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Pfanne darf nicht erhitzt werden?

********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Pfanne darf nicht erhitzt werden?
Ich würde gerne folgenden, natürlich rein fiktiven Fall vorstellen:

Familie Spiel erwirbt bei einem Supermarkt über ein Treue-Angebot mehrere hochwertige Pfannen und Töpfe einer bekannten Marke stark reduziert.

Vor einigen Wochen bekommt die Familie einen neuen Herd mit Ceranfeld und in der Folgezeit fallen dezente Kratzer im Bereich der größeren Platte auf. Die Ursache: Bei der größten der Pfannen, einer höheren, die bevorzugt für Bratkartoffeln oder Eierspeisen verwendet wurde, löste sich der Boden langsam aber sicher auf.

Eine telefonische Reklamation bei der Firma zog die schnelle Zusendung eines Rücksendeaufklebers nach sich mit der Bitte, die Pfanne mit einem Begleitschreiben einzuschicken.

Heute kam sie zurück. Original. Die Familie hat selbst Schuld!

Die Pfanne wurde mehrere Male stark überhitzt.
Bei einer Temperatur von ca. 450°C erweicht das Aluminium, was durch die Unebenheiten auf dem Außenboden zu sehen ist.
Diese Pfanne hat eine PTFE-Beschichtung und darf nicht so stark erhitzt werden. In der Gebrauchsanleitung wird darauf hingewiesen, daß nach Zugabe des Bratguts der Herd auf die kleinste Stufe zurückgeschaltet werden soll und auf max. mittlerer Stufe fertiggegart werden soll.

Die Pfanne wurde sicher NICHT überhitzt im Sinne von "vergessen". Es ist eine beschichtete Pfanne und wurde im Sinne ihres Zwecks benutzt. Bei den 3 anderen beginnt sich der Boden ähnlich aufzulösen, die werden nicht so viel benutzt.
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Warum mein "Zitat" nicht beachtet wurde, weiß ich nicht.

Der folgende Text stand im Begleitschreiben der Firma:

Die Pfanne wurde mehrere Male stark überhitzt.
Bei einer Temperatur von ca. 450°C erweicht das Aluminium, was durch die Unebenheiten auf dem Außenboden zu sehen ist.
Diese Pfanne hat eine PTFE-Beschichtung und darf nicht so stark erhitzt werden. In der Gebrauchsanleitung wird darauf hingewiesen, daß nach Zugabe des Bratguts der Herd auf die kleinste Stufe zurückgeschaltet werden soll und auf max. mittlerer Stufe fertiggegart werden soll.

**********ker79 Mann
696 Beiträge
Kaufrechtliche Gewährleistung
Auch bei solchen Treueangeboten handelt es sich in der Regel um normale Kaufverträge.
Daher gilt dann auch die kaufrechtliche Gewährleistung. Innerhalb von 6 Monaten mit der Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers (er muss nachweisen, dass die Sache bei Gefahrenübergang, also im Supermarkt in der Regel an der Kasse, mängelfrei war.).
Hier läuft es wohl auf die Beweisfrage hinaus. Zumindest auf den ersten Blick scheint es so, als könne der Verkäufer eine falsche Bedienung durch den Käufer nachweisen. Dieser Beweis kann aber ggf. durch eine überzeugende Beweisführung des Käufers erschüttert werden.
Stehen sich zwei gleichwertige Beweisführungen gegenüber, führt dies am Ende zu einem sog. "non liquet". Das bedeutet, dass hypothetisch keine Partei den Beweis erbringen konnte und die Entscheidung nach der gesetzlichen Beweislast geht.
Wie gesagt wird in § 476 BGB zugunsten des Käufers vermutet, dass die Sache bei Gefahrenübergang mangelhaft war, so dass eine Entscheidung zu Lasten des Verkäufers wahrscheinlich ist.

Achtung: Gilt nur bei Reklamation innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang. Danach greift die Beweislastumkehr nicht mehr.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Einerseits: Eine Pfanne auf 450 °C zu erhitzen ist schon sehr riskant, da z.B. Sonnenblumen-/Speiseöl bereits ab gut 200 °C anfängt zu rauchen und einen Flammpunkt bei knapp über 300 °C hat.

Andererseits: An der Unterseite der Pfanne kommt es leicht punktuell zu solchen Temperaturen, besonders bei klassischen Elektro- und Gasherden (nicht Cerankochfeld oder Induktion). Die Flamme eines Gasherdes erreicht locker Temperaturen von 800 °C. Aber das Metall (hier insbesondere das Aluminium) soll die Wärme schnell weiterleiten und verteilen (und macht genau dies eigentlich auch).

Wenn eine Pfanne an der Unterseite solche Temperaturen nicht verträgt und nicht ausdrücklich als "nur für Ceran- und Induktionskochfelder geeignet" gekennzeichnet ist, würde ich so ein Teil als reine Fehlkonstruktion ansehen. (Nebenbei: Mit der Kennzeichnung wäre es genau so eine Fehlkonstruktion, aber es wird auch darauf hingewiesen *zwinker* ).

