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Fahrrad-Diebstahl im Mietshaus

******iga Frau
450 Beiträge
Themenersteller 
Fahrrad-Diebstahl im Mietshaus
Frau Fröhlich ist das angeschlossene Hollandrad aus dem Kellervorraum - Abstellplatz für Räder der Nachbarn - gestohlen worden.

Keine Türen aufgebrochen - man muss vermuten, dass das Rad von einer Person mit Zugang zum Haus entwendet wurde.

Häufig steht die Hauseingangstür stundenlang auf, nachdem die Müllabführ sie nicht wieder verschlossen hat oder sie ein unachtsamer Nachbar offen ließ.

Der Zugang vom Treppenhaus zu den Kellerräumen ist durch eine weitere verschlossene Tür getrennt


Die Hausrat-Versicherung haftet nur bei Einbruch/Diebstahl, oder?


Welche Möglichkeiten hat Frau Fröhlich, um ihr gestohlenes Rad ersetzt zu bekommen?!?!?!
ohne
extra Versicherung fürs Fahhrad wird es schwer ... fürchte ich. Versicherungen sind zuverlässig im allgemeinen nur bei der Abbuchung der Beiträge ...

LG,

Sebastian
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Die Hausrat-Versicherung haftet nur bei Einbruch/Diebstahl, oder?


meine versicherung haftet für geklaute fahrräder, aber das musste ich (selbstredend) VOR dem diebstahl mit eintragen lassen....
Die richtige Versicherung
zaht bei Diebstahl. Meine zahlt sogar den Neupreis. Versichert ist man 24 Stunden und nicht wie bei anderen nur Tagsüber.
Man ist auch versichert wenn das Fahrrad beim Einkaufen gestohlen wird.

Einzige Voraussetzung ist es, das man den Diebstahl bei der Polizei anzeigt.

Also nicht auf die VS schimpfen, es gibt auch Gute. Man muß sich, wie in so vielen Dingen, einfach gut informieren.
das stimmt ...
... aber was ist schon die richtige Versicherung. Leider weiß man das oft erst hinterher ...

Aber schon richtig. Genau lesen, was man braucht und nicht vorschnell unterschreiben!
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Also nicht auf die VS schimpfen, es gibt auch Gute. Man muß sich, wie in so vielen Dingen, einfach gut informieren.


gut und umfassend versichert zu sein kostet aber auch.... und viele nehmen nur das basisprogramm...
Nun ja …
… aus dem grundsätzlich verschlossenen Kellervorraum wurde das Rad also entwendet, ohne dass die Tür zu den Kellerräumen irgendwelche Einbruchspuren hat.
In diesem Fall empfehle ich Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, damit dieser bescheinigt, dass außer den Mietern niemand Zutritt zu den Kellern und somit auch nicht zu dem Kellervorraum hat, da der Zugang grundsätzlich verschlossen ist.
Vorab den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und dann an die Versicherung wenden.

Vorher noch dieses hier lesen: http://www.financescout24.de … tgeber/fahrraddiebstahl.aspx

Viel Erfolg!
GS
Frau Fröhlich ist das angeschlossene Hollandrad aus dem Kellervorraum

Der Zugang vom Treppenhaus zu den Kellerräumen ist durch eine weitere verschlossene Tür getrennt

Nur zur Verdeutlichung:
Dieser KellerVORRAUM ist VOR oder NACH den nochmals verschlossen/oder abgeschlossenen Kellerräumen?

Sollten die Fahrräder einfach unter der Treppe zum Keller VOR den eigentlichen Kellerräumen, die nur Zutritt mit Schlüssel haben,
stehen,
könnte das eben Jeder gesehen + geklaut haben.

Du schreibst ja selbst,
das in dem Haus nicht auf geschlossene Hauseingangstüre geachtet wird... (warum nicht?)


Mrs. Highroller
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die Hausratversicherung erstattet in der Regel immer den Neupreis, allerdings sind Fahrräder nur eingeschlossen, wenn es extra beantragt wurde (meist in % der Versicherungssumme - egal wie viele Fahrräder).

Eingeschlossen ist Einbruchdiebstahl oder auch Diebstahl - allerdings gibt es da bestimmte Bedingungen: Das Fahrrad muss in Gebrauch gewesen sein oder aber einen so wie möglich sicheren Ort an und/oder eingeschlossen.

In einem abgeschlossenen (!) Gemeinschafts-Fahrradkeller sind Fahrräder nur versichert, wenn sie gleichzeitig auch angeschlossen waren. In einem abgeschlossenen Privatkeller oder auch in der Wohnung ist ein weiteres Anschließen nicht nötig.

Übrigens ist das Einschleichen dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt - wenn also jemand eine vorübergehend offene Tür nutzt, um dadurch in einen ansonsten verschlossenen Raum zu kommen, ist dies ebenfalls mitversichert.

Reine Fahrradversicherungen haben meist weitergehenden Umfang - sind aber auch entsprechend teuer und gelten im Allgemeinen nur für das Rad, für das sie abgeschlossen sind.
******iga Frau
450 Beiträge
Themenersteller 
Frau Fröhlichs Fahrrad stand nicht im Privatkeller, sondern in einer Nische des Keller-Vorraumes, in dem alle Nachbarn Räder abstellen.

Das Rad war mit einem Fahrrad-Schloss gesichert.

Ausser den Hausbewohnern und den Müll-Leuten hat niemand Zugang zu den Keller-Räumen.

Die Keller - Tür wird mit einem Zylinderachloss verriegelt und ist stehts geschlossen .

Warum die Hauseingangstür ständig "offen steht" fragt sich Frau Fröhlich auch...................



Vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Hinweise.

*wink*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Frau Fröhlichs Fahrrad stand nicht im Privatkeller, sondern in einer Nische des Keller-Vorraumes, in dem alle Nachbarn Räder abstellen.

Das Rad war mit einem Fahrrad-Schloss gesichert.

Ausser den Hausbewohnern und den Müll-Leuten hat niemand Zugang zu den Keller-Räumen.

Die Keller - Tür wird mit einem Zylinderachloss verriegelt und ist stehts geschlossen .
Damit ist den Vorschriften der HR-Versicherung genüge getan. Es stand separat angeschlossen in einem Raum, zu dem nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat (verschlossener Gemeinschaftsraum).

Die HR-Versicherung muss nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen hier zahlen, selbst wenn das Fahrrad nicht explizit mit eingeschlossen ist. Denn ein Fahrrad zählt (auch wie z.B. Paddelbote oder Surfbretter) zum Hausrat.

Die Option der Fahrradversicherung erweitert die HR-Versicherung nur für den Fall, dass das Fahrrad in Gebrauch ist und sich nicht in einem abgeschlossenen Gebäude/Raum befindet.
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