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Vermieterin kommt unangemeldet in die Wohnung => Ärger

*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
Vermieterin kommt unangemeldet in die Wohnung => Ärger
Tag zusammen.

Ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Szenario hören.

29.12, 8.30Uhr:

Unsere Vermieterin steht unangekündigt vor unsere Wohnungstür, klingelt uns aus dem Schlaf (wir haben Urlaub) und will sofort die Wohnung besichtigen.

Irritiert lasse ich sie rein.

Im Hauswirtschaftsraum (der, wie der Name schon sagt zum "arbeiten" gedacht ist), steht die Spülmaschine offen und vor der Waschmaschine liegt Wäsche die noch gewaschen werden muss. Wir sind ein 4- Personen Haushalt und haben 2 Kleinkinder. Das Katzeklo war noch nicht geleert, da wir noch geschlafen hatten. Im Bad liegen ein paar Handtücher auf dem Boden, die ebenfalls noch gewaschen werden sollen.

Die Kinderzimmer, besonders das vom Großen, sehen aus wie Kinderzimmer nun mal aussehen- belebt. Es herrscht etwas Chaos weil Spielzeug verstreut liegt, aber es ist nicht dreckig.

Ins Wohnzimmer lasse ich sie nicht, weil mein Mann derzeit dort schläft. (Er schnarcht sehr laut.). Darüber ist sie sauer.

Nun geht sie durch die ganze Wohnung und haut dann wieder ab.

Heute bekomme ich einen Brief.

Sie wäre sehr entsetzt über den Zustand der Wohnung und kann uns jetzt schon versprechen, dass wir so unsere Kaution (1000Euro) nicht wiederbekommen werden. Wir werden horende Renovierungskosten tragen müssen usw...

Mal am Rande: Wir haben nicht mal vor auszuziehen und sie steht einfach ohne Ankündigung bei uns vor der Tür....

Dann der nächste Punkt: Das Treppenhaus wäre nicht gewischt.

Natürlich ist es nicht gewischt, denn unsere Nachbarn über uns sind 2 Tage vorher ausgezogen und haben den, durch den Umzug verursachten Dreck, nicht beseitigt. Nach meiner Erziehung ist es so, dass der, der auszieht, seinen Dreck danach auch wegmacht und nicht den anderen Partein überlässt.

Jetzt sollen wir nicht nur unsere Ebene reinigen, sondern auch noch die da drüber, was ich absolut nicht einsehe!

Desweiteren meckerte sie weil unser Briefkasten zu voll sei. Was interessiert sie der Inhalt unseres Briefkasten?

Zum Abschluss: Ich bin hochschwanger, habe zwei Kleinkinder einen Vollzeit arbeitenden Mann. Da liegt nun mal derzeit hier und da etwas Wäsche rum, oder halt Kinderspielzeug, besonders noch um 8.30Uhr morgens wenn wir eigentlich noch schlafen. Wir leben doch nicht im Museum? (Oder bei unseren 90Jährigen Nachbarn die ne Putzfrau haben)

Wie seht ihr die Sache? Ist die Vermieterin befugt unangemeldet eine Wohnungsbegehung zu machen und uns anschließend derart anzumachen, weil UNSERE Wohnung nicht IHRER Vorstellung von Ordnung entspricht?

Ich betone: Es war weder dreckig (bis auf die Wäsche), noch waren die Wände kaputt, Tapeten abgerissen, Böden verschrammt oder oder oder.

Irgendwie bin ich momentan furchtbar sauer und weiß gar nicht woher sie sich einfach soviel rausnehmen kann?

Ich bin in der Endschwangerschaft nun mal etwas gehandicapt und habe andere Sorgen als den ganzen Tag mit Stabläppchen rumzurennen oder den Dreck meiner Nachbarn wegzuwischen.

LG, Nys.
*****een Mann
3.459 Beiträge
wohnungsbesichtigungen können natürlich auch spontan und unagemeldet stattfinen aber nur wenn der mieter zustimmt.

ansonsten muss man eine besichtigung ankündigen und eine entsprechende frist geben. meist liest man etwas von ca. 1 woche.

wenn man sie aber reinlässt, würde ich als laie sagen selber schuld.
bis wann ein zustand den vermieter nichts angeht und ab wann er maßnahmen ergreifen kann, kann man vermutlich nicht allgemeingültig sagen.

unordnung ist aber meines wissens etwas was einen vermieter stören kann, aber nichts angeht.
selbst dreckiges altes geschirr geht den vermieter nichts an, solange nicht ungeziefer oder ähnliches davon angelockt wird.

