Ruhestörungen vor 22 Uhr
Hallo, ich hab da mal wieder einen fiktiven Fall zur Diskussion.
Nehmen wir mal an, in einem 3 Familienhaus würde eine Familie mit 2 Kindern wohnen. Diese Familie wohnt seit 8 Monaten in dieser Wohnung (Vorher hat der Mann der Familie mit einem Arbeitskollegen dort 6 Monate gelebt).
Diese Familie würde Nachts ständig krach machen ( Streiterein, Sex, Türen knallen, durch die Wohnung trampeln ... etc.)
Man könnte annehmen das man die Familie schon viele viele Male darauf aufmerksam gemacht hätte und sich die Situation mittlerweile so entwickelt hätte das diese Familie eine Abmahnung vom Vermieter (würde auch im Haus wohnen ) erhalten hätte und mit der anderen Familie im Haus nicht mehr spricht.
Nun aber könnte sich die Situation so verändert haben, das diese Familie Ihrem 5-6 Jährigem Sohn gestattet nun permanent durch die Wohnung zu trampel, zu rennen, mit Spielzeug zu knallen etc.
Dies geschehe dann bis Punkt 21.30 Uhr.
Sprich man hätte am Nachmittag ca. 6 - 8 Stunden dieses Getrampel.
Meine Fragen nun.
1. Müsste diese zweite Familie im Haus tatsächlich viele Stunden permanenten (mutwilligen) Krach dulden? Auch wenn diese Familie schulpflichtige Kinder hätte die davon gestört werden.
2. Der Mietvertrag würde auf diese 2er-Männer-WG laufen und die Wohnung würde vom Vermieter ausdrücklich nur für 2 Personen gestattet, da sie sonst zu klein wäre.
Hätte der Vermieter hier vielleicht die Chance dieser Familie wegen "nichtvertraglicher Nutzung" oder sowas zu kündigen?
Und nun viel Spaß beim Diskutieren.
Liebe Grüße
flagrantia