehen. Ich hab seit über 10 Jahren ein Postfach, hat mich einmalig 20,- DM gekostet und es gibt auch Wochen, da landen darin weniger als 5 Briefe ;). Bei mir war der Hintergrund, dass ich nur so eine nicht abschließbare amerikanische Postbox vorm Haus hatte, und das Postfach bei der Post war billiger als ein neuer Briefkasten.

Inzwischen versenden aber so viele Ämter und Behörden ihre Post mit alternativen Zustelldiensten, und diese liefern meist nicht an ein Postfach aus - also landet diese Post dann doch wieder im Briefkasten.

Im Übrigen wäre ein Postfach ja auch nur ein Bekämpfen einiger Symptome ... *schiefguck*
Guten Abend,

die rechtlichen Fragen sind ja schon sehr umfangreich beleuchtet worden, zunächst war ich versucht zu glauben, dass es sich um eine schwäbische Vermieterin handelt, doch das ist nicht so.

Was mir bei allen Beiträgen fehlt ist die Frage, Ursache, eventuelle psychische Störung bei der Vermieterin und gütliche Versuche, die Sache zu klären.

M.E. müßte vor allem zunächst eine schriftliche Unterlassungsaufforderung stehen, die darauf hinweißt, dass bei einem weiteren Handeln wie beschrieben, weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dann fehlt mir der Hinweis, dass man durchaus sich auch mal mit dem örtlichen Mieterverein unterhalten könnte. Falls es sich um eine Vermieterin mit gesundheitlichen Störungen handelt (dazu zählt auch die Psyche), wäre auch zu überlegen, ob man hier nicht Verwandte der Dame anspricht und versucht, hier Hilfe zu finden.

Eine Klage auf Unterlassung wäre möglich.

Und was m.E. nach der Sachverhaltsschilderung unvermeidbar scheint: Die Suche nach einer neuen Wohnung.

Wie lange geht das schon so? Gab es ein auslösendes Ereignis? Wie lange wohnt Ihr da schon?

Grüße und starke Nerven.

Quasi
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
M.E. müßte vor allem zunächst eine schriftliche Unterlassungsaufforderung stehen, die darauf hinweißt, dass bei einem weiteren Handeln wie beschrieben, weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden
Was die Vermieter getan hat, sind eindeutige Straftaten. Es soll zwar in Texas ein Gesetz geben, dass Straftätern auferlegt, ihre Tat mindestens 24 Stunden vor der Ausführung beim Opfer eindeutig anzuzeigen - aber ich glaube nicht, dass das auf Deutschland so übertragen werden kann *ggg*

Falls es sich um eine Vermieterin mit gesundheitlichen Störungen handelt (dazu zählt auch die Psyche), wäre auch zu überlegen, ob man hier nicht Verwandte der Dame anspricht und versucht, hier Hilfe zu finden.
Das ist ein wichtiger Hinweis, und eine psychische Störung bei der Vermieterin ist bei der Schilderung nicht auszuschließen. Zumindest sollte die Verteidigung in einem Strafverfahren diesen Punkt mit berücksichtigen.
Das ist ein wichtiger Hinweis, und eine psychische Störung bei der Vermieterin ist bei der Schilderung nicht auszuschließen. Zumindest sollte die Verteidigung in einem Strafverfahren diesen Punkt mit berücksichtigen.

M. e. sollte man das bei der Herangehensweise an das Problem und der Kommunikation mit der Frau berücksichtigen.

Wir alle hier kennen nicht die andere Seite, die Situation, die diese Problematik geschaffen hat und lesen eigentlich im Kaffeesatz.

Ich meine auch, dass man nicht durch eine Strafanzeige sofort alle Brücken abbrechen sollte, die einer gütlichen Einigung im Weg stehen könnten. D.h., um bei Texas zu bleiben: "Erst schießen, dann fragen" war noch nie mein Weg. Solange man verhandelt, schießt man nicht.
Mein Gott Quasi ..............
Mehrmals haben wir Sie drauf angesprochen.Sie gab uns jedes mal folgendes zur Antwort "Sie müssen froh sein das ich an Sie vermiete oder haben Sie Geheimnisse vor mir"

Deutet das auf psychische Probleme hin ?

Memmingen !!

Kann schlimmer sein als Schwaben !
Memmingen... war da nicht der Hackethal?
*nono*

der war doch im Krankenhaus
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
M. e. sollte man das bei der Herangehensweise an das Problem und der Kommunikation mit der Frau berücksichtigen.