ich kenne das auch von meinem vermieter mit den hinweisen eine wohnungstür zu putzen oder der "bitte" die briefkästen zu säubern...

zum treppenhaus: es hängt auch stark davon ab, wie das allgemein geregelt ist. sagt der putzplan du musst immer an tag x deine treooe putzen und putzt an tag x nicht, dann kann er sich beschweren. heißt es 1x die woche, dann ist es deine sache an welchem tag.
und mehr putzen als es vertraglich geregelt ist, darfst du gerne aber musst es natürlich nicht.
ob der ausgezogene verplfichtet wäre seinen dreck selber wegzumachen keine ahnung.
I Unangemeldetes Betreten der Wohnung

Ein solches Vorgehen der Vermieterin ist nur "bei Gefahr im Verzug (Brandgeruch, Wasser läuft aus Wohnung, absolute Verwahrlosung, Gefahr an der MietSUBSTANZ) zulässig.
Dass du Sie "freiwillig" hereingelassen hast, ist erst mal Dein Problem,ist leider so!

II Kaution
Der Brief, dass Sie die Kaution einbehalten darf, ist in der Form völlig gegenstandslos. Kurz, die Kaution dient der Deckung von evt. Schäden und Rückständen bei den Nebenkosten. Soweit dies nicht der Fall ist, hat Sie die auch bei einem Auszug binnen einer Frist zurückzuzahlen.

III Flur
Wer den Flur zu reinigen hat und welche Etage steht i.d.R.im Mietvertrag. Man schuldet generell jedoch nicht die Beseitigung von übermäßigen Verschmutzungen anderer Mieter z.B. bei einem Umzug. Die Instandhaltung der Mietsache ist Sache der Vermieterin.

IV Post
Euer Briefkasten geht Sie salopp gesagt einen SCHEIßDRECK an!



Ich hoffe etwas geholfen zu haben...:-)
*******Maxx Mann
11.957 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

Meine Reaktion wäre vermutlich: Ignorieren (und mir für die Zukunft merken: Ich lasse mich nicht nochmal an der Haustür überrumpeln, und wenn es morgens um 5:00 Uhr ist).

Zum Rechtlichen:
Niemand (auch nicht dem Vermieter/Eigentümer) ist es gestattet, ohne Erlaubnis des Mieters die Wohnung dieses Mieters zu betreten.
Einzige Ausnahmen: Ein Richter hat eine Durchsuchung angeordnet oder es ist wegen "Gefahr in Verzug" notwendig (dazu gibt es sehr strenge Vorgaben).

Da du aber die Vermieterin hereingelassen hast ... *schiefguck* - inwiefern sich da trotzdem rechtliche Schritte gegen die Vermieterin ableiten lassen --> RA fragen (wobei ich mich frage: was soll das bringen?).

Die Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, um daraus mögliche offene Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag nach der Beendigung (z.B. Mietrückstände, NK-Nachzahlungen und/oder Renovierungskosten, die durch den Mieter zu tragen sind - auch das sollte man sorgfältig prüfen) zu begleichen. Der Rest zzgl. der erwirtschafteten Zinsen aus der Anlage dieser Kaution sind dem Mieter im Abschluss zu erstatten.
Mit dieser Äußerung der Vermieterin ("kann uns jetzt schon versprechen, dass wir so unsere Kaution (1000Euro) nicht wiederbekommen werden. Wir werden horende Renovierungskosten tragen müssen usw... "), die ja durch den Brief auch nachweisbar sind, hat sie sich eher einen Bärendienst erwiesen. Denn bei einer eventuelle gerichtlichen Auseinandersetzung über die Auszahlung der Kaution nach einem Auszug dürfte das eher gegen sie sprechen. Also, gut aufbewahren und im Falle des Falles dann dem eigenen RA mitgeben. *g*

Zur Reinigung:
Der Hausflur gehört nicht zur Wohnung. Die Instandhaltung und auch Reinigung obliegt damit dem Hauseigentümer. Die Kosten dafür fließen natürlich in die Nebenkosten für die Wohnungen ein.
Deshalb ist es in der Praxis oft so, dass die Treppenreinigung entsprechend anteilig an die Mieter übertragen wird (sollte im Vertrag stehen). Und dabei ist natürlich jeder Mieter für seinen Treppenabsatz verantwortlich (bei mehreren Mietern je Etage dann eben gemeinschaftlich bzw. wiederum anteilig).

