Rückzahlung der Kaution
Ich konstruiere hier mal folgendes Fallbeispiel:Mieter zieht nach 4 Monaten wegen unüberbrückbaren Differenzen aus einer Mietwohnung aus. Der Vermieter bestätigt die Übergabe der Wohnung OHNE Mängel schriftlich.
Wie es üblich ist, wurde vom Mieter eine Kaution in Höhe von 900 € erbracht.
Im Mietwohnungübergabeprotokoll ist vermerkt, dass, falls keine Mängel festzustellen sind, die Kaution ausbezahlt wird.
Mit dem Vermieter wurde eine Frist von 3 Wochen vereinbart.
Diese sind nun vorüber.
Der ehem. Mieter schreibt (per Einschreiben) den ehem. Vermieter an und fordert diesen auf, die Kaution binnen 2 Wochen zu überweisen.
Wie könnte dieser Fall weitergehen, falls der Vermieter nicht bezahlt?
Danke euch schon mal für Eure Beiträge.
LG