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Ruhestörungen vor 22 Uhr

*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
Ruhestörungen vor 22 Uhr
Hallo,

ich hab da mal wieder einen fiktiven Fall zur Diskussion.

Nehmen wir mal an, in einem 3 Familienhaus würde eine Familie mit 2 Kindern wohnen. Diese Familie wohnt seit 8 Monaten in dieser Wohnung (Vorher hat der Mann der Familie mit einem Arbeitskollegen dort 6 Monate gelebt).
Diese Familie würde Nachts ständig krach machen ( Streiterein, Sex, Türen knallen, durch die Wohnung trampeln ... etc.)
Man könnte annehmen das man die Familie schon viele viele Male darauf aufmerksam gemacht hätte und sich die Situation mittlerweile so entwickelt hätte das diese Familie eine Abmahnung vom Vermieter (würde auch im Haus wohnen ) erhalten hätte und mit der anderen Familie im Haus nicht mehr spricht.
Nun aber könnte sich die Situation so verändert haben, das diese Familie Ihrem 5-6 Jährigem Sohn gestattet nun permanent durch die Wohnung zu trampel, zu rennen, mit Spielzeug zu knallen etc.
Dies geschehe dann bis Punkt 21.30 Uhr.
Sprich man hätte am Nachmittag ca. 6 - 8 Stunden dieses Getrampel.

Meine Fragen nun.

1. Müsste diese zweite Familie im Haus tatsächlich viele Stunden permanenten (mutwilligen) Krach dulden? Auch wenn diese Familie schulpflichtige Kinder hätte die davon gestört werden.

2. Der Mietvertrag würde auf diese 2er-Männer-WG laufen und die Wohnung würde vom Vermieter ausdrücklich nur für 2 Personen gestattet, da sie sonst zu klein wäre.
Hätte der Vermieter hier vielleicht die Chance dieser Familie wegen "nichtvertraglicher Nutzung" oder sowas zu kündigen?

Und nun viel Spaß beim Diskutieren.

Liebe Grüße
flagrantia
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Soweit ich weiss, ...
... fällt der Lärm von spielenden Kindern nicht unter Lärmbelästigung.

Üblicher Kinderlärm im Mehrfamilienhaus ist hinzunehmen. Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern
WUM 1991, S. 558-559 (LT)
WUM 1992, S. 471 - 472 (LT)

Lärm von spielenden Kindern ist auch empfindlichen Nachbarn zumutbar.
Mieter Zeitung, Sept. 1989

Nachbarn müssen den unvermeidlichen Lärm, der durch spielende Kinder verursacht wird, hinnehmen.
LG, Berlin Aktenzeichen 61, S. 288 / 1985

Kinderlärm ist hinzunehmen. Eine Unterlassungsklage gem. §1004 Abs. I BGB ist somit erfolglos.
AG, Kassel 872c 855/ 91

und:
http://www.dieneuewohnung.in … tliches/?artikel=Kinderlaerm
********Herz Frau
37.532 Beiträge
Die Mutwilligkeit dürfte schwer nachzuweisen sein... wenn es eine Chance gibt, die unbeliebte Familie loszuwerden, dann wegen zweitens. *zwinker*

2. Der Mietvertrag würde auf diese 2er-Männer-WG laufen und die Wohnung würde vom Vermieter ausdrücklich nur für 2 Personen gestattet, da sie sonst zu klein wäre.
Hätte der Vermieter hier vielleicht die Chance dieser Familie wegen "nichtvertraglicher Nutzung" oder sowas zu kündigen?

Solange die Nutzungsänderung nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und die Wohnung tatsächlich für die 4köpfige Familie zu klein ist, wäre das sicher einen Versuch wert.
*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
Das Kinderlärm hinzunehmen ist, ist klar ....

Mir stellte sich nur die Frage ob wirklich in jeglicher Intensität ...?
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Lies selbst
Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mietet, muss damit rechnen, dass die über ihm liegende Wohnung auch von einer Familie mit kleinen Kindern angemietet werden kann und sich daraus gewisse Beeinträchtigungen ergeben können und dies zu einer erhöhten Geräuschkulisse führt.
Laut einem Urteil des AG Wedding gehört dies zum normalen Mietgebrauch und ist vom Nachbarn hinzunehmen. Das Interesse der Mieter an einer ruhigen und ungestörten Wohnung ist nachrangig gegenüber dem Bedürfnis der in dem Wohnhaus befindlichen Kinder, sich kindgemäß und entsprechend lärmintensiv zu verhalten – wenn bei Mietvertragsabschluss erkennbar war, dass die Wohnung Kinderlärm ausgesetzt sein würde.