Allerdings stellt sich mir hier wieder die Frage: Was macht mir mehr Arbeit und Stress? Das beharren auf meinem Recht (und mir wird ggf. noch wochenlang der Dreck oberer Treppen auf meine geschleppt) oder das Zusammenschließen mit anderen Mietparteien und gemeinsame Reinigen der Treppe (dauert doch max. eine Stunde, wenn ich da hoch rechne).
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
oder das Zusammenschließen mit anderen Mietparteien und gemeinsame Reinigen der Treppe

unter uns wohnen nur noch 2 90-jährige....die putzen garantiert nix.

bleibt also an mir hängen.
*******Maxx Mann
11.957 Beiträge
Gruppen-Mod 
unter uns wohnen nur noch 2 90-jährige....die putzen garantiert nix.

bleibt also an mir hängen.
Hattest du nicht geschrieben, die haben Putzfrauen. Vielleicht helfen die ja.

Und wenn über dir niemand mehr wohnt, kann ja auch niemand mehr Schmutz von oben nach unten tragen. Dann lass die Treppe doch so - deine Vermieterin wird sich schon um Reinigung bemühen, wenn sie die Wohnung einem neuen Mieter zeigen will. Kann sie ja von der Kaution der gerade ausgezogenen finanzieren (wozu sie durchaus berechtigt wäre, denke ich).

Du musst es jedenfalls nicht machen. Nicht mal gegen Bezahlung.
Besuch
ansonsten muss man eine besichtigung ankündigen und eine entsprechende frist geben. meist liest man etwas von ca. 1 Woche.

Es ist 6 Wochen schriftlich voher an zu melden !!!
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
Hattest du nicht geschrieben, die haben Putzfrauen

für ihre wohnung... da kommt auch der pflegedienst... das treppenhaus unten ist aus stein, da sieht man kaum dreck.

ab unserem "zuständigkeitsbereich" sind die stufen aus holz und haben einen bescheuerten, festgeklebten teppich. man kann die nicht mal normal wischen, sondern muss jede stufe mit dem läppchen per hand reinigen und die teppiche mit der fusselbürste machen, weil man mit dem staubsauger da so nicht rankommt.

Und wenn über dir niemand mehr wohnt, kann ja auch niemand mehr Schmutz von oben nach unten tragen.

der dreck ist vom auszug. da liegt teilweise blumenerde, schnipsel von kartons usw... so das typische halt wenn eine ganze wohnung leergemacht wird und den ganzen tag massenhaft leute rauf& runter rennen um die möbel zu schleppen. dieser dreck ist von oben nach unten verteilt.

Dann lass die Treppe doch so - deine Vermieterin wird sich schon um Reinigung bemühen, wenn sie die Wohnung einem neuen Mieter zeigen will

die vermieterin will das jetzt von uns sauber haben, weil in ein paar tagen neue mieter kommen. sie meint es wäre ja keine große mühe das zu machen, die vormieter sind schließlich weg und ich bin da. sehe ich in anbetracht meines riesen babybauches aber anders.
*******Maxx Mann
11.957 Beiträge
Gruppen-Mod 
sehe ich in anbetracht meines riesen babybauches aber anders.
So sehe ich das auch - selbst ohne den Babybauch würde ich wohl nach so einer Aktion der Vermieterin keinen cm² mehr sauber machen, als zu meiner Wohnung gehört (wenn ich nicht Sorge haben muss, dass mir der andere Dreck eh auf meine Treppe gelatscht wird).
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
jetzt wollte ich vorhin UNSEREN treppenabschnitt putzen, jetzt rennen ein haufen fremder leute hier hoch& runter...ich gehe davon aus, dass es die neuen mieter sind.

ich überlege auch unser wohnungstürschloss auszutauschen.
*****een Mann
3.459 Beiträge
türshloss kannst du natürlich austauschen. nur unbedingt das alte aufheben. bei auszug könntest du verpflichtet sein das alte wieder einzubauen.
+ natürlich beseitigung von schäden/schönheitsmängeln durch den schlossaustausch.

faalls es eine schließanlage ist miz z.b. gleichen schlüssel für haus und wohnungstür, kann es aber sein, dass du nicht das schloss so einfach wechseln kannst/darfst bzw es auch sehr teuer wird.

