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Schnee fegen

******xyz Frau
3.996 Beiträge
Themenersteller 
Schnee fegen
Frau x wohnt in einem Mietshaus.Nur ältere Bewohner.

Hausmeister kommt alle 14 Tage und putzt den Flur und kratzt etwas in der Anlage.

Jetzt schneits.

Frau x wollte den Weg zum Haus frei machen.Keine Schaufel,kein Besen.

Wer muß was machen??
Regelt der Mietvertrag *zwinker* und wenn dort nichts geregelt ist, der Hauseigentümer
********Herz Frau
37.575 Beiträge
Frau X sollte in ihren Mietvertrag schauen, was da drinsteht.

Der Hausbesitzer ist zuständig, und die meisten delegieren das an ihre Mieter. *zwinker*
*****een Mann
3.459 Beiträge
dem sollte nichts hinzuzufügen sein.
habe aber gerade was zur streupflicht gelesen:

gibt ausnahmen wo der eigentümer/mieter nicht haftet. wenn man zu dem zeitpunkt nicht mit glätte rechnen konnte. genaue details weiß ich aber nicht mehr. glaube das war in der wirtschaftwoche aktuelle ausgabe oder die davor.

aber passend zu der ausgangsfrage:
was wäre wenn es im mietvertrag auf die mieter abgewälzt wird ohne regelung welcher mieter wann wie das machen soll und vor allem vom vermieter weder streugut noch schneeschieber gestellt wird und seit 10 jahren niemand der mieter den schnee beseitigt hätte *zwinker*
muss der vermieter die sachen stellen? bzw muss er eine regelung aufstellen welche mieter wann zuständig sind? muss er auch die mieter erinnern, wenn sie es noch nie getan haben?
********Herz Frau
37.575 Beiträge
Darauf wäre ich auch gespannt, was die Juristen dazu zu sagen haben...

Ich denke, da spielt auch das "Gewohnheitsrecht" eine Rolle.
********Herz Frau
37.575 Beiträge
Ich würde mich als Betroffene / Anwohnerin /Mieterin da vorab kundig machen.

Beispiel:

Wir haben vor einigen Jahren ein Haus gekauft in einer Straße mit nur einem Bürgersteig. Von der Gemeinde her ist das in diesen Fällen so geregelt, daß in geraden Jahren die eine, in ungeraden die andere Seite zuständig ist.

Schräg gegenüber stand ein Häuschen leer. Im Normalfall haben wir , wenn wir unseren Hof geräumt haben, das bißchen Gehsteig eben mitgefegt. Die gegenüberliegende Seite war dran bis Silvester, und wir wollten über die Weihnachtsfeiertage wegfahren.

Ich habe die Gemeinde angerufen, um den Besitzer zu erfragen und das mit diesem geklärt. Lieber vorher mal ein bißchen engagieren als hinterher heulen. *zwinker*
Grundsätzlich ist der Hauseigentümer verpflichtet, sich zu kümmern.

Nun kann dieser diese Obliegenheit entweder an die Mieter weitergeben (vertraglich!!!) oder einen Hausmeisterservice beauftragen.

So einfach ist das.
********Herz Frau
37.575 Beiträge
War es in dem von mir geschilderten Fall nicht.

Das Haus stand leer, die Besitzer hatten tagsüber Handwerker drin um es zu renovieren und wohnten am anderen Ende der Stadt.

Sie verließen sich drauf, daß hier wie immer alles läuft.

Und da stellte sich mir halt die Frage: Was ist, wenn jemand stürzt und sie sagen: Ja, das hat doch aber immer geklappt!
dann zahlt es jede gute Versicherung, die diese Schäden miteinschließt *zwinker* bei uns glaub ich die Hausrat...oder doch die Haftpflicht.....
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Veto @veto7877:
Eben nicht.

Streu- und Räumpflichten sind je nach Bundesland, Kommunen, Städten oder Gemeinden immer wieder anders geregelt.

Hier bei uns bekommen wir beispielsweise immer im November über unser Gemeindeblatt diese Pflichten schriftlich mitgeteilt.
Jeder Vermieter und/oder Hauseigentümer ist verpflichtet, sich um derartige Dinge zu kümmern.
Ob einen Hausmeisterdienst, den Hausmeister selbst oder aber auf einzelne Mietparteien umgelegt.
Hierzu gibt es Regelungen.
Laut unserer Gemeindesatzung müssen wir bis 07:30 Uhr den Gehweg vor dem Haus gereingt, gefegt und gestreut haben.
(denn das ist beispielsweise auch die Zeit, zu welcher Schulkinder unterwegs sind!)
Notfalls auch zweimal am Tag, aber nicht mehr nach 17:00 Uhr!

