Stromchaos
Man stelle sich vor, Frau W hat im Oktober 2006 ihren Mann plötzlich und unerwartet durch einen tödlichen Unfall verloren. Nachdem sie die Trauerphase überwunden hat, regelt sich als alleinige Erbin den Nachlass, stellt alle Verträge auf ihren Namen um und lebt seit dem im ehemals gemeinsam bewohnten Eigenheim allein. Sie hat natürlich nicht daran gedacht, den Vertrag mit dem Stromlieferanten ebenfalls auf ihren Namen umzustellen. Dies läuft, ohne dass es ihr auffällt, auch mehrere Jahre gut. Der Strom wird geliefert und sie begleicht die Rechnungen. Die monatlichen Abschläge betragen etwa 70 Euro. Plötzlich erhält sie mit einem Schreiben, natürlich gerichtet an ihren verstorbenen Gatten, eine Rechnung über eine Nachzahlung. Letzteres ist für sie auch noch plausibel. Hieraus ergibt sich, dass sie Strom für durchschnittlich 100,00 Euro monatlich verbraucht. Ausgewiesen werden aber zukünftig auch monatliche Abschlagszahlungen und zwar in Höhe von 1500,00 Euro. W ist fassungslos und setzt sich mit dem Anbieter bzw. irgendeine Person bei einem angeschlossenen Callcenter in Verbindung. Abhilfe erfolgt nicht. Immer wieder bekommt sie zu hören, dass die Abschläge der Computer allein berechne und es schon seine Richtigkeit habe. Zwischendurch bekommt sie, wieder gerichtet an ihren verstorbenen Gatten, Mahnungen. Nochmals setzt sie sich mit dem Anbieter in Verbindung und dann wird ihr erklärt, man kümmere sich darum. Irgendwo müsse ein Fehler sein. Sie solle schon einmal Abschläge in Höhe von 100 Euro zahlen, dem sie nachkommt. Dann aber kommt das böse Erwachen.Eine Korrektur erfolgt nicht. Vielmehr erhält sie das Schreiben eines Gerichtsvollziehers, welches an ihren verstorbenen Gatten gerichtet ist. Er kündigt an, am Folgetag zu erscheinen, um den Strom abzustellen. Wenn er nicht zu Hause sei, werde die Wohnung geöffnet und dem Gesetz genüge getan. Aus der Ankündigung ergibt sich, dass das Verfahren gegen ihren 2006 verstorbenen Gatten erst im Jahr 2012 eingeleitet wurde und offenbar mit einem gerichtlichen Urteil endete.
W ist völlig fassungslos. Sie überlegt, ob sie die Vollstreckung verhindern kann. Der Titel ist ja gegen einen Verstorbenen ergangen. Wie kann die arme Frau den Sachverhalt klären und die Kappung der Leitung verhindern? W fragt sich auch, ob der Vollstrecker überhaupt in das Einfamilienhaus eindringen darf, wenn kein Titel gegen Sie ergangen ist.