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Rückzahlung der Kaution

******exa Frau
344 Beiträge
Themenersteller 
Rückzahlung der Kaution
Ich konstruiere hier mal folgendes Fallbeispiel:

Mieter zieht nach 4 Monaten wegen unüberbrückbaren Differenzen aus einer Mietwohnung aus. Der Vermieter bestätigt die Übergabe der Wohnung OHNE Mängel schriftlich.
Wie es üblich ist, wurde vom Mieter eine Kaution in Höhe von 900 € erbracht.
Im Mietwohnungübergabeprotokoll ist vermerkt, dass, falls keine Mängel festzustellen sind, die Kaution ausbezahlt wird.
Mit dem Vermieter wurde eine Frist von 3 Wochen vereinbart.
Diese sind nun vorüber.
Der ehem. Mieter schreibt (per Einschreiben) den ehem. Vermieter an und fordert diesen auf, die Kaution binnen 2 Wochen zu überweisen.

Wie könnte dieser Fall weitergehen, falls der Vermieter nicht bezahlt?

Danke euch schon mal für Eure Beiträge.

LG
**********96363 Paar
266 Beiträge
Oh,oh,...
.....wenn man sich wechselweise durch Unterschrift bestätigt hat, daß die Kaution inerhalb einer bestimmten Frist ausgezahlt wird, sollte gezahlt werden.

Dies ist dann eine einzelvertragliche Abrede, die eingeklagt werden kann.

So was sollte nie vereinbart werden, da alleine schon wegen der Nebenkostenabrechnung noch Forderungen des Vermieters bestehen können.

Der Vermieter könnte grundsätzlich die Kaution bis zum Ende des Kalenderjahres behalten,das auf das Abrechnungsjahr folgt - also bei Auszug 2011 bis Ende 2012.
******exa Frau
344 Beiträge
Themenersteller 
Dankeschön Neugierig...

und was ist wenn der Mieter bereits alle Kosten bezahlt hat, sprich die Nebenachrechnung erbracht wurde ?
********sign Frau
6.854 Beiträge
Normalerweise werden dem Vermieter 6 Monate Frist eingestanden, in denen er die Kaution zurück zahlen kann.

In wiefern diese private Vereinbarung von 3 Wochen eingehalten werden muß, besonders bei unüberbrückbaren Differenzen, entzieht sich meiner Kenntnis.
**********96363 Paar
266 Beiträge
@Anca..
...wenn alles bezahlt ist, also der Mieter vom Vermieter unter keinen Umständen mehr mit einer Rechnung rechnen muss = bitte Kaution auszahlen; zum Behalten gibt es dann keinen Rechtsgrund mehr.....
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
so sprechen die Richter ... ;-)
Der Vermieter ist zu keiner Teilabrechnung verpflichtet.
Gerechtfertigt ist dieses Zurückbehalten deshalb, weil der Vermieter beim Auszug des Mieters nicht über alle erforderlichen Daten der Versorgungsunternehmen verfügt. So kann es durchaus vorkommen, dass der Mieter – abhängig vom Zeitpunkt seines Auszuges - seine (volle) Kaution erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode erhält, also nach bis zu 12 Monaten.

Zu beachten ist allerdings, dass der Vermieter lediglich einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten darf, der sich an der Höhe der zu erwartenden Nachforderungen nebst Sicherheitszuschlag zu orientieren hat. Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen herauszugeben.
Etwas anderes kann sich aus einer individuell getroffenen Vereinbarung im Mietvertrag ergeben, mit welcher sich Vermieter und Mieter auf einen bestimmten Sicherungszweck der Mietkaution einigen und somit die eventuell noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen davon ausnehmen.

In der Vermietungspraxis ist es üblich, dem Mieter eine Prüfungs- und Absicherungsfrist von drei Monaten zuzubilligen. Diesen Zeitraum räumen die Gerichte gewöhnlich auch dem Vermieter ein.
Wenn eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde, ist der Vermieter daran gebunden. Wurde diese sogar schriftlich getroffen, kann man die Kaution sogar recht einfach und schnell im Urkundenprozess einklagen.
Der Vermieter könnte grundsätzlich die Kaution bis zum Ende des Kalenderjahres behalten,das auf das Abrechnungsjahr folgt - also bei Auszug 2011 bis Ende 2012.

Das stimmt so nicht. Es gibt einige Rechtssprechungen die von 6 bis max. 9 Monate ausgehen. 6 Monate ist durchaus OK, 9 Monate nur in besonderen Fällen z.B. wegen der Nebenkostenabrechnung.

Das was Attorny sagt stimmt. Kennen uns ein wenig mit dem Thema aus, da wir selber bereits nun über 12 Monate auf die Kaution - 1800 Euro- warten...

Einige Vermieter Pokern bei dem Thema Kaution. Sie behalten einfach ein, reagieren nicht auf Mahnungen und lassen es auf einen rechtsstreit ankommen, da sie davon ausgehen das Herr Meyer, Müller, Schulze irgendwann die Klappe hält. Ist leider so!

Wie könnte dieser Fall weitergehen, falls der Vermieter nicht bezahlt?

Ich würde noch etwas abwarten -max 2 Wochen, ihm dann eine letzte Mahnung mit einer Frist von 7 Tagen per Einschreiben und Rückschein schicken. Danach würde ich überlegen einen Mahnbescheid zu beantragen. Kannst Du selber machen, kostet ca. 23 Euro. Ob Du dann Klage einreichst ist ja ein anderes Thema. Vielleicht bringt es ja was.
inkasso unternehmen damit beauftragen...........

ich lass mich auf nix mehr ein und arbeite nur so.(kleiner tipp)
inkasso unternehmen damit beauftragen...........

Kostet aber erst mal und was macht den ein Inkasso schon.. 2 oder 3 Briefe schreiben und dann geht es sowieso an einen Anwalt der dann noch einen oder zwei Briefe schreibt und dann einen MB beantragt.

All diese Kosten trägt man erst mal selber. Dann lieber selber einen MB stellen. Wenn man sich damit nicht auskennt einfach aufs nächste Amtsgericht gehen und dort einen Rechtspfleger um Hilfe bitten.

Aber jeder wie er es mag und seine Erfahrungen gesammelt hat.
diese alternative ist auch gut.wie ihr auch schreibt.es gibt viele möglichkeiten.*gg*
Generell zu Inkasso
....anstatt ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, sollte man gleich zu einem RA gehen....es hängt einfach mit der vorgerichtlichen Gebührendeckung zusammen, sprich Inkasso-Unternehmen verlangen i.d.R. mehr, als ein RA kostet! ....nur so zur Info!
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
und der Erstattungsanspruch für
Kosten eingeschalteter Inkasso-Unternehmen kann sehr streitig sein ...
Verweis auf umfangreiche Rspr.

Gute Nacht ...

daher ist es wohl besser direkt zum Anwalt zu gehen ...
:-)....ja, die ewigen Textbausteine zu den Inkassokosten......sind einfach nur nervig, ist eben gedeckelt nach dem RVG :-).....ich weiß schon, warum ich mich im Strafrecht wohler fühle...
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