Alles rechtliche schön und gut
Ich hätte mir praktischerweise einfach vom Vermieter mal die Nummer von dem Handwerker geben lassen und hätte dort selbst nachgefragt, ob sie 1) von einem Auftrag in der entsprechenden Whg. wissen und falls ja 2) sie denn es einrichten können, den Auftrag zu erledigen.
Ggf. wartet der Handwerker auch darauf vom Mieter einen Termin genannt zu bekommen, wann vor Ort jmd. anzutreffen ist und deshalb keine unnötige Fahrt auf sich nehmen muss.
Manchmal hapert es nur an Kleinigkeiten, die man durch Mitdenken und sich Hineinversetzen lösen kann. Und das ist jetzt nicht als Angriff gemeint.
Zum Rechtlichen hier ein kleiner Auszug:
Der übliche Weg wäre: Der Mieter macht beim Vermieter oder dessen Verwalter einen Mangel geltend und setzt eine angemessene Frist. Der Vermieter oder Verwalter beheben den Mangel selbst oder schicken einen Handwerker, der sich darum kümmert. Die Rechnung geht an den Vermieter. "Das Gleiche wäre der Fall, wenn der Vermieter den Mieter ausdrücklich gebeten hatte, in seinem Namen den Handwerker in Marsch zu setzen", so die Rechtsanwältin ...
In Notfällen aber fehlt oft die Zeit, sich mit dem Vermieter zu verständigen oder der Vermieter ist gar nicht erreichbar, etwa an Wochenenden oder Feiertagen. Dann befindet sich der Mieter in einer Zwickmühle: Einerseits hat er sogar die Pflicht, größere Schäden zu verhindern, andererseits will er nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 536a) gibt dem Mieter unter zwei Voraussetzungen das Recht, die Reparatur selber in die Hand zu nehmen oder einen Fachmann damit zu beauftragen - und das Geld dafür vom Vermieter später einzufordern.
1. Der Vermieter ist mit der Beseitigung des Mangels in Verzug. Also: Der Mieter hat den Mangel gemeldet, in der Frist ist nichts passiert. Das Kunststück besteht darin, dem Vermieter angemessen Zeit zu geben. 24 Stunden sind meist einzuräumen. ...: "Wenn lediglich eine Balkontür schlecht schließt, wäre auch eine Mangelbeseitigung in einer Woche noch ausreichend. Wobei die Umstände immer eine Rolle spielen. In einem eisig kalten Winter ist das anderes zu sehen als im Hochsommer."
2. Die umgehende Beseitigung des Mangels ist notwendig. Damit ist Eilbedürftigkeit gemeint, weil sonst die Gesundheit der Bewohner in Gefahr wäre oder der Wohnung selbst größere Schäden drohen. Wenn Wasser nach einem Rohrbruch die Wohnung flutet, ist sofortiges Handeln nötig. Der Vermieter muss nicht zwingend vorher informiert werden. ...: "Der Mieter tut aber gut daran, wenn er dennoch stets versucht, den Vermieter zu erreichen und sich mit ihm abzusprechen." Denn Probleme kann auch der Mieter bekommen, der eigentlich im Recht war.
Die Handwerker-Rechnung muss der Vermieter zwar bei Verzug oder Eilbedürftigkeit erstatten. Tut er es nicht, kann das Geld mit der Miete verrechnet werden. Allerdings hat der Mieter einen Erstattungsanspruch nur in der Höhe, in der die Kosten erforderlich waren. Dann kann es etwa Streit geben, wenn ein Boiler ausgetauscht wurde, obwohl eine Reparatur möglich war.