Ich kenne keine Versicherung, die einspringt, wenn sich aufgrund Unterlassens, und bei vernachlässigter Streu- und Räumpflicht handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (siehe hierzu auch §13 StGB "Begehen durch Unterlassen), ein schwerer Unfall ereignet.
Da reicht ein einziger Mensch, der stürzt, sich eine Oberschenkelhalsfraktur zuzieht, 6 Wochen im Gips liegt, mindestens 2-3 Monate arbeitsunfähig ist, und aufgrund der komplizierten Fraktur möglichweise noch in eine ReHa-Klinik zur Nachbehandlung muss.
Da kommen schnell Hunderttausende zusammen!
Glatteisverletzungen und -Frakturen sind mit die schlimmsten, die sich Chirurgen vorstellen können.

Das bezahlt eine Versicherung einfach so??? *nono*

Ich denke zu eurem eigenen Schutz solltet ihr mal euren Versicherungsagenten konsultieren.

Alle Anderen, die hier jetzt verunsichert sind:
In den Rathäusern eurer Städte und Gemeinden gibt es das
"Amt für öffentliche Ordnung" oder auch Bürgertelefone, Bürgerbüro´s und dergleichen.
Die geben hierzu eindeutig Auskunft!

Einzig eine juristische Ausnahme ist zugelassen:
Das Aufstellen eines Hinweisschildes:
"Dieser Weg wird bei Schnee und Glatteis nicht oder nur teilwiese geräumt"
Schilder dieser Art dürfen aber auch wiederum nur von Personen des öffentlichen Rechts - also der Ortspolizeibehörde - das sind die Ämter für öffentliche Ordnung - und die Bürgermeister - aufgestellt werden.
Denn jedes Schild im öffentlichen Verkehrsraum - sowohl des tatsächlich öffentlichen, als auch des rechtlich öffentlichen Verkehrsraumes bedarf eines Vewaltungsaktes, welcher die Aufstellung eines solchen Schildes anordnet und genehmigt.

Also auch bitte nicht mit diesen Schildchen spielen, nur um sich selbst um eine mögliche Pflicht zu drücken.


*wink* In diesem Sinne viel Spaß beim *winterdienst*
******xyz Frau
3.996 Beiträge
Themenersteller 
In unserem Dorf wurde heute bei Aldi der Parkplatz von einem Unternehmen gereinigt.

Bei REWE bricht man sich den Hals.

Von Frau x der Vermieter sagte,das der Hausmeister nicht überall sein könnte.Er käme schon irgendwann.
pummelxyz ......
... ein echt genialer Betrag !

In unserem Dorf wurde heute bei Aldi der Parkplatz von einem Unternehmen gereinigt.

Haste gedacht Herr Aldi würde das selbst machen ?

Bei REWE bricht man sich den Hals.

man ??? Also alle 500 Kunden, oder ging dort Heute niemand einkaufen ?

Von Frau x der Vermieter sagte,das der Hausmeister nicht überall sein könnte.Er käme schon irgendwann.

Um das zu wissen, muss man nicht Vermieter von Frau x sein, das geht nämlich 99% aller Hausmeister so.

Du hast Dir echt ein Lob verdient !

Aber was dieses sinnlose Gehetze im Forum Recht soll ..... *gruebel*
******xyz Frau
3.996 Beiträge
Themenersteller 
Kritisier doch nicht immer.

War doch nur mal ein Beispiel.Menno.
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
Na also..
... @******xyz

warum hast du das nicht gleich geschrieben?

Von Frau x der Vermieter sagte,das der Hausmeister nicht überall sein könnte.Er käme schon irgendwann.

Dann ist Frau X doch aus dem allem raus *freu*
Steht das auch in deren Mietvertrag?
Um so besser.

