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wer kann rat geben

****ia Frau
1.267 Beiträge
Themenersteller 
wer kann rat geben
Seit letztem Donnerstag ist unser Dachfenster defekt (schräges Fenster) es lässt sich überhaupt nicht mehr schließen , der Vermieter wurde dreimal schon informiert darüber jedoch passiert nichts.
wir sind gezwungen mehr zu heizen oder es arsch kalt zu lassen die folge die Wohnung kühlt aus.Welche Wege kann ich gehen? wieviel Miete darf ich kürzen?
Danke Helvi
*****een Mann
3.454 Beiträge
ich glaube du musst ihm eine angemessene frist zur mängelbeseitigung setzen.

wenn die verstreichen sollte, dann kannst du einen angemessenen prozentsatz kürzen oder eventuell selber einen handwerker beauftragen und der vermieter muss es bezahlen.

aber vorsicht: falls du durch die rechnung oder die kürzung mehr als eine monatsmiete einbehälst und ein gericht diese kürzung als nicht rechtens einstufen sollte, darf neuerdings ein vermieter fristlos kündigen bei mehr als 1 monatsmiete rückstand und mehr als 1 monat verzug.

alles aber nur laienwissen, aber den letzten absatz meine ich in der letzten oder vorletzten wirtschaftswoche gelesen zu haben
********Herz Frau
37.514 Beiträge
Wie lange ist denn "angemessen" im November bei einem offenstehenden Dachfenster? *oh*

Sorry, wenn es eine Eigentumswohnung oder Eigenheim wäre, dann wäre doch wohl der Handwerker unmittelbar bestellt und spätestens am nächsten Tag da?
*****een Mann
3.454 Beiträge
ich kenne mich nicht aus als laie aber weiß dass es generell wohl meistens so ablaufen muss.

aber vielleicht sonst auch mal direkt beim vermieter anrufen? das kann ja auch viel bewirken. weiß ja nicht wie du ihn informiert hast. theoretisch kann er auch verreist sein und daher z.b. nicht auf emails reagieren
****ia Frau
1.267 Beiträge
Themenersteller 
tomgreen
habe mit dem vermieter schon drei mal telefoniert er sagte immer nur ja der handwerker iszt beauftragt der meldet sich aber nix passiert
********el64 Frau
638 Beiträge
meines Wissen...
musst du Deinen Vermieter schriftlich davon in Kenntnis setzen und ihm 14 tage höchstens zeit geben die Mängel zu beseitigen.
Sollte in der Zeit nichts passieren kannst du die Miete glaube ich um 5% kürzen.......

kannst ja auch hier nochmal schauen

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Fenster.html
*********s0308 Mann
124 Beiträge
Eine angemessene ...
... Mietminderung kann ab Entstehung eines Mietmangels angerechnet werden und ist nicht von Fristsetzungen gegen den Vermieter abhängig (vgl. § 536 (1) BGB)

http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

Zur Höhe einer Mietminderung kann ohne Kenntis der Örtlichkeiten von hier aus keine seriöse Auskunft erteilt werden. Man findet aber im Netz hinreichend Infos dazu.

Eine Mietminderung kann aber frühestens zur nächsten Mietzahlung vorgenommen werden; insoweit sollte man weiter beim Vermieter insistieren und/oder sich die Rufnummer des beauftragten Handwerkers geben lassen um selbnst dort "Druck" zu machen
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
Danke - und richtig: Die Mietminderung ist ja in erster Linie ein pauschaler Schadensausgleich für die Nutzungseinschränkung. Und die ist durch den erheblichen Mangel entstanden und nicht erst dadurch, dass der Vermieter informiert wurde.
Die Mietminderung steht also sofort zu und bis zur Beseitigung des Mangels an der Mietsache. Und da greift die Obliegenheit des Mieters, den Mangel dem Vermieter anzuzeigen, dass dieser selbigen auch beseitigen (lassen) kann (den Mangel natürlich - nicht sich selbst *zwinker* ).
*********chen Paar
6.332 Beiträge
Immer wieder anzuraten
ist jedem Mieter der Beitritt in den Mieterschutzbund
denn jeder Mieter hat irgendwann mal mit seinem Vermieter ein Problem.
Dort wird jedem Mieter mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Man kann dort die angemessenen Fristen sowie die angemessene Höhe von Mietminderungen erfragen.
Gegebenenfalls setzt man beim Mieterschutzbund auch ein sachgemäßes Schreiben an den Vermieter auf, und bei Notwendigkeit vermittelt man dort einen Fachanwalt für Mietrecht.
LG Jagstpaerchen (w)
SirCharles0308
hat genau alles klar und deutlich hier geschrieben *top*

