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Kalte Wohnung

******xyz Frau
3.996 Beiträge
Themenersteller 
Kalte Wohnung
Frau x bezog im Sommer EG Wohnung in einem MFH.

Jetzt im Winter stellt sie fest,das es um alle Fenster und Türen ordentlich zieht.

Auch der Boden ist eiskalt.

Ebenso die Haupteingangstür und der Flur.

Die Miete ist eine Warmmiete.Nun hat sie Bedenken das sie wer weiß was nachzahlen muß.

Gibts da nicht einen Ernergiepaß für Hauseigentümer??

Kann man mit einer Wärmebildkamera da überprüfen?Wer zahlt die Kosten?

Ist das ein Reklamationsgrund beim Eigentümer??
Auf Mängel aufmerksam machen und sich die Abrechnungen der letzten 2 Jahre zeigen lassen. Auch könnte im Mietvertrag etwas drin stehen, das die Nebenkosten pro qm nicht mehr als x überstiegen haben. Auch sind Vermieter verpflichtet, ein Energiepass bei neu abgeschlossenen Verträgen vorzulegen.

Wir persönlich finden den Energipass den reinsten schwachsin. Grund: Wir heizen 90% mit Kamin. So bekommt man Energiewerte hin, die noch nichtmal nen neues Haus schafft. Vorteil: Wir haben immer 28 Grad...lach

lg
*********sser Paar
409 Beiträge
fenster und türen müssen hin und wieder (normalerweise jährlich, was aber blödsinn ist) mal gewartet und nachgestellt werden - sind normale wartungsarbeiten, welche sodann in der nächsten NK-abrechnung auftauchen... also vermieter informieren und um abhilfe bitten - schilderung des sachverhalt + frist sollte hier ausreichen...

das der boden einer EG-wohnung kalt ist, ist ja wohl normal wenn man nicht gerade ne defekte fussbodenheizung hat - darunter heizt in der regel keiner (den keller)... ebenso ist es sicher blödsinn den flur zu heizen - die physik mag sodann dazu führen, dass auch die wohnungstüre üblicherweise "kälter" ist... so what?? *hae*

klingt, ausser das mit den fenstern, alles nach den normalen üblichen gesetzen der physik - also wird ne wärmebildkamera eh nix bringen und die kosten zahlt in dem falle (erfolglos) der mieter...

und zu dem restlichen gibt der mietvertrag auskunft...
*zwinker*

1. Die menschliche Vorgehensweise

Man spricht ganz normal mit seinem Vermieter und erklärt ihm, wo die Probleme liegen. Im Rahmen eines solchen Gespräches sucht man gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten, denn teilweise müssten evtl. nur die Zwischendichtungen erneuert werden, oder andere einfach Justierarbeiten durchgefüzhrt werden.

Es ist ja auch im Interesse des Vermieters und des Eigentümers, dass sich das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Ein Tipp, für die Vorbereitung der Stufe 2. Man telefoniert mit dem Vermieter und schreibt ihm danach noch einen Brief unter Bezugnahme auf das Telefonat! *zwinker* So hat man in freundlicherweise auch notfalls etwa schriftliches in der Hand! *zwinker*


2. Die juristische Möglichkeit
Mängel anzeigen, Frist zur Abhilfe setzten, Mietminderung geltend machen, etc.

Persönlich bin ich immer für das Model 1. Aus arbeitstechnischer Sicht natürlich für das zweite Model! *zwinker*
Warmmiete
Ich bin ein Unwissender Hausbesitzer ,der die Meinung hat Warmmiete beinhaltet alle Nebenkosten . Also können Ihnen wenn die Wohnung 20 Grad hat und nicht zugig ist die Heizkosten doch egal sein ,ansonsten ein Grund zur Mietminderung ,aber am besten eine neue Wohnung suchen und den Ärger aus dem Weg gehen .
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