generell darf der vermieter nur einen wohnungsschlüssel haben, wenn du es ihm erlaubst.
wie das mit zurücknahme der erlaubnis ist und einforderung der schöüssel, müssen andere beantworten
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
faalls es eine schließanlage ist miz z.b. gleichen schlüssel für haus und wohnungstür, kann es aber sein, dass du nicht das schloss so einfach wechseln kannst/darfst bzw es auch sehr teuer wird.


ne, alles seperate schlösser....sonst könnte ich ja auch die wohnungen der anderen betreten.

ist nur eine blöde altbautür, muss ich mal sehen wie ich das austausche.

ich finde es auch unfassbar.... wegen dem treppenhaus rummotzen, aber die undichten fenster (mangel seit 1 1/2 jahren gemeldet) werden nicht repariert. 800euro nebenkostennachzahlung mussten wir begleichen weil wir förmlich für die straße heizen *snief*

die kaputten steckdosen macht sie auch nicht.... gut 1/4 aller steckdosen sind tot. im schlafzimmer ist der anschluss für die lampe so verhunzt, dass man keine lampe anbringen darf. dann brennen sofort im keller die sicherungen durch.

gleiches passiert auch wenn die waschmaschine läuft und man licht im hauswirtschaftsraum anmacht.
*****een Mann
3.459 Beiträge
undichte fenster können ein mietminderungsgrund sein!

und gleicher schlüssel für haustür und wohnungstür ist sehr verbreitet. trotzdem kann man nicht in fremde wohnungen *zwinker* die schlüssel sind schon unterschiedlich von wohnung zu wohnung aber können eben alle die haustür zusätzlich öffnen.
und das ist verdammt teuer bei schlossaustausch *zwinker*
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
okay, das mit dem schlüssel wusste ich nicht.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
ich zeige euch mal ein paar fotos von bekannten mängeln.

mal die besagte "lampe", die nix anderes als eine glühbirne verträgt (bad und schlafzimmer), kaputten& lockeren steckdosen, schimmel wg undichten fenstern, anschlüssen die nicht abmontiert werden können oder ein fenster ohne öffnungsmöglichkeit.
*****een Mann
3.459 Beiträge
ich vermute anwälte dürfen dir hier nicht mehr helfen, da der theoretiscche konstruiierte fall in einen realen übergeht *zwinker*

aber kann dir nur sagen geh zu nem anwalt oder mieterschutzbund bevor
Nun jaaaaaaa .....
Von der Besuchsaktion der Vermieterin mal abgesehen sind da schon Mängel zu sehen.

Ich sehe da zunächst die fehlende Bereitsschaft des Mieters mal bei Kleinigkeiten selbst Hand an zu legen, denn nich sehe da auch kleine Schönheitsreparaturen die der Mieter selbst zu erledigen hat.

Laut Profil ist die TE in einer festen Beziehung, ein Mann im Haus scheint also nicht zu fehlen, demnach ist mit Sicherheit auch bissl Werkzeug vorhanden, ansonsten empfehle ich meine Schwester, die ist 71 und macht das mit links und nebenbei.

Da scheinen sich die zwei Richtigen gefunden zu haben .........

........ keiner sieht ein, dass er was machen muss und die eigenen Pflichten sind immer die Pflichten des Anderen.

Sorry, ich seh das halt so !


LG von mir
Jetzt hab ich mir das mal .....
.... in Ruhe angeschaut.

Bild 1 und 4

Zum einschrauben genügt ein Schraubenzieher für 50 Cent.

Bild 2

Da fehlt nur ein Deckel, erhältlich in der Gerümpelkiste vom Elektriker oder Flohmarkt.

Bild 3 und 6

Alles in Ordnung, da hat der Vormieter seine Lampe abgemacht und mitgenommen, üblicher Weise bringt der Nachmieter (also Du) beim Einzug seine Lampe dort an, es ist nicht Sache der Vermieterin Dir eine Lampe zu klaufen.

Bild 5

Auch da hing mal eine Lampe oder ein Spiegelschrank, falls Du beides nicht hast, nutzt es wenig den Vormieter oder die Vermieterin zu verklagen, der wäre lediglich verpflichtet gewesen die Drahtenden mit Klemmen zu isolieren.

Bild 8, 9 und 10

So sehen schlecht gelüftete Wohnungen nunmal aus .....

Bild 11

Fenster putzen ist Sache des Mieters.


In dieser Wohnung willst Du in einigen Wochen einen Säugling aufnehmen !!

