zur not das schloss vom briefkasten wechseln und das alte schloss aufheben, weil man es eventuell bei auszug wieder einbauen muss. genauso bei der wohnung.
die vermieterin darf für die wohnung nur einen schlüssel besitzen, wenn der vermieter ausdrücklich das erlaubt. ich vermute gleiches gilt für den briefkasten.
eventuell mal beraten lassen ob man die schlüssel verlangen kann und wenn ja wie man das am besten macht (anwalt).
wegen verletzung des postgeheimnisses und hausfriedensbruch kannst du anzeige erstatten. wegen der handgreiflichkeit sowieso.
ich würde aber, wenn dir an frieden gelegen ist, erst noch mal mit ihr reden, ihr freundlich die sachlage erklären und ihr sagen ihr überlegt euch eine anzeige zu erstatten. ich würde von einer formulierung aber absehen wie: wenn das nicht passiert erstatten wir anzeige. je nachdem was da gefordert ist, kann man das eventeull mit großzügiger auslegung als "erpressung" auslegen ?!?! bin nur laie
aber da wäre ich vorsichtig.
aber um es nicht komplett eskalieren zu lassen, würde ich es noch 1x versuchen vor der anzeige und dies eventuell auch schriftlich.
nach der bisherigen schilderung würde ich aber auch mit einer kündigung von seiten der vermieterin rechnen. ob diese rechtens ist, sie natürlich hingestellt. aber da würde ich mich auch vorbereiten und mich eventuell auch beraten lassen.
für eine rechtschutzversicherung ist es natürlich jetzt zu spät, falls noch keine besteht.
ansonsten viel glück.
ach ja zeugen sind immer wichtig und auch ein protokoll schreiben. an welchem tag und welcher uhrzeit was war. das hilft vor gericht ungemein