Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Hauptstädter
4562 Mitglieder
zum Thema
Trennung aber unter einem Dach zusammen wohnen257
So, nun ist es soweit. Ich brauche dringend neue Impulse und Gedanken…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Angenommen

Angenommen
Frau B und Herr A haben nach Trennung und Scheidung ein gemeinsames Haus, das noch abbezahlt wird.
Frau B bleibt mit den Kindern im Haus, trägt die üblichen Verbrauchskosten (logisch) und beteiligt sich hälftig an der Abtragung, Versicherungen und Grundbesitzabgaben. Die Modalitäten zum evt. Verkauf des Hauses usw. sind vertraglich geklärt.

Welche Instandhaltungskosten muß Frau B grundsätzlich selbst tragen? Welche werden geteilt?
Wer trägt die Kosten, wenn z.B. die Heizung defekt ist.
*****een Mann
3.457 Beiträge
ich habe keine ahnung von der´materie aber würde mal so sagen: so wie bei einem mieter vermiter verhältnis.
was generell der vermieter zu zahlen hat und nicht auf die betriebskosten umgelegt werden kann, zahlen beide anteilig.
was generell ein mieter zahlt oder in den betriebskosten umgelegt werden kann (wie auch grundsteuer, versicherungen, ..) zahlt die im haus wohnende...

ich weiß in dem fall werden solche ausgaben sogar geteilt, aber ist trotzdem in meinen augen eigentlich dann eine bewohnersache.
Hallo Ludivine,

alle gewöhnlichen, regelmäßig anfallenden Betriebskosten und Unterhaltungs- sowie Reparaturkosten fallen der Nutzerin, Frau A, zur Last. Solche Kosten erhöhen auch nicht nachhaltig den Wert der Immobilie.

Jedoch alle Kosten, die unregelmäßig anfallen und außergewöhnlich sind, die sich zudem auf den Wert des Hauses auswirken, wie z. B. neue Heizung, Dämmung, Dach, Erschließungskosten, tragen die Eigentümer zu gleichen Anteilen.

Ansonsten kann man sich der Auffassung von tomgreen anschließen.

Lg
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.