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Hausfriedensbruch?

*****ier Mann
467 Beiträge
Themenersteller 
Hausfriedensbruch?
Ich bin HobbyDoc, mein Fetisch sind Doktorspiele mit Frauen. Da dieser Fetisch nicht sehr weit verbreitet ist, reisen Frauen von weit her zu mir an, und manchmal reise ich auch mehrere Stunden, um Patientinnen zu treffen und mich dem Doktorspiel zu widmen.

Nun zu meinem Problem:

Ich habe ein Ferienhaus gemietet. 4 Tage, Freitag bis Montag.
ca. 400 Km von meinem Wohnort entfernt, weil dort drei Patientinnen auf einen Termin bei mir als HobbyDoc gewartet haben. Mit diesen Frauen habe ich Termine auf Freitag, Samstag und Sonntag vereinbart.

Am Freitag bin ich – in Begleitung der ersten Frau – beim Ferienhaus eingetroffen, und der Vermieter hat uns das Haus gezeigt. Korrekterweise habe ich ihm auch gesagt, dass weitere Personen eintreffen werden und habe den Aufpreis für mehr als 2 Personen pro Nacht korrekt abgerechnet und bezahlt.

Soweit alles schön und gut. Ich habe meine „Praxis“ eingrichtet, mit Gynäkologischem Stuhl und mit sehr vielen Doktorutensilien, die ich auf einem Tisch übersichtlich angeordnet habe. Am Samstag musste ich für ca. 2 Stunden das Haus verlassen. Eine Patientin zurückbringen, eine andere abholen.

Am Sonntagmorgen war ich wieder allein, als es um 10.30 Uhr an die Haustüre klopfte. Der Vermieter – in Begleitung seiner Frau - stand da und sagte: „Wir wollen dass Sie unser Haus verlassen. Wir waren gestern in der Wohnung und haben alles gesehen und auch fotografiert. Wenn sie das Haus nicht verlassen hole ich die Polizei.“

Nun meine Fragen:

Der Hausbesitzer hat das Haus betreten, ohne mich vorher zu fragen. Ist das nicht Hausfriedensbruch?

Wir haben nichts Verbotenes getan. Alle Frauen war über 20 Jahre alt, das Doktospielen erfolgte einvernehmlich. Kann er mich wegeweisen, wen das, was ich tue, vielleicht unmoralisch aber nicht verboten ist.

Wie muss ich in Zukunft vorgehen, um solche „Überraschungen“ bei einer Ferienwohnungsmiete zu vermeiden? Ich gehe nicht in ein Hotel, weil dort das betreten des Zimmer duch Reinigungspersonal üblich ist und das Wegräumen sehr viel Aufwand bedeutet.

Es ist zwar alles gelaufen und nicht mehr korrigierbar. Ich hätte auch kein Problem gehabt, wenn die Polizei gekommen wäre.
Hättet Ihr Euch gewehrt?

Carlos
*********s0308 Mann
124 Beiträge
Der Hausbesitzer hat das Haus betreten, ohne ... vorher zu fragen. Ist das nicht Hausfriedensbruch?
in einem realen Fall wäre der Straftatbestand des Hausfriedensbruch erfüllt (vgl. 123 BGB)

Kann er ... wegeweisen, wen das, was ... tue, vielleicht unmoralisch aber nicht verboten ist.
Nein , das kann der Vermieter nicht

Wie muss ... in Zukunft vorgehen, um solche „Überraschungen“ bei einer Ferienwohnungsmiete zu vermeiden?
würde empfehlen während der Mietzeit das Schloss auszutauschen
********el64 Frau
638 Beiträge
würde empfehlen während der Mietzeit das Schloss auszutauschen


ich bin der Meinung das man das Schloss nicht einfach auswechseln darf...es ist nicht das Eigentum des Mieters...
klar kann er da, er muss es nur nach Auflösung des Vertrags wieder anbringen.
*********s0308 Mann
124 Beiträge
ich bin der Meinung das man das Schloss nicht einfach auswechseln darf...es ist nicht das Eigentum des Mieters...
klar kann er, schließlich ist er während der Mietzeit Besitzer der Wohnung
*********s0308 Mann
124 Beiträge
klar kann er da, er muss es nur nach Auflösung des Vertrags wieder anbringen.
so ist es
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Der Hausbesitzer hat das Haus betreten, ohne mich vorher zu fragen. Ist das nicht Hausfriedensbruch?