Also: Gewährleistungsansprüche durchsetzen.
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Danke euch! *freu*

Familie Spiel hatte auch schon vor dem aktuell neu gekauften einen Herd mit Ceranfeld. Die Pfanne hat also nie auf etwas anderem gestanden.
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Link?
In einem anderen Forum habe ich gerade einen sehr interessanten Link bekommen - ich weiß nicht ob er hier erwünscht ist, wenn nicht bitte einfach editieren.

Geht um Qualität der Treueaktion-Produkte und die Wettbewerbszentrale. *cool*
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
*ja* Das mag schon stimmen, ich "unterstütze" solche Aktionen auch nicht, aber das hat ja weniger was mit dem Thema zu tun.
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Ich denke schon, daß das ins Thema gehört.

Man denkt, man sammelt seine Punkte (und bevorzugt möglicherweise diese Supermarkt-Kette während der Laufzeit) für ein Markenprodukt - und bekommt Ramschware? *gruebel*
*********chen Paar
6.332 Beiträge
@sorbas
Die TE schrieb, ich zitiere:
bekommt die Familie einen neuen Herd mit Ceranfeld
womit die hohe temperatur die z.b ein gasherd entwickelt schon mal wegfällt.

und in der Folgezeit fallen dezente Kratzer im Bereich der größeren Platte auf. Die Ursache: Bei der größten der Pfannen, einer höheren, die bevorzugt für Bratkartoffeln oder Eierspeisen verwendet wurde, löste sich der Boden langsam aber sicher auf.
Hört sich für mich fast so an als wäre die Pfanne aus Emaile.
Bei meinem 1.Ceranherd wurde ich nicht darauf hingewiesen dass Kochgeschirr aus Emaile, nicht für Ceran geeignet ist.
Daraufhin blieb ein Emailetopf an der Herdplatte kleben und als ich ihn fest wegzog fehlte danach ein stück Ceran sowie hatte der Topf eine Macke.
Kann mir allerdings auch nicht vorstellen dass es bei einer Markenfirma Pfannen aus Emaile gibt.
Wenn ich allerdings eine Pfanne nicht heiß werden lassen darf...
wofür soll ich denn die Pfanne dann verwenden?????
Allerdings ist genau dieses "ablösen" des Teflons (PTFE-Beschichtung)in der Pfanne ein Grund warum ich keine solchen Pfannen mehr benutze sondern mir schon vor langer Zeit eine
Gußeisen-Pfanne, wie sie in der Gastronomie benutzt wird, gekauft habe. Ist zwar eine teure Anschaffung lohnt sich aber locker denn so ne Pfanne hat man wirklich ewig.

Was den Sachverhalt angeht: wenn die Anschaffungskosten der Pfanne nicht zu Hoch waren, ein Anwalt jedoch einige 100€ kosten würde, würde ich raten: schmeiß wech dat Teil und verbuch es unter "was dazu gelernt"
LG Jagstpaerchen (w)
*******hen Frau
32.927 Beiträge
JOY-Team 
Man denkt, man sammelt seine Punkte (und bevorzugt möglicherweise diese Supermarkt-Kette während der Laufzeit)

Ja das ist ja das was die ganzen Märkte wie sie da heißen, bezwecken wollen, Kundenfang (Kundenbindung wie sie so schön nennen).
*********chen Paar
6.332 Beiträge
Man denkt, man sammelt seine Punkte (und bevorzugt möglicherweise diese Supermarkt-Kette während der Laufzeit) für ein Markenprodukt - und bekommt Ramschware?
vieleicht nicht mal Ramschware sonder einfach nur die wegen kleinen Fehlern (welche manches mal doch groß sind) verbilligten Produkte.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die TE schrieb, ich zitiere:
bekommt die Familie einen neuen Herd mit Ceranfeld
womit die hohe temperatur die z.b ein gasherd entwickelt schon mal wegfällt.
Das ist richtig.

Mir ging es ja nur darum, dass eine Pfanne, die Temperaturen um 450 °C nicht aushält, einfach mal eine Fehlkonstruktion ist. Weil bei durchaus üblichen Herd-Technologien solche Temperaturen durch direkte Einwirkung entstehen und gar nicht zu vermeiden sind.

Es ist also in meinen Augen eindeutig ein Produktmangel, den der Hersteller mit der sinngemäßen Bemerkung: "Tja, wenn sie die Pfanne über 450 °C erhitzen, geht die natürlich kaputt" sogar selbst eingeräumt hat *ggg*
**********lehna Frau
3.028 Beiträge
Produkte aus Treuepunktaktionen ist ein komplexes seperates Thema, das vom vorliegenden Fall ablenkt.