Bete mal darum, dass Deine Vermieterin Dich nicht auf dem Kieker hat, ansonsten hasT Du bald Deine Freude mit Jugend- und Gesundheitsamt.
*****een Mann
3.459 Beiträge
dass schimmel von falschem lüften bzw zu wenig lüften kommt, sagen immer vermieter. stimmen tuts deswegen aber noch lange nicht immer.

bei mir gabs auch schimmel im fensterkit (ganze wohnung), im badezimmer und in der küche ....
der gutachter hat aber bauliche mängel festgestellt (z.b. an einer wand 5°C unterschied zwischen decke und mitte) und die nachbarn meinem vermieter bestätigt, dass ich viel lüfte!

bei meiner freundin ist baulich bedingt eine extreme feuchtigkeit an allen fenstern der wohnung. da hat es nach dem einbau neuer fenster nach wenigen wochen brutal geschimmelt und an den alten fenstern sowieso! das aber nicht nur bei ihr sondern auch bei den nachbarn.

auch da liegts eindeutig am haus!
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
Was den Schimmel betrifft, so wird der VM sagen es liegt am ungenügendem Lüften - die Beweispflicht dass dem nicht so ist liegt beim Mieter wenn es hart auf hart kommt!

Die Bilder mit den offen liegenden Leitungen sind normal wenn man irgendwo Räumlichkeiten bezieht, denn woher soll der VM wissen welche Beleutung der Mieter möchte. Die Grundverraussetzungen für die Anbringung von Leutmitteln sind gegeben.... Gut, der Vormieter bzw. VM hätte die offen liegenden Drähte isolieren können ist aber keine Pflicht!

Was die Abdeckungen der Schalter und Steckdosen betrifft so kommen hier 2 Dinge zum Tragen:

1. War der Zustand bereits bei Einzug so und wurde nicht in das Übergabeprotokoll übernommen und auf Behebung vereinbart musst du es selbst machen, weil du die Wohnung in diesem Zustand übernommen hast

2. Waren die Schalter/Abdeckungen i. O bei Einzug so musst du es Richten denn es gibt eine Sorgfaltspflicht und eine gesetzliche Regelung für Kleinreperaturen!


Blinde bzw. tote Steckdosen gehen, nach Prüfung, meisst zu Lasten des VM da dies das ganze Haus betrifft...

Wenn Sicherungen häufig durchbrennen, ist entweder zu gering abgesichert, etwas mit den Leitungen nicht in Ordung (meisst in alten Häussern) und dies geht zu Lasten des Eigentümers. Es könnte aber auch ein Defekt des Verbrauchers (Toaster, Föne, etc) sein und das ist das Problem des Mieters.

Was die Fenster betrifft - es ist schon reichlich unverschämt vom TE hier die Reinigung auf dem VM abwälzen zu wollen.....

Ich habe den Eindruck, dass der TE noch nicht all zu häufig bzw. all zu lang alleine in einer Mietswohnung wohnt....

Für die Zukunft rate ich dem TE Mitglied im Mieterschutzbund zu werden......

Grüße
******iga Frau
450 Beiträge
Schimmelbildung und Stockflecken können viele Gründe haben - nicht immer liegt es am falschen/fehlenden Lüften, sondern daran, dass die schlecht/nicht isolierten Aussenfassaden u.a. rissig sind.

Die Fensterverlaibungen sind evtl defekt - die Fensterrahmen/Gummilippen kaputt-pöros.....................


Ausserdem empfinde ich ein Nachtreten auf den Fragesteller als überflüssig!
*liebguck*
******iga Frau
450 Beiträge
Was die Fenster betrifft - es ist schon reichlich unverschämt vom TE hier die Reinigung auf dem VM abwälzen zu wollen.....



Das sieht nach Kondenswasser aus.........
**********kchen Paar
1.597 Beiträge
ich habe nicht nachgetreten sondern einfach Fakten dargelegt und meine eigene Meinung dazu geäussert und das muss man einem schon zugestehen....
******iga Frau
450 Beiträge
ich habe nicht nachgetreten sondern einfach Fakten dargelegt und meine eigene Meinung dazu geäussert und das muss man einem schon zugestehen....