wir hatten einen ähnlich gelagerten fall.
handwerker,die mit diesem sachverhalt vertraut waren direkt den kontakt aufgenommen.
miete im nächsten monat um 25 % gekürzt.(rückwirkend)
eventuelle heizkostenübernahme in diesem zeitraum vom vermieter verlangen.hintergrund: durch das defekte fenster habe ich ja höhere heizkosten.
eventuelles temperaturenbuch führen,gegebenfalls fotos machen um klar festzustellen wie kalt die wohnung ist.messungen früh und abends durchführen......
*******Maxx Mann
11.949 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****010:
handwerker,die mit diesem sachverhalt vertraut waren direkt den kontakt aufgenommen.
miete im nächsten monat um 25 % gekürzt.(rückwirkend)
eventuelle heizkostenübernahme in diesem zeitraum vom vermieter verlangen.hintergrund: durch das defekte fenster habe ich ja höhere heizkosten.
Ist das nicht ein wenig zu viel des Guten? Das kann auch schnell nach hinten losgehen.

1. Dem Vermieter obliegt es, Schäden an der Mietsache zeitnah zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Dazu muss er natürlich Kenntnis von dem Mangel haben. Einen Handwerker selbst beauftragen und vom Vermieter die Kosten dafür verlangen darf der Mieter nur, wenn Gefahr im Verzug ist und eine sofortige Reparatur größeren Schaden vermeidet. Ansonsten kann der Vermieter die Kostenübernahme für den Handwerker ablehnen - es sei denn, er ist seiner obigen Pflicht in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen. Wie lang diese ist, hängt auch vom Einzelfall ab.

2. Wenn ein Fenster undicht ist ("das defekte Fenster" impliziert ein Fenster), so ist eine Mietminderung von 25% sehr hoch angesetzt - und rückwirkend geht nur, wenn zuvor die Miete trotz gemeldetem Mangel unter Vorbehalt vorerst weiter gezahlt wurde. Ansonsten ist gezahlte Miete auch gezahlt.
Die Mietminderung ist hier aus pauschaler Ausgleich für die Nutzungseinschränkung bzw. konkret für die erhöhten Heizungskosten anzusehen. Eine zusätzliche Übernahme der erhöhten Heizkosten vom Vermieter zu verlangen, ist überzogen und könnte von einem Richter als Bereicherungsabsicht gewertet werden. Kommt nicht so gut in einem Streit.

Also: Entweder Mietminderung als pauschaler Ausgleich oder eine Übernahme der konkreten zusätzlichen Heizkosten durch den Vermieter. Wobei es in zweiten Fall schwer werden dürfte, diese als Mieter auch nachzuweisen.
Mit einer angemessenen Mietminderung dürfte man da besser fahren.
******cho Mann
320 Beiträge
Alles rechtliche schön und gut
Ich hätte mir praktischerweise einfach vom Vermieter mal die Nummer von dem Handwerker geben lassen und hätte dort selbst nachgefragt, ob sie 1) von einem Auftrag in der entsprechenden Whg. wissen und falls ja 2) sie denn es einrichten können, den Auftrag zu erledigen.

Ggf. wartet der Handwerker auch darauf vom Mieter einen Termin genannt zu bekommen, wann vor Ort jmd. anzutreffen ist und deshalb keine unnötige Fahrt auf sich nehmen muss.

Manchmal hapert es nur an Kleinigkeiten, die man durch Mitdenken und sich Hineinversetzen lösen kann. Und das ist jetzt nicht als Angriff gemeint.

Zum Rechtlichen hier ein kleiner Auszug:

Der übliche Weg wäre: Der Mieter macht beim Vermieter oder dessen Verwalter einen Mangel geltend und setzt eine angemessene Frist. Der Vermieter oder Verwalter beheben den Mangel selbst oder schicken einen Handwerker, der sich darum kümmert. Die Rechnung geht an den Vermieter. "Das Gleiche wäre der Fall, wenn der Vermieter den Mieter ausdrücklich gebeten hatte, in seinem Namen den Handwerker in Marsch zu setzen", so die Rechtsanwältin ...

