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Vermieterin macht Post auf

**********s2007 Frau
95 Beiträge
Themenersteller 
Vermieterin macht Post auf
Unsere Vermieterin macht unsere Post auf Nur Post von Behörden.
Mehrmals haben wir Sie drauf angesprochen.Sie gab uns jedes mal folgendes zur Antwort "Sie müssen froh sein das ich an Sie vermiete oder haben Sie Geheimnisse vor mir"
Vor ein Paar Tagen wurde Sie sogar handgreiflich.Meine Tochter und mein Sohn verteidigten mich.Sie beleidigte uns nur noch.Sie bricht uns auch in die Wohnung ein.
Wie sieht es rechtlich aus Ist das Mietrecht oder Strafrecht.Kann ich Strafanzeige erstatten und was passiert dann ?
Wir können nicht aus dem Haus gehen ohne abgepasst zu werden Wir haben Angst vor dieser Frau?
**********96363 Paar
266 Beiträge
Verletzung des Postgeheimnisses ist eine Straftat
...ab zur Polizei und Anzeige.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Stimmt Postgeheimniss
Wer dagegen verstößt kann belangt werden!

Zum Thema das Sie in die Wohnung geht Schloss auswechseln an der Wohnungstür! Sollte die Tür dann durch Sie geöffnet werden ist es Einbruch und aus Strafrechtlich zu verfolgen!

Am besten neue Wohnung suchen!

Gruss Stefan
Warum vor so jemand kuschen ?
Am besten neue Wohnung suchen!

Strafanzeige und Schadensersatzklage, dann kannste da mal gut Kohle rausholen !

So Vermieter muss man bluten lassen !
*******hen Frau
32.928 Beiträge
JOY-Team 
Zur Not würde ich mir ein Postfach anlegen, geht ja wohl gar nicht das jemand an meine Post geht *aua*
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Das mit dem Postfach setzt ein Mindestmaß an täglicher Post voraus und bedeutet, jeden Tag zur Post zu gehen... Vielleicht nicht so gut, die Idee.



Wir können nicht aus dem Haus gehen ohne abgepasst zu werden

Das wäre dann auch noch Stalking, ebenfalls strafbar.
Das mit dem Postfach setzt ein Mindestmaß an täglicher Post voraus und bedeutet, jeden Tag zur Post zu gehen

kostet ausserdem Geld !
*******hen Frau
32.928 Beiträge
JOY-Team 
Wäre ja nur ein Vorschlag gewesen um dieses, die Post aufmachen zu umgehen.
Libellchen ???
Warum kuschen ?
*****een Mann
3.459 Beiträge
zur not das schloss vom briefkasten wechseln und das alte schloss aufheben, weil man es eventuell bei auszug wieder einbauen muss. genauso bei der wohnung.

die vermieterin darf für die wohnung nur einen schlüssel besitzen, wenn der vermieter ausdrücklich das erlaubt. ich vermute gleiches gilt für den briefkasten.

eventuell mal beraten lassen ob man die schlüssel verlangen kann und wenn ja wie man das am besten macht (anwalt).

wegen verletzung des postgeheimnisses und hausfriedensbruch kannst du anzeige erstatten. wegen der handgreiflichkeit sowieso.
ich würde aber, wenn dir an frieden gelegen ist, erst noch mal mit ihr reden, ihr freundlich die sachlage erklären und ihr sagen ihr überlegt euch eine anzeige zu erstatten. ich würde von einer formulierung aber absehen wie: wenn das nicht passiert erstatten wir anzeige. je nachdem was da gefordert ist, kann man das eventeull mit großzügiger auslegung als "erpressung" auslegen ?!?! bin nur laie *g*
aber da wäre ich vorsichtig.

aber um es nicht komplett eskalieren zu lassen, würde ich es noch 1x versuchen vor der anzeige und dies eventuell auch schriftlich.

nach der bisherigen schilderung würde ich aber auch mit einer kündigung von seiten der vermieterin rechnen. ob diese rechtens ist, sie natürlich hingestellt. aber da würde ich mich auch vorbereiten und mich eventuell auch beraten lassen.
für eine rechtschutzversicherung ist es natürlich jetzt zu spät, falls noch keine besteht.

ansonsten viel glück.

ach ja zeugen sind immer wichtig und auch ein protokoll schreiben. an welchem tag und welcher uhrzeit was war. das hilft vor gericht ungemein
*******hen Frau
32.928 Beiträge
JOY-Team 
Naja ich glaube wenn man in solch einer Lage ist möchte man doch alles umgehen das es nicht wieder passiert.

Wenn eine Vermieterin schon so drauf ist, will ich nicht wirklich darüber nachdenken wie sie reagiert.

Eine Idee wären sicherlich die Strafanzeigen und gleichzeitigen Unterlassungsaufforderungen auf zivilrechtlicher Seite
tomgreen was war denn das ?
Das androhen eines Rechtsmittels ist doch keine Drohung und schon erst Recht keine Erpressung !

