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Das Ende der Genitalverstümmelung?

**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Das Ende der Genitalverstümmelung?
Ein wegweisendes absolut richtiges Urteil des LG Köln sorgt derzeit für Furore und die übliche Betroffenheit nebst Antisemitismuskeule (obwohl es im Fall nicht um die jüdische Zirkumzision ging).

Prof. Dr. Holm Putzke, LG Köln fällt wegweisendes Urteil: Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten. In: Legal Tribune ONLINE, 26.06.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/6472/ (abgerufen am 28.06.2012)

(Ich weiß, der Link führt nicht direkt zum Urteil, dafür aber zu der zutreffenden Besprechung.)

Der Automatismus der Diskussion schlägt hohe Wellen, vom Vergleich männlicher mit weiblicher Genitalverstümmelung über Ohrlochstechen und der Gegenüberstellung elterlicher und kindlicher Religionsfreihet etc.

Wie siehts hier aus?
In unseren Kliniken läuft es doch so: Die religiös motivierten Eltern kommen zur Aufnahme und lassen sich bei ihrem Sohn eine Phimose (Vorhautverengung) diagnostizieren, obwohl diese nicht vorliegt.
Die Ärzte spielen da mit und schon liegt das Kind auf dem OP-Tisch.

Wer soll klagen - etwa das Kind?
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Wer soll klagen - etwa das Kind?

Derjenige, der diesen Kuhhandel mitbekommt.
Immerhin handelt es sich bei jedem, der es mitbekommt um eine Begünstigungshandlung. Ggf. sogar eine eigene schwere Körperverletzung durch Unterlassen.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Alles andere fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.

Es war doch schon seit jeher so, daß die Krankenkasse eine derartige OP nie aufgrund religiöser Indikation bezahlt haben - da wurde eben einfach eine medizinische erfunden.
Aufgrund des Gerichtsurteils wird sich wohl wenn, dann nur schleppend etwas ändern.

Wie sieht es fernen mit Ohrlochstechen aus? Kann mein Kind dies dann nur selbst mit 18 tun und nicht mehr mit 16 mit Unterschrift der Eltern?
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Ich begrüße das Urteil auch. Es kann Berlin zum Handeln zwingen, weil sicherlich die Interessensverbände der entsprechenden Religionen auf einer gesetzlichen Klärung bestehen werden.

Ich bin sehr gespannt, was sich daraus entwickelt.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Alles andere fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.

Das hat mit Schweigepflicht nichts zu tun. Zumal diese sich auch rein rechtlich eher auf das Auskunftsverweigerungsrecht bezieht.

Wie sieht es fernen mit Ohrlochstechen aus?

Ein durchaus richtiger Einwand. Mit Deinem Nachsatz bzgl. 16 oder 18 Jahre hinkt er allergings.

1. ist ein Ohrloch reversibel.
2. ist dadurch die tragweite einer solchen Entscheidung geringer,
so dass 3. hier selbst ein Kind soweit einsichtig sein kann, dass es dem auch zustimmen kann, im Einvernehmen mit den Eltern.

Das Piercen von Säuglingen oder Kleinkindern auf Wunsch der Eltern stellt jedoch in gleichem Maße (m.A.n.) eine Körperverletzung da, die mit paralleler Begründung nicht gerechtgertigt ist.
Zumal die Argumentation ja sogar allgemein parallel verläuft:

Ein Piercing/Ohrloch kann auf Kindeswunsch mit Erlaubnis der Eltern gestochen werden, ein Tattoo mit dem Hinweis auf die (nahezue) Endgültigkeit der Entscheidung nicht.
Geht es nicht um die (nicht medizinisch indizierte) Körperverletzung ansich? Ob nun reversibel oder nicht, die körperliche Unversehrtheit ist ja in dem Moment nicht mehr gegeben.

Wir hatten es ja auch schon mit Urteilen, allein wegen physischer Erziehungsmaßnahmen der Eltern !
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Wie sieht es fernen mit Ohrlochstechen aus? Kann mein Kind dies dann nur selbst mit 18 tun und nicht mehr mit 16 mit Unterschrift der Eltern?
Ähh - Ohrlöcher können und dürfen auch bei 4- oder 6-jährigen gestochen werden - auch normale Piercings sind ja nicht zwingend erst ab 14 oder 16 - jedenfalls wenn sich Eltern und Kind einig sind.
Die Reversibilität und die Geringfügigkeit der Verletzung spielt dabei sicherlich eine Rolle.

