Veto @veto7877:
Eben nicht.
Streu- und Räumpflichten sind je nach Bundesland, Kommunen, Städten oder Gemeinden immer wieder anders geregelt.
Hier bei uns bekommen wir beispielsweise immer im November über unser Gemeindeblatt diese Pflichten schriftlich mitgeteilt.
Jeder Vermieter und/oder Hauseigentümer ist verpflichtet, sich um derartige Dinge zu kümmern.
Ob einen Hausmeisterdienst, den Hausmeister selbst oder aber auf einzelne Mietparteien umgelegt.
Hierzu gibt es Regelungen.
Laut unserer Gemeindesatzung müssen wir bis 07:30 Uhr den Gehweg vor dem Haus gereingt, gefegt und gestreut haben.
(denn das ist beispielsweise auch die Zeit, zu welcher Schulkinder unterwegs sind!)
Notfalls auch zweimal am Tag, aber nicht mehr nach 17:00 Uhr!
Ich kenne keine Versicherung, die einspringt, wenn sich aufgrund Unterlassens, und bei vernachlässigter Streu- und Räumpflicht handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (siehe hierzu auch §13 StGB "Begehen durch Unterlassen), ein schwerer Unfall ereignet.
Da reicht ein einziger Mensch, der stürzt, sich eine Oberschenkelhalsfraktur zuzieht, 6 Wochen im Gips liegt, mindestens 2-3 Monate arbeitsunfähig ist, und aufgrund der komplizierten Fraktur möglichweise noch in eine ReHa-Klinik zur Nachbehandlung muss.
Da kommen schnell Hunderttausende zusammen!
Glatteisverletzungen und -Frakturen sind mit die schlimmsten, die sich Chirurgen vorstellen können.
Das bezahlt eine Versicherung einfach so???
Ich denke zu eurem eigenen Schutz solltet ihr mal euren Versicherungsagenten konsultieren.
Alle Anderen, die hier jetzt verunsichert sind:
In den Rathäusern eurer Städte und Gemeinden gibt es das
"Amt für öffentliche Ordnung" oder auch Bürgertelefone, Bürgerbüro´s und dergleichen.
Die geben hierzu eindeutig Auskunft!
Einzig eine juristische Ausnahme ist zugelassen:
Das Aufstellen eines Hinweisschildes:
"Dieser Weg wird bei Schnee und Glatteis nicht oder nur teilwiese geräumt"
Schilder dieser Art dürfen aber auch wiederum nur von Personen des öffentlichen Rechts - also der Ortspolizeibehörde - das sind die Ämter für öffentliche Ordnung - und die Bürgermeister - aufgestellt werden.
Denn jedes Schild im öffentlichen Verkehrsraum - sowohl des tatsächlich öffentlichen, als auch des rechtlich öffentlichen Verkehrsraumes bedarf eines Vewaltungsaktes, welcher die Aufstellung eines solchen Schildes anordnet und genehmigt.
Also auch bitte nicht mit diesen Schildchen spielen, nur um sich selbst um eine mögliche Pflicht zu drücken.
In diesem Sinne viel Spaß beim