********cher:
... nur durch Zahlung des Rückstandes und gleichzeitige Anmeldung bzw. Übernahme des Zählers.
Begründung:
Es ist unwichtig, wer nach dem Tod des Mannes der Vertragspartner des Energieversorgers wurde oder (nicht) blieb,
jedenfalls hat die Frau jahrelang Strom benutzt bzw. entnommen und verbraucht.
Exakt dafür muss sie zahlen.
Wenn du dir die Mühe machst, das EP und die nachfolgenden Erklärungen von Caballito noch einmal zu lesen, wirst du feststellen, dass in dieser Konstruktion die Frau ja weiter die Abschlagszahlungen und auch die Jahresabrechnungen gezahlt hat. Dadurch ist sie auch in den Vertrag ihres Mannes eingestiegen (als Witwe ohnehin bei einem Vertrag, den vorher das Ehepaar gemeinschaftlich genutzt und bedient hat).
Streitpunkt war offensichtlich die neu geforderte monatliche Abschlagszahlung von 1.500 Euro (nach vorher 70,- bzw. 100,- Euro). Hier lag sehr wahrscheinlich ein Kalkulationsfehler des Versorgers vor und die Frau hat sich auf eine mündliche Aussage am Telefon verlassen (groooooßer Fehler, weiß sie nun sicher auch) und weiterhin die 100,- Euro gezahlt, während im Hintergrund die Mühlen der Justiz schon fleißig am Mahlen waren.
Klar hätte sie MB und VB erhalten müssen, aber es gibt dumme Zufälle (wie z.B. ein ihr unbekanntes Postfach ihres Mannes - war ja nur ein Versuch einer Erklärung).
Nun ist ein offensichtlich nicht rechtswirksames Urteil oder Vollstreckungsbescheid (da gegen eine nicht existierende Person ausgefertigt) auf der Grundlage augenscheinlich falsch berechneter Abschlagsforderungen (an eine nicht existierende Person adressiert, aber aus einem Vertrag, den eine existierende Person als neuer Vertragspartner seit Jahren übernommen hat) die Ursache für eine Zwangsabschaltung, die eine Person trifft, die wahrscheinlich keine Schuld trifft (denn sie hat die Abschlagszahlungen und Rechnungen regelmäßig gezahlt, nur eben nicht die neuen von 1.500 Euro im Monat und sich dabei auf eine nicht nachprüfbare telefonische Aussage gestützt).
Und gehen wir einmal davon aus, dass sie MB und VB nicht erhalten hat, da an ihren verstorbenen Mann adressiert.