Pfanne darf nicht erhitzt werden?
Ich würde gerne folgenden, natürlich rein fiktiven Fall vorstellen:Familie Spiel erwirbt bei einem Supermarkt über ein Treue-Angebot mehrere hochwertige Pfannen und Töpfe einer bekannten Marke stark reduziert.
Vor einigen Wochen bekommt die Familie einen neuen Herd mit Ceranfeld und in der Folgezeit fallen dezente Kratzer im Bereich der größeren Platte auf. Die Ursache: Bei der größten der Pfannen, einer höheren, die bevorzugt für Bratkartoffeln oder Eierspeisen verwendet wurde, löste sich der Boden langsam aber sicher auf.
Eine telefonische Reklamation bei der Firma zog die schnelle Zusendung eines Rücksendeaufklebers nach sich mit der Bitte, die Pfanne mit einem Begleitschreiben einzuschicken.
Heute kam sie zurück. Original. Die Familie hat selbst Schuld!
Die Pfanne wurde mehrere Male stark überhitzt.
Bei einer Temperatur von ca. 450°C erweicht das Aluminium, was durch die Unebenheiten auf dem Außenboden zu sehen ist.
Diese Pfanne hat eine PTFE-Beschichtung und darf nicht so stark erhitzt werden. In der Gebrauchsanleitung wird darauf hingewiesen, daß nach Zugabe des Bratguts der Herd auf die kleinste Stufe zurückgeschaltet werden soll und auf max. mittlerer Stufe fertiggegart werden soll.
Die Pfanne wurde sicher NICHT überhitzt im Sinne von "vergessen". Es ist eine beschichtete Pfanne und wurde im Sinne ihres Zwecks benutzt. Bei den 3 anderen beginnt sich der Boden ähnlich aufzulösen, die werden nicht so viel benutzt.