Außerdem sind ein Piercing am Ohrläppchen und eine irreversibele Amputation von Teilen der Genitalien ja nicht mal im Geringsten vergleichbar. *headcrash*



Zum Thema: in Schweden ist man in der Frage der genitalen Verstümmelungen schon ein paar Schritte weiter: dort müssen Jungen mit angeblicher Vorhautverengung einem medizinischen Gutachter vorgestellt werden bevor eine Beschneidung genehmigt werden kann - andernfalls ist es strafbar. Ein gewöhnliches Attest vom Arzt reicht dort nicht mehr aus - seitdem ist die Zahl der Vorhautverengungen in Schweden eklatant zurückgegangen...
**********annov Paar
1.501 Beiträge
Übrigens
HAben wir schon mitbekommen, das Ärzte in normalen Chirugischen Praxen dieses nebenbei mit anbieten und die Eltern und das Kind dann als Privatpatienten behandelt werden. Dann braucht es nich mal die falsche Diagnose (die ja auch eine Fälschung wäre). Tja es würde nur was bringen wenn die Kinder die Eltern verklagen würden, analog sollte die Verjährung genauso wie bei Vergewalltigung erst mit dem 18 Geburtstag beginnen, nur dann wird so ein Urteil was bringen.
Aber die Türkei genauso wie der Staat Israel werden dieses Urteil nicht anerkennen und wenn dort die Beschneidungen statt finden, wird dies auch keiner verfolgen können!

Herr Lucky
Raffiniert an dem Urteil ist, dass der Angeklagte freigesprochen wurde: wegen “unvermeidbarem Verbotsirrtums”, d.h. man konnte von dem Arzt nicht erwarten, das Kriminelle seines Handelns zu erkennen.

Das klingt entlarvend, fast entwaffnend, ist aber in Wahrheit ein höchst geschickter Schachzug: Denn damit kann der Arzt kein Rechtsmittel einlegen. Das Urteil wird rechtskräftig und steht künftig allen, die das gut finden, als Referenz zur Verfügung. Es gibt insbesondere keine Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe, wo das Urteil mit Donnerhall aufgehoben werden würde. All das wird es mangels Beschwer des Angeklagten nicht geben. Raffiniert gemacht, wie gesagt.
Rechtliches "Neuland"
Es gibt insbesondere keine Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe, wo das Urteil mit Donnerhall aufgehoben werden würde.

Da wäre ich mir lange nicht so sicher.

Das Urteil bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Weltlichem, insbesondere der körperlichen Unversehrtheit.
Da sind m.E. die Entscheidungen sehr sehr schwer prognostizierbar.
Ich
*******itch
13.521 Beiträge
Tja es würde nur was bringen wenn die Kinder die Eltern verklagen würden,
Nö, die Anzeige kann jeder machen der es mitbekommen hat - genau wie beim verhandelten Fall.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
wo das Urteil mit Donnerhall aufgehoben werden würde.

Das sehe ich auch nicht so.
Die Abwägung ist völlig korrekt verlaufen. Die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, allgemeine Selbstbestimmung und (negative) Religionsfreiheit wirken stärker als die Religions- und Erziehungsfreiheit der Eltern.
Auch bei uns laufen Beschneidungen
unter der medizinischen Indikation " Phimose " und alle drücken ein bis drei Augen inkl . Hühnerauge zu . Ergo , wo kein Kläger da kein Angeklagter . UND warum sollen die Eltern auch privat bezahlen , wenn doch die blöde Allgemeinheit zahlt ?!
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Anzeige erstatten. Wer das macht, ist egal. Hauptsache jemand meldet sich bei StA oder Polizei. Geht sogar anonym.
Und wie sieht es mit § 203 StGB aus für uns als Pflegepersonal?
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Meiner Ansicht nach, ist die Anzeige einer Körperverletzung, der ein Pfleger gewahr wird, nicht "unbefugt" i.S.v. § 203 StGB und damit auch nicht strafbar.
*****cgn Frau
8.385 Beiträge
Im Gegenteil. Wer Kenntnis von einer Straftat hat und nicht handelt.....
Im endeffekt ist das Urteil nicht spektakulär wegen seines Inhalts, sondern wegen seiner Wirkung.

Exkurs: In D haben Urteile in der Regel keine Bindungswirkung für andere Gerichte (das BVerfG bleibt mal außen vor).

Das bedeutet, dass andere Gerichte nicht an die Rechtsprechung des LG Köln gebunden sind. Das LG Berlin kann das zum Beispiel komplett anders sehen. Allerdings besteht jetzt nicht mehr die Möglichkeit sich auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu berufen.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Hier noch eine hervorragende Besprechung des Urteils, welche auch die Kritiker argumentativ leerlaufen läßt.


