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Muss Einkaufsparkplatz beleuchtet sein?

*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Muss Einkaufsparkplatz beleuchtet sein?
*huhu*
Gehen wir mal davon aus es geht um den Einkaufsladen Rewo.
Es wird ja jetzt bekanntlich wieder relativ früh dunkel.
Nun meine Frage:
Sind Einkaufsläden verpflichtet ihren Parkplatz nach Einbruch der Dunkelheit zu beleuchten?
Gibt es dazu vllt konkrete Entscheidungen, Vorschriften?

Würde mich über Meinungen freuen.

LG Libellchen
Verkehrssicherungspflicht
die einen nehmen kondome, die anderen machen das licht an. *g*

zur streupflicht eines supermarkts guckst du : OLG Saarbrücken

Az: 4 U 400/10 - 119, Urteil vom 18.10.2011.

aus den urteilsgründen könnte sich eine analogie zur beleuchtungspflicht herstellen lassen. dazu ist aber der sachverhalt zu wenig konkret geschildert.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Den
Gewerbetreibenden trifft eine Verkehrssicherungspflicht. In jeder Hinsicht. Gegenüber dem Kunden aus c.i.c., gegenüber deren Kinder z.B. aus VSD.
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Also könnte sich dann theoretisch an den Einkaufsladen gewendet werden und Beschwerde über die Nichtbeleuchtung angebracht werden?
Klar kannst du dich beschweren.
Die Kollegen sprechen aber über Haftungsfragen (wenn etwas schiefgeht).
Du hast keinen Anspruch auf das Licht.

Du kannst nur Geld verlangen, wenn dir was passiert.
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Es ist ja nichts passiert, zum Glück *roll* aber es müsste wohl erstmal was passieren, das was passiert *roll*
so ist es wie so oft. denn unterm strich kann das erstmal preiswerter sein, wenns 10 Jahre gut geht *zwinker*
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Ja da wird halt gespart wo es geht *gg*

Auf Nachfrage bei einer Kassiererin hat Fräulein Neugierig zu hören bekommen, "ja das ist jetzt seit neuestem so".

*wow* Danke für die tolle Auskunft dachte Fräulein Neugierig *g*
frechheit ! *g*
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Fräulein Neugierig wird der Sache mal auf den Grund gehen und mal mit dem Filialleiter *tel* zur Not gibt es bei großen Filialketten ja noch andere Stellen wo man sich hinwenden kann.
******lau Mann
709 Beiträge
Ob und wie...
Auch das "wie" kann fraglich sein. Die minimale Leuchtstärke, die Ausreichend wäre um ein stolperfreise Benutzen des Parkplatzes sicherzustellen ist nicht geregelt... es gibt Regelungen für Rettungswege oder für Verkehrswege von Arbeitstätten (somit m. E. für Mitarbeiterparkplätze).
Im Zweifel müsste ein geschädigter den Nachweis führen, das die fehlende / nicht ausreichende Beleuchtung für seinen Schaden (z. B. Verletzung beim Stolpern) die Ursache war... ist nicht soo einfach.

Oft hilft es mehr, ohne "rechtlicher Keule" in der Hand seine Wünsche zu äußern... Ein gut beleuchteter Parkplatz ist halt auch viiiel einladender als ein dunkler...
Aber....
Ich kann die Argumente hier nachvollziehen Aber: Es gibt doch auch Gemeinden in denen ab einer bestimmten Uhrzeit (kenne eine dort ist es von 02:00 bis 5:00 Uhr) die Straßenlaternen aus.

Demnach ist in diesem Zeitraum (auch wenn da kaum einer auf der Straße ist) keinerlei Beleuchtung vorhanden.

Sollte doch nicht anders sein als z.B. bei einem Einkaufsmarkt.

Oder ist dies etwas anderes?!
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Das mag sein aber welcher Einkaufsmarkt hat von 02.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf *zwinker*

Also es geht hier ja um die gewöhnlichen Öffnungszeiten 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Klar die Zeiten sind natürlich vollkommen anders und ich sehe es genauso das ein Parkplatz beleuchtet sein sollte (auch wegen der Sicherheit), aber Grundsätzlich ist es ja in beiden Fällen gleich was das Unfallrisiko angeht.
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Ja da geb ich natürlich recht.