ist ja sein eigentum und bei "gefahr im verzug" darf er jederzeit in sein eigentum....fraglich, ob gefahr dròhte?
*********s0308 Mann
124 Beiträge
ist ja sein eigentum und bei "gefahr im verzug" darf er jederzeit in sein eigentum....fraglich, ob gefahr dròhte?
nochmal ... der Mieter hat das Besitzrecht und kann jederzeit das Schloß während der Mietzeit austauschen.

Bei Gefahr im Verzug z.B. Wasserschaden oder Brandschaden kann der Vermieter die Räumlichkeiten ggf. öffnen lassen ... in keinem Fall hat der Vermieter das Recht - es sei denn es besteht eine dahingehende Vereinbarung - einen Schlüssel zur Wohnung zu behalten.

Abgesehen davon war in dem Fallbeispiel auch keine Rede von Gefahr im Verzug.

Bei allen bisherigen Beiträgen wird deutsches Recht unterstellt.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
in keinem Fall hat der Vermieter das Recht - es sei denn es besteht eine dahingehende Vereinbarung - einen Schlüssel zur Wohnung zu behalten.

es geht nur um eine ferienwohnung.... kein dauermietverhältnis.... natürlich darf und muss der vermieter einen schlüssel behalten...

der Mieter hat das Besitzrecht und kann jederzeit das Schloß während der Mietzeit austauschen.

im hotel tauscht auch keiner die schlösser aus und an der pforte ist auch immer ein ersatzschlüssel.
*********s0308 Mann
124 Beiträge
es geht nur um eine ferienwohnung.... kein dauermietverhältnis.... natürlich darf und muss der vermieter einen schlüssel behalten...
ich lerne ja gerne dazu, sofern Du Deine Behauptung mit einer Norm und/oder einem Urteil untermauern kannst

im hotel tauscht auch keiner die schlösser aus und an der pforte ist auch immer ein ersatzschlüssel.
in einem Hotel stimme ich grundsätzlich dem Betreten meines Zimmers durch das (Reinigungs-)Personal zu
mal im ernst: der praktische tipp das schloss auszutauschen erscheint mir etwas unpraktisch. er spielt gerne den doktor und nicht den schlosser! *zwinker*
Vielleicht ...
... sollte man sich die Hausnummer einmal ansehen und dann darüber diskutieren, ob es sich bei einer Ferienwohnung auch um eine Wohnung i. S. d. § 123 StGB handelt:

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

ja, ist es ganz sicher:

Als Wohnung sind daher zB auch die Zweitwohnung, das „saisonbedingt“ benutzte private Ferienhaus, das Zimmer des Untermieters, das von einem Gast gemietete Hotelzimmer (h. M., vgl. zB Krumme aaO 248 f., Schäfer MK 11), die Unterkunft des in ein Obdachlosenheim Eingewiesenen (vgl. Bremen NJW 66, 1716, Köln NJW 66, 265) und der Haftraum eines Strafgefangenen (Kretschmer ZfStrVO 03, 213) anzusehen...
*********s0308 Mann
124 Beiträge
mal im ernst: der praktische tipp das schloss auszutauschen erscheint mir etwas unpraktisch. er spielt gerne den doktor und nicht den schlosser! *zwinker*
ein Schloß ist iaR in 5 Minuten ausgetauscht ....
Vielleicht ...
... sollte man sich die Hausnummer einmal ansehen und dann darüber diskutieren, ob es sich bei einer Ferienwohnung auch um eine Wohnung i. S. d. § 123 StGB
ich vermag hier rechtlich keine Differenzierung erkennen.