*********dev75 Mann
167 Beiträge
Ich denke hier ist zu trennen zwischen dem reinen strafrechtlichen Aspekt und der weitergehenden Bedeutung, die auch stark in die Elternrechte und die Religionsausübung greift.

Grundsätzlich sind wohl die Tatbestandsvoraussetzungen der Körperverletzung gegeben. Das es dennoch nicht zu einer Verurteilung kommt liegt, das die weiteren Prüfungspunkte Rechtswidrigkeit und Schuld eben nicht greifen. Grundsätzlich ist gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Strafsachen die Revison zum BGH möglich - und hier wäre dann durchaus eine zumindest faktische Bindungswirkung gegeben. Kommt durchaus vor das sich Richter an Entscheidungen des obersten deutschen Instanzgerichtes halten.

Bezüglich des Elternrechts und Religionsfreiheit stellt sich nunmehr die Frage wie verhalte ich mich als Staat - wie weit respektiere ich das Elternrecht und wieweit übe ich das staatliche Wächteramt aus ?
Wie weit achte ich Ansichten anderer Religionen und wie weit verschaffe ich dem hiesigen StGB Vorrang ?
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Themenersteller 
Körperverletzung liegt tatbestandlich völlig unstrittig vor.
Sie war hier auch rechtswidrig, allerdings lag ein unvermeidbarer Tatbestandsirrtum vor.
Revision zum BGH kommt nicht in Betracht, da das Urteil rechtskräftig ist. Außerdem wurde der Arzt freigesprochen, so dass ihm das Rechtsmittel sowieso nicht offenstand.
Das Kölner Urteil
hat ja zwei Seiten.
1. Der behandelnde Arzt wurde freigesprochen - auch in 2. Instanz. Soweit, so gut.
2. Dem Arzt wurde ein unvermeidbarer Verbotsirrtum bescheinigt. Er hätte es nicht besser wissen müssen. Soweit, so schlecht; denn das setzt voraus, dass man für alle nicht medizinisch indizierten Eingriffe an Minderjährigen keinen Erlaubnistatbestand setzt-

Das Ohrstechen bei einer 4-jährigen ist natürlich eine vorsätzliche Körperverletzung - auch wenn die 4-jährige und ihre Eltern das wollen. Dass dem so ist, erkennt man sofort, wenn man die Kontrollüberlegung anstellt, dass das jemand gegen den Willen des Kindes und deren Eltern machte.

Diese Körperverletzung bedarf einer Rechtfertigung, um nicht strafbar zu sein. Diese zu finden tut sich die Rechtswisenschaft schon seit langem schwer. Man entwickelte dafür den Begriff der Sozialadäquanz. Wenn es ein sozial adäquates Verhalten ist, Minderjährigen Ohrlöcher zu stechen, dann soll es nicht strabar sein. Diesen Rechtfertigungsgrund der Sozialadäquanz lehnt das Gericht explizit ab.

Sollte sich wider Erwarten diese Rechtsprechung durchsetzen, wären auch Piercings bei Jugendlichen unrettbar strafbare Körperverletzung; denn auch die können in eine medizinisch nicht indizierte Behandlung eigentlich nicht wirksam einwilligen - und die ganzen Schönheitsoperationen bei Minderjährigen (und damit meine ich nicht Phimose-Behandlungen) fallen dann auch unter diese Kategorie.

Dass ein Strafgericht sich einer in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretenen absoluten Mindermeinung anschließt, wohl wissend, dass kein anderes Gericht so entschieden hat, ist schon ein bemerkenswerter Vorgang. Wenn das Landgericht Köln den Arzt ebenso wie die 1. Instanz hätte freisprechen wollen, dann ganz einfach, in dem es für religiös motivierte Beschneidungen die Strafbarkeit verneint hätte. In den USA werden 2/3 aller männlichen Neugeborenen beschnitten, aus medizinischen Überlegungen (Hygiene), und aus religiösen Motiven, und aus welchen Gründen auch sonst noch.

