Allein in Handschellen?
Mal eine rein theoretische Frage: gibt es (Ausführungs-)Vorschriften (und wenn ja wo?) ob und unter welchen Umständen eine mit Handschellen gefesselte Person im Rahmen der Polizeiarbeit in D unbeaufsichtigt alleine gelassen werden darf?Also im Verhörraum, in einer Zelle, in einem Auto, etc...
Macht es einen juristischen Unterschied ob die Hände nach vorne oder hinten gefesselt sind?
Wie lange darf man eine Person ggfs so alleine lassen?
Oder muß zumindest eine Kameraüberwachung erfolgen?
An wen kann sich jemand wenden, der deswegen Probleme wie z.B. abgeklemmte Nerven nach stundenlanger Fesselung bekommt? Oder ist das etwas, was z.B. ein friedlicher Demo-Teilnehmer wissentlich einkalkuliert und darin quasi konkludent eingewilligt hat?