Mein Beitrag galt der Allgemeinheit.
*zwinker*
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Themenersteller 
Bild 3 und 6

Alles in Ordnung, da hat der Vormieter seine Lampe abgemacht und mitgenommen, üblicher Weise bringt der Nachmieter (also Du) beim Einzug seine Lampe dort an, es ist nicht Sache der Vermieterin Dir eine Lampe zu klaufen.

ich schrieb, dass die elektrik, an die eine lampe angeschlossen werden sollte, nur eine glühbirnenfassung trägt! sobald man eine andere lampe anschließt springen die sicherungen raus, oder brennen direkt durch.

wir hatten den elektriker da, der bestätigte, dass die kabel falsch angeschlossen sind und es deshalb zu diesen "kurzschlüssen" kommt sobald man eine andere lampe montiert die durch ihr eigengewicht die kabel "langzieht". diese phänomen haben wir in zwei räumen. man könnte dieses problem lösen indem die ganze decke aufgerissen wird und neue kabel verlegt werden.

das hat keinesfalls was damit zu tun das wir keine lampen hätten! die haben wir, unseren deckenstrahler etc. aber sobald die montiert werden wars das.
du meinst wohl auch, dass ich bescheuert bin und denke mein vermieter muss mir möbel etc stellen? *vogel*

Bild 1 und 4

Zum einschrauben genügt ein Schraubenzieher für 50 Cent.

Bild 2

Da fehlt nur ein Deckel, erhältlich in der Gerümpelkiste vom Elektriker oder Flohmarkt.

das dieses problem selber zu lösen wäre, ist mir klar. wir haben das ganze auch schon mehrfach selber wieder angeschraubt, nur kam es dann auch immer wieder zu kurzschlüssen. der elektriker bat uns die finger davon zu lassen, eben weil in diesem haus die stromleitungen nicht okay sind. wie ich schon schrieb, 1/4 aller steckdosen hier sind tot.

ich sehe es nicht ein, nach der warnung des fachmannes, selber am strom rumzufummeln und einen stromschlag zu riskieren.

Auch da hing mal eine Lampe oder ein Spiegelschrank, falls Du beides nicht hast, nutzt es wenig den Vormieter oder die Vermieterin zu verklagen, der wäre lediglich verpflichtet gewesen die Drahtenden mit Klemmen zu isolieren.

kein mensch sprach davon den vermieter zu verklagen! das habe ich nirgends geschrieben. dieses bild sollte nur veranschaulichen wie wir die wohnung erhalten haben. auch hier ist es nicht möglich einen spiegelschrank anzubringen, da ist der festmontierte spiegel im weg. lampen rechts und links gehen ebenfalls nicht, gleiches problem wie mit den deckenlampen => sicherungen fliegen raus wenn man einschaltet.

Bild 8, 9 und 10

So sehen schlecht gelüftete Wohnungen nunmal aus .....

ja, ja, genau... so einfach ist das... komisch, dass es nur da ist, wo die fenster undicht sind und aus bei regen tropfwasser reinkommt.

Bild 11

Fenster putzen ist Sache des Mieters.

hättest du aufmerksam gelesen und das bild angesehen: dieses "fenster" hat KEINEN FENSTERGRIFF und nicht mal eine vorrichtung. es ist nicht zu öffnen! der vermieter meinte das aus "baurechtlichengründen" und dem unterschrittenem mindestabstand zum nachbarhaus das fenster nicht geöffnet werden dürfte, deshalb wurde nur die gerahmte scheibe eingesetzt. das fenster wurde also seit erbauung des hauses nie geöffnet, weil es dafür nicht ausgelegt ist. es hat weder griff, nach schaniere.

von innen putzen wir es, aber von außen müssten wir mit einer hohen leiter an der hauswand hochsteigen. wir wohnen im ersten stock in einer altbauwohnung, macht gut 5 meter höhe um das fenster zu putzen. zudem sieht es so aus als wären zwei scheiben in dem rahmen wo sich wasser drin abgelagert hat.

gleiches gilt für die oberlichter. von innen putzbar, von außen nur mit leiter oder man müsste sich auf einen tritt in die fensterbank des offenen fensters stellen, sich mit einer hand festhalten und mit der anderen das oberlicht putzen.

In dieser Wohnung willst Du in einigen Wochen einen Säugling aufnehmen !!

Bete mal darum, dass Deine Vermieterin Dich nicht auf dem Kieker hat, ansonsten hasT Du bald Deine Freude mit Jugend- und Gesundheitsamt.

diese bemerkung finde ich absolut frech und total daneben. genau die bemerkung bezüglich meines mannes... natürlich kann er alles selber reparieren, aber gerade bei den stromsachen ist der fachmann gefragt. der konnte die probleme nämlich selber nicht lösen, außer halt wenn er die decke aufreisst und das halbe haus auseinander nimmt.

außerdem waren die bilder nur zur veranschaulichung wie die vermieterin die prioritäten setzt.
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