Wir alle hier kennen nicht die andere Seite, die Situation, die diese Problematik geschaffen hat und lesen eigentlich im Kaffeesatz.
Nö, unberechtigt die Post öffnen und die Wohnung betreten - und das mehrfach trotz Ansprechen auf das Fehlverhalten - sind eindeutig Straftaten. In wie fern eine psychische Störung ursächlich mit heranzuziehen ist, ist Aufgabe des Gerichts bei der Urteilsfindung und der Festsetzung des Strafmaßes.
*********sser Paar
409 Beiträge
Also...
...auch wenn die rechtliche schiene hier schon deutlich genug behandelt wurde...

...so fehlt mir doch noch eins...

der hinweis, dass die strafanzeige auch im schlimmsten falle mal wieder ganz schnell mangels "öffentlichen interesse" eingestellt wird - passiert ja nicht selten wenn mal gerade "schönes wetter" ist... *liegestuhl*

der worstcase wäre dann im ergebnis "null"...

wenn ne neue wohnung problemlos zu finden ist, würde ich mir den spass auch machen und die paar zeilen an die STA schnell tippen... aber die reaktion der "bekloppten" vermieterin darauf mag ich aus den bisherigen zeilen hier nicht erkennen - da fehlt mir zu sehr die betrachtung des einzelfall und des worstcase...

...und da würde ich ganz einfach die 3-monatsfrist bis zum nahenden ende aussitzen und in der zwischenzeit einfach schon mal ne neue wohnung suchen - heute ist es die post, morgen nen anderer streitpunkt, übermorgen wieder ein anderer...

also so gut die ratschläge hier sein mögen... für jemanden der in der abhandlung der möglichen streitigkeiten insgesamt seinen persönlichen "spass" sehen mag, wie von "derpeitscher" angeführt, mag dies sicher ein erheiterndes unterfangen werden - davon kann ich mich manchmal selbst nicht freisprechen... *fiesgrins*

...aber für den grössten teil mögen derartige auseinandersetzungen doch eher unbefriedigend, denn erheiternd sein... "wahnsinn" ist halt nicht mit "ordnungssinn" bekämpfbar und der gute "rechtsstaat" manchmal doch mehr ne "knobel republik"...
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Die Anzeige gegen die Dame von eine Rechtsanwalt
Aufsetzen lassen! Hier wird dann ein Staatsanwalt, nicht Einstellen!
Bei Klage auf Einhaltung der Persönlichkeitsrechte, besteht meist selten das öffentliche Interesse und trotzdem muß dies Verfolgt werden. Interessieren würde mich wie das Haus gestalltet ist! Mehrfamilienhaus, oder nur vermieterin und Mieter? Hat der Mieter eigenen Briefkasten oder wird der geteilt (sehe ich sehr oft an Haustüren). Wenn bei alleinigen Briefkasten, das nächste mal wieder geöffnete Post liegt, sofort die Polizei verständigen mit dem Hinweis das dies ständig passiert. Der Polizei aber nicht sofort den Hinweis geben, jetzt muß der Kriminaldienst ermitteln und zur Not dies jedesmal spielen wenn die Post geöffnet drin liegt, so dient die Polizei als Zeug, aber wichtiger ist so denken wir, die Anschreckung für die Dame. Beim zweiten oder dritten Polizeiantritt würde ich sagen habe da eine Vermutung, das es die Vermieterin sein könnte. Achso und evt. den Postboten bitten zu klingeln wenn er oder Sie die Post eingelegt hat. Evt. von dem auch bestätigen lassen, das er die Post immer unverschlossen eingelegt hat. Sollte der Briefkast geteilt werden wird die Dame mit versehen usw, rausreden. Ein Briefkastschloss kostet bei Obi 3,95 Euro und kann jeder wechseln der zwei gesunde Hände hat!
Übrigens ein Postfach ist Kostenlos haben selbst eins! Das Problem ist nur das man an seine Post nur zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstellen ran kommt.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
@*********annov

Ist das eine automatisierte Übersetzung mit Babylon aus einer Fremdsprache ins Deutsche?
*********sser Paar
409 Beiträge
Die Anzeige gegen die Dame von eine Rechtsanwalt
Aufsetzen lassen! Hier wird dann ein Staatsanwalt, nicht Einstellen!

hääääh?? warum sollte nen staatsanwalt dann nicht einstellen?? das ist dem doch latte, wer die verfasst hat... er hat stets die möglichkeit nen verfahren jederzeit einzustellen und dies, wenn auch gerne schon einmal recht abstrus und phantasiereich, zu begründen...

also ich habe schon begründungen gesehen, welche lediglich den schluss zugelassen haben, dass der staatsanwalt nur auf koks gewesen sein kann und nicht mehr tatsachen, sondern nur noch "bunte farben" gesehen hat... *lol*

Bei Klage auf Einhaltung der Persönlichkeitsrechte, besteht meist selten das öffentliche Interesse und trotzdem muß dies Verfolgt werden.