Deine Auffassung kriminalisiert das Opfer von Straftaten

koppschüttel
unglaublich...........
Straftatbestand
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Anzeige,da der Straftatbestand erfüllt ist.
Wichtig, Zeugen benennen,für's protokoll...........
*****een Mann
3.459 Beiträge
@********cher 1. habe ich da auch bewusst "" benutzt, 2. kenne ich mich wenig aus und vor allem 3. kommt es immer drauf an was man fordert womit es sonst zur anzeige kommt.
habe es ja bewusst so formuliert, dass es im ungünstigsten fall bei einer dummen forderuneg so sein könnte.
aber wie gesagt ich bin absoluter laie.
ich gehe da noch weiter ....
..... muse2010:

Wenn die Aussagen stimmen, dann ist das fortgesetztes kriminelles Handeln, sogar Kindern gegenüber !

Für "bitte bitte liebe Vermieterin" sehe ich da keinen Raum !

Wo leben wir denn ?
**********96363 Paar
266 Beiträge
@der Peitscher
...machst Deinem Namen ja alle Ehre. Trotzdem, keine Emotionen schüren. Rechtliche Schritte sollten emotionslos durchgezogen werden, wer sich aufheizen lässt - durch Vermieter oder Aufrufe zur "Blutrache" - macht Fehler. Fehler kosten Geld.

Übrigens "Kohle machen"...wir sind nicht im Film oder in den USA. Ohne Attest und konkreten Schaden wie auch zur Beleidigung gehörenden Nachweis gibt es hier Nichts. "Kohle machen" und der Aufruf dazu ist ein wenig gelungener Versuch, den Vermieter im Gegenzug nun "abzuzocken".
Neugierig196363 ...
... Du hast Recht ..... aber das geschilderte Verhalten der Vermieterin weckt schon Emotionen, zumal sie Kindern attakiert.

Das Bedürfniss nach Rache (ohne Blut) ist doch auch irgendwie menschlich .............
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
@ Neugierig
Du hast vollkommen recht ...

Emotionen sind total fehl am Platze ...

die eine Reaktion ist schon erwähnt :

Anzeige wg. Hausfriedensbruch ( § 123 StGB)

Die andere ist ähnlich:

Anzeige wg. Bruch des Briefgeheimnisses ( § 202 StGB)

ansonsten sind Zeugen desselben natürlich immer nützlich

Schönen Feiertag
****rna Frau
6.195 Beiträge
.....und sich, am besten schon vorher, eine neue Wohnung suchen
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
warum denn das ?
hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun...

Die Vermieterin hätte ich gerne mal in den Klauen, die daraus eine Eigenbedarfskündigung zu konstruieren versucht

ich denke nicht nur mir würde das Passende einfallen

*zwinker*
****rna Frau
6.195 Beiträge
Das ist schön, daß was passendes einfällt. Mir würde als Normalsterblicher nur einfallen, mich möglichst weit von solch einer Person entfernen zu wollen. Vor allem nachdem ich ihr einen Haufen Klagen auf den Hals geschickt habe.
Wär nicht das erste Mietverhältnis was eskalieren würde....
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
das muss es nicht
es reicht, wenn klare Linien gezogen werden

und Straftatbestände haben in einem Mietverhältnis nichts zu suchen
****rna Frau
6.195 Beiträge
Wenn man immer davon ausgehen würde, daß das oder jenes, hier oder dort nichts zu suchen hat, dann könnten wir uns alle entspannt zurücklehnen.
Recht zu haben ist zwar ganz schön, Recht zu bekommen noch viel besser, aber das muß damit nicht heißen, daß ab da Friede, Freude, Eierkuchen angesagt ist.
Ich sachs ja .........
.... soweit simmer hier in Deutschland, dass einem Angst gemacht wird sich gegen solche Übergriffe zu wehren.

Nach Kindesmisshandlung und Vergewaltigung soll jetzt auch die Verletzung des Briefgeheimnisses und Bedrohung von Kindern aus lauter Angst (durch Duldung und Verharmlosung) legalisiert werden ?

Lieber Neugierig196363, da Scheiss (sorry) ich doch auf juristisch einwandfreie Formulierungen, setz mich zu Attorney und möchte die Dame auch mal gerne in den Klauen haben !

glueckskeks wenn die Wohnung frei wird sag mir bitte Bescheid, mit Begeisterung ziehe ich da ein und werde meine niederen Instinkte austoben !
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
das sagte ich auch nicht
aber es sind klare Linien gezogen ...

oder möchtest du mit aufgebrochenen Briefen und unangemeldetem Dauerbesuch Deines Vermieters leben ...

das ist dann erst recht nicht ... wie sagtest Du ? ... Friede, Freude usw. ....

das ist unerträglich

und sehr klar : Der Mieter hat das Hausrecht , auch dem Vermieter gegenüber

ich werde jetzt nicht mehr kommentieren, weil der Fall, jedenfalls so weit er hier bekannt gemacht wurde, sehr klar liegt

schönen Feiertag
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