Geldverleih in der Verwandtschaft
Man stelle sich mal folgenden Fall vor: Familie S hat einen erwachsenen Sohn, dem sie, auf seinen Wunsch hin Geld leiht, um einen Teil eines Autokaufs zu finanzieren.
Das Geld soll in Raten zurück gezahlt werden. Dies wird auch in einem formlosen Vertrag so fest gehalten.
Reicht ein formloser Vertrag um im Streitfall das Geld vom Sohn einklagen zu können?
Man stelle sich weiterhin vor, dem Sohn würde etwas passieren, er würde sterben.
Seine Ehefrau erbt alles. Müsste sie auch für die Schulden aufkommen?