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Baby zeugen ohne Unterhaltsverpflichtung?

*****_LA Mann
678 Beiträge
Themenersteller 
Baby zeugen ohne Unterhaltsverpflichtung?
Hallo, Eure Meinung ist gefragt!

Nehmen wir an, eine Frau um die 40 möchte ein Baby, ihr Freund möchte das auch, aber ist zeugungsunfähig.
Er hätte auch gern ein Baby und würde es ihr gestatten sich von jemand anderen schwängern zu lassen.
Der Auserwählte ist keinesfalls an Kinder interessiert, hat selbst keine und möchte auch nicht für das Baby aufkommen und keinerweise eine Vaterrolle übernehmen.
Das wäre für sie in Ordnung, er müsste keinen Unterhalt zahlen und sich auch nicht um das Kind kümmern.
Außerdem würden sie dafür sogar noch bezahlen und einen Vertrag beim Notar aufnehmen lassen!

Frage: Ist das rechtlich eigentlich überhaupt möglich, sich vom Unterhalt zu befreien? Ich meine schonmal das Gegenteil irgendwo gelesen zu haben.

Vielleicht sind ja Leute mit juristischem Sachverstand in dieser Gruppe?
Der Vertrag beim Notar ist nichtig-
Es geht immer um das Recht des Kindes.

Erstmal sind die beiden verwandt und könnten gegenseitig Unterhalt voneinander fordern.

Da wäre es Klüger, der 2. Mann würde einfach die Vaterschaft anerkennen und ausserdem einen Spender suchen, der die gleiche Blutgruppe und den gleichen Rhesusfaktor hat wie er...
*********chen Paar
6.332 Beiträge
nehmen wir mal ganz fiktiv an, die ehe von person f (frau) und m (mann) würde zerbrechen, m möchte keinen unterhalt bezahlen und gibt kund dass er nicht der erzeuger des kindes ist, und belegt dieses auch anhand eines vaterschafttestes, und erklärt gleichzeitig noch wie, warum und von wem dieses kind gezeugt wurde.
nun MUSS person f beim jugendamt bzw gericht angeben wer der erzeuger ist. daraufhin wird das jugendamt bzw gericht person f unterhaltsvorschuss gewähren aber gleichzeitig person e (also erzeuger) auf unterhalt verklagen bzw darauf bestehen dass person f dieses in die wege leitet.
auf kindesunterhalt
zu verzichten ist gegen das gesetz und somit also unwirksam auch wenn das ganze schriftlich fixiert würde.

auch könnte sich person e nicht weigern den unterhalt zu bezahlen, er würde per gesetz zur zahlung gezwungen werden können, wenns sein muss sogar durch erzwingungshaft.
lg jagstpaerchen (w)
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
... oder die Frau und der Freund heiraten.

Bei Eheleuten ist per Gesetz der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes, so lange niemand dies offiziell anzweifelt. Und die Mutter ist ja auch nicht verpflichtet, den mutmaßlichen biologischen Vater zu benennen *zwinker*
*********chen Paar
6.332 Beiträge
PS ich habe keinen juristischen sachverstand sondern schreibe über eigene erfahrung betreffs kindesunterhalt bzw verzichtserklärung über kindesunterhalt.
lg jagstpaerchen (w)
*********chen Paar
6.332 Beiträge
@sorbas
das mit dem biologischen vater nicht bekanntgeben ist so ne sache.
wenn die gute frau nämlich bemerkt dass es im geldbeutel anfängt zu klemmen überlegt sie es sich vieleicht mit dem bekanntgeben des biologischen vaters.
besonders dann wenn erklärt wird, dass eine kindesunterhaltsverzichtserklärung nichtig ist.
ich rede da jetzt eigentlich im interesse jedes mannes der so ein angebot eingehen möchte.
liebe männer seid euch nicht und niemals sicher dass ihr tatsächlich um den unterhalt rumkommt.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zustimmung.

Eine "Unterhaltsverzichtserklärung" - egal ob mit oder ohne Notar ist nichtig. Nach meinem Kenntnisstand die einzige Möglichkeit in Deutschland, seine Gene als Mann definitiv ohne mögliche Unterhaltsforderungen weiterzugeben, wäre die der anonymen Samenspende.
Unterhaltsverzicht
Sorbas42 hat Recht, eine Verzichtserklärung dürfte tatsächlich unwirksam, weil das, wie die Juristen das wohl ausdrücken, ein Vertrag zu Lasten Dritter (des Kindes) wäre.
Ich habe allerdings gehört, daß der rechtliche den biologischen Vater von dessen Unterhaltsverpflichtungen "freistellen" können soll. Das Problem dabei soll sein, daß, wenn der "Freigesteller" nicht mehr zahlen kann, der "Freigestellte" wieder ran muß. Aber sicher im Leben ist nur, daß es endet.
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Es gibt
auch die Möglichkeit das der Freund die Vaterschaft beim Jugendamt bereits während der Schwangerschaft anerkennt ist soweit ich weiß ab 6 monat möglich!
******ion Frau
2.478 Beiträge
Nebenbei sollte man auch mal an das Kind denken, welches auch ein Recht darauf hat, zu erfahren, wer der wirkliche Vater ist!

Ob es nun darum geht, dass das Kind irgendwann seine Wurzeln kennen lernen möchte, oder darum, dass das Kind vielleicht irgendwann einmal eine medizinische Spende des Erzeugers benötigt - oder nur um die Frage, ist der Mann da drüben vielleicht mein Bruder? Kann ich unbesorgt mit ihm flirten?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
OT: "Inzestgefahr"
... oder nur um die Frage, ist der Mann da drüben vielleicht mein Bruder? Kann ich unbesorgt mit ihm flirten?
Naja, flirten und so ist ja kein Problem *zwinker*

Aber auch sonst ist es auch strafrechtlich eher die Frage, wie das "juristische" Verwandschaftsverhältnis ist und nicht das biologische. *ggg*
Zumal die für die Begründung dieses Straftatbestandes gern herangeführte erhöhte Gefahr diverser Erbkrankheiten auch erst bei Inzucht über mehrere Generationen wirklich spürbar wird. *ja*
Kindesunterhalt
Im Grunde ist die Frage durch die vorstehenden Antworten wohl beantwortet, also es gibt keinen wirksamen Unterhaltsverzicht zu Lasten des Kindes.

Neben dem Unterhalt sollte man auch bedenken, dass zwischen Vater und Kind auch gegenseitige Erb- und Pflichtteilsrechte bestehen. Verzichte hierzu kann nur das Kind, ggf. vertreten durch die gesetzlichen Vertreter unter Genehmigung des Familiengerichts (wird diese zum Wohl des Kindes versagen) erklären.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
wenn der falsche Vater die Vaterschaft anerkennt, ist die Sache sicher - wenn nach zwei Jahren die Einspruchsfrist abgelaufen ist...

Dann interessieren sich die Gerichte nicht mehr für die realen Verhältnisse - der falsche Vater bleibt lebenslänglich unterhaltsverpflichtet und der biologische muß nichts zahlen.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
dass zwischen Vater und Kind auch gegenseitige Erb- und Pflichtteilsrechte bestehen

Das ist meines Wissens nach so nicht richtig. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem rechtlichen, nicht nach dem biologischen Verwandschaftsverhältnis. Adoptierte Kinder werden ja auch wie Erben erster Ordnung behandelt, haben aber keinen Erbanspruch ggü. den (durch Adoprion "ersetzten") biologischen Eltern mehr.
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