Der Mieter ist auch bei einer Ferienwohnung Besitzer , er hat die tatsächliche Verfügung über die Ferienwohnung während der Mietzeit.
mal im ernst: der praktische tipp das schloss auszutauschen erscheint mir etwas unpraktisch. er spielt gerne den doktor und nicht den schlosser! *zwinker*
ein Schloß ist iaR in 5 Minuten ausgetauscht ....


auch für den Doktor? *ggg*
*********s0308 Mann
124 Beiträge
auch für den Doktor? *ggg*
empfehle diesen selbst zu befragen ... ich habe lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Hm nun ja der TE hat extra dafür ein Ferienhaus gemietet, somit ist das Objekt nun im Besitz des Mieters. Der Eigentümer(Vermieter) Hat nicht das recht einfach so in die Wohnung zu Platzen. Das ist Hausfriedensbruch. Ist im Prinzip das gleiche als wenn es bei Euch zu hause so passieren würde, das der Vermieter Eurer Wohnung plötzlich im Wohnzimmer steht. Das nennt man dann Hausfriedensbruch. Für die Dauer der Miete, die ja Vertraglich Vereinbart wurde, gegen ein Entsprechendes Entgelt, wahr der TE der Besitzer. Punkt.
Ich hätte in der Situation darauf Bestanden die Polizei zu holen. und hätte dann noch direkt ein Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Störung der Privat Sphäre Erstattet. Wortlaut:"Wir haben alles mit bekommen" Das ist ein eingriff in die Privat Spähre.

Gruß Rico
hey doc,

hast du eigentlich Geld zurückbekommen?
Besitzstörung
Ich halte das Verhalten des Vermieters für eine unbefugte Besitzstörung - Gefahr im Verzug lag wohl nicht vor, schon deswegen nicht, weil dies eventuell unverzügliches Eingreifen erlaubt hätte, nicht aber ein Aufsuchen am Folgetag (mit m.E. unberechtigter) Kündigung.

Schloß vorübergehend fachgerecht austauschen? Bin mir da nicht sicher, evtl. Rechtsanwalt fragen, meine aber, eher ja.
Unfassbar...
Ich hätte auch in jedem Fall die Polizei geholt und Anzeige erstattet.

Es sei denn deine "Patientin" hätte was dagegegen gehabt!?

Da kann man sich ja auch nie sicher sein...
*********_Rico Paar
2.867 Beiträge
Nachtrag
Ach ja das Fotografiert, tja das ist nun mal gar nicht erlaubt und stellt eine Straf Tat dar, niemand darf ohne sein Wissen einfach so Fotografiert werden, das recht am eigenem Bild und so weiter. Theoretisch könntest du die Herausgabe der Bilder so wie das löschen der Daten Träger/Vernichten der Filme Verlangen. Denn auch das ist Strafbar und nicht erlaubt, und woher willst du Wissen was der mit den Bildern macht. Also ich würde jetzt mal einen Anwalt auf suchen und Verlangen das dieses Material raus geben wird und alle evtl. vorhandenen Negative/Kopien vernichtet werden.

Gruß rico
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sehr wahrscheinlich ist eine Ferienwohnung / ein Ferienbungalow in einer Ferienanlage anders zu bewerten als eine Mietwohnung (auch eine Saison-/Zweitwohnung).

Sicher war es Hausfriedensbruch, und auch das Fotografieren der dort vorhandenen Utensilien zwar zum Zwecke der "Beweissicherung" durch den Vermieter verständlich, aber hier unerlaubt. Letztlich war auch die Kündigung des Mietvertrages unzulässig.
Jedenfalls dann, wenn nicht im Nutzungsvertrag explizit solche Sachen geregelt wurden (wie z.B. das Betretungsrecht des Vermieters, z.B. für Reinigung oder Auffüllen der Minibar oder ähnliches - analog zum Hotel).