Fein, dann wissen wir jetzt alle Bescheid, haben uns wieder lieb und decken die große weiße Decke des vorweihnachtlichen Schneeüberfalles über unsere Bananenrepublik *freu2*
zum Thema Räum- und Streupflicht

http://www.zurich.de/versich … inter/streu_raeumpflicht.htm

zum Thema Versicherung

http://www.tagblatt.de/Home/ … rzen-zahlt-_arid,121832.html

Einem Versicherungsnehmer Vorsatz zu unterstellen wird wohl schwierig... *zwinker* - die soll nicht bedeuten, dass man auf diese Pflichten getrost verzichten kann - nur die Folgen sind überschaubar.
lächel
DerPeitscher

ich muß mal schmunzeln.........


in den mietverträgen ist explizit verankert ob der mieter schnee schaufeln muß oder eben nicht.
bei den alten verträgen kann es schon mal vorkommen,daß das schnee schippen nicht verankert ist.die haben glück*gg*

alle neuen mieter haben mittlerweile klauseln zum schnee schippen im mietvertrag verankert.
so in NRW.

wir bräuchten z.b. auch nicht schnee schippen,aber ich habe echt kein bock auf sooooooo viel schnee und keine freien wege.
deswegen machen wir ohne aufwendungen einfach den weg frei.dauert 5 min.
man muß ja nicht immer alles regeln.
bei uns hängt ein zettel an der haustür.*bitte bei schneefall schippe in die hand nehmen und selbstständig den weg frei räumen*.......
läuft!sind noch alle jung und dynamisch.

in den anderen bundesländern wo es immer schneit müssen sie dies auch regeln.....
in NRW heulen sie gleich............man!
**********lehna Frau
3.028 Beiträge
ich muß mal schmunzeln.........

*skeptisch* passiert das so selten?


alle neuen mieter haben mittlerweile klauseln zum schnee schippen im mietvertrag verankert.
so in NRW.

*skeptisch* Alle?..... pauschale Aussagen im Brustton der Überzeugung vorgetragen waren noch nie mein Ding.

Ich kenne mind. zwei Mieter in NRW die neue Mietverträge haben, und bei denen es ebenfalls nicht geregelt ist.


*skeptisch*
in den anderen bundesländern wo es immer schneit müssen


In welchen Bundesländern schneit es denn immer ? und woher weißt Du das die nicht heulen?
*******ng50 Mann
2.686 Beiträge
@muse2010
Alle Achtung! *freu*

wir bräuchten z.b. auch nicht schnee schippen,aber ich habe echt kein bock auf sooooooo viel schnee und keine freien wege.
deswegen machen wir ohne aufwendungen einfach den weg frei.dauert 5 min.
man muß ja nicht immer alles regeln.

Ihr seid wirkliche Paradebürger *top2*

Wie schnell schreit eine Versicherung nach "Regeln" wenn es jemand auf´s Anlitz schmettert und sie oder er sich schwer verletzt?
Wer haftet dann?

Euer Zettel an der Haustür?

bitte bei schneefall schippe in die hand nehmen und selbstständig den weg frei räumen*.......

Das geht so lange gut, bis etwas passiert.

Ich weiß wovon ich rede - pardon: schreibe!

Zwar ist seither weder mir noch jemand auf meinem streu- und räumpflichtigen Weg etwas passiert - ich mach´s täglich ohne zu heulen! - aber ich kenne genug solcher Fälle!
Euer Hausverwalter oder -Vermieter - wie dem auch sei, wird sich schnellstens um eine Regelung kümmern, wenn´s scheppert.
Aber wie sagt der Volksmund?
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
und
"Hänschen Prosit wird durch Schaden klug!"

Unfallfreien Winter und immer schön *winterdienst*

Euer Chaos *koenig*
da kann...
ich nur sagen guten rutsch u. hoffentlich seid ihr gut versichert...

der grundstückseigentümer ist in der pflicht, kann diese auch abwälzen auf andere. nur wenn etwas passiert wirds teuer u. wer muß dann wohl zahlen???

wir haben eine streufirma beauftragt, wenn trotzdem was passiert ist diese dafür verantwortlich u. auch versichert. man kann ja nicht überall zur gleichen zeit sein. übrigens, solange es schneit, braucht man nicht schieben, aber besser wäres es wohl mal zwischendurch, könnte sonst büschen viel schnee zum räumen werden.
aber auch derjenige dem etwas passiert ist nicht frei von der verantwortung, er muß entsprechendes schuhzeug tragen. bei glatten schuhsohlen auf rutschigem weg trägt er eine mitschuld...

lg. vom schmusemann (hamburg)
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