Angenommen
Frau B und Herr A haben nach Trennung und Scheidung ein gemeinsames Haus, das noch abbezahlt wird.Frau B bleibt mit den Kindern im Haus, trägt die üblichen Verbrauchskosten (logisch) und beteiligt sich hälftig an der Abtragung, Versicherungen und Grundbesitzabgaben. Die Modalitäten zum evt. Verkauf des Hauses usw. sind vertraglich geklärt.
Welche Instandhaltungskosten muß Frau B grundsätzlich selbst tragen? Welche werden geteilt?
Wer trägt die Kosten, wenn z.B. die Heizung defekt ist.