In Notfällen aber fehlt oft die Zeit, sich mit dem Vermieter zu verständigen oder der Vermieter ist gar nicht erreichbar, etwa an Wochenenden oder Feiertagen. Dann befindet sich der Mieter in einer Zwickmühle: Einerseits hat er sogar die Pflicht, größere Schäden zu verhindern, andererseits will er nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 536a) gibt dem Mieter unter zwei Voraussetzungen das Recht, die Reparatur selber in die Hand zu nehmen oder einen Fachmann damit zu beauftragen - und das Geld dafür vom Vermieter später einzufordern.

1. Der Vermieter ist mit der Beseitigung des Mangels in Verzug. Also: Der Mieter hat den Mangel gemeldet, in der Frist ist nichts passiert. Das Kunststück besteht darin, dem Vermieter angemessen Zeit zu geben. 24 Stunden sind meist einzuräumen. ...: "Wenn lediglich eine Balkontür schlecht schließt, wäre auch eine Mangelbeseitigung in einer Woche noch ausreichend. Wobei die Umstände immer eine Rolle spielen. In einem eisig kalten Winter ist das anderes zu sehen als im Hochsommer."

2. Die umgehende Beseitigung des Mangels ist notwendig. Damit ist Eilbedürftigkeit gemeint, weil sonst die Gesundheit der Bewohner in Gefahr wäre oder der Wohnung selbst größere Schäden drohen. Wenn Wasser nach einem Rohrbruch die Wohnung flutet, ist sofortiges Handeln nötig. Der Vermieter muss nicht zwingend vorher informiert werden. ...: "Der Mieter tut aber gut daran, wenn er dennoch stets versucht, den Vermieter zu erreichen und sich mit ihm abzusprechen." Denn Probleme kann auch der Mieter bekommen, der eigentlich im Recht war.

Die Handwerker-Rechnung muss der Vermieter zwar bei Verzug oder Eilbedürftigkeit erstatten. Tut er es nicht, kann das Geld mit der Miete verrechnet werden. Allerdings hat der Mieter einen Erstattungsanspruch nur in der Höhe, in der die Kosten erforderlich waren. Dann kann es etwa Streit geben, wenn ein Boiler ausgetauscht wurde, obwohl eine Reparatur möglich war.
*****een Mann
3.454 Beiträge
kann gerade aus eigener erfahrung sagen, dass manche handwerker für sie unattraktive aufträge "liegen lassen".

habe gerade selber ein defektes absperrventil beim warmwasser in der küche.
samstag hat mein vermieter die firma seines bruders per email beauftragt (kopie ging an mich). bis heute hat sich die firma wegen termin nicht gemeldet. die frau am telefon konnte nicht mal die email finden. heute erfolghte auch noch kein rückruf wegen terminvereinbarung obwohl ich extra heute früh angerufen habe.

will damit sagen: vielleicht hat in deinem fall der vermieter auch alles korrekt gemacht aber das unternehmen ist überlastet und hat "wichtigere" aufträge.
weiß auch gerade von einer installationsfirma, dass die aktuiell 10 leute einstellen könnten so viel arbeit wie da ist... aber im frühjahr müssten dann alle wieder entlassen werden... gerade jetzt bei winterbeginn sind viele unternehmen überlastet.

also wie die anderen schon gesagt haben, vielleicht versuchen den handwerker selber zu kontaktieren
****ia Frau
1.267 Beiträge
Themenersteller 
Ich möchte Euch danken für die Hinweise Anregungen die Ihr mir gegeben habt.
Erstaunlich ich hatte gestern morgen noch einmal bei der Hausverwaltung angerufen denen mitgeteilt das dies mein letzter Anruf sei und ich die anfallenden Heizungskosten sowie die sofortige Mietminderung durch mein Anwalt einfordern werde.
Siehe an keine 5 Minuten später klingelte das Handy die Baufirma rief an und mein Fenster wurde gestern noch repariert
Ich danke Euch ganz tolle für den Mut den ihr mir mit gegeben habt
Eure Helvi
he he.........na wunderbar.*gg*
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