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Problem mit ehemaligem Zwischenmieter

Problem mit ehemaligem Zwischenmieter
Ich hatte im ersten Quartal des Jahres meine alte Wohnung mehrere Male zwischenvermietet und habe nun ein Problem mit dem letzten Mieter. Ich habe einen von ihm unterschriebenen Vertrag, in welchem er die Wohnung für 2Monate anmietet-er hat die insgesamt 600Euro auch direkt bezahlt. Dann äußerte er mehrere Male, dass er wohl doch kein Referendariat (Lehramtsstudent) in meiner Stadt bekommen würde und es sein könnte, dass er wieder ausziehen muss. Dann hatte mein Vermieter plötzlich einen Nachmieter, weswegen ich meinen Zwischenmieter gefragt habe, ob er seine Koffer packen würde-was er tat. Kurze Zeit später stand auch fest,dass er die Stadt verlassen wird. Voreilig wie ich bin hab ich ihm mündlich und auch mehrere Male per Email zugesagt ihm die 300Euro für den nicht angetretenen Monat zurückzuzahlen. 100Euro hat er auch schon bekommen. Nun haben wir uns dermaßen in die Wolle bekommen, dass wir uns nur noch streiten und jeder auf seiner Position verharrt. Meine sieht dabei so aus, dass ich ihm das restliche Geld nicht geben will. Jetzt hat er gesagt dass der Vertrag ja sowieso nicht sei, da er über zwei Monate geht, er aber nur einen angetreten hat. Er hat im Gegensatz noch Emails von mir zum vorlegen und will einen Anwalt einschalten, wenn ich ihm das Geld nicht gebe...wer hat nun Recht?
*******Maxx Mann
11.960 Beiträge
Gruppen-Mod 
Aus moralischer wie logischer Sicht:
Gib ihm das restliche Geld, freu dich, dass er dir für den einen Monat die Miete "gerettet" hat und auch noch vorzeitig ausziehen konnte (denn vereinbart hattet ihr zwei Monate, die du jetzt offenbar gar nicht erfüllen konntest) und gut ist.

Auch juristisch wirst du kaum mehr Glück haben, denn du hast ihm ja zugesichert, die Miete für einen Monat zurück zu zahlen. Es wird dann wohl nur teurer für dich.
*******Maxx Mann
11.960 Beiträge
Gruppen-Mod 
P.S. Hat dein Vermieter eigentlich gewusst, dass du untervermietest? Und hat er zugestimmt?
********Herz Frau
37.592 Beiträge
Abgesehen davon, daß konkreter Rechtsrat hier nicht zu erwarten ist:

Ich sehe nicht so wirklich einen Grund, warum du ihm die restlichen 200€ nicht geben willst, außer "wir haben uns in die Wolle bekommen..." .

Wenn da nicht wirklich etwas vorliegt (Verunreinigungen, Beschädigungen...) würde ich zahlen.
Welche Begründung liegt hier vor?
Warum willst Du Ihm die restlichen 200,-€ nicht zurückzahlen?

Hört sich für mich so an, als ob Du weder mit Deinem Vermieter, noch mit Deinem Untermieter, keine rechtliche Basis geschaffen hast.

1.) Schriftliche Erlaubnis der Untervermietung
2.) Untervermietungsvertrag, mit der festgelegten Zeit

Wenn Du das alles nicht hast und auch keine Schadenübernahmeerklärung, hast Du überhaupt keinen Anspruch auf das Geld.
Von der Moral, die hier in Deutschland ja auch nicht mehr existiert, mal abgesehen.
Sollte er ernst machen, bekommst Du von Ihm und Deinem Vermieter wesentlich höhere Kosten aufgehalst.

Ansonsten schliesse ich mich den Ausführungen von Sorbas an.
Sorry, aber § 540 BGB ist kein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB. Der untermietvertrag ist damit nicht nichtig!
nur Schriftlich
Nur schriftliches hat eine wirkliche Rechtskraft, das muß vorliegen, sag ich doch.
Also wo ist der Vertrag?
Re:
Mit meinem Vermieter war das Alles abgeklärt...und ich bin die einzige die einen Vertrag hat, er hat nur die emails
Liebe ...
... Leute, wir wollen doch nicht zu sehr in eine Rechtsberatung eintreten. *zwinker*
**********ker79 Mann
696 Beiträge
@*****eib

Das ist nicht richtig. Mietverträge über Wohnraum sind formfrei und können auch mündlich abgeschlossen werden. Nur Dauermietverträge über einem Jahr sind in Schriftform abzuschliessen. Wobei auch da ein Formfehler keine Nichtigkeit nach sich zieht.
Etwas anderes ist die Sache der Beweiskraft.
Re
Leute, dass sollte jetzt hier nicht zu einer riesigen Sache werden. Ich überweis es dem Kerl einfach und damit hat sich das Thema auch
Damit ...
... beenden wir den thread auf Wunsch der TE.

*geschlossen*
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