Wobei ich es hier aus der Gegend kenne, das eine über die andere Straßenlaterne aus geht ab 22.00 Uhr.
Wo ist denn das Problem?
Du lebst in einer Marktwirtschaft...
Dann gehst du einfach zu einem Laden der dir besser gefällt!
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Wenns aber bis dato der Lieblingseinkaufsladen war *schmoll*
@*****187

Es soll auch Regionen geben, da ist der nächste Markt mal eben 10 oder 15 km weiter weg.....

Denke mal es geht hier ja darum ob hier eine Pflicht besteht oder nicht und um das Interesse an dieser Frage.
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Denke mal es geht hier ja darum ob hier eine Pflicht besteht oder nicht und um das Interesse an dieser Frage.

Genau *zwinker*
**********lehna Frau
3.028 Beiträge
aber Grundsätzlich ist es ja in beiden Fällen gleich was das Unfallrisiko angeht.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Viele Läden haben Schilder angebracht, Parken nur für die Dauer des Einkaufs.

Ist der Parkplatz eines Supermarktes nicht rein rechtlich gesehen ein Privatgelände auf dem ich nachts gar nichts zu suchen habe?

Zwischen 2 Uhr und 5 Uhr ist bei uns definitiv KEIN Supermarkt-Parkplatz beleuchtet.

Viele der großen Ketten wie z.B. ALDIE schließen nach Geschäftsschluß ihren Parkplatz durch einen Schlagbaum.
*******hen Frau
32.927 Beiträge
Themenersteller JOY-Team 
Also es geht hier ja um die gewöhnlichen Öffnungszeiten 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Natürlich ist der Parkplatz Eigentum des Betreibers und er kann damit machen was er will (soweit nicht durch Gesetz eingeschränkt).

Und es gibt kein Gesetz, dass im vorschreibt seinen Parkplatz zu beleuchten.

Und mal im ernst, wollen wir sowas überhaupt? Soll mir jetzt jeder sagen können wie ich mit meinem Eigentum umgehen soll?

Jetzt wird sicher gleich das Argument kommt: ja, aber das ist doch ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Parkplatz eines Gewerbetreibenden.
Richtig, und es liegt an ihm selbst, ob er seinen Parkplatz so gestaltet, dass er für seine Kunden attraktiv ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann steht es dem Kunden frei, sich einen anderen Händler zu suchen.
******lau Mann
709 Beiträge
Eigentum ist grundsätzlich (in gewissen Grenzen) durch verschiedene Gesetze eingeschränkt. Und gerade auch, wenn er für Fremde (z. B. Kunden) oder öffentlich zugänglich ist, darf von dem Gelände keine Gefahr ausgehen.
Der Eigentümer muss das Gelände in einem verkehrssicheren Zustand unterhalten, wozu ggf auch Geländer an Absturzkanten usw. gehören, oder er darf sein Gelände nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen...
Ob es dazu allerdings automaitsch einer Beleuchtung bedarf, hab ich meine Zweifel.
Versicherungstechnisch verpflichtet
Natürlich kann man einen Nachweis führen ob eine ausreichende Beleuchtung gegeben ist, anhand von Lux und Beleuchtungsbereichsangaben der Herstellerfirma!
Die Gewerbetreibenden haben die Pflicht auf ihrem Grund und Boden für die Unfallfreie Benutzung ihrer Anlagen zu sorgen, sonst zählt deren Versicherung nicht und die nehmen eigentlich die Anlage in Augenschein bevor versichert wird!
Daher gibt es für Einkaufsketten immer Standards um solche Fehler zu vermeiden!
Allerdings kann man nur den Markt drauf aufmerksam machen, denn erst bei tatsächlichem Unfall, ist ein Schaden entstanden, der einklagfähig sein kann!
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