also klage und strafanzeige sind doch zwei vollkommen unterschiedliche unabhängige rechtswege, welche miteinander gar nichts zu tun haben - es sei denn es geht zu guter letzt um das rechtsmittel/klage gegen die einstellung durch die STA...


und das mit der polizei... insgesamt mag ich mich da "felixxbln" anschliessen - das posting verwirrt mich doch ein bissl... *gruebel*
********sign Frau
6.854 Beiträge
Der TE hat sich nicht mehr zu den offenen Fragen geäußert, die etwas Licht ins Dunkel bringen könnte. Wenn ich einen Thread eröffne, schaue ich doch gelegentlich mal rein und lese, verstehe und antworte.

Dies scheint mir hier nicht der Fall zu sein. Wenn kein Interesse mehr an aufgezeigten Möglichkeiten besteht, hat sich das Problem anscheinend schon alleine gelöst! Ich finde, glueckskeks2007 sollte erst mal die offenen Fragen beantworten. Besonders die Aspekte von Luckypaarhannov wären besonders interessant, beleuchtet zu werden!

Die Nachbarn in der Straße wissen doch sicher auch, wer da vorher drin gewohnt hat. Ich würde die Vormieter in das Geschehen mit einbeziehen und gegebenenfalls Sammelklage erstellen!
Jetzt wissen wir doch ....
.... dass es garnicht die Vermieterin war,

Achso und evt. den Postboten bitten zu klingeln wenn er oder Sie die Post eingelegt hat. Evt. von dem auch bestätigen lassen, das er die Post immer unverschlossen eingelegt hat.

sondern der böse Briefträger.
********sign Frau
6.854 Beiträge
Woraus leitest du das ab, wenn eine Bestätigung seitens des Briefträgers für eine eventuelle Anzeige gefordert wird? Ironie ist m.E. hier unangebracht!

Der TE sollte sich endlich mal zu den vielen offenen Fragen äußern!
@ siedom50
da steht doch, dass der Briefträger die Post

unverschlossen

einlegt.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
@Der Peitscher
Der Briefträger sollte nur bestätigen das die Post ungeöffnet von Ihm eingelegt wird! Damit klar wird das nur Leute die unmittelbar mit dem Haus zu tun haben, die Möglichkeit haben auf die Post zuzugreifen!

Für Vewirrungen möchte ich mich mal entschuldigen, einiges würde im betehenden Text nachgefügt! Leider ist ändern nicht möglich sobald der nächste Antwortet!.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Briefträger sollte nur bestätigen das die Post ungeöffnet von Ihm eingelegt wird
Dann muss man das auch so schreiben und nicht das Gegenteil *g*

Im Übrigen hat jeder Verfasser eines Textes die Möglichkeit, seinen Text in der Vorschau noch einmal durchzulesen, ob er auch dem entspricht, was er ausdrücken soll. Und dann kann man wieder ändern, noch mal lesen, wieder ändern, ... - beliebig oft.

Gerade in juristischen Fragen sind Kleinigkeiten manchmal sehr entscheidend:
Der Klassiker: "Hängen darf man ihn nicht laufen lassen." (Mist, da fehlt doch ein Komma - nur wo? *ggg* )
Oder auch schön (aus einem echten Arbeitsvertrag): "... mit dem Gehalt sind bis zu 20% der Mehrarbeit abgegolten."
Da war wohl auch etwas andres gemeint, als jede Überstunde noch mit 80% des normalen Stundenlohns zu entgelten *zwinker* - wie es das kleine Wörtchen "der" jetzt impliziert.
********sign Frau
6.854 Beiträge
Komisch, mit ein wenig Geduld habe ich es genau so verstanden, wie es Luckypaarhannov gemeint hat... woran liegt das?
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Gruppen-Mod 
Du bist eine Frau. *ggg*

(die sagen ja auch manchmal "nein" und meinen insgeheim doch "ja" oder wenigstens "vielleicht" *zwinker* *undwech* )
Mal ganz von den Ausführungen .....
... von sorbas42 abgesehen:

Welcher Briefträger der heimlich Post öffnet, würde etwas anderes "bestätigen", als dass er die Post ungeöffnet in den Briefkasten legt ?

So blöd ist wohl kaum ein Briefträger, aber man weiss es halt nicht ..

Langsam weiss wohl keiner mehr, was noch sinnvolles/sachliches zu schreiben sein könnte, die TE scheint sich ausgeklinkt zu haben, oder sie liest lachend mit ....

Was noch fehlt sind Hinweise etwa in der Art

"Der Papst sollte schriftlich bestätigen das er katholisch ist".

Ich hoffe der Thread wird vorher geschlossen.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.