Dass wir die jüdischen und muslimischen Jungen nun wieder von Imamen etc. beschneiden lassen, ihnen also den Schutz der ärztlichen Kunst wegnehmen, is der eigentliche Skandal, der hinter diesem Urteil steckt. Man hat vor vielen Jahren das Abtreibungsrecht u.a. deshalb iberalisiert, weil es allzuviele Frauen gab, die nach Eingriffen der sog. Engelmacherinnen starben.
Lebensfroh3
Die medizinische Versorgung wird keinesfalls weggenommen , denn die Eltern muslimischen Glaubens dürfen recht gerne im eigenen Land ihren Jungen von einem dort niedergelassenen Arzt operiert werden .
Warum zum Teufel sollen sich die Ärzte hier in die Nesseln setzen ?! Und by the way , seltsamerweise habe ich noch keinen jüdischen Jungen für eine Zirkumzision auf dem Tisch gehabt . Ein Schelm der böses dabei denkt .
Schon vor jahren wurde beim deutschen Urologenkonmgress dieses Thema debattiert .
Recht auf Religionsfreie Erziehung
Ich finde sowieso das Kinder ein Recht auf Religionsfreie Erziehung haben (deswegen bin ich auch ein Fan von allgemeiner Schulpflicht und ähnlichem, damit Kinder in Kontakt zu andere Weltbilder und Vorstellungen kommen da der Zugang zu verschieden Ansichten maßgebend entscheiden ist wie das eigene Weltbild entsteht. Bekommt von klein auf immer nur das eine Weltbild eingetrichtert ist es schwer sich losgelöst (von den Menschen die man liebt) eine andere ggf. gegengesetzte Meinung zu bilden…) -> man sieht das ja gut bei Kindern die bei religiösen Fundamentalisten aufwachsen…

Aber soweit man als Erwachsener Mensch sich diene Regelwerk unterwerfen will und sich damit wohl fühlt ist das absolut OK für mich anders eben bei Kindern die da keine Wahl haben sondern eingeboren werden und sich nicht dafür entscheiden sondern in diese Richtung geprägt erzogen werden… bin ich auch gegen die Taufe, ja bin ich! Ich fand es unmöglich, dass ich als nicht religiöser Mensch der niemals in eine Religion eingetreten bin austreten musste. Ich wurde gegen meinen Willen katholisch gemacht… das war nicht meine Entscheidung. Ich bin diese Glaubensgemeinschaft niemals willentlich beigetreten… aber ich bin froh, dass diese nur mit Wasser über meinen Kopf passiert ist und keine Körperlichen Veränderungen vorgenommen wurden.

Man sollte erst als Erwachsen eine echte Bindung zu einer religiösen Gemeinschaft aufbauen dürfen .. weil ich denke die Tragweite einer solchen Verantwortung ist immens. Dazu gehört auch das man als Erwachsen bewusst sich für oder gegen eine Körper Verstümmelung entscheiden können muss.

Man kann eine Beschneidung nun mal nicht rückgängig machen… und es ist und bleibt für meine Geschmack Körperverletzung einem Menschen und das gegen den freien Willen dieser Person an zu tun…

Wenn ein Erwachsen Mann das tuen will weil er es schöner findet oder weil es seiner Glaubensrichtung entspricht, ist das OK für mich.
Aber ein Kind hat das absoluter Recht auf 100% Unversehrtheit…

Es wird sowieso viel zu viel toleriert in Namen von Religion und Religionsfreiheit wobei ich den Begriff Freiheit im Zusammenhang mit dem Wort Religion schon kritisch betrachte.. die wenigsten Religionen geben Freiheit sondern Grenzen, Regeln, Lebensvorschriften und Verhaltensnormen die jeden Menschen in der freien Entfaltung und Entwicklung einschränken.
Toleranz ist gut, aber nicht gegenüber den Intoleranten.

Die Beschneidung ist da das beste Beispiel wie sehe in der Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingegriffen wird. Wenn sich diese Kind zu einem nicht religiösen Menschen entwickelt trägt er doch das Religiöse Relikt was ihm seine Eltern aufgezwungen haben, mit sich rum es gibt kein ZURÜCK!

Und dabei geht es nicht ob Männer es schöner finden beschnitten oder nicht, ob es sich besser oder schlechter anfühlt es geht einfach darum das ein Baby nicht dem Lebensvorgaben der Eltern in der Form unterworfen sein darf das diese Körperliche Dinge am Baby ändern dürfen..
Wäre es Teil der Religion die Fingerkuppe vom Linken kleinen Finger abzuscheiden wäre das genauso falsch (obwohl man ganz sicher auch ohne Probleme damit leben könnte)

Es ist einfach nicht richtig!

PS:
Und ich bin auch dagegen das Babys Ohrlöcher bekommen!
Es würde keiner von uns "sterben" oder eingeschränkt leben, wenn Ohrlöcher, Tattoos, Piercings ect. erst ab 18 erlaubt wären…
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