Die Produkthaftung des Herstellers hat nichts mit der Treuepunktaktion zu tun.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Richtig
Zumal es ja auch um die rechtliche Situation und nicht um Kochtipps mit Ceranfeld ging *zwinker*
*********chen Paar
6.332 Beiträge
Teflon löst sich bei längerer starker Hitzeaussetzung tatsächlich an, und wennste dann noch mit ner gabel oder nem messer reingehst dann löst es sich ganz ab.
und PTFE ist ja nix anderes als Teflon
Man sollte also beschichtete Pfannen nicht über mehrere Minuten einer Hitze von über 300° aussetzen da sich sonst das Teflon lösen kann.

Und genau aus dem Grund lehne ich ja Teflon-Pfannen ab, denn wir mögen unsere Bratkartoffeln schön Kross und braun und net hell und matschig *smile*
Was ich allerdings als gravirenderen Fehler der im Thread gemeinten Pfanne sehe, sind die Kratzer die auf dem Ceranfeld entstanden sind.
Da hatte die Pfanne wohl einen mehr als groben Fehler. Denn auch wenn sich das Teflon löst und man dafür dem Benutzer die Schuld zuschieben kann, es dürften und sollten keine Kratzer auf einem Ceranfeld entstehen.
Es sei denn es handelt sich, wie schon erwähnt, um eine Emailepfanne.
LG Jagstpaerchen (w)
*********chen Paar
6.332 Beiträge
Die Frage wäre, war bei der Pfanne eine Produktinfo dabei?
Wenn die Pfanne von einem Markenhersteller stammt, müsste die nämlich bei der Pfanne dabei sein, zumindest auf der Verpackung der Pfanne müsste eine Produktinfo gestanden haben.
Begründet der Hersteller nun den Nichtumtausch mit: Produktinfo nicht beachtet! Und in dieser stand: "nicht überhitzen, nicht für Ceran geeignet" hat Fam. Spiel leider wohl schlechte Karten.
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Themenersteller 
Eine Produktinfo war sicher dabei, und Familie Spiel hat sicher auch darauf geachtet, daß die Pfanne für Ceranfelder geeignet ist.

Ansonsten war die Pfanne bereits einige Monate alt und die Familie hatte auch vorher schon Ceran-Pfannen, so daß diese Information weder Buchstabe für Buchstabe studiert noch archiviert wurde. *zwinker*


Es ging hier auch nicht um die (minimalen) Kratzer im neuen Ceranfeld, sondern darum, daß die Pfanne mit dem mehr und mehr aufgeworfenen und zerstörten Boden inzwischen unbrauchbar geworden ist.

3 weitere Pfannen in verschiedenen Größen wurden deutlich weniger benutzt, die Zerstörung beginnt jedoch auch hier.
*********chen Paar
6.332 Beiträge
ok nachdem ich mir das Foto angeschaut habe würde ich sagen diese Pfanne ist fehlerhaft verarbeitet, denn nicht das Innere der Pfanne löst sich sondern der Außenboden.
Der sieht aus als wäre er mit einer Art Kunststoff bezogen und dieser würde Bläschen bilden.
Mein Rat an Familie Spiel geht mit der Pfanne zu Stiftung Warentest.
Die gibt es in jeder größeren Stadt. Und wenn die sagen die Pfanne ist fehlerhaft dann hat Familie Spiel auch gute Chancen sich durchzusetzen.
Man ...
OT an
... könnte fast annehmen, die Pfannen waren nicht für *koch* sondern *spank* gedacht. obwohl es auch dann "heiß hergehen" könnte und man hätte dasselbe Ergebnis. *floet*

OT aus

Ein wenig Spaß muss - auch - mal sein. *zwinker*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
ok nachdem ich mir das Foto angeschaut habe würde ich sagen diese Pfanne ist fehlerhaft verarbeitet, denn nicht das Innere der Pfanne löst sich sondern der Außenboden.
So war es ja von Anfang an in diesem Beispiel beschrieben - und Außentemperaturen an der Unterseite von 450 °C sind einfach mal normal.
Und hier lösen sich bei diesen Temperaturen die Aluminium-Wärmeleitschichten des Sandwichbodens auf. Eindeutig ein Konstruktionsmangel - würde ich sagen. Und ich hoffe mal, jeder halbwegs ehrliche Gutachter (nein, die sind natürlich alle hochgebildet und ehrlich *zwinker* ) wird das auch bestätigen.

Übrigens:
In der Innenseite sollte eine Pfanne nie über 200 - 250 °C erhitzen, da das Fett sich da bereits chemisch zersetzt und ggf. auch Giftstoffe freisetzt. Bratkartoffeln werden auch schon bei 180 °C in der Pfanne schön braun und knusprig *ja*.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
jeder halbwegs ehrliche Gutachter

Sofern die amtlich bestellt und vereidigt sind, sollte man davon ausgehen können.
Bei Meineid verstehen deutsche Richter ( zu Recht! ) keinen Spaß!
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