Das Recht, Umbauten (wie z.B. das Austauschen des Schlosses) vorzunehmen, halte ich hier für nicht gegeben. Ansonsten muss ich unbedingt den Mietvertrag für mein Ferienhaus überarbeiten und das mit einfügen *g*
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Mal ein Denkanstoß für die Fachleute hier!
Wie sieht es aus wenn in einer Privat gemietetenWohnung ein Gewerbe untersagt ist und ein Mieterin doch ein Gewerbe dort betreibt mit Laufkundschaft bzw. mit Termin, wäre hier nicht eine fristlose Kündigung möglich? Evt. hat der Vermieter dies in diesem Fall auch so gesehen. Im übrigen haben wir es so gelesen das der Vermieter die leere Wohnung Fotografiert hat und eben nur die Utensilien und keine Personen bei einer Session.

Die Frage ist auch ob eine Reinigung zwischendurch vereinbart war, den dann wäre die Sache mit dem Schlüssel begründet (denke im Zweifel wird ein Vermieter dies auch so behaupten, zb. Habndtuch wechsel), da es ja meist nur Quittung für die gezahlte Miete und für die aufenthaltszeit gibt wurde da evt aussage gegen aussage stehen. Sicherlich hätte ich gesagt die Polizei kann gerne kommen solange die Räume Ordnungsgemäß zurück gegeben werden bleibt es dem Mieter überlassen wie er ein Mietgegenstand nutzt.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
solange die Räume Ordnungsgemäß zurück gegeben werden bleibt es dem Mieter überlassen wie er ein Mietgegenstand nutzt.
Richtig.

Wobei gerade bei kurzfristiger Vermietung auch ein begründetes Interesse des Eigentümers vorhanden ist, bauliche Veränderungen nicht zuzulassen.
In der Regel wird das wohl auch niemand machen, weil Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen. Aber wenn doch, so wird dadurch in der Regel doch eine deutlich erhöhte Abnutzung die Folge sein (z.B. Entfernen der Auslegeware oder auch Umstellen größerer Möbel - natürlich mit Wiederherstellung des Ausgangszustandes, soweit das noch geht).

Gibt es dafür eventuell auch Beispiele aus der Rechtsprechung (in die eine oder auch andere Richtung)?
*****ier Mann
467 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Danke für die Beiträge.
Es ist ja erstaunlich, was da in kurzer Zeit für ein Fachwissen zusammenkommt.

Zum Auswechseln des Schlosses: Richtig, ich bin ein Doc und kein Schlosser. Ich frage mich sogar, ob das rechtens wäre, ohne den Vermieter darüber zu informieren, denn ich nehme ihm die Möglichkeit, in einem Notfall die Wohnung zu betreten.

Ich hätte ja, bei Mietsantritt, dem Vermieter klar sagen können, dass ich darauf bestehe, dass er die Wohnung nicht betritt; aber dann hätte er schon zu Beginn gewusst, dass da etwas „Seltsames“ drin vorgehen wird, und mich vielleicht schon da vor die Türe gestellt.

Er hatte mir am Sonntag 1 1/2 Stunden Zeit gegeben für die Räumung. Er würde dann wiederkommen und die Wohnung abnehmen. Ich habe mich gefragt, ob ich ihm eine SMS schreiben soll, er solle in Begleitung der Polizei wiederkommen, denn ich fühlte mich im Recht. (Hier ein Dank an Caballito. Mit dem Hinweis auf „§ 123 StGB“ ist wohl klar, dass ich im Recht gewesen wäre). Ich habe dann den Gedanken verworfen. Es wäre der nächsten Patientin nicht zuzumuten gewesen, sich der Behandlung hinzugeben, ohne Sicherheit, diese ungestört durchführen zu können. Der Vermieter hätte z.B. dauernd an die Fenster klopfen können, Anrufterror ausüben oder andere Störungen provozieren können. Ihr wisst sicher, wie solche Dinge den Verlauf einer „Session“ – muss ja nicht Doktorspiel sein – stören kann.

Ich hatte eine negativ-Erfahrung schon vor etwa 2 Jahren. Damals plante ich ein „Seminar weisse Erotik“ (siehe hier: http://doktorspiele-kliniksex.joyclub.de/forum/t404709.anlass_wochenende_als_o_der_weissen_erotik.html) geplant. Es hatten etwa 12 Personen konkretes Interesse angemeldet, und ich entschloss mich, dafür ein grösseres Ferienhaus zu mieten mit ca. 10 Zimmern. Ich fand eines, zentral in Deutschland gelegen. Da ich genau solche Komplikationen befürchtete, schrieb ich nach der Bestätigung, dass das Haus verfügbar sei und gerne an mich vermiete würde, worum es sich handelte. Nicht in Details, sonder etwas umschrieben: „Wir führen ein Seminar durch, in welchem auch erotische und körperliche Therapien angewendet werden. Wir versichern Ihnen, dass das alles im Haus hinter verschlossenen Türen und mit zugezogenen Vorhängen passieren wird, und niemand in der Nachbarschaft davon etwas mitbekommen wird“. Die Antwort des Vermieters war kurz: „Wir vermieten Ihnen das Ferienhaus nicht“.

Ich denke, es ist schon die einzige Möglichkeit, in Ruhe Weisse Erotik oder BDSM in einem Ferienhaus/Ferienwohnung zu praktizieren, wenn der Vermieter vor Vertragsabschluss , vor der Buchung, kontaktiert und ihm die Dinge, die dort passieren werden, etwas „erklärt“ werden. Bedeutet aber, dass man u.U. mehrere Anfragen machen muss, denn mit solchen Absagen wie oben muss dann gerechnet werden.

Vor einem Jahr hatte ich eine Ferienwohnung in der Nähe von Leipzig gemietet. Der Vermieter wohnte im Erdgeschoss, die Wohnung befand sich eine Etage drüber. Am zweiten Tag – der Vermieter hatte wohl beobachtet, dass da zwei jüngere Frauen kamen, einige Stunden blieben und dann wieder gingen – fragte er mich: „Herr XY, was machen Sie da oben mit diesen jungen Frauen?“
Ich wies ihn darauf hin, dass das meine Privatsache sei, merkte sofort, dass ihm diese Antwort nicht gefiel, und ergänzte: „Ich habe keine Probleme, Ihnen zu erklären, was genau da abgeht. Wollen Sie das wirklich wissen?“ Damit hatte ich wohl den richtigen Draht gefunden, erzählte ihm kurz, was denn weisse Erotik sei. Damit war er zufrieden und liess mich die weiteren 2 Termine unbehelligt durchführen. Er ergänzte noch: „Gut, dass ich Bescheid weiss. Ich werde verhindern, dass meine Frau zum Aufräumen die Wohnung betritt“.

Da meine nächste Deutschlandreise in Sachen Weisser Erotik in keiner Weise geplant ist, werde ich wohl eher darauf verzichten. Mittlerweile gibt es ja in der Schweiz in meiner näheren Umgebung genügend attraktive Patientinnen, die nur auf einen Termin bei mir warten. So werde ich mich auf meine nähere Umgebung konzentrieren und somit solche peinlichen Momente vermeiden.

In der Schweiz gibt es zu erschwinglichen Preisen sogenannte Seitensprungzimmer. Da ist zum vorneherein klar, was hinter geschlossenen Türen passiert. (Google mal mit „Seitensprungzimmer Schweiz“). Leider sind diese in Deutschland sehr dünn gesät und unverschämt teuer.

Carlos, mit grossen Dank an alle, die hier geschrieben haben
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