Wenn die Kinder allerdings übermäßigen oder mutwilligen Lärm verursachen (z.B. durch Springen von Stühlen), kann dies für die übrigen Mieter im Haus eine so starke Beeinträchtigung bedeuten, dass ein Mietmangel vorliegt. So beispielsweise bei vermeidbarem Lärm innerhalb der allgemeinen Ruhezeiten. Bei nächtlichen und extremen Lärmstörungen kann der Vermieter sogar berechtigt sein bzw. verpflichtet werden, den lärmenden Mietern zu kündigen (LG Berlin WuM 99, 329).

Fazit: Die geforderte erhöhte Toleranz gegenüber Kinderlärm findet dort ihre Grenze, wo der Lärm nicht mehr sozialadäquat ist, wo Eltern eine schuldhafte Pflicht- bzw. Aufsichtsverletzung vorzuwerfen ist. Bei der Prüfung der Sozialverträglichkeit bzw. Zumutbarkeit der durch spielende Kinder verursachten Geräusche – die Spitzenwerte von 80 dB(A) erreichen können – sind DIN-Normen und objektive Messergebnisse laut dem LG Berlin nur bedingt als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Es bleibt der Zeugenbeweis.

Aber:
WAS stört dich denn nun wirklich:
Dieses:
Diese Familie würde Nachts ständig krach machen ( Streiterein, Sex, Türen knallen, durch die Wohnung trampeln ... etc.

Oder das:
das diese Familie Ihrem 5-6 Jährigem Sohn gestattet nun permanent durch die Wohnung zu trampel, zu rennen, mit Spielzeug zu knallen etc.

Ersteres scheint sich ja, wenn ich das EP richtig gelesen habe, geändert zu haben.
Zumindest interpretiere ich das aus:
Nun aber könnte sich die Situation so verändert haben ...

Gegen zweiteres wirst du wohl nichts unternehmen können.

Ergo gehe ich davon aus, dass du
das diese Familie Ihrem 5-6 Jährigem Sohn gestattet nun permanent durch die Wohnung zu trampel, zu rennen, mit Spielzeug zu knallen etc.

verhindern willst durch:
Der Mietvertrag würde auf diese 2er-Männer-WG laufen und die Wohnung würde vom Vermieter ausdrücklich nur für 2 Personen gestattet, da sie sonst zu klein wäre.

*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn ein Vertrag bestimmte Inhalte hat (und diese Inhalte nicht rechtswidrig oder aufgrund anderer Bestimmungen wirkungslos sind), so kann von beiden Seiten auf das Einhalten des Vertrags gedrungen werden und bei Verstoß ggf. auch gekündigt werden.

Fraglich ist, ob nicht vielleicht das Hinnehmen des Einzugs der Familie (der Vermieter wohnt ja im Haus und hat es anscheinend mitbekommen und nicht sofort auf den Vertrag gepocht) eine Vertragsänderung durch konkludentes Handeln ... ? *hm*
Dazu hätte ich eine Frage:
Meine Tochter beginnt Geige zu lernen.

Ausserdem spielt sie Klavier, ich auch.

Sie ist in einer Musikklasse in der Schule.

Gibt es da Einschränkungen?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Einfachste und meist unkomplizierteste Form: Mit den anderen Mietern im Haus reden und Zeiten vereinbaren, in denen es geduldet werden kann. Gerade Geige kann extrem nerven *zwinker*

Ansonsten gibt es da verschiedenste Urteile - Google hilft weiter, aber ob es wirklich hilft? Die einen sagen so - die anderen sagen so. Und vergleichbar ist es eh selten.
*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
Die nächtlichen Ruhestörungen würde die Familie jetzt (meist) unterlassen.
Dementsprechend wäre das nicht mehr das Problem, sollte aber den Sachverhalt etwas untermauern.

Der Vermieter hätte mitbekommen das der Mann aus der WG ausgezogen ist und die Familie des anderen hinzugezogen ist und dies auch geduldet, obwohl er nicht wollte das ein bzw mehrere Kinder in dieser DG- Wohnung wohnen.
Aber da der Vermieter kein Unmensch wäre, hätte er dies geduldet, aber es wurde kein neuer Mietvertrag unterschrieben.

Nun könnte aber nicht nur die Familie im 1 OG schwer genervt sein, sondern auch der Vermieter, da die Wohnsituation nun für 2 Parteien nicht mehr schön wäre.

Eine gute Nachbarschaft hätte sich nach diversen Gesprächen mit der Bitte um Besserung und um Rücksichtnahme auf 3 Schulpflichtige Kinder, total ins Gegenteil gekehrt.

Gespräche untereinanderen wären nicht mehr möglich und hätten auch nichts gebracht .... bis zur Abmahnung die dann wenigstens zur nächtlichen Ruhe geführt hätte ....
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Meines ...
... Wissens nach muss auch kein neuer Mietvertrag unterschrieben werden.
Ich hatte meine Wohnung einst auch alleine bezogen. Und als mehr Mieter hinzukamen (damalige Freundin mit Sohn), habe ich dem Vermieter das nur mitgeteilt (wegen der NK-Abrechnungen).
Und als sie wieder ausgezogen sind, dasselbe.

Du schreibst:
obwohl er nicht wollte das ein bzw mehrere Kinder in dieser DG- Wohnung wohnen
Ist es jetzt ein Kind oder sind es mehrere?

Wenn es nur ein Kind wäre, wäre eine - sagen wir mal relativ geräumige - Zweizimmerwohnung ja nicht unbedingt "zu klein".
Ich erinnere an
die Wohnung würde vom Vermieter ausdrücklich nur für 2 Personen gestattet, da sie sonst zu klein wäre.
.
Bei mehreren Kindern wohl eher doch.

Ein anderer Aspekt:
Wenn der Eindruck entsteht, der Vermieter will nur nicht, dass Kinder (oder weitere Kinder) in dem Haus wohnen (ggf. wegen der "Lärmbelästigung"), und er versucht aber, die Mieter wegen "zu kleinem Wohnraum" herauszuklagen, könnte es sein, dass ein Gericht die Sache anders sieht.

Was wäre eigentlich, wenn aus:
Vorher hat der Mann der Familie mit einem Arbeitskollegen dort 6 Monate gelebt
folgendes geworden wäre:
Die beiden hätten sich geoutet, homosexuell zu sein und hätten ein Kind adoptiert?
oder der Arbeitskollege wäre ausgezogen und die Frau wäre ohne Kind eingezogen, aber später schwanger geworden?
Hätte der Vermieter auch in einem dieser beiden Fällen die Wohnung gekündigt, bzw. das Recht dazu gehabt?

Ganz wichtig wäre aber, zu wissen, wie denn der Mietvertrag für die Wohnung aussehen würde:
Steht dort drin, wieviele Personen in der Wohnung höchstens leben dürfen?
Ich kenne einen Fall, da wohnt eine sechsköpfige Familie in einer nicht ganz 90 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Wohnung (1 Wohn-Esszimmer, zwei Schlaf-Kinderzimmer, Küche, Diele, Bad)
Also "zu klein" scheint relativ.
********sign Frau
6.854 Beiträge
Boar, ich kenne eine einzelne Frau, die auf 45 m² lebt und !!ständig!!, also Tag und Nacht 24/7 dort 16 Personen leben. Dabei sind auch 4 Kleinkinder von 0 - 6 Jahren und ein kreischender Papagei. Und auch dort kann die WoBau nichts unternehmen, da die Mieterin von Besuch spricht!

Aber in Polen scheinen das normale Verhältnisse zu sein. Sie haben sich darauf eingestellt, die deutschen Mitmieter weniger!
*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
Es wären zwei Kinder, eins 5-6 und eins knapp 8 Monate ....

Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das jemand eine Wohnung bezieht und da dann dort jeder ein und ausziehen kann wie es ihm beliebt ....

Was im Mietvertrag festgelegt ist, weiß ich nicht.

Die Frau der Familie könnte aber beim Einzug schon gemeint haben das die Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.
Wir könnten ja mal annehmen das die Wohnung 75 qm hätte.
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Auch dazu ...
... ein Zitat:
Zur angemessenen Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45qm sind für eine, 60qm für zwei Personen angemessen.
Jede weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15qm beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Ist zwar aus http://www.sozialhilfe24.de/ … i-2/angemessene-wohnung.html , müsste hierfür aber auch genügen.
60 + 15 = 75
Wohnraum also ausreichend. Imho.
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Geduld üben?
Ihrem 5-6 Jährigem Sohn ... Dies geschehe dann bis Punkt 21.30 Uhr.
Sobald der Knabe in die Schule kommt, geht er sicher auch früher ins Bett *grins*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ob die Wohnung nach irgendwelchen Richtlinien von der Größe her angemessen ist oder nicht, ist für eine möglichen Aufhebung oder Kündigung des Mietvertrages wohl eher unerheblich. Wenn die Mieter sie für angemessen erachten und mit eventuellen Einschränkungen leben können und wollen, so ist das ihre Sache.

Einschränkungen können aber vom Mietvertrag her erfolgen - z.B. auch, weil die Höhe verschiedene Nebenkosten durchaus auch von der Zahl der Nutzer abhängt. Bei veränderter Nutzerzahl wäre also hier eine Anpassung der Umlage dieser Kosten durchaus möglich und sinnvoll.

Hier ist ja davon auszugehen, dass der Mietvertrag zur Nutzung durch eine WG aus zwei Männern (vermutlich sogar als Zweitwohnung am Arbeitsplatz, also ohne WE-Nutzung) vorgesehen war.

Da ein Dauer-Mietvertrag die Schriftform erfordert, könnte sich hier doch eine prinzipielle Kündigungsmöglichkeit wegen vertragswidriger Nutzung ergeben. Denn nur durch eine (vorübergehende) Duldung der veränderten Nutzung ist der Vertrag ja nicht geändert.

Andererseits gibt es auch einen rel. guten Mieterschutz - hier ist vielleicht doch ein konkreter anwaltlicher Rat angezeigt *g*
flagrantia
es ist echt schwierig da was zu machen.
du kannst höchstens alles mal dokumentieren.für später.........

die reglung ist klar.ruhestörung gilt ab 22 uhr.zimmerlautstärke darf nicht überschritten werden.
ruhezeiten sind von 22.00 - – 06.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr festgelegt.
wer sich gegen eine ruhestörung wehren möchte, sollte zunächst einen brief an den nachbarn schreiben und damit er die lärmbelästigung einstellt.(hab ich auch schon so umgesetzt)
nützt dies nichts, und keine reaktion folgt oder er gar die lärmbelästigung fortsetzt,ordnungsamt anrufen ,da die dafür zuständig sind.ein bußgeld kann in die tausende von euro gehen....das wissen viele nicht.
am wo-ende polizei holen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es ging ja konkret um den Lärm außerhalb dieser Ruhezeiten, speziell der durch die Kinder verursachte. Und direkt dagegen wird man in der Regel wenig unternehmen können - Kinder sind nun einmal nicht immer leise beim Spielen. ISSO und von Gerichten in der Regel auch so gesehen.

Der einige Weg in so einem Fall wie diesem scheint wirklich nur die hier eingebaute Hintertür über die nicht vertragsgerechte Nutzung zu sein. Eventuell wäre auch vom Vermieter mit anzuführen, dass er gerade wegen der geringen Schalldämmung des Dachgeschosses dieses eigentlich gar nicht vermieten wollte, aber bei einer 2-Mann-WG ohne Kinder mal eine Ausnahme machen wollte und das deshalb auch genau so in den Vertrag mit aufgenommen hat.
...das mit dem...
bußgeld kann richtig teuer werden, hab da mal was bis 8000.- euronen gelesen.
eine frage: das ordnungsamt ist auch zuständig?

lg. vom schmusemann
Eben-
sonst würde jeder mit einem brüllenden Säugling aus der Bude fliegen.

Was mich wundert: Wieso sind die Kinder so oft zu Hause und so selten draussen?

Pädagogisch bin ich mehr als erstaunt, juristisch sehe ich hier nichts.
*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
Generell wurde die Wohnung schon vermietet. Von den 2 Vormietern hat man wenig gehört.

Nur in diesem Fall ist die Situation halt so das jeder an dem Leben der Familie teilhaben "muss" *g* . Es wurde ja schon seit 8 Monaten versucht mit Ihnen zu sprechen ( seitens aller Parteien) aber kaum eine Besserung und schon gar keine Einsicht erfolgte ...

Und nun wird (ich könnte mir vorstellen zur reinen Provokation) den Kindern halt keine Grenze mehr gesetzt und sie können sich zum Leidwesen aller zu jederzeit austoben ...
Was unter normalen Umständen kein Thema wäre, wenn es denn nicht so viele Stunden am Tag wären. (Bis auf 4 Stunden Kiga pro Tag und evt 1 Stunde einkaufen).

Aus rein pädagogischer Sicht kann man natürlich sagen das ein 5-6 Jähriges Kind nicht bis um halb 10 abends wach sein sollte und auch mal rausgehen sollte. Aber wenn Mami keine Lust hat und lieber auf dem Balkon ihre Zeit verraucht, hat das Kind Elan bis Abends die Decke wackeln zu lassen ...

Wir könnten aber mal annehmen das es der Familie im 1 OG nun reichte und sie jedesmal wenns von oben trampelte (nach 20 Uhr) einen Ball an die Decke spielen. ( Das ist zwar auch nicht hilfreich eine Lösung zu finden, aber beruhigt doch ungemein *zwinker* )
Außerdem könnte man annehmen das auf dieses Ballspielen promt eine Reaktion erfolgt ... nämlich ein Kästchen mit 4 Ohropacs und der Mitteilung "Für eine gesegnete Nachtruhe" ....
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wir könnten aber mal annehmen das es der Familie im 1 OG nun reichte und sie jedesmal wenns von oben trampelte (nach 20 Uhr) einen Ball an die Decke spielen. ( Das ist zwar auch nicht hilfreich eine Lösung zu finden, aber beruhigt doch ungemein )
Außerdem könnte man annehmen das auf dieses Ballspielen promt eine Reaktion erfolgt ... nämlich ein Kästchen mit 4 Ohropacs und der Mitteilung "Für eine gesegnete Nachtruhe" ....
Na, das ist doch ein Weg der Annäherung *zwinker*

Kann man da nicht anknüpfen und versuchen, auf ein Miteinander statt einem Gegeneinander umzuschwenken?
*******tia Frau
3.094 Beiträge
Themenersteller 
Kann man da nicht anknüpfen und versuchen, auf ein Miteinander statt einem Gegeneinander umzuschwenken?

Wie gesagt, das wurde seit Februar diesen Jahres versucht ....
*********sser Paar
409 Beiträge
also ich würde da einfach mal mit dem jugendamt wegen der scheinbar desaströsen und mangelhaften pädagogischen erziehungsleistung der eltern sprechen... *fiesgrins*

...kann ja nicht sein, dass die kinder hier als "protest-/machtmittel" der eltern missbraucht werden... *zwinker*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Gruppen-Mod 
also ich würde da einfach mal mit dem jugendamt wegen der scheinbar desaströsen und mangelhaften pädagogischen erziehungsleistung der eltern sprechen...
Auch wenn ich dir wegen der mangelhaften pädagogischen Erziehungsleistung der Eltern Recht gebe - das Jugendamt wird hier kaum etwas machen. Was sollen sie auch tun? Nur weil die Eltern pädagogisch nicht erfolgreich sind, passiert gar nix. Denn dann müsste das Jugendamt bei mind. der Hälfte aller Kinder (OK, ist grob geschätzt) einschreiten ...
********sign Frau
6.854 Beiträge
Ich kann dazu nur sagen, daß das JuA nichts macht. Die sind froh, wenn ihre Problemfälle nicht auf der Straße sitzen.

Bei mir hat damals die Nachbarin als Spermaabladestelle für die interessierten männlichen Nachbarn fungiert. Manchmal kam dabei ein Kind raus... ansonsten tobten die bisherigen 4 Kids Tag und Nacht rum, wie sie wollten.

Ich habe ein Lärmprotokoll über 3 Jahre geführt und parallel meinen Arzt um Unterstützung gebeten. Alles zusammen hat dann nach 5 Jahren zu einer Umbettung der Dame nebst Clan in einen Nachbarblock geführt. Aber ich war mit den Nerven am Ende.

Vor 22 Uhr muß man sich alles gefallen lassen, so unmöglich einem das auch erscheint.
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