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Sanierungsmaßnahme des Vermieters

*******geur Mann
21.792 Beiträge
Themenersteller 
Sanierungsmaßnahme des Vermieters
Nehmen wir mal folgenden (fiktiven) Fall an und reden dann über die Folgen.

Ein älteres Ehepaar (78/73 Jahre) lebt in einer "normalen" 3-Zimmer-Wohnung.
Jetzt kommt der Vermieter auf die (eigentlich gute) Idee, seinen Besitz zu renovieren.

Betroffen sind drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt achtzehn Mietparteien.

Folgenden Massnahmen sind geplant:
Renovieren der Balkone.
Neue Fenster in den Treppenhäusern.
Aber vor allem wird die Heizungsanlage erneuert. Und zwar wird von der jetzigen Nachtspeicherheizung auf eine Gasheizung umgestellt.

Pläne, wo welche Rohre in den Wohnungen verlegt, wo durch welche Wände/Decken gebohrt und wo die neuen Heizkörper angebracht werden, liegen vor.

Für die Wohnung des o.g. Ehepaares, bzw. für das Ehepaar bedeutet das jetzt folgendes:

In dem relativ kleinen Wohnzimmer müssen ein kleiner Beistelltisch und eine TV-Kommode so verschoben (in den Raum geschoben) werden, dass unter dem Fenster ein Heizkörper angebracht werden kann und eine Ecke freibleibt, in der die neuen Rohre verlegt werden.

In dem kleinen - als Büro für beide genutzten - Zimmer muss ein an der Wand befestigstes Regal und ein auf dem Boden stehendes Regal abgebaut werden, ebenfalls muss ein unter dem Fenster stehender Tisch entfernt werden.
(Selbstredend muss alles, was in den Reaglen steht, vorher in Umzugskartons verpackt werden, das Volumen nur hier = 10 Kartons).

In der Küche muss ebenfalls ein Schrank ausgeräumt und verschoben werden.

"Hauptkampfplatz" jedoch wird das Schlafzimmer sein:
Das Bett, sowie der komplette Umbau/Überbau mit Lampen, elektrischen Lattenrosten, etc. muss abgeschlagen werden.
Eine circa drei Meter langer und sehr hoher Kleiderschrank muss ausgeräumt und abgebaut werden.
Ein Wäschetrockner muss entfernt werden.
Geschätztes Vilumen circa 40 Umzugskartons.

Der Vermieter stellt nach eigenen Angaben nur einen Schreiner, der die Möbel abbaut.
Wo die Möbel abgestellt werden, während die Arbeiten laufen, ist unklar.
Wer die ganzen Sachen einpackt, ist unklar, ebenso, wo die ganzen Kartons eingelagert werden können.
(In der Wohnung geht es nicht, die ist zu eng und zu vollgestellt)
Wo das Ehepaar solange nächtigen soll, ist ebenfalls nicht besprochen worden.

Der Hammer jedoch ist, dass der Vedrmieter nur bekannt gibt, dass die gesamten Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen etwa Anfang August beginnen und circa 90 Tage dauern werden.
Wieviel Zeit davon auf die Wohnungen fällt und wann welcher Mieter, welche Wohnung "dran" ist, weiss er angeblich nicht.

Natürlich hat der Vermieter auf das ausserordentliche Kündigungsrecht hingewiesen, dass möchte das Ehepaar aber nicht in Anspruch nehmen.

Was meint ihr:
Wer ist für das Einpacken der Kleidung und anderen Sachen verantwortlich?
Wer zahlt für die Übernachtungskosten des Paares, wenn in ihrer Wohnung gearbeitet wird? (es ist jetzt schon klar, dass Abbau des Schlafzimmers, Verlegen der neuen Rohre, Einbau der neuen Heizung, Wiederaufbau des Schlafzimmers nicht an einem Tag geschehen kann)
Kann es sein, dass das Paar im Regen stehen gelassen wird, was den Zeitpunkt der Maßnahmen anbelangt?
*******enxx Paar
812 Beiträge
Eine interessante Fragestellung, deren Beantwortung, aufgrund der sich derzeit geänderten Mieterrechte bei energetischer Sanierung, kontrovers gestalten dürfte.

Auf die fachlichen Antworten sind auch wir gespannt.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Ich würde vermuten, dass durch die aktuellen und weiter geplanten Privilegierungen des Vermieters wegen der politisch gewollten Sanierungen, die Mieter auf den Kosten sitzenbleiben, bzw. die Unanehmlichkeiten dulden müssen.
Natürlich hat der Vermieter auf das ausserordentliche Kündigungsrecht hingewiesen, dass möchte das Ehepaar aber nicht in Anspruch nehmen.

Ich würde eher mal erfragen ob dies als Renovierung / Instandhaltung oder Modernisierung läuft.
Letzteres dürfte eine nicht gerade gering ausfallende Mieterhöhung / Nebenkostenabrechnung nach sich ziehen.

Selbstverständlich verstehe ich jeden in diesem Alter der seine Wohnung nicht mehr verlassen möchte.

Ich behaupte aber mal das der Vermieter dem Mieter eine Übergangs Wohnung zur Verfügung stellen muss oder ein angemessenes Hotelzimmer / Ferienwohnung etc. zahlen muss.

Ausräumen und Einräumen wird der Mieter machen müssen.
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Themenersteller 
Nachtrag
Ja, eine 11%tige Mieterhöhung wurde bereits angekündigt.
*********s0308 Mann
124 Beiträge
554 BGB gibt Aufschluss zu den Fragen des TE insbesondere Abs. 4

http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
554 BGB gibt Aufschluss zu den Fragen des TE insbesondere Abs. 4

... im "angemessenen Umfang".

Das evtl. notwendige Einpacken der Sachen in Umzugskartons kann im Normalfall dem Mieter zugemutet werden. Insofern dürften diesbezüglich keine Aufwendungen entstehen (außer für die Kartons). Zumlal so ein gelegentliches durchforsten des Kleiderschranks nach nicht mehr passenden oder ewig nicht mehr getragenen Sachen auch sehr "befreiend" sein kann *zwinker*

Hier ist nun die Frage, ob es älteren Leuten zugemutet werden kann, das auch noch selbst zu tun oder ob es angemessen ist, wenn sie sich dazu professioneller Hilfe bedienen - die natürlich Geld kostet (Aufwendungen).
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Themenersteller 
Es ist ...
... ja nicht nur das Einpacken.

Die Kartons können nicht in der Wohnung gelagert werden, denn diese bietet definitv keinen Paltz dafür.
Zumal ja auch die Monteure sich dort bewegen müssen.

Also müssen mindestens die Kartons, wenn nicht sogar die abgebauten Möbel, irgendwo gelagert werden.
Ggf. in der Garage, die aber nicht unmittelbar am Haus ist.

Die alten Leute können aber sicher nicht die Kartons runterschleppen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Transport und das Einlagern sind mit Sicherheit notwendige Aufwendungen (wenn die Wohnung dafür keinen ausreichenden Platz bietet.

Externe Übernachtungskosten sind dies wahrscheinlich auch - wobei hier sicher wieder zu prüfen ist, ob es keine Alternative gibt. Denn das unscheinbare Wörtchen "angemessen" beinhaltet nach meinem Verständnis auch die Pflicht des Mieters, die Kosten auf ein Minimum zu reduzieren und mit nach preiswerten Lösungen zu suchen. Angemessen ist eben immer auch Auslegungssache.
********sign Frau
6.854 Beiträge
Ich kann nicht sagen, wie es rechtlich geregelt ist, aber ich kann schreiben, wie es bei uns damals war.

Wir hatten eine ähnliche Kernsanierung über eine WoBau-Gesellschaft zu erdulden. Diese hat uns Kartons angeliefert, wir haben sie verpackt und die Arbeiter haben sie in eine leerstehende Wohnung verfrachtet, die erst nach der Fertigstellung unserer Sanierung dran war. Dann haben sie jedem entweder angeboten, in einem anderen Block leerstehende Wohnung quasi eine WG mit den jeweilig betroffenen Mietern einzugehen oder in der Wohnung zu verbleiben und eine Toilette eine Etage tiefer zu benutzen.

Die eigene Wohnung wurde fachgerecht verklebt und Fußböden durch Umzugsmatten geschützt. Ich habe mich mit meinen Katzen tagsüber in eine leere Nachbarwohnung verdrückt und bin zum Schlafen wieder in meine Wohnung gegangen.

Diese Unannehmlichkeiten dauerten 2 Wochen und wurden mit einer Gutschrift von 150€ zur Miete verrechnet. Außerdem hat uns die Gesellschaft zu einem Essen eingeladen.

In diesem Haus wohnten 18 Parteien von 25 bis 96 Jahren und alle haben es über sich ergehen lassen müssen.

Nach Abschluss der Arbeiten wurde alles von professionellen Firmen sauber gemacht, die Kartons wieder in die entsprechenden Zimmer gestellt und wir brauchten nur wieder ein zu räumen!
So wie es siedom50 schrieb, sollte es auch ablaufen.
bei uns war es ähnlich........
wie bei siedom50.

wir hatten ab ende oktober/ anfang november neue leitungen für heizungen angebracht bekommen.
alles wurde ordentlich mit folie dicht gemacht und ordentlich gearbeitet,daß man es ertragen konnte.
es wurden wände aufgebohrt und leitungen verlegt.
es betraf auch alle mieter im hause.

der vermieter kam uns allen entgegen.25% mieterlass mit ankündigung,wenn die handwerker nicht fertig werden,daß wir dann nur noch 50% zahlen müssten.
heizkörper wurden kostenfrei